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Krankengeld trotz Kündigung?

25 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kündigung, Arbeitsamt, Krankenkasse ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
TryptoPhan Diskussionsleiter
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Krankengeld trotz Kündigung?

05.11.2013 um 20:20
Nabend Ihr Lieben,

ich habe ein ernstes Problem und hoffe, dass mit hier jemand Auskunft
über arbeitsrechtliche Sachen und dergleichen erteilen kann.

Eine kleine Kurzschilderung:

Ich litt einige Jahre unter einer Psychose und anderen Diagnosen, die sich schleichend entwickelten. Einige begannen bereits in der Kindheit. War bereits in stationärer und
teilstationärer Behandlung.

Meine letzte Therapie (Tagesklinik) endete Im Februar diesen Jahres. Man leitete für
mich eine berufliche Reha ein, auf welche ich monatelang warten musste. Nachem
ich ein Gespräch mit einem Psychologen vom Arbeitsamt hatte, der mich in ein
Berufsbild drängen wollte, mit dem ich mich überhaupt nicht identifizieren konnte,
habe ich mich letzlich dagegen entschieden und wollte wieder in meinem gelernten
Beruf arbeiten gehen. Erschwerend kam hinzu, dass mich die Krankenkasse dermaßen
bedrängte, alle paar Wochen anrief, um sich zu erkundigen, wann die Reha endlich
beginnt. Unter anderem ein Grund, weshalb ich mir wieder schnell Arbeit suchte.

Vielleicht zu schnell, oder besser gesagt, den falschen Arbeitsplatz erwischt.
Meine Chefin wusste vorab, ich erwähnte natürlich nicht meine genauen Diagnosen
aus Diskretionsgründen, dass ich psychisch vorbelastet sei durch Burn Out und ich
einen "normalen" Arbeitstag wünsche, der acht Stunden täglich beinhaltet.
In den ersten Wochen lief's noch gut, doch dann wurden mir meine Terminlisten
nur noch vollbombadiert mit Patiententerminen. Von morgens bis abends.
Wenn Kollegen in den Urlaub gingen, was bei uns häufig der Fall war, aufgrund
der Anzahl der Mitarbeiter, steigerte sich dieses massiv. Irgendwann übernahm
ich zusätzlich Aushilfstage in den Zweigstellen, deren Anfahrt bis zu 1 1/2 Stunden
umfassten, die weder als Arbeitszeit noch als Überstunden abgegolten werden durften.
Solch ein Tag beinhaltete dann locker mal bis zu 12 oder 13 Stunden.
Ich führte wenigstens zwei- bis dreimal darüber mit der Chefin ein Gespräch, aber
geändert hat sich nie etwas. Und wenn, ging's bloß ein paar Tage lang gut.

Ich glaube, dass alles wurde zuviel für mich. Mir ging's psychisch und physisch
immer schlechter und fast alle Symptome traten wieder auf. Meine Psychiaterin
war darüber empört und schrieb mich, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist,
krank, damit ich auch Zeit habe, wieder zur Ruhe zu kommen und mir was
Neues zu suchen. Zum 01.12. habe ich gekündigt.

In der Zeit, als ich zur Ruhe kommen sollte, wurde es täglich schlimmer.
Gestern erst bin ich nochmal zu ihr hingefahren und schilderte ihr die
Symptomatik. Sie hat dringlichst empfohlen, mich in Therapie zu begeben.
Wir einigten uns auf eine teilstationäre Behandlung in der Tagesklinik.
Ab Montag soll ich starten.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe zum 01.12. gekündigt. Das heißt, ich erhalte Ende November meinen
letzten Lohn. Einen neuen Job darf ich mir derzeit nicht suchen, da ich erst
diese Therapie absolvieren soll. Und ich würde es im Moment ehrlich gesagt
auch nicht schaffen.

Wie soll ich das dem Arbeitsamt erklären? Die drücken mir doch hundertpro
eine Sperre von einem viertel Jahr rein, oder?!

Angenommen, ich erhalte diese Sperre vom Arbeitsamt.....steht mir dann nach
sechswöchiger Krankschreibung bzw. Krankenhausaufenthalt überhaupt Geld
von der Krankenkasse zu, oder ist das von solch einer Sperre unabhängig?

Morgen früh muss ich erst mal dort hin und ich habe schon voll den Bammel.
Zum Glück begleitet mich jemand, da ich das zur Zeit alleine nicht gebacken
kriege.


Wisst ihr vielleicht einen Rat? Bin echt verzweifelt....diesen Stress kann ich
derzeit echt nicht gebrauchen :(

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Krankengeld trotz Kündigung?

05.11.2013 um 20:34
Wer soll dir denn hier Rechtsberatung geben? Das funktioniert nicht.


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Krankengeld trotz Kündigung?

05.11.2013 um 20:50
Meines Wissens nach besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw hat man eine Sperrfrist von 12 Wochen.. diese jedoch angefochten bzw Einspruch erhoben werden kann (bei einem triftigen Grund ).

http://krankengeld24.de/2010082288/krankengeld/arbeitslos-und-arbeitsunfaehig

Hm.. wieso solltest du Anspruch auf Krankengeld haben..du hast doch gekündigt. Das hättest du nicht machen sollen. Hättest dich weiter bzw erst krank schreiben lassen sollen. Psychater dürfen nämlich sehr lange krank schreiben. Bis eine Endlösung gefunden wird. Das hättest du ein paar Monate durchziehen können.. und danach kündigen.


http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/job-karriere/id_45995070/arbeitslosigkeit-welche-finanziellen-hilfen-gibt-es-.html (Archiv-Version vom 28.03.2013)


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Krankengeld trotz Kündigung?

05.11.2013 um 20:56
Psychiater^^


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TryptoPhan Diskussionsleiter
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Krankengeld trotz Kündigung?

05.11.2013 um 21:06
Zitat von hornissehornisse schrieb:Hm.. wieso solltest du Anspruch auf Krankengeld haben..du hast doch gekündigt.
Naja, ich weiß ja nicht, wie lange der Aufenthalt dort dauert.
Minimum sind es immer um die acht Wochen. Und nach sechs
Wochen Klinikaufenthalt, wo man nicht arbeiten geht, erhält
man Krankengeld. Nun ist das Problem, dass ich nicht weiß,
ob einem das trotz Sperre beim Amt zusteht. Ob das was
damit zu tun hat, weißt du, was ich meine?
Zitat von hornissehornisse schrieb:Hättest dich weiter bzw erst krank schreiben lassen sollen. Psychater dürfen nämlich sehr lange krank schreiben. Bis eine Endlösung gefunden wird. Das hättest du ein paar Monate durchziehen können.. und danach kündigen.
Du hast je recht. Ich wollte mir in der Zeit, wo ich krankgeschrieben bin,
eigentlich schnell was anderes suchen und hatte auch schon was in Aussicht.
Wollte einfach nur aus diesem Vertrag raus, da ich das nicht mehr schaffe.
Aber zwischenzeitlich ist es so schlimm geworden, dass ich eingewiesen
worden bin.


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Krankengeld trotz Kündigung?

05.11.2013 um 21:39
@TryptoPhan
Da du dich in Behandlung begibst stehst du der
Arbeitsagentur nicht zur Verfügung
Du müsstest dich krank melden, was du ja auch bist wenn ich recht verstehe (wegen Therapie) und du hast sehr wohl
Dann Anspruch auf Krankengeld auch über den kündigungszeitraum
Hinaus auch wenn du selbst gekündigt hast.

Die Frage der Sperre kommt erst dann wenn du wieder gesund
Geschrieben wirst und dich arbeitssuchend melden wirst.
Da wird die AfA natürlich wegen der Kündigung nachhaken.

Alles gute!


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Krankengeld trotz Kündigung?

05.11.2013 um 21:50
@TryptoPhan
Bin mit dem Handy online deswegen nur auf die
Schnelle
http://www.vdk.de/berlin-brandenburg/pages/presse/vdk-zeitung/28168/krankengeld_trotz_kuendigung
Und einiges mehr wenn du danach suchst ;)


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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 05:55
@zett

Das wusste ich nicht. Nun ja..dann hat sich dieser Thread ja erledigt. :)

Gute Besserung@TryptoPhan

und gehe erst dann wieder arbeiten, wenn du auch wirklich wieder gesund bist.


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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 07:19
@hornisse
Guten Morgen :)
Summ.. Aber es ist doch ok, man kann doch nicht
Alles wissen. Viel mehr über kranken Geld habe ich auch nicht
Schönen Tag :)


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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 08:01
@zett Guten Morgen :)

Meine Informationen waren veraltet, mein Wissen veraltet, ich bin veraltet. :cry:

summsumm :D


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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 08:17
@hornisse
ssssssummmmmmmm :D
mach Dir nichts daraus, brauche bald eine Aufstehhilfe, habe ich so eben festgestellt ;)


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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 10:05
Zitat von TryptoPhanTryptoPhan schrieb:Wie soll ich das dem Arbeitsamt erklären? Die drücken mir doch hundertpro
eine Sperre von einem viertel Jahr rein, oder?!
Lass dir von deiner Ärztin ein Gutachten schreiben, dass du diesen Beruf erst einmal - wegen gesundheitlicher Probleme - nicht ausüben kannst und dir daher empfohlen wird, zu kündigen.

Ich kenne in meinem Bekanntenkreis 2 Personen, die dies gemacht haben. Eine hatte auch psychische Probleme, ein anderer physische. Beide sind zum Arzt und haben sich eine Bescheinigung von ihm geholt, die sie dann beim A-Amt vorlegten. Beide bekamen keine Sperre vom Amt.

Es ist zwar richtig, dass dir bei eigener Kündigung eine Sperre reingedrückt werden kann, aber nicht wenn du vom Arzt den Nachweis hast, dass eine Kündigung vonnöten war für dein gesundheitliches Wohl.


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TryptoPhan Diskussionsleiter
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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 14:43
@zett

Erst einmal herzlichen Dank für deine Auskunft.
Zitat von zettzett schrieb:Da du dich in Behandlung begibst stehst du der
Arbeitsagentur nicht zur Verfügung
Du müsstest dich krank melden, was du ja auch bist wenn ich recht verstehe (wegen Therapie) und du hast sehr wohl
Dann Anspruch auf Krankengeld auch über den kündigungszeitraum
Hinaus auch wenn du selbst gekündigt hast.
Genau, bin krank gemeldet. Seit letztem Montag.

Meinst du wirklich, dass mir Krankengeld trotz
Kündigung zusteht?

Zumindest war ich heute beim Arbeitsamt und
die Dame dort teilte mir mit, dass sie mich nicht
als arbeitslos aufnehmen kann, da ich derzeit
krankgeschriegen bin. Würde aus gesetzlichen
Gründen wohl nicht gehen. Zudem meinte sie,
es könnte durchaus Probleme geben mit der
Krankenkasse, da ich selber gekündigt habe.

Naja, ich werde mich mit der Barmer GEK wohl
diese Woche nochmal auseinandersetzen müssen.
Notfalls muss ich die Sozialarbeiterin in der
Tagesklinik fragen.
Zitat von zettzett schrieb:Die Frage der Sperre kommt erst dann wenn du wieder gesund
Geschrieben wirst und dich arbeitssuchend melden wirst.
Da wird die AfA natürlich wegen der Kündigung nachhaken.
Aha! Das heißt, ich könnte trotz längerer Krankschreibung,
die vieleicht über drei Monate hinausgeht, eine Sperre
erhalten?
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Lass dir von deiner Ärztin ein Gutachten schreiben, dass du diesen Beruf erst einmal - wegen gesundheitlicher Probleme - nicht ausüben kannst und dir daher empfohlen wird, zu kündigen.
Auch dir lieben Dank für deine Antwort.
Das ist auf jeden Fall einen Versuch wert.
Ich werde denen am Montag in der Tages-
klinik den Fall schildern. Vielleicht erhalte
ich dort Hilfe.


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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 14:56
Hi @TryptoPhan

arbeitslos kannst du dich nur melden, wenn du nicht krank geschrieben bist.

Das könnte funktionieren.


Aufgrund der Eigenkündigung wird das Eintreten einer Sperrzeit geprüft.

du hast aber Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, ob deine Interessen gegenüber denen der Versichertengemeinschaft (Alg-1 ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung) überwiegt.



Beantrage bitte parallel zum Alg1. das Hartz-4 im jobcenter.

Wenn eine Sperrzeit eintritt, dann übernehmen die wenigstens deine 'Unterkunftskosten/Miete.

Die Krankenkasse wird ab dem 2. Monat der Sperrzeit wieder bezahlt. Ein Monat bleibt offen.


Die Sperre im Alg-1 wirkt sich im Alg-2 nur zu 30% aus, das bedeutet, du könntest den um 30% gekürzten Regelsatz erhalten, also etwa 382,-- minus 30%.

versuche auch , Geld für Heizung zu bekommen, und beantrage auch Einmalige Beihilfen wenn es gar nicht langen will, zb. Jahresrechnung vom Stromanbieter.


Ich hoffe, ich konnte dir helfen.



mfg,


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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 14:59
@TryptoPhan

die Sperrzeit beginnt mit dem Tag der auf das Ereignis folgt, also bereits am 02.12.2013 .


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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 15:35
@TryptoPhan
gerne, mach dir keine sorgen. du musst nur regelmäßig den Arzt aufsuchen, du bekommst eine Art "auszahlungsschein" von deiner krankenkasse für das Krankengeld. ich glaube die krankenkasse muss dir diese zusenden, sprich doch bitte bei der krankenkasse vor.

ich bin 100% sicher dass du Krankengeld bekommst. wie schon gesagt und es wurde dir bestätigt, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung.

wie schon @Kältezeit richtig geschrieben hat, könnte bei der arbeitsagentur auf die Sperrzeit verzichtet werden, wenn die kündigung begründet war.
vor jahren hatte ich einen ähnlichen fall. ich habe eine nachtwachenstelle gekündigt (zu dem war ich eh unzufrieden mit dem laden) weil ich tagsüber nicht mehr schlafen konnte, es war nicht so dass ich es nicht versucht habe. der Neurologe hat mir viele pillen verschrieben, die schnell zur einer Abhängigkeit führen. trotzdem konnte ich nicht schlafen, habe es mir dann vom Arzt bescheinigen lassen, dass ich nicht mehr in der lage bin, nachts zu arbeiten und die Kündigung war gerechtfertigt. ich bekam keine sperre.


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TryptoPhan Diskussionsleiter
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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 21:00
@zett

Danke nochmals.

Du scheinst dich ein wenig auszukennen. Ich hätte da noch ein kleines Anliegen.

Wie bereits geschildert, habe ich den Vertrag ordnungsgemäß zum 01.12.13
gekündigt. Kündigung ging am 29.12.13 per Einschreiben mit der Post raus.
Heute rief mich meine Chefin an, mit einem leicht unterschwellig gereizten
Ton, dass sie diese erhalten habe und jetzt von mir verlangt, ihr alle Plus-
und Minusstunden per E-Mail einzureichen. Erst dann könne sie wohl den
genauen Austrittstermin berechnen. Darum bat ich ja in meiner Kündigung.

Problem hierbei ist, dass sich in den Monaten, als ich dort arbeitete, einige
Minusstunden ansammelten. Nicht aus Eigenverschulden. Ich habe dort fast
jeden Tag zehn bis zwölf Stunden geschrubbt. Allerdings durfte ich die
Pendelfahrten zu Zweigstellen, die Vor- und Nacharbeitszeit, sowie manch
ausgefallenen Patiententermin, sofern mal einer nicht erschien, nicht mit
anrechnen, obgleich man da war und anderweitige Arbeiten machen musste.
Es kam auch oft vor, dass ich auf diesen Pendelstrecken Kollegen aus der
Apotheke mitnehmen musste, welche in den Zweigstellen abgesetzt
werden sollten. Diese mussten bereits morgens um 08:00 Uhr dort sein
und meine ersten Patientermine begannen um 10:00 Uhr. Manchmal
kam's auch vor, dass ich einen Tag in der Woche bloß fünf Stunden
eintragen durfte, da für alle Mitarbeiter, die sie anstellte, nicht
genügend räumliche Kapazitäten vorhanden waren und ich keine
Patienten behandeln konnte.

Jetzt will sie anhand solcher Minusstunden den genauen Austrittstermin
berechnen. Das heißt, ich kriege evt. bloß für einen halben Monat oder
so Geld. Ist das in dieser Form legitim, was sie da vorhat?

Ich hoffe, ist einigermaßen verständlich. Mir fällt das Schreiben und
Konzentrieren momentan etwas schwer.


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TryptoPhan Diskussionsleiter
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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 21:11
@thomaszg2872
Zitat von thomaszg2872thomaszg2872 schrieb:die Sperrzeit beginnt mit dem Tag der auf das Ereignis folgt, also bereits am 02.12.2013 .
Sorry, ich muss nochmal genau nachfragen. Gerade das habe ich immer noch
nicht ganz geschnallt :/

Die Dame beim Amt wusste es auch nicht.

Ich bin ja im Moment krankgeschrieben und das Amt ist nicht für mich zuständig.
Das ist mir jetzt schon mal begreiflich. Zählt die Sperrzeit vom Amt dann ab dem
Tag, also dem 01.12.13, wo ich aus dem Arbeitsvertrag ausscheide, gleich ob ich
krankgeschrieben bin? Oder erst ab dem Tag, an welchem man wieder gesund-
geschrieben ist?

Morgen muss ich sowieso zur Krankenkasse, um das abzuklären. Die hatten
heute leider nur ein paar Stunden offen. Und ich wollte mich erst mal um
die Arbeitsamtangelegenheit kümmern.

Aber wie das halt so ist, es lässt einen keine Ruhe......


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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 21:11
@TryptoPhan
Ach herrjeh. Gut, dass du da weg bist. Da würd ich wohl auch krank werden...
Zitat von TryptoPhanTryptoPhan schrieb:sowie manch ausgefallenen Patiententermin, sofern mal einer nicht erschien, nicht mit
anrechnen, obgleich man da war und anderweitige Arbeiten machen musste.
Die kann dir nicht nur die Zeit anrechnen, die du Patienten behandelt hast... sie muss dir deine Anwesenheit anrechnen und da zählt auch das Vor- und Nacharbeiten dazu. Eben die ganze Zeit, die du in der Praxis warst.

Wie sieht es denn mit Urlaub aus? Hast du noch Resturlaub zur Verfügung? Den könntest du dir auch noch nehmen - dieser wird dir ja auch bezahlt bis die Kündigung dann wirksam wird.


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TryptoPhan Diskussionsleiter
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Krankengeld trotz Kündigung?

06.11.2013 um 21:23
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Ach herrjeh. Gut, dass du da weg bist. Da würd ich wohl auch krank werden...
Ja, das kannst du laut sagen. Bin auch wirklich froh, da raus zu sein,
wäre bloß nicht diese ganze Problematik im Nachinein.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Die kann dir nicht nur die Zeit anrechnen, die du Patienten behandelt hast... sie muss dir deine Anwesenheit anrechnen und da zählt auch das Vor- und Nacharbeiten dazu. Eben die ganze Zeit, die du in der Praxis warst.
Deswegen habe ich ihr diesen Minus- und Plusstundenzettel auch noch
nicht gesandt. Den sollte ich ja heute nach unserem Telefonat binnen
von zwei Stunden per E-Mail einreichen. Nur will ich mir vorher lieber
eine ordentliche Auskunft einholen, notfalls beim Anwalt, bevor ich mir
noch ein Eigentor schieße. Denn die Minusstunden basieren nicht auf
meinem Verschulden.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Wie sieht es denn mit Urlaub aus? Hast du noch Resturlaub zur Verfügung? Den könntest du dir auch noch nehmen - dieser wird dir ja auch bezahlt bis die Kündigung dann wirksam wird.
Urlaub stehen mir insgesamt noch acht Tage zu. Aber ich bin mal gespannt,
was sie sich da noch alles einfallen lässt.

Und wie ich mitbekam, ist ihre Schwester Juristin. Die werden sicher mit
allen Mitteln was drehen.


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