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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

15.02.2014 um 20:30
Vielen Dank an
@jaska
@Tussinelda
@Blondi23
@mac61713
@jerry142
für die freundlichen und erhellenden Anmerkungen.

Es ist wohl richtig, dass sich mittlerweile viele ein persönliches Urteil über den Fall gebildet haben. Und das engt den Blick und das Verständnis für die Beweggründe anderer doch ziemlich ein bzw. behindert dieses.

Bei Frau Rödel kann ich jetzt kein Verhalten feststellen, das ich massiv kritisieren würde. Ihr werdet sagen: "das war ja wohl klar..." - aber so ist es eben mit den jeweiligen Brillen. ; -).

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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 20:44
@lawine
Ich denke mal, dass Frau Rödel in den Interviews noch eine ganze Menge anderer, durchaus interessante Dinge gesagt hat. Genau diesen einen Halbsatz mit der Unterhose heraus zu ziehen und den in Beziehung Vorkommnissen von vor gut 12 Jahren zu ziehen, halte ich für überzogen.

Frau Rödel ist keine Überfrau. Aber sich hat sich SEHR für Ulvi ins Zeug gelegt. Und sie musste auch etliche Täler durchschreiten und Anfeindungen hinnehmen. Das WAV erschien vor 2 Jahren noch völlig utopisch. Jetzt mag sie - angesichts des Erfolges und der Hoffnung auf einen Freispruch - reichlich euphorisch sein. Und man muss beachten: Sie hat ja keinen persönlichen Coach, der ihr alle Sätze vorformuliert bzw. sie zu einer political correct-Formulierung berät.

Zum Thema "Vorbeter": Ich glaube dir, dass du einen solchen nicht brauchst.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 20:57
@Radler

Ich empfehle Dir zu diesem Thema Frau Rödels Brief an Landesbischof Friedrich (nachzulesen auf den Seiten der BI), in dem sie Peggys Mutter nicht nur einen "unchristlichen Lebenswandel" unterstellt, sondern auch spöttisch fragt, was diese dem Pfarrer wohl für Peggys Grab als Gegenleistung erbracht habe...

Wenn man solche Dinge nicht massiv kritisieren muss, dann weiß ich auch nicht...


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:04
Wieso wurden die Ermittlungen gegen den Ulvi im Jahre 2000 wegen "Geringfügigkeit" eingestellt?
Vorgeschichte

Ulvi war in seinem Heimatort sowie Umgebung, ja selbst bei der Polizei als geistig Behinderter „harmloser Zeitgenosse“ bekannt. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn, weil er in der Öffentlichkeit vor einem Kind onaniert hatte, wurde im Jahr 2000 wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Dr. Wabnitz: „es gibt keinen Hinweis darauf, dass der 23-Jährige gegenüber dem von ihm belästigten Kind jemals gewalttätig geworden sei.“ Ulvi hatte im Abstand von mehreren Metern vor dem Jungen exhibionistische Handlungen vorgenommen, ihn aber weder berührt, noch Gewalt angewendet!

Aussage des Kindes:

„Ulvi hat mich nicht festgehalten, er hat mich auch nicht angefasst“.

Schlussbericht der PI Naila 17.7.2000:

„Der Beschuldigte hatte den Geschädigten weder gedroht noch Gewalt gegen ihn ausgeübt. Auch hat er ihn nicht zur Vornahme sexueller Handlungen veranlasst“.

http://web.archive.org/web/20090821133632/http://www.ulvi-kulac.de/ermittlungen_soko_i.html
Kann mir einer der Rechtexperten bitte erklären, warum das Verfahren damals eingestellt wurde?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:05
@Mao1974

Ja aber warum hat der Pfarrer denn so schnell Nordhalben verlassen?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:16
@PillePalin, ich lese hier wie auch in der Gruppe bei FB schon eine ganze Weile mit und habe den Eindruck gewonnen, daß die Initiative für Ulvi ihr Ziel aus den Augen verloren hat. Man kann auch unterstützen, ohne andere Personen zu beschuldigen,zu beleidigen und zu bezichtigen. Es wird genau das auch mit der Mutter von Peggy getan , was nicht angehen kann. Da wird dem Vater von Ulvi angeraten, eine Unterlassungsklage zu starten, nur weil jemand nachfragt, wie damals er in dem Verfahren beurteilt wurde.
Wird eine Frage gestellt, merkt man, daß die einen " Wir " sind und die anderen " Ihr " sind, sollten da wirklich solche Menschen, die ja eigentlich auch Ulvi unterstützen möchten, als GEGNER angesehen werden ?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:20
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) heißt es: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Ich nehme daher an, dass man das Ermittlungsverfahren gegen den Ulvi im Jahre 2000 einstellte, weil er das Kind nicht berührte. Er hat angeblich VOR dem Kind onaniert, obgleich das auch verboten ist. Meines Erachtens hätte man diesen Vorfall im Jahre 2000 sofort ernst nehmen müssen, statt die Sache einzustellen. Wieso wurden die Ermittlungen im Jahre 2000 wegen "Geringfügigkeit" eingestellt?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:22
@seli
Ja warum fragst du das mich? Nur mitlesen und dann mal so der lachende Dritte sein zu wollen, finde ich irgendwie merkwürdig. Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Auf beiden Seiten. Nur hat denke ich die Pro-Ulvi/Peggy-Seite gerade dennoch den Wind in ihren Segeln.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:24
@Scipper
Warum soll man was ernstnehmen, was doch im Falle vom Verschwinden mit Peggy nichts zu tun hat? Das sind doch getrennt zu betrachtende Sachverhalte.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:28
@Mao1974
Gleich vornweg - die Aufklärung - meiner Frage... du brauchst da nicht lange suchen.

Der besagte Pfarrer hat da Nordhalben einfach verlassen und erst 2009 wurde die Pfarrstelle wieder besetzt... hmmm

http://www.infranken.de/regional/kronach/Dorothea-Richter-Holger-Winkler-Nordhalben-Pfarrer-verlaesst-Nordhalben;art219,264658


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:29
Der Absatz 4 des § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) sagt jedoch dieses:
Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Also stellte das Onanieren des Ulvi vor einem Kind im Jahre 2000 keine "Geringfügigkeit" dar. Kann mir einer der Rechtsexperten bitte erklären, warum das Verfahren damals eingestellt wurde?

Denn es steht ja dort: "Wer sexuelle Handlungen VOR einem Kind vornimmt..." Warum hat man dem Ulvi damals (2000) nicht bereits kräftig die Leviten gelesen, um Schlimmeres zu verhindern?


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:31
@PillePalin, ich lache nicht !!! Ich habe auf Deine Frage geantwortet, warum der Pfarrer so schnell Nordhalben verlassen hat, was ja eigentlich schon wieder auch ein Seitenhieb gegen Peggys Mutter war. Und was bedeutet, die Pro-Ulvi/Peggy-Seite hätte gerade den Wind in ihren Segeln ? Wenn Ulvi unschuldig ist, soll er auch rehabilitiert werden, das ist die eine sache, die andere ist, nun öffentlich andere Menschen in den Dreck zu ziehen .


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:35
@PillePalin
Zitat von PillePalinPillePalin schrieb:Warum soll man was ernstnehmen, was doch im Falle vom Verschwinden mit Peggy nichts zu tun hat? Das sind doch getrennt zu betrachtende Sachverhalte.
Es geht darum, dass man es anscheinend bereits im Jahre 2000 versäumt hat, dem Ulvi wegen seines unnormalen Sexualverhaltens (Onanieren vor Kindern) ordentlich die Leviten zu lesen, um Schlimmeres zu verhindern. Die Sache wurde wegen "Geringfügigkeit" eingestellt. Keiner Wunder, dass der Ulvi dann glaubte einen Freibrief zu haben und dass schlussendlich weitere Fälle dieser Art vorgekommen sind.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:37
@seli

Ich habe lediglich festgestellt, dass der besagte Pfarrer da überstützt Nordhalben verlassen haben muss. Nicht mehr und nicht weniger. Und es muss hinterfragt werden dürfen, warum S.K. ein Grab hat errichten dürfen, obwohl es keinen Todenschein für eine Peggy gab.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:41
Wann wurde ein Theraphieplatz für den Ulvi beantragt? Bereits im Jahre 2000? Oder erst später?

Der Vorfall im Jahre 2000 mag zwar wegen "Geringfügigkeit" nicht strafrechtlich verfolgt worden sein, aber das wäre ein Grund gewesen, sich über eine Psychotherapie des Ulvi Gedanken zu machen.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:43
@PillePalin

Muss das wirklich hinterfragt werden?
Hat sie damit irgendjemandem geschadet? Nein, sie hat versucht, einen Ort des Trauerns zu schaffen und ein Pfarrer hat Mitleid gezeigt.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:44
@Mao1974

Es gibt klare Bestattungsgesetze... das hat nicht mit Mitleid zu tun.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:47
@PillePalin
.
Es wurde aber niemand bestattet. Aus diesem Grunde glaube ich nicht, dass die einschlägigen Verordnungen hierfür anzuwenden sind.


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:47
@Scipper
Ich hab das so in Erinnerung, dass der Therapie Platz 2001organisiert wurde, NACH dem verschwinden von Peggy aber noch VOR er im Bezug auf Peggy in Verdacht geriet bzw angeklagt wurde. Und stand in keinem Zusammenhang zu dem Mordfall


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Peggy Knobloch

15.02.2014 um 21:48
Meines Erachtens hat man die Sexualstraftaten des Ulvi damals "verharmlost" - vermutlich aufgrund der Tatsache, dass man ihn als harmlos ansah. Denn normalerweise wird JEDER Erwachsene bestraft, der vor einem Kind sexuelle Handlungen vornimmt, wie z.B. das Onanieren des Ulvi im Jahre 2000. Hätte man ihm damals (2002) Einhalt geboten, wäre vermutlich Schlimmeres verhindert worden !!!


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