Euthanasie / Sterbehilfe
19.12.2012 um 00:09Anzeige
jinping schrieb:Falsch bleibt es trotzdem.Warum?
jinping schrieb:man selber hat nicht das Recht dazuSagt wer?
intro schrieb:das soll rechtlich unbedenklich sein? bezweifle ich.Und nun? Eine Lösung dieses Dilemmas wäre, dass Du Dich erkundigst.
Mrs.Mikaelson schrieb:Es liegt im Ermessen des Betroffenen, die dafür bestmögliche Person auszuwählen,welche in jedem Falle im Vorfelde von eben Genannten darauf vorzubereiten ist, dementsprechend die Wünsche des Patienten zu vertreten und an die verantwortlichen Mediziner weiter zu leiten.Du hast die Grundproblematik nicht verstanden. Der Patient selbst weiß zum Zeitpunkt, an dem er noch eine Enscheidung treffen könnte, möglicherweise nicht, ob er diese Entscheidung im Angesicht des Todes noch immer so treffen möchte. Darin liegt die ganze Schwierigkeit.
jinping schrieb:wenn Gott wollen würde, dass man vom Leid erlöst wird, dann würde er recht schnell den Gnadentod schickenWenn Gott ein mitfühlendes Wesen wäre, würde er/sie/es es nicht zulassen, dass Kinder vergewaltigt und ermordet werden. Um bei Deiner Logik zu bleiben.
kleinundgrün schrieb:Wenn Gott ein mitfühlendes Wesen wäre, würde er/sie/es es nicht zulassen, dass Kinder vergewaltigt und ermordet werden. Um bei Deiner Logik zu bleiben.Da schliess ich mich aber mal uneingeschraenkt an!
Alarmi schrieb:Ich finde die Loesung wie sie in Oregon gehandhabt wird, einfach perfekt. Da kann der Arzt totkranken Menschen, die danach verlangen, einen toedlichen Medikamentencocktail verschreiben. Einnehmen muessen sie ihn aber selbst. Bei den meisten liegt er bis zum Schluss ohnehin nur im Nachttisch. Der Gedanke, dem Leben jederzeit selbst ein Ende setzen zu koennen, ist fuer die meisten der einzige Trost, den sie brauchen.Das ist toll. Aber ich denke, dass der problematische Fall der ist, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, das Gift zu nehmen und jemand diesen Patienten aktiv tötet, statt ihm nur bei der Selbsttötung zu helfen.
Alarmi schrieb:In aller Regel sind Patienten, die zu nichts mehr selbst in der Lage sind, aber auch nicht bei Bewusstsein.Genau. Aber diese Fälle sind problematisch. Die Beendigung des Lebens dieser Menschen erfolgt dann nicht wegen der Schmerzen, sondern wegen der entwürdigenden Umstände. Man kann sie aber eben nicht mehr fragen und die Äußerungen, die sie im Vorfeld dazu getätigt haben, können nur ein Indiz für ihren mutmaßlichen Willen sein. Dieses Indiz ist mehr oder weniger stark, je nachdem wie lange dieser Wunsch in der Vergangenheit liegt, wie differenziert darüber gesprochen wurde etc.