Peggy Knobloch
07.12.2012 um 01:51@herzchen0712
Denn vor Gericht wird nach geltendem Recht geurteilt.
Das heißt konkret: Ulvi wurde für die von dir "Straftaten" genannten, sprich sexuelle Handlungen an Kindern nicht verurteilt.
Und das darf in Zukunft weder in der Öffentlichkeit noch im privaten Bereich passieren.
herzchen0712 schrieb:Klar muss er für die anderen "Straftaten" bestraft werden, damit sowas in Zukunft nicht mehr in der Öffentlichkeit passiert ..das ist so eine Sache mit dem Gerechtigkeitsempfinden.
Denn vor Gericht wird nach geltendem Recht geurteilt.
Das heißt konkret: Ulvi wurde für die von dir "Straftaten" genannten, sprich sexuelle Handlungen an Kindern nicht verurteilt.
Und das darf in Zukunft weder in der Öffentlichkeit noch im privaten Bereich passieren.