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Peggy Knobloch

98.162 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.11.2014 um 14:20
Was soll den da auch der Paukenschlag sein. Tatsache betreffend sind die missbräuche in mehreren Fällen, das steht halt nun mal fest und kann nicht so einfach verleugnet werden.
Ob er vor Weihnachten raus kommen soll?
Wenn er noch eine Gefahr für unsere Kinder darstellt, dann soll er drin bleiben. Seine Eltern können ihn Weihnachten ja besuchen.

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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 16:18
@traces
Wenn ich dich richtig verstanden habe, werden die Aktenordner, aufgrund derer die Gutachten erstellt wurden, immer mehr.

Kannst du - nur stichwortartig - auflisten, was in diese Akten so alles einfließt? Nur damit man sich ein ungefähres Bild machen kann, worauf ein Gutachten nach Aktenlage basiert.


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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 17:43
@emz
Im Pflegedienst jeder Art ( Altenheim, Krankenhaus ect) wird allgemein und wertfrei so gut wie alles dokumentiert: was für Medikamente bekommt der Patient, Auffälligkeiten, Unverträglichkeiten, allergiesche Reaktionen, Verhaltensweisen, besondere Vorkommnisse, welcher Pfleger war wann beim Patienten... Usw... Das und mehr dürfte auch in einer solchen Einrichtung passieren. Die spielen ja nicht den ganzen Tag nur Domino..


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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 18:35
@emz
Dr. Sponsel listet ja ein wenig was auf:

http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/MKA_BGA.htm
(0) Datenbasis des Gutachtens von Dr. Blocher vom 3.9.2014 im Umfang vom 81 Seiten
"Das Gutachten basiert auf dem Vorgespräch am 21.05.2014, der fachpsychiatrischen Untersuchung des Probanden am 03.07.2014 im BKH Bayreuth, Station FP9, dem Vorgutachten des Referenten vom 25.10.2010 sowie dem von der Strafvollstreckungskammer überlassenen Vollstreckungsheft. Ferner standen die Akten des Landgerichts Bayreuth (Az.: 1 KLs 22 Js 12451/01 jug. und 22 Js 14097/01 in insgesamt 37 Leitzordnern und die im BKH eingesehene Krankenakte des Probanden zur Verfügung." (S. 1)
Übersichtlicher:
  • Vorgespräch am 21.05.2014
  • fachpsychiatrische Untersuchung des Probanden am 03.07.2014
  • Vorgutachten vom 25.10.2010
  • Vollstreckungsheft
  • Akten des Landgerichts Bayreuth (Az.: 1 KLs 22 Js 12451/01 jug. und 22 Js 14097/01 in insgesamt 37 Leitzordnern
  • Krankenakte



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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 19:06
@Redjune
@jaska
Ihr verwöhnt mich, danke.

Damit erklärt sich der doch sehr immens wirkende Umfang.
Vor allem hatte ich die permanente Dokumentation nicht bedacht.


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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 19:56
Hallöchen, hier die Fortsetzung meiner Ansichten zu Sponsels Ausführungen zum Gutachten von Blocher. Wie gesagt, es spiegelt meine Meinung/ Gedanken wider und muss nicht unkritisch hingenommen werden.

Es geht um Gliederungspunkt (5) aus Sponsels Abhandlung, wobei ich mich aus Zeitgründen der testdiagnostischen Ergebnisse hierzu an späterer Stelle widme - der folgende Part ist also noch nicht vollständig.
(5) Zirkuläre Selbstvalidierung Ergebnis Vorgutachten von prädestinierender Bedeutung
Dass gerade das nicht sach- und fachgerecht erstellte Vorgutachten von entscheidender Bedeutung für das nunmehrige Gutachten ist, ergibt sich klar aus folgenden Einlassungen (S. 56f):

"... Damals wurde festgestellt, dass Herr Kulac infolge einer Meningokokken-Meningitis 1980 (Blatt 2852/7 u. 2861 Band VI d. Akte) sowie eines Schädelhirntraumas, das sich gemäß den [>57] neu angeforderten Unterlagen 1992 ereignete und als leicht eingestuft wurde, eine organische Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F07.0) entwickelte, die zu einer pathologischen Veränderung in zahlreichen psychischen Funktionsbereichen führte. Betroffen waren dabei bei dem Probanden die intellektuelle Leistungsfähigkeit, die Persönlichkeitsausgestaltung sowie die Impulskontrolle. Diese Defizite hatten eine Einschränkung der sozialen Adaptabilität zur Folge, die wiederum die Umsetzung dysfunktionaler Strategien zur Bedürfnisbefriedigung nach sich zog, so etwa im sexuellen Bereich."
Im Vergleich dazu Sponsels Zitat aus Kröbers Gutachten:
"So führt Prof. Dr. Kröber in seinem Gutachten S. 110f aus: "Im Alter von zwei Jahren und zwei Monaten war der Proband zwar an einer durch Meningokokken bedingten Hirnhautentzündung (Meningitis) erkrankt und wurde fast sechs Wochen vom 21.02. bis 01.04.1980 stationär im Kinderkrankenhaus behandelt. Bereits nach der ersten Woche war unter Penicillin-Behandlung eine deutliche Besserung eingetreten, diese Erkrankung ist auch [>111] nach späteren kinderärztlichen Nachuntersuchungen folgenlos ausgeheilt. Es ist dies auch der typische, gutartige Verlauf bei Entzündungen der Hirnhaut (nicht zu verwechseln mit der Hirnentzündung, der Enzephalitis, die oftmals mit Restschäden ausheilt). Mehrere Nachuntersuchungen, zuletzt noch im September 1983, waren ohne Hinweise auf Erkrankungsfolgen (siehe dies Gutachten S. 8). "
Okay, dröseln wir den komplizierten Sachverhalt mal auf.

(1) Wie gesagt: Die Aussage Sponsels, dass ein Aktengutachten per sé "nicht sach- und fachgerecht" sei, ist so nicht haltbar. Darüber hinaus ist es zunächst und generell gesehen legitim, dass sich ein Gutachter auf seine eigenen gewonnenen Vorerkenntnisse bezieht, statt auf die eines anderen Gutachters. Insbesondere dann, wenn er aus fachlichen und belegbaren Gründen eine andere Hypothese vertritt.

(2) Anhand der Zitate Sponsels sowohl aus Kröbers Beurteilung als auch aus der Einschätzung, zu der Blocher kommt, ließe sich vermuten, dass beide Gutachter ihre Hypothese zur möglichen Ursache der geistigen Behinderung und dazu vorliegende Erkenntnisse unterschiedlich gewichteten. Beide Gutachter sind Fachärzte. Kröber scheint sich eher auf die objektive medizinische Krankengeschichte bezogen zu haben, während Blocher innerhalb der medizinischen Krankengeschichte eher die fremdanamnestischen Angaben stärker gewichtet zu haben scheint (was Sponsel erstaunlicherweise kritisiert, obwohl Blocher damit vollumfänglich der Kritik Rödels am Gutachten Kröbers Genüge getan hat:
Die Familie und auch die Betreuerin sind allerdings fest davon überzeugt, dass die Interpretation Prof. Dr. Kröbers falsch ist und dass Ulvi Kulac nach der Meningitis eindeutig und massiv verändert war. Er sei davor ein echter Wonneproppen ohne Auffälligkeiten gewesen.
(http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/MKA_BGA.htm#im Widerspruch zu).

Grundproblem Nummer 1:

Wie Sponsel (ausnahmsweise mal) korrekt feststellt, besteht
Uneinigkeit der forensischen Psychiatrie hinsichtlicht der Fragen, woher die geistige Behinderung kommt und welche Diagnose vorliegt.
(http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/MKA_BGA.htm#im Widerspruch zu).

Da leider kein ausreichendes medizinisches Datenmaterial zu UK vorliegt, bleibt meine Theorie dazu im Bereich der Vermutung angesiedelt, die ich zu dem mir vorliegenden Material habe.

Grob gesagt, sieht Kröber die Ursache der geistigen Behinderung NICHT in der erlittenen Meningitis (anders als Rödel + Familie das sehen). Rein medizinisch betrachtet muss tatsächlich an Hand der von Kröber vorgebrachten medizinischen Tatsachen (Anbehandlung, Ansprechen auf die Behandlung, Nachuntersuchung bzgl. Residuen = Folgeschäden) davon ausgegangen werden, dass seine Hypothese dazu sehr wahrscheinlich zutrifft, da bleibende Folgeschäden bei dieser Erkrankung erstens eher selten auftreten (v.a. bei der in diesem Fall raschen Anbehandlung + der Art seines Ansprechens auf die Behandlung), zweitens die Art der Folgeschäden eher atypisch im Vergleich zu den Auffälligkeiten Ulvis sind, sprich: nicht dazu passen.

Wie Kröber das Schädelhirntrauma als mögliche Ursache für die geistige Behinderung UKs bewertet, ist mir nicht bekannt.

Blocher hingegen stellt eine andere Hypothese zur Genese der geistigen Behinderung auf (s.o). Auch seine Hypothese hat ihre Berechtigung, wobei jedoch (mir persönlich) deutlich wird, dass Blocher seine Ableitungen unter Einbezug der Fremdanamnese der Angehörigen von UK (was Kröber völlig außen vor ließ) getroffen haben könnte/zu haben scheint und er in seinen o.g. Ausführungen die Behinderung vor dem Hintergrund der bekannten anamnestischen + fremdanamnestischen Daten erklärbar macht. Ausgehend von Beeinträchtigungsgraden + Funktionseinschränkungen der derzeitigen Behinderung erklärt er (rückwärts), wie diese durch Schädigungen im Zuge der Hirnhautentzüdung + SHT entstanden sein könnten. Er trifft eine (hypothetische) Ableitung.

Nochmal deutlicher: BEIDE Aussagen der Gutachter sind bis hierhin LEGITIM und BERECHTIGT, da sie Hypothesen zur Genese der Behinderung bilden und die Ursache aus der Krankengeschichte heraus NICHT EINDEUTIG GEKLÄRT ist.
Man muss sich Folgendes vor Augen halten: Es gibt nur einen unumstößlichen, erwiesenen Fakt - und der besteht in Ulvis bestehender Oligophrenie. Diese kann angeboren oder erworben sein. Was davon zutrifft, ist unbekannt. Beide Gutachter müssen also in einer Art "Rückwärtsanalyse" erklärbar machen, wie es dazu gekommen sein könnte und dies schlüssig anhand der vorliegenden Informationen darlegen. Haben sie beide getan. (Und für alle Desillusionierten: Ja, auch die Medizin bedient sich hypothetischer Herleitungen und muss dies sogar tun, wenn notwendige medizinische Informationen und Belege zur Krankheitsgeschichte fehlen oder uneindeutig sind!)

Problematisch ist, dass sich die Fremdanamnese nicht mit der medizinischen Krankenakte UKs deckt.

Jetzt lehne ich mich weit aus dem Fenster, wenn ich meine Gedanken dazu darlege, warum sich beide Gutachter derart in ihren Herleitungen unterscheiden. Deutlich wird für mich, dass es in der Krankenakte erstens Lücken (warum keine Bezüge auf die prämorbide Entwicklung Ulvis in den U-Untersuchungen, die ab Geburt an erfolgen?) und zweitens Widersprüche zu der Fremdanamnese zu geben scheint.

Die Hypothese, dass Ulvis Behinderung im Zuge der Meningitis ERWORBEN sein müsse, wird einzig und allein durch die Angabe der Familie belegt - und deckt sich NICHT mit den objektiven medizinischen Ergebnissen und Langzeit-Beobachtungen, aus denen beispielsweise Kröber zitiert.

Dass Ulvi BIS zur erlittenen Meningitis GESUND gewesen sei, ist (nach meinem bisherigen Kenntnisstand) einzig und allein auf die Aussage der Familie gegründet.

Für mich wären 2 Informationen wichtig:
(1) Wie wurde UKs frühkindliche Entwicklung VOR der Meningitis kinderärztlicherseits eingeschätzt?
(2) Wie kommen die Unterschiede in Fremd- und medizinischer Anamnese zustande?

Es erscheint auch mir unwahrscheinlich (aber eben nicht unmöglich), dass die Behinderung auf die Meningitis zurückzuführen ist. Das bedeutet aber gleichzeitig: Entweder entwickelte sich bereits ZUVOR eine Behinderung oder NACH einem anderen Ereignis als der Meningitis. Da das Schädelhirntrauma, wenn ich richtig gerechnet habe, im 14.Lebensjahr Ulvis eingetreten ist, scheint auch hier unwahrscheinlich, dass dies die Ursache für die Behinderung ist, denn Rödel gibt hierzu Folgendes an:
"Mit sechs Jahren kam er in Naila in eine Diagnose-Schule. Dort wurde seinen Eltern nahegelegt, ihn nach Hof in das Therapeutisch-Pädagogische Zentrum (TPZ) der Lebenshilfe Hof zu bringen. "
http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Ulvi_Kulac_(Gudrun_R%C3%B6del)#Kindergarten_und_Schule .

Ulvi war in seiner Entwicklung also bereits spätestens im 6. Lebensjahr auffällig, was das SHT so gut wie irrelevant macht.

Darüber hinaus gibt es Widersprüche zwischen den von Kröber herangezogenen medizinischen Akteninformationen zu den Nachuntersuchungen sowie zu folgenden Angaben Rödels aus UKs Biographie:
"Schwerbehinderung
Im Alter von fast drei Jahren erkrankte Ulvi an einer lebensgefährlichen Meningitis (Staphylokokken). Nach zwei Monaten wurde er schwerbehindert aus dem Krankenhaus entlassen. Er war geistig behindert, sein Mundwinkel hing schlaff herab, viel Speichel floß heraus. Sein rechtes Bein schleifte er nach. Die Ärzte gaben seinen Eltern keine Hoffnung, daß er wieder laufen und sprechen könne. Doch seine Eltern machten Übungen, Speichel schlucken, Buchstabe für Buchstaben neu sprechen zu lernen. Für den Buchstaben „R“ brauchte er zwei Jahre. Dazwischen gab es immer wieder Krankenhausaufenthalte. Aber seine Eltern gaben ihn nicht auf. Ulvi machte Fortschritte"
Widerspruch 1:

Während beide Gutachter von einer Meningokokken-Meningitis sprechen, spricht Rödel von Staphylokokken als Erreger. (Ein solcher Widerspruch ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, da die Art des Erregers in den damaligen Krankenakten eindeutig identifiziert und dokumentiert gewesen sein müsste). Wer irrt hier?

Widerspruch 2:

Zwischen "folgenlos ausgeheilt", wie Kröber aus der medizinischen Akte zitiert und "schwerbehindert entlassen" (Rödel) liegen Welten. Wer irrt hier?

Ohne die vorliegenden Krankenakten bleibt da nur Raum für Spekulationen.

Irrte Kröber? Wenn ja: Woher hat er die Information, die Meningitis sei folgenlos ausgeheilt?
Irrte Blocher? Wenn ja: Woher hat er die Information, die Oligophrenie habe sich im Zuge der Meningitis und dem SHT entwickelt?
Irrte Rödel? Wenn ja, welchen Grund könnte es geben, darauf zu bestehen, die Oligophrenie sei keinesfalls angeboren, sondern - egal wodurch - erworben?
Irrte die Klinik und alle weiteren behandelnden Ärzte von Ulvi, die keine Folgeschäden beobachtet haben wollen? Wenn ja: Welchen Grund kann es haben, einen absolute Genesung zu dokumentieren, obwohl das Kind lt. Aussage Rödels schwerstbehindert, sprechgestört und schwerst pflegebedürftig entlassen wurde?

Vielleicht kann ein Blick auf die Testergebnisse ja etwas Erhellendes beitragen...

Fortsetzung folgt....


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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 22:40
@traces
Vielen Dank
War vom Volumen her heute Abend bequem durchzuarbeiten.
Freue mich schon auf die nächsten Erklärungen.


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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 23:04
@traces
Ich finde Deine Erlaeuterungen sehr interessant aber stelle mir die Frage, inwiefern die Krankheitsgenese von Relevanz isi. Denn fest steht, dass U.K. eine Erkrankung Einschraenkung bei den Taten hatte und noch hat und inwiefern heute die Prognose aussieht. Im Ergebnis ist doch voellig egal, wie / warum es zu der Erkrankung hatte, oder?! Selbst wenn es 10 Hypothesen waeren kaeme es doch allein darauf an, ob er heute moch krank ist und wie warscheinlich welche neuen Straftaten sind.


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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 23:28
@hanna7

Ich verstehe, was du meinst. Und du hast Recht: für die Prognose selbst spielt die Krankheitsgenese (aus meiner Sicht und objektiv betrachtet) keine Rolle.

Die Krankheitsgenese spielt jedoch in der Argumentation und dem Widerspruch der Verteidiger-Seite im Fall eine Rolle, da sie der Argumentation folgen, dass es für die der Maßregel zugrunde liegende Diagnose UKs (Oligophrenie), scheinbar sich widersprechende Befunde gibt, die das Vorliegen und die Auswirkungen dieser Diagnose (scheinbar) negieren.
Ich denke, dass hier ein Schachzug versucht wird, um eine lebenslange (Sicherungs-) Verwahrung UKs zu umgehen. Der Status "unabänderliche geistige Behinderung" lässt es unwahrscheinlich erscheinen, dass UK änderungsfähig und lernfähig ist. Und dies lässt eine positive Prognose ebenfalls unwahrscheinlich werden.
Nicht umsonst kämpft und zerpflückt die Unterstützer-Gruppe vehement jedes Indiz, das von einer deutlich unterdurchschnittlichen Intelligenz oder gar Hirnorganischen Störung ausgeht.
Nicht umsonst wird versucht darzustellen, welche enormen Fortschritte UK durch früheste Förderung und Einsatz seiner Familie geleistet hat. Nicht umsonst werkelt man an den ermittelten IQ-Werten solange herum, bis mal ein annähernd durchschnittlicher Wert herauskam. Nicht umsonst wird versucht, UKs Konzentrations- und Kommunikationsvermögen besonders hervorzuheben - denn das alles widerspricht dem öffentlichen Meinungsbild über geistig Behinderte oder "Zurückgebliebene".

Gerichte sind medizinische Laien und fordern daher Sachverständigengutachten an. Kann in diesen nicht ausreichend schlüssig dargelegt werden, ob UK wirklich geistig und unabänderlich behindert ist oder ob er lediglich minderbegabt ist (was durch Förderung teils kompensiert werden kann), dann könnte das Gericht zu dem Schluss kommen: UK ist zwar auffällig, aber wir müssen daran zweifeln, dass er geistig soweit eingeschränkt ist, dass er sein Verhalten zukünftig nicht ändern kann. Daher werden wir die bisherige Maßregel beenden und ihn entlassen.

Ich vermute, dass die Verteidiger-Seite auf diesen Umstand abzielt.


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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 23:42
@traces
Nun, wenn allerdings geltend machen sollte, dass U.K. nicht krank ist frage ich mich, warum Frau Roeder dann folgerichtig nicht die Beendigung der Betreuung beantragt hat, denn die setzt ja gerade Einschraenkungen voraus... Das hat merkwuerdiger Weise noch keiner der Beteiligten gefordert.
Habe daher den Streit auch eher dahingehend verstanden, dass lediglich streitg ist inwiefern U.K. trotz seiner offenbar unabaenderlichen Einschraenkungen von der Therapie profitiert und sich weiterentwickelt hat. Sein Verteidiger versucht darzulegen, dass sich U.K. seit sen Taten weiterentwickelt, um so eine nunmehr positivere Prognose zu ermoeglichen...


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Peggy Knobloch

20.11.2014 um 23:53
Fortsetzung zu (5)
Testpsychologischen Befunde
aus Sponsel:
http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/MKA_BGA.htm#DieFormulierungDamalswurdefestgestellt
Der Benton-Test ist DAS testpsychologische Verfahren - meist im Zusammenhang mit dem Vergleich Handlungs- und Verbalteil im HAWIE oder HAWIK -, um hirnorganische Störungen festzustellen.
Ja, leider war er bis 2009 (dann wurde er revidiert) noch ein häufig angewandtes Instrument, obwohl mehrfach und nachweislich belegt wurde, dass die Konstruktion dieses Tests leider eklatante Mängel aufweist und zwar in folgender Gestalt:
Der Test scheint bestimmte kognitive Fähigkeiten zu erfassen, jedoch keine eindeutigen Schlüsse auf Hirnschädigungen zu erlauben. (...) Dies stellt die Validität des Benton-Tests als "Hirnschädigungstest" ernsthaft in Frage"
(H. Holling, F. Preckel, M. Vock: Intelligenzdiagnostik. Hogrefe, 2004)

Um es deutlich zu sagen: Wenn die Validität eines Tests in Frage steht, dann ist es für gewöhnlich das Todesurteil eines Verfahrens. Denn es bedeutet: der Test misst etwas, aber er misst nicht das, was er verspricht, zu messen - nämlich das Vorliegen hirnorganischer Störungen (!)

Was misst er dann? Die visuelle Gedächtnisleistung. Konkretisierend müsste man sagen, dass er das visuelle Kurzzeitgedächtnis prüft und daher wahrscheinlich auch gern in der Praxis verwendet wird, weil er schlichtweg nur wenig Bearbeitungszeit erfordert (und Zeit ist Geld, gerade im Gesundheitswesen). In der Kurzform bis max. 10 Min., in der Langform max.20 Min..
(1) So stellte Herr Dipl.-Psych. PAUL KELLER vom Bezirkskrankenhaus Bayreuth in seinem Gutachten vom 27.12.2001 fest: "Der durchgeführte Benton-Test entsprach im Ergebnis seinem Intelligenzniveau und lieferte keine Hinweise für bedeutsame hirnorganisch bedingte Beeinträchtigungen seiner visuellen Merkfähigkeit und seiner Gestalterfassung.
1. Keller nutzte die alte, invalide Fassung des Benton-Test

2. In diesem Zitat ist nicht ersichtlich, auf welches Intelligenzniveau sich Keller bezieht. Auf das Prämorbide oder Gegenwärtige? Und falls Letzteres zutrifft: mit welchem Verfahren hat er das IN bestimmt?

3. Was bedeutet laut Keller "bedeutsam"? Dieser Passus impliziert, dass sich Auffälligkeiten ergaben, jedoch nicht in dem Schweregrad, den er als Maßstab für eine hirnorganische Störung anlegt. Hätte es keinerlei Auffälligkeiten im Test selbst ergeben (und wir erinnern uns: der Benton-Test 2001 misst zwar nicht das, was er messen soll, aber dennoch erfasst er Leistungskomponenten in der Gestalterfassung und - Reproduktion), dann hätte die Ergebnisdarstellung seitens Keller lauten müssen: "lieferte keine Hinweise für hirnorganisch bedingte Beeinträchtigungen..." .

4. Selbst, wenn man keinerlei Auffälligkeiten unterstellt, ließe sich ein unauffälliges Testergebnis trotz bestehender (offensichtlicher) geistiger Beschränkung UKs erklären:

a) das visuelle Gedächtnis scheint, so der Stand der Neuroforschung, in der Lage zu sein, visuelle Reize und Objekte unverarbeitet und roh abspeichern und zwischenspeichern zu können. Soll dieses Objekt (wie im Benton-Test gefordert) sofort reproduziert werden, bedarf es keiner sonderlichen Abruf-Leistung, da ad hoc abrufbar. Bislang wurden um die 30 verschiedenen Zentren im Gehirn identifiziert, die für visuelle Verarbeitungs- und Gedächtnisleistungen zuständig sind. Das legt den Schluss nahe, dass selbst, wenn eines dieser Areale gestört sein sollte, weitere Areale diese Störung kompensieren könnten.

b) das Testergebnis würde in Bezug auf UK bedeuten, dass er eine ausreichende Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung erbracht hat, dass sein Kurzzeitgedächtnis in Bezug auf Objektwahrnehmung funktioniert, dass sein Sehvermögen neurologisch nicht gestört ist, dass seine visuelle Verarbeitungsleistung intakt ist, dass er Objekte erkennen kann, dass er sich selbst und Andere sowie Gegenstände im Raum verorten kann. (Ja, kann er, sieht man bereits in seinen Interviews). Und ja, sehr viele mitunter schwerbehinderte Menschen können dies ebenfalls - dennoch sind sie geistig behindert!)

c) Spannend wäre es gewesen, wie das o.g. Leistungsbild ausgesehen hätte, wenn von UK keine ad-hoc-Reproduktion der visuellen Reize gefordert gewesen wäre, sondern eine Interpretation dieser Reize (deren Bedeutungsgehalt) sowie ein verzögerter Abruf (Langzeitgedächtnis). Denn eher die Langzeitgedächtnisfunktion, die nicht nur bloßes Zwischenspeichern, sondern Verarbeiten, Weiterleiten, Interpretieren und in-Passung-Bringen mit abgespeicherten Erfahrungen, Emotionen und der Persönlichkeitslandkarte erfordert, lässt neurologische Beeinträchtigungen eher erwarten und erkennen.

Dies führt uns zum nächsten Test, der u.a. als eine Teilaufgabe auch den verzögerten Abruf (Lern-Leistung) erfasst:
Im Syndrom-Kurz-Test (SKT) kam er auf einen Punktwert von 11, der auf eine leichte hirnorganische Beeinträchtigung hinweisen könnte.
Leider wurde hier nicht dargestellt, auf welche Teilleistung sich der Punktwert von 11 bezieht. Anhand der Testkonstruktion kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dieser Test (1) auf eine in der Tat vorliegende Störung der Verarbeitungsleistung angeschlagen hat und diese (2) in den betreffenden Leistungsmerkmalen einem leichten Schweregrad zuzuordnen sind. Um 11 Fehlerpunkte zu erzielen müssen die Aufgaben entweder deutlich verzögert (langsam) bewältigt worden sein und/oder signifikante Fehler im Kurz- und/oder zu vermuten eher im Langzeitgedächtnis-Abruf passiert sein. Möglich wäre auch, dass UK während der Untersuchung in seiner Konzentrationsleistung deutlich eingeschränkt war, was der Untersucher jedoch hätte dokumentieren müssen und was zum Abbruch des Tests hätte führen müssen.
Insgesamt verweisen die Befunde darauf, daß bei dem Untersuchten eindeutig kein Schwachsinn zu attestieren ist, sondern eine niedrige Intelligenz." zitiert nach Kröber GA S. 112. (2)
Leider hat Sponsel hier nicht ausreichend zitiert, denn es kann dadurch nicht nachvollzogen werden, auf welche Testverfahren und welche untersuchten Leistungsbereiche insgesamt sich diese Aussage Kröbers bezieht. Daher kann ich zu dieser Aussage keine Beurteilung abgeben.
Und am 27.06.2014 wird der Benton-Test erneut abgenommen.: "Bei der Erfassung hirnorganischer Leistungsdefizite mit dem Visual-Retention-Test von Benton habe der Proband unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen (prämorbiden) IQ-Wertes von 89 Punkten sieben Vorlagen fehlerfrei wiedergegeben. Bei den verbleibenden Vorlagen seien vier Fehler aufgetreten. Die Differenzen der tatsächlichen Werte zu den Erwartungswerten hätten keine Auffälligkeiten ergeben, die auf hirnorganisch bedingte Funktionsstörungen für diesen Bereich verweisen würden. ..." (S. 47)
Kröber hat mit der revidierten Fassung des Benton-Test gearbeitet, der dennoch (lediglich) die visuelle Verarbeitungsleistung erfasst. Kröber stellt sein Ergebnis dabei sehr korrekt dar, indem er darauf verweist, dass sich keine Auffälligkeiten für "diesen Bereich" (gemeint ist die gemessene Leistungseigenschaft visuelle Verarbeitung) gibt. Was auch bedeutet: für andere Leistungskompetenzen könnte das nicht der Fall sein.
Wichtig ist dabei auch und v.a. der Satz: "Die Differenzen der tatsächlichen Werte zu den Erwartungswerten...". Die Ergebnisse UKs werden ins Verhältnis zu seinem prämorbiden IQ gesetzt. 89 ist der unterdurchschnittliche Bereich. Man errechnet nun also, wie UK als (platt gesagt) unterdurchschnittlich intelligenter Mensch im Benton-Test abschneiden müsste. Man legt also an sein Testergebnis nicht den Maßstab eines durchschnittlich- oder überdurchschnittlich intelligenten Menschen an.
Es ist meine private Meinung zu diesem Testverfahren, allerdings könnte man zu diesem Vorgehen auch sagen: Wenn ich von einem beeinträchtigten Menschen eine beeinträchtigte Leistung erwarte und er auch tatsächlich eine beeinträchtigte Leistung hervorbringt, dann liegt er in Hinblick auf seine Beeinträchtigung im Normalbereich^^. Aber gut, die Aussagekraft des Benton-Tests darf jeder für sich auch anders bewerten.
Ulvi Kulac zeigt also ein stabiles Benton-Ergebnis über den Zeitraum von 13 Jahren (2001-2014), das keine hirnorganische Störung erkennen lässt.
Falsch. Er KANN gar kein stabiles Benton-Test-Ergebnis über diesen Zeitraum gezeigt haben, da dem Test unterschiedliche Testkonstruktionen zu Grunde lagen (und das ist in etwa so, als würde man zwei völlig unterschiedliche Tests anwenden).
Falsch. Im ersten Test kam der Untersucher zu dem Ergebnis, dass keine "bedeutsame" Auffälligkeit zu attestieren war - was nicht gleichbedeutend ist mit "keiner Auffälligkeit".
Falsch. Es gab im visuellen (Kurzzeit-) Gedächtnisbereich kaum/ keinen Hinweis auf eine hirnorganische Störung.

Fazit aus meiner Sicht:
Da UKs Beeinträchtigungen und Einschränkungen m.E. (nach bisherigen Schilderungen zu seiner Person und seiner Handlungsweise) womöglich eher in Lernfähigkeit, Abstraktionsvermögen, Problemlösung und Handlungsplanung liegen könnten, wären andere Testverfahren, die diese Kompetenzen ausreichend erfassen, wahrscheinlich geeigneter gewesen, um sich ein Bild über die tatsächlich bestehenden Defizite zu machen.
Weder den Aspekt einer geistigen Behinderung noch einer mangelnden Veränderungsfähigkeit sehe ich in diesen Tests als widerlegt an.

Das erstmal zum Thema Benton-Test. Die weiteren Tests schaue ich mir die Tage an, daher wie gesagt:

Fortsetzung folgt....


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Peggy Knobloch

21.11.2014 um 00:56
P.S.:
Zu Erklärung folgenden Widerspruchs in meinem Posting:
In Bezug auf den IQ von 89, der (formal korrekt) als "durchschnittlich" angegeben wurde, habe ich mit dem Begriff "unterdurchschnittlich" argumentiert, da der HAWIE/ HAWIK erfahrungsgemäß eher "beschönigend" misst. Man möge mich hierfür nicht steinigen ;)


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Peggy Knobloch

23.11.2014 um 18:44
Michael Euler bekam für den Freispruch von Ulvi K. einen Preis verliehen: http://www.ag-strafrecht.de/ProReo/Preistraeger.aspx (Archiv-Version vom 16.06.2015)


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Peggy Knobloch

24.11.2014 um 11:47
@traces
wieder Dank an dich!
ich wünsche mir grad, dass die betr. STA und Richter deine Ausführungen auch lesen mögen.


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Peggy Knobloch

26.11.2014 um 09:46
@lawine
Gibt's eigentlich irgendwo eine gute Quelle wie die Hypothese von Horn dazumal genau aussah? Ich halte ihn nicht für einen Idioten nur weil das vor Gericht so verwirrt geschildert wurde... Das szenario könnte ja trotz allem stimmen man hat eventuell nur die falschen Schlüsse gezogen..?


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Peggy Knobloch

26.11.2014 um 10:13
@Redjune
Detailliert habe ich dir das nicht, aber vielleicht helfen die Blogbeiträge aus dem 2. Verhandlungstag im Wiederaufnahmeverfahren, dem 11. April 2014:

Quellen:

T = Twitter
https://twitter.com/jv_joevoe (Archiv-Version vom 05.12.2022)

BR = Bayerischer Rundfunk
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/peggy-lichtenberg-prozess-104.html (Archiv-Version vom 11.01.2015)

MP = Mainpost
http://live.mainpost.de/Event/Drama_um_ein_getotetes_Kind_Fall_Peggy_wird_wieder_aufgerollt?Page=0 (Archiv-Version vom 09.07.2016)

TVO = TV Oberfranken
http://www.tvo.de/peggy2014/#.U4sxvnaF_Os
T: 09.03 Uhr: Sympathie-Bekundungen für einen wegen Mordes an einem Kind Angeklagten - schon ein sehr spezielles Verfahren.

T: 09.04 Uhr: Spannend wird auch Befragung der für die Ermittlungen zuständigen Polizisten. Wurde #Ulvi "gefoltert", wie sein Anwalt gestern behauptete?

T: 09.38 Uhr: Erster Zeuge im #Peggy-Prozess vernommen: #Profiler Alexander Horn schilderte, wie Hypothesen zum Tathergang am 7.5.2001 entwickelt wurden

T: 09.38 Uhr: Freiwilliges Verschwinden und Unfall-Theorie rasch auszuschließen, so der prominente Kommissar, der auch schon den Fall Dennis aufklärte

T: 09.40 Uhr: Ortsfremder Täter war auch unwahrscheinlich. Erfahrung besagte: Wenn 5-12-Jährige Opfer werden, dann von sexuell motivierten Tätern

T: 09.41 Uhr: Konkreten Anteil an der Überführung von #Kulac als Täter will Horn aber nicht gehabt haben: 'Wir sind nur Berater, wir ermitteln nicht."

BR: 09.41 Uhr: Wie entstand die Tathergangshypothese der Polizei? Und wann lag sie vor? Das sind bislang die zentralen Fragen des bisherigen Prozessverlaufs.

MP: 09.44 Uhr: Die Ried-Methode ist eine Verhörmethoden, die in den USA entwickelt und 2001/2002 von der bayerischen Polizei in einem Pilotprojekt ausprobiert wurde. Die Beamten, die Ulvi K. befragten, seien darin nicht geschult gewesen, sagt Horn. Sie werden sich im Verlauf der Verhandlung selbst dazu äußern.

T: 09.50 Uhr: Und noch etwas deckt sich mit Horns Erfahrungen: Angriff auf Hals ist Todesursache Nr. 1 bei Konflikt - so wird es im Fall Peggy angenommen

TVO: 09.50 Uhr: Der Angeklagte Ulvi Kulac betritt am Freitagvormittag wieder ruhig und entspannt den Schwurgerichtssaal 2.004 im Landgericht Bayreuth. Für die zahlreichen Kameras im Saal, die ihn ablichten, hat er ein Lächeln auf den Luippen. Als erster Zeuge wurde Profiler Alexander H. gehört.

BR: 09.51 Uhr: Profiler Alexander Horn erklärte im Prozess, wie sie zur Tathergangshypothese kamen. Dabei habe es fünf Punkte gegeben: 1. Der mutmaßliche sexuelle Missbrauch von Peggy seitens Ulvi Kulac, 2. das veränderte Verhalten Peggys seit den Osterferien, 3. keine fremden Personen, 4. Angaben von Zeugen, dass sie Peggy später gesehen hätten, träfen nicht zu und 5. Ulvi Kulacs Anwesenheit am Henri-Marteau-Platz in Lichtenberg.

MP: 09.53 Uhr: Die Ried-Methode ist eine Verhörmethoden, die in den USA entwickelt und 2001/2002 von der bayerischen Polizei in einem Pilotprojekt ausprobiert wurde. Die Beamten, die Ulvi K. befragten, seien darin nicht geschult gewesen, sagt Horn. Sie werden sich im Verlauf der Verhandlung selbst dazu äußern.

MP: 09.54 Uhr: Der erste Zeuge: Profiler Alexander Horn erklärte, wie er zu seiner Tathypothese kam. Er äußerte sich auch zur umstrittenen Reid-Methode. Einzelne Aspekte davon könnten durchaus sinnvoll sein.

T: 09.55 Uhr: Nun Wolfgang Geier: Er war nicht nur Chef der #Peggy-Soko II, leitete auch BAO Bosporus, die Morde an 8 Türken und 1 Griechen klären sollte.

T: 09.56 Uhr: Die Spur ins rechte Milieu übersah er - im Fall #Peggy soll er mit falschen Beweisen den Angeklagten Ulvi zum Geständnis getrieben haben

T: 09.57 Uhr: Zwei spektakuläre Fehlschläge. Dabei ist mir gut in Erinnerung, wie er sich mir vorstellte: "Ich werde geholt, wenn sonst nichts mehr geht!"

T: 09.58 Uhr: Der Andrang im #Landgericht Bayreuth ist nicht mehr so groß wie gestern, aber die Zuschauerreihen sind dennoch gut gefüllt

BR: 10.01 Uhr: Besonders umstritten ist dabei der fünfte Punkt. Die Fallanalytiker gingen aufgrund einer Zeugenaussage in ihrer Tathergangshypothese von Anfang Mai 2002 davon aus, dass Peggy am Henri-Marteau-Platz auf Ulvi Kulac traf und dieser dann mit ihr reden wollte. Allerdings machte die Zeugin die entsprechende Aussage erst Ende Mai - nachdem die Hypothese bereits erstellt war.

BR: 10.09 Uhr: Zum dem Thema verschiedene Zeugen hätten Peggy später noch gesehen sagte Profiler Horn: Dieses Phänomen von späteren Sichtungen bei Personen, die schon tot sind, erlebe er bei viele Vermisstenfällen.



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Peggy Knobloch

26.11.2014 um 20:07
@jaska
Danke für deine Mühe! Leider fällt mir dazu jetzt auch nichts ein :) schade dass man nicht mehr dazu hat.. Vor allem worauf er sich damals gestützt hatte..


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Peggy Knobloch

04.12.2014 um 16:23
So, neue Stufe gezündet:

Radio Plassenburg, 04. Dezember 2014
http://www.radio-plassenburg.de/gnade-gefordert-gudrun-roedel-will-ulvi-kulac-zu-weihnachten-frei-bekommen-2667571/#.VIB7_MmCrdk
Gnade gefordert: Gudrun Rödel will Ulvi Kulac zu Weihnachten frei bekommen

Der vom Mord an Peggy Knobloch freigesprochene Ulvi Kulac soll endlich Gerechtigkeit erfahren und Weihnachten wieder zuhause bei seiner Familie verbringen. Darum bittet seine Betreuerin, Gudrun Rödel, die Bayerische Behindertenbeauftragte, Irmgard Badura. Rödel hofft, die Behindertenbeauftragte kann Einfluss auf Ulvis Freilassung aus der Psychiatrie nehmen.

Rödel kritisiert, Ulvi Kulac werde trotz Freispruch immer noch in eine Täterrolle gedrängt . Das Landgericht Hof hatte immer wieder betont, Ulvi sitze nicht wegen des Mordes an Peggy Knobloch in der Psychiatrie, vielmehr wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Im Frühling will das Bezirkskrankenhaus Bayreuth turnusgemäß prüfen, ob Ulvi Kulac entlassen werden kann. Bis dahin bleibt er, wie schon seit Monaten, Freigänger und darf die Einrichtung regelmäßig verlassen.
Ähnliches auch unter:
http://www.euroherz.de/ulvi-kulac-betreuerin-wendet-sich-an-bayerns-behindertenbeauftragte-2268409/
http://www.extra-radio.de/nachrichten/Betreuerin-von-Ulvi-Kulac-wendet-sich-an-Bayerische-Behindertenbeauftragte,12904.html


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Peggy Knobloch

04.12.2014 um 16:29
@jaska

In diesem Leben wird diese Frau wohl nicht mehr begreifen was damals passiert ist. Es ist keine Rolle, er war ganz einfach Täter.


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