Peggy Knobloch
21.01.2015 um 20:29Anzeige
jaska schrieb:Doch kein prüfbarer Standard also?Irrtum vom Amte!
Du unterstellst dem Gutachter Eigeninteresse und Subjektivität?
Ulvi Kulac darf nicht nach Hause
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Bayreuth - Gudrun Rödel, die engagierte Betreuerin des geistig behinderten Ulvi Kulac, ist wieder einmal in ihrem Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Bayern bestätigt: "Das ist einfach ungeheuerlich, aber wir haben nichts anderes erwartet." Und auch für seinen Anwalt, Thomas Saschenbrecker, "kommt das nicht völlig unerwartet", als er von Medienvertretern von der Entscheidung erfährt.
Bis zum Mittag waren beide nämlich nicht vom Gericht selber darüber informiert worden, dass die Strafvollstreckungskammer schon am 9. Januar beschlossen hat, die Fortdauer der Unterbringung von Kulac in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen - samt "intensiver Delinquenzberatung" mit "moderaten Lockerungen". Erst am 8. Januar 2016 soll wieder geprüft werden, ob eine Unterbringung noch angebracht ist.
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Das Gericht betont, dass die Taten, die zur Unterbringung geführt hatten, "erhebliche Straftaten gegenüber Kindern, auch unter Gewaltanwendung" gewesen seien und "nicht etwa Doktorspiele ".
Anwalt Saschenbrecker interpretiert dieses Zitat als Seitenhieb auf Gudrun Rödel, die stets betont, die Vergewaltigung an Peggy habe nicht stattgefunden und der Missbrauch der Jungen sei damals nicht so gefährlich und gravierend gewesen, dass er 13 Jahre Maßregelvollzug rechtfertige. Saschenbrecker meint dazu: "Ich hätte mir gewünscht, dass man sich selbstkritisch mit der Gutachter-Auswahl auseinandersetzt statt mit dem Finger auf Frau Rödel zu zeigen."
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Außerdem kritisiert der Anwalt, dass es keine Entlass-Perspektive für seinen Mandanten gibt. "Erst in einem Jahr wieder zu überprüfen geht nicht." Eine so lange Dauer der Unterbringung "entspricht nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz". Deshalb werden Rödel und Saschenbrecker Beschwerde zum OLG einreichen. Das könnte den Fall entweder an sich ziehen oder an das LG Bayreuth zurück verweisen.
Außerdem plant Saschenbrecker nach wie vor, die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Vergewaltigung an Peggy K. zu überprüfen. In diesem Zusammenhang zeigte der Anwalt dezentes Verständnis für die Ärzte: "Solange das Urteil wegen Vergewaltigung im Raum steht, können Ärzte fast nicht anders. Sie haben da eine große Verantwortung der Gesellschaft gegenüber." Aber das Urteil fiel zu Unrecht, finden Rödel und Saschenbrecker: "Die Vergewaltigung der Peggy durch Ulvi Kulac gab es nicht."
Ob das in einem Wiederaufnahmeverfahren geklärt wird, kann nur ein Gericht entscheiden. Anwalt Saschenbrecker will nun erst einmal alle Akten sichten.
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jaska schrieb:Und auch für seinen Anwalt, Thomas Saschenbrecker, "kommt das nicht völlig unerwartet", als er von Medienvertretern von der Entscheidung erfährt.wenn das stimmt, nährt das meinen Verdacht. Geht gar nicht!
Bis zum Mittag waren beide nämlich nicht vom Gericht selber darüber informiert worden, dass die Strafvollstreckungskammer schon am 9. Januar beschlossen hat, die Fortdauer der Unterbringung von Kulac in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen - samt "intensiver Delinquenzberatung" mit "moderaten Lockerungen". Erst am 8. Januar 2016 soll wieder geprüft werden, ob eine Unterbringung noch angebracht ist.
pfiffi schrieb:das ist richtig, und ich versichere Dir hiermit glaubhaft, dass mir dies bewusst ist.Die Glaubhaftigkeit deiner Aussage muss ich angesichts deiner Postings zu diesem Sachverhalt leider in Zweifel ziehen.
pfiffi schrieb:Dennoch entspricht es nicht guter wissenschaftlicher Praxis, einen bereits in den Entscheidungsprozess Involvierten nunmehr nochmals relevante Gutachten verfassen zu lassenWo hast du das gelesen?
pfiffi schrieb:Geht gar nicht gegegn den Herrn, der das (neue) Gutachten verfasst hat.Kann es auch nicht - da es eine gerichtliche Entscheidung war, ihn zu berufen und nicht seine.
pfiffi schrieb:Nicht ich unterstelle das dem Gutachter!Diese international anerkannte Praxis hat doch sicherlich ein Factsheet hierzu rausgebracht, das machen die immer so. Kannst du das nicht mal verlinken? Danke!
Die international anerkannte, gute wissenschaftliche Praxis tut das!