frauZimt schrieb am 04.11.2017:Warum nicht? Suizidgedanken sind immer ernst zu nehmen. Eine Wochenbettdepression kann sich sehr ernst entwickeln.
So habe ich das auch nicht gemeint.
Aber aus meiner Sicht ist nicht wirklich ein Zusammenhang zwischen ihren Wochenbettdepressionen und diesem Tathergang ersichtlich.
Hätte sie "einfach nur" die beiden älteren Jungs erstochen und sich dann anschließend mit dem Messer selbst getötet DANN hätte ich mir sehr wohl einen Zusammenhang zu diesen Depressionen und Selbstmordgedanken vorstellen können, selbst wenn sie selbst nicht gestorben wäre (sich selbst die Kehle durchschneiden ist eben doch ne recht heftige Geschichte, auch für einen Selbstmörder).
Aber derart berechnend 911 call und Tatortmanipulation zeitlich abstimmen. Diese umfangreiche Manipulation des Tatortes und die Komplexität ihrer Versuche ungeschoren davon zu kommen passen einfach nicht zu einem depressivem, lebensmüden Menschen.
Die Fälle die mir bekannt sind bei denen ein Mitnahmesuizid geplant war und an der Selbsttötung scheiterten liegen einfach völlig anders. Keine Tatortmanipulation, keine Versuche davon zu kommen (und dann noch derart umfangreich).
Nach einem misslungenen erweitertem Selbstmord bei dem der Täter überlebt habe ich es bisher immer erlebt, dass die Täter sich stellten, fast gleichgültig dem eigenen Schicksal entgegensahen, gebrochene Menschen die anderes im Sinn hatten als ihren Schmuck zu erwähnen und zu versuchen mit allen Mitteln davon zu kommen.
Picassoratio schrieb am 04.11.2017:Weiß vielleicht jemand,ob es in Amerika üblich ist,für seine Kinder
eine Lebensversicherung abzuschliessen?
Ja ist es. Sowas wie Sterbegeld gibt es in den USA nicht und die Bestattungskultur dort ist sehr viel mehr auf Einbalsamierung, Aufbahrung der Leichen, hochwertige Särge, umfangreiche Trauerfeier usw ausgelegt auch ist der Verzicht auf nen ordentlichen Grabstein vom Steinmetz zu Gunsten eines schlichten Holzkreuzes dort nicht üblich, ich weiß nicht mal ob das erlaubt ist.
Das macht Bestattungen einfach mal recht kostspielig und eine entsprechende Versicherung auch für Kinder sinnvoll und üblich.
Wenn ich mich recht erinnere waren die Kinder auch zu sehr niedrigen Summen versichert, ich weiß nicht mehr ob 5000$ für beide oder jeweils aber auf jeden Fall waren es Summen, die mit einer ganz normalen und dort üblichen Bestattung wohl aufgebraucht sind.
Also halte ich Geld eher nicht für ein Motiv und das Argument das die Söhne getötet wurden weil die Bank zuvor einen 5000$ Kredit abgelehnt hat halte ich für fast ein bisschen albern wenn man bedenkt was solch eine Beisetzung kostet.
Katinka1971 schrieb am 04.11.2017:Ich finde es unglaublich, dass der eigene Verteidiger sich scheinbar ungestraft so über seine Mandantin äussern kann.
Da war er nicht mehr für sie tätig und er hat keine Details ausgeplaudert die unter das Anwaltsgeheimnis fallen. Als Mensch der mit ihr zusammengearbeitet hat darf er seine Meinung äußern zumal sie da bereits verurteilt war.
xalatath schrieb:Sie fragte nicht nach ihrem Baby.Sie hat weder ihren Mann gebeten, das Baby zu holen-gerade, wo der Täter ja noch im Haus sein könnte
Das würde ich nicht als Grund nehmen. Sie hat den "Einbrecher" ja fliehen sehen und das Baby war in dem Zimmer in dem ihr Mann geschlafen hatte.
Da würde ich wohl auch 3 Kreuze machen, wenn der Kleine weiterschläft und diese üble Stimmung nicht mitbekommt, zumal eine unschuldige Mutter sich dann ganz auf ihre toten/sterbenden Kinder hätte konzentrieren können.
Cassandra71 schrieb am 05.11.2017:Ich verstehe deinen Gedankengang, aber letztendlich kann es ja nur zu einer Verurteilung kommen, wenn kein Zweifel an der Schuld eines Angeklagten besteht
Soweit die Theorie.
Ich halte sie für schuldig aber manchmal erschreckt es mich was für blöde Argumente die Geschworenen überzeugen.
Cassandra71 schrieb am 05.11.2017:und in logischer Konsequenz kann/sollte dann auch die Todesstrafe verhängt werden. Einen Täter zu "nur" lebenslänglich zu verurteilen, das klingt ja so, als sei die Jury sich seiner Täterschaft nicht sicher.
Nicht zwingend. Die Todesstrafe ist ja kein "muss" sondern eine Möglichkeit und es gilt die Strafe auszuwählen die man am als angebracht und gerechtfertigt empfindet.
Harmonmaus schrieb:Fehler der Justiz: an eine alleinige Täterschaft zu glauben. Der Ehemann muss mitbekommen haben,
Nein, ein "Fehler" der Justiz wäre es jemanden anzuklagen gegen den gar nichts vorliegt.
Es ist definitiv nicht so, dass sich alle Ermittler, Anwälte, Richter und Co einig wären ob ihr Mann beteiligt war oder nicht, einig ist man sich nur in dem Punkt das man ihm nichts nachweisen und ihn daher nicht anklagen konnte.