@EC145 ja, das haben ja einige hier und die Medien tragen dazu bei...nennt man Vorverurteilung und widerspricht eigentlich dem:
Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Dies folgt auch aus dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.[1]
Wiki
und dem
Beitrag von Ilian (Seite 4)