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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

1.917 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Abmahnung, Landgericht Köln, Pornoseiten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 01:26
Zitat von NightshotNightshot schrieb:Hab jetzt mal schnell bei Redtube ein Video laufen lassen, das wird aber gestreamt und nicht progressiv downgeloadet.
...eben. Mitunter da liegt der Haken.......


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 01:29
......ich weiss gar nicht ob s noch irgendwo Portale gibt wo die Vids im "Progressiv " laufen....


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 01:34
@Tom.1st
Auf vielen Pornoseiten wie Xhamster oder wie sie alle heißen kann mann die Videos aber im Seitenquelltext runterladen.
Man sucht dort nur nach mp4 oder flv die Videourl wie bei Flashspielen swf und Kopiert sie in Browser oben rein und schon kannst wählen "Speichern Unter"
Bei Redtube kannst das aber glaube ich nicht mal.

Hm ich komm da auch nicht mehr mit langsam um was es eigentlich genau geht.@DiePandorra


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 01:43
@Nightshot
Naja, vielleicht liest Du hier mal ein bisschen nach, dann werden einige Deiner Fragen bestimmt geklärt.
Ist nicht böse gemeint, ich kann Deine Entrüstung verstehen, sei Dir gewiss. :)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 04:54
Da schalte ich mich doch direkt wieder ein und möchte zwei Dinge "gerade rücken".

Ad:
DiePandorra schrieb:
Wenn Juristen, die (wieviele?) Semester studiert haben, Streaming und Download verwechseln,
wird mir eigentlich nur noch schlecht!
In Deutschland beträgt die Regelstudienzeit bis zur ersten juristischen Prüfung ( 1. Staatsexamen ) aktuell 9 Semester, also rund 4,5 Jahre. In den meisten Bundesländern gibt es den sogenannten "Freischuss" im 8. Semester, d. h. ein in diesem Versuch abgelegtes Examen kann wiederholt werden. Wie dem auch sei: im Schnitt hat man nach 4 oder 5 Jahren das erste von zwei Examina in der Tasche.

Damit ist das Studium beendet. Zumindest was den universitären Teil angeht. Mit einem Examen kann man allerdings nicht als Anwalt praktizieren, weswegen sich ans Studium ein zweijähriges Referendariat anschließt, welches im zweiten Staatsexamen mündet. Mit bestandenem zweiten Staatsexamen wird man zum "Volljuristen" und erwirbt, wie es offiziell heißt, die Befähigung zum Richteramt.

Summa summarum braucht man ( Wartezeiten exklusive ) ca. 6 - 7 Jahre zum marktfähigen Juristen. Wenn man zum Dr. jur. promoviert können sich im Schnitt zwei zusätzliche Jahre anhäufen. Ebenso bei einem LL. M. oder einer Spezialisierung. Womit wir schon bei 8 bzw. 9 Jahren wären.

Nun zum Inhalt des Studiums: vorhin schrieb jemand, dass Juristen eben gerade keine Informatiker sind. Das ist absolut richtig. Der Jurastudent wird an der Universität und im Referendariat darauf vorbereitet, Sachverhalte juristisch würdigen zu können auf der Grundlage des geltenden Rechts Urteile zu fällen. Da spielen vorwiegend das Zivilrecht und das Strafrecht eine Rolle. Öffentliches Recht ist eigentlich nur im Studium von Bedeutung, in der Praxis wenig bis kaum.

Mit Internet- oder Medienrecht kommt der konventionelle Student nie in Kontakt. Außer er wählt den Schwerpunkt entsprechend, was beispielsweise an meiner jetzigen Universität möglich ist, da der führende deutsche Medienrechtler hier Professor ist. Ansonsten: Fehlanzeige. Daher darf man das den Juristen nicht zum Vorwurf machen. Nicht umsonst gibt es Sachverständige.

ALLERDINGS wird während des Studiums der Bezug zur, wie es so schön heißt, "Lebensrealität" groß geschrieben. Das heißt, der Jurist sollte, wenn er sein Handwerk versteht, auch über den fachlichen Tellerrand hinausblicken können. Das ist in vielen Fällen, wie auch im jetzt aktuellen, unerlässlich.


PUNKT 2: Die Behauptung, Richter würden a) mit den Abmahnern gemeinsame Sache machen und/oder b) Kapital aus den Abmahnungen ziehen.

Den Vorwurf kann eigentlich nur erheben, wer entweder nichts von der Organisation deutscher Gerichte und deren Mitarbeiter versteht oder der jeden Richter unter den Generalverdacht der Korruption stellt.

Denn es ist so: weder verdient ein Richter etwas an Geldzahlungen, die aufgrund der Abmahnungen erfolgen, noch bessert er sein Gehalt dadurch auf, dass er besonders viele Verfahren ( ob Fälle mit Abmahnungen oder andere ist unerheblich ) durchzieht.

Richter werden nach den Besoldungstabellen der Länder/des Bund ( R1 - R10 ) bezahlt. Sie müssen auch nicht um ihren Job bangen, wenn sie mal weniger Fälle ( schön wäre es ja, Gerichte sind völlig überlastet ) auf dem Schreibtisch liegen haben. Nahezu alle Richterstellen sind Planstellen. Und nach ( ich glaube mich zu erinnern ) 5 Jahren sind Richter nicht mehr kündbar und dürfen gegen ihren Willen auch nicht mehr versetzt werden.

Allein aus diesen obigen Gründen ist es eine äußerst fragwürdige Behauptung, wenn versucht wird die Richter und die Abmahnkanzleien zu "Verbündeten" oder "Partnern" umzudeuten.

Ich danke für die Aufmerksamkeit :merle: :D


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 09:17
Daran hab ich gar nicht gedacht, aber teilweise gebe ich da maverick schon recht, dass die Telekom nicht hätte einfach so die Daten raus geben dürfen.
Mir kommt es so vor, als hätte niemand richtig hin geschaut, worum es denn geht...
Die von der Telekom haben sicher für solche Fälle auch Rechtsanwälte, die so einen Beschluss doch vorher ansehen müssen bevor sie Daten raus geben, oder?
Was sind die Argumente der Abmahner?
Spätestens aber die Telekom hätte nach Vetters Ansicht merken müssen, dass es nicht um illegales Filesharing, sondern um das Anschauen von Filmen, die nicht gespeichert oder vervielfältigt werden, handelt. "Wäre da jemand fix gewesen, hätte er im Sinne der Kunden Beschwerde beim Landgericht einlegen können."

Essener Anwalt will Porno-Abmahnwelle stoppen | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/essen/essener-anwalt-will-porno-abmahnwelle-stoppen-id8765610.html#plx1262889381
http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/buerger-stuermen-verbraucherzentralen-wegen-porno-abmahnungen-id8762723.html (Archiv-Version vom 14.12.2013)

Liebe Grüße
Luma30


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 09:34
@Helenus
Wenn Du mich schon zitierst, dann auch bitte komplett:
Zitat von DiePandorraDiePandorra schrieb:Man muss nicht alles wissen, aber man sollte wissen, wo man es nachlesen oder wen man fragen kann.
Und ich finde, das ist nicht zuviel verlangt. ;)

Ich weiß leider nicht mehr, wer es geschrieben hat, aber die Behauptung, Richter würden a) mit den Abmahnern gemeinsame Sache machen und/oder b) Kapital aus den Abmahnungen ziehen ist natürlich Unsinn. Und das sollte eigentlich jeder wissen.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 09:50
@DiePandorra
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte: Auskunftsansprüche vermutlich zu "Unrecht ergangen":

Youtube: RedTube Abmahnungen: Auskunftsansprüche vermutlich zu Unrecht ergangen | Kanzlei WBS
RedTube Abmahnungen: Auskunftsansprüche vermutlich zu Unrecht ergangen | Kanzlei WBS
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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 09:54
@Oliver89
Ja, das sagen (fast) alle, die sich damit auskennen.
Das Problem ist nur, dass es in dieser Sache noch kein Urteil gibt, ob streamen mit downloaden gleichzusetzen ist. Daher ist es eben nur "vermutlich" unrecht.
Nichts genaues weiß man nicht und es wird wohl auch noch eine ganze Weile dauern, bis da Licht ins Dunkel kommt.

Aber wie heißt es so schön: glauben kann man in der Kirche, man muss wissen! ;)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 10:03
@DiePandorra
http://www.pcgameshardware.de/Filesharing-Thema-209950/Specials/Porno-Abmahnungen-Redtube-UC-1100881/
Dem Anwalt Johannes von Rüden wurde Akteneinsicht gewährt und mithilfe der dortigen Informationen läge der Verdacht nahe, dass das Landgericht Köln getäuscht worden sein könnte. Die Kölner Richter gingen wegen der Ausführung des beantragenden Anwalts Daniel Sebastian von einem klassischen P2P-Auskunftsersuchen aus. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie die Anträge allenfalls überflogen und sich nicht im Detail für die Herkunft der IP-Adressen interessiert hätten.
Der Berliner Anwalt zitiert: "Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sogenannte Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung im Sinne vom Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz vor". Doch in dem Antrag habe "nichts von einer Tauschbörse" gestanden, sagte Johannes von Rüden. Die Kanzlei Werdermann/von Rüden hatte per Eilverfahren Akteneinsicht beantragt. Anhand der verwendeten Software ist es derzeit auch mehr als fraglich, ob die IP-Adressen von U+C auf legalem Wege beschafft worden sind. So ist den Akten zu entnehmen, dass die IP-Adressen der Verdächtigen mit der Software GladII 1.1.3. von ITGuards ermittelt worden ist.
Der Nutzer von Redtube könne gar nicht feststellen, ob es sich um legal oder illegal verbreitetes Material handelt - schon gar nicht, ohne es vorher gesehen zu haben.
Für die Zukunft wird das allerdings bedeuten, dass dieser Abmahn-Maschinerie ein Riegel vorgeschoben wird. Dann können alle Streaming-Nutzer wieder aufatmen und nur die Tauschbörsennutzer müssen weiterhin mit Abmahnungen rechnen."
Abgemahnte werden trotz dieser Wendung davor gewarnt, nichts zu tun. Wer eine Abmahnung von U+C erhalten hat, sollte umgehend unter Wahrung der Fristen einen Anwalt aufsuchen und bei zeitlichen Problemen eine Fristverlängerung beantragen. Für gewöhnlich sind die gesetzten Fristen kurz, um Druck zu erzeugen - so die Anwaltschaft. Nichtstun könnte zu einer einstweiligen Verfügung führen, gegen die man sich nur gerichtlich wehren kann. Das dürfte die verlangten Abmahngebühren bei Weitem überschreiten. Es wird zudem derzeit nicht empfohlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da in diesem Fall kein klassisches P2P-Filesharing vorliegt.
Der Gegenangriff läuft jetzt an:
Update vom 12.12.2013, #1: Die Anwälte der Redtube-Abgemahnten nehmen die Arbeit auf
Die Weihnachtszeit bei der Regensburger Kanzlei U+C (Urmann + Collegen) könnte stressig werden, denn die Anwälte der Abgemahnten im Fall Redtube-Streaming gehen zum Gegenangriff über. Alexander Hufendiek aus Essen, Fachanwalt für IT-Recht, hat für seinen Mandaten beispielsweise eine sogenannte negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Potsdam eingereicht. Hufendiek will gerichtlich feststellen lassen, dass sein Mandant die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Außerdem soll im Rahmen des Verfahren geklärt werden, wie U+C an die Daten gekommen ist.



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13.12.2013 um 10:04
Ich habe mir das Video angesehen und ich werde diesen youtube-Kanal lieber nicht abonnieren, wie Herr Solmecke vorschlägt, wer weiß wer mich da irgendwann mal abmahnt... ;)

Liebe Grüße
Luma30


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 10:06
Zitat von Luma30Luma30 schrieb:ich werde diesen youtube-Kanal lieber nicht abonnieren
Youtube-Kanal?

RedTube ist eine eigene Seite soweit ich weiß, kein Youtube-Kanal!!!

Aber gut, dass du Youtube ansprichst... Nehmen wir mal an, die würden sich mit der Streaming-Sache durchsetzen - dann wäre plötzlich auch das Ansehen eines jeglichen Youtube-Videos illegal.
Wird aber wohl nicht passieren.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 10:11
Zitat von Luma30Luma30 schrieb:lieber nicht abonnieren, wie Herr Solmecke vorschlägt, wer weiß wer mich da irgendwann mal abmahnt... ;)
Ja, am Besten erst gar nicht RedTube besuchen, sonst landet man dort auch noch auf der Liste...


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 10:11
Zitat von Oliver89Oliver89 schrieb:Aber gut, dass du Youtube ansprichst... Nehmen wir mal an, die würden sich mit der Streaming-Sache durchsetzen - dann wäre plötzlich auch das Ansehen eines jeglichen Youtube-Videos illegal.
Wird aber wohl nicht passieren.
Das meinte ich ja auch damit...
Zitat von Oliver89Oliver89 schrieb:Youtube-Kanal?

RedTube ist eine eigene Seite soweit ich weiß, kein Youtube-Kanal!!!
"Wir würden uns sehr freuen wenn euch dieses Video gefallen hat, könnt ihr diesen youtube-Kanal abonnieren"
so in der Art sagt es Herr Solmecke ganz zum Schluss...
War nur sarkastisch gemeint... :)

Liebe Grüße
Luma30


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 10:15
Zitat von Luma30Luma30 schrieb:"Wir würden uns sehr freuen wenn euch dieses Video gefallen hat, könnt ihr diesen youtube-Kanal abonnieren"
Er redet von "seinem eigenen" Youtube-Kanal - das ist kein Sarkasmus. Da wo du das Video gerade angeschaut hast - das war sein eigener Kanal!

Und den Youtube-Kanal seiner Kanzlei kann man "gefahrlos" abonnieren.

Okay, sarkastisch könnte man verstehen, dass man RedTube abonnieren soll...


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 10:20
Zitat von Oliver89Oliver89 schrieb:Und den Youtube-Kanal seiner Kanzlei kann man "gefahrlos" abonnieren.
Dachten sich sicher viele Nutzer dieses berühmt-berüchtigten Streaming Portals auch...

Liebe Grüße
Luma30


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 10:21
@DiePandorra

Sodele, es gibt Neuigkeiten.
Der Verbraucherschutz hat, im Falle meiner Familie, dazu geraten das Ganze ersteinmal zu ignorieren.
Zumindest solange bis ein zweites Schreiben kommt. :troll:


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 11:06
Wurde das schon erwähnt? Redtube hat sich zu Wort gemeldet.

http://www.rp-online.de/digitales/internet/abmahnwelle-wegen-streaming-jetzt-meldet-sich-redtube-zu-wort-aid-1.3885117


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 11:20
@poipoi
tja.. don`t fuck with porn buisnis.... ich hiffe die verklagen die auch nochmal.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

13.12.2013 um 12:59
Zitat von DiePandorraDiePandorra schrieb:Das Problem ist nur, dass es in dieser Sache noch kein Urteil gibt, ob streamen mit downloaden gleichzusetzen ist. Daher ist es eben nur "vermutlich" unrecht.
Guck mal hier. Hier werden auch ein paar nette Paragraphen genannt und es sind in der Videobeschreibung ebenso Artikel dazu verlinkt worden (so ganz "uneindeutig" ist es nämlich auch nicht)

https://www.youtube.com/watch?v=qDa0cNUrV2k (Video: Abmahnung wg. Porn-Stream (Update))

Liebe Grüße :)


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