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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:22
@Flatterwesen
Glücklicherweise kann man jenseits aller Freiheiten ja immer noch selbst entscheiden, was einem gut tut und was nicht und es im Zweifelsfall ganz einfach auch lassen.

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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:22
@Dr.AllmyCoR3
Danke, bin auf dem Bild auch gut getroffen :D

So, zurück zum Thema:
Selbst WENN meine Eltern es gewusst HÄTTEN, gäbe es kein Gesetz, dass es verbieten würde, ein Kind zu zeugen. Und ich bin froh, dass es so ist, sonst gäbe es wohl meinen Bruder nicht.

Das Risiko, bei dem Gendefekt ein erkranktes Kind zu zeugen liegt bei 1 zu 4.
Wir sind 4 Geschwister. Meine Schwester war das 2. Kind. Ich das 3. und mein Bruder das 4.

Wie gesagt, selbst WENN es bekannt wäre, wäre es nicht strafbar. So wie auch das rauchen während er Schwangerschaft nicht strafbar ist, oder das Freeclimbing. Genauso dürfen auch Behinderte straffrei "rumzwitschern".

Wie ich aber schon sagte, man sollte den Inzestparagraphen anpassen.

Die "Leuchtturmfunktion" sollte weiterhin bleiben.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:24
@vincent

Ich bin für eine Aufhebung des Verbots, sofern alle Beteiligten volljährig sind. Wenn Mutter und Sohn ein Kind zeugen wollen, fände ich das zwar grottendämlich von den beiden, aber es sollte ihre Entscheidung sein, so wie es auch die Entscheidung von Trägern diverser Gendefekte ist. Und ich hoffe, dass die beiden eher geneigt sein werden, ein Beratungsangebot anzunehmen, wenn die Situation nur unangenehm ist anstatt unangenehm UND strafbewehrt (@Zerox).


@pokpok
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Das eigentliche Problem ist doch dass die meisten kein Werteverständnis haben. Lügen sich stattdessen mit fadenscheinigen Selbstbestimmungsrechten durch sämtliche Instanzen.
Was soll das bitte für ein Werteverständnis sein, bei dem Eugenik eine derart zentrale Bedeutung einnimmt? Haben wir das nicht aus gutem Grund vor knapp 70 Jahren in die Tonne getreten?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:26
@vincent
§ 173 Abs. 3 StGB

Abs. 1 und 2 reden nur von Abkömmlingen oder Verwandten aufsteigender Art. Worunter Geschwister nicht fallen.

Bei Adoption fallen die Geschwister unter Abs. 3.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:27
Es ist ein sehr schwieriges Thema.


Ich bin völlig gegen Inzest.

Ich bin aber stets skeptisch bei Verboten.

Auf der einen Seite steht die höhere Wahrscheinlichkeit, dass Kinder behindert werden.
Kaum vorstellbar war wie wahrscheinlich eine Behinderung wäre, wenn zwei Geschwister aus einer Inzestfamilie Inzest betreiben würden.

Aber ist es moralisch vertretbar es per Gesetz zu verbieten, wenn zwei erwachsene mündige Menschen entschieden haben miteinander Sex haben zu wollen aufgrund der höheren Wahrscheinlichkeit behinderter Kinder?
Müsste man dann nicht auch jede Mutter ins Gefängnis stecken, die während der Schwangerschaft geraucht hat?
Selbst wenn diese kein behindertes Kind zur Welt bekommt, müsste sie bestraft werden.
Es wird ja auch Inzest insgesamt verboten, auch wenn diese normale Kinder zur Welt bekommen.
Dann müsste auch das Rauchen an sich verboten werden, während einer Schwangerschaft.

Ich verurteile beides, Inzest und Rauchen während der Schwangerschaft, aufs schärfste.
Aber rein rechtlich gesehen, dass der Staat hier sein Machtmonopol entgegen stellt ist eben fraglich.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:28
@Lupo1954
Das Problem ist das einige Leute glauben das ein Tabu kein Tabu mehr ist wenn es Gesetzlich nicht mehr geregelt ist. Sozusagen das gesellschaftliche Werte auch gesetzlich verankert werden müssen. Das ist aber so nicht richtig, die Gesellschaft setzt sich ihre eigenen Werte.
Die Rechtpraxis zum Thema Inzeast ist heute absolut unsinnig und untauglich....


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:29
Heisst, Adoptivgeschwister dürfen mit 17 noch miteinander rumjuckeln. Ab 18 machen sie sich strafbar.
Und wenn man dann eine schöne Jugendliebe hat, scheitert sie dran, dass sie volljährig werden.

ist aber auch nicth das Thema hier. Hier gehts um leibliche GEschwister, und die fallen unter Abs. 2.

Und ich denke, dass da der GEsetzgeber sich schon rauszuhalten hat.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:29
Zitat von SolifugaSolifuga schrieb:Was soll das bitte für ein Werteverständnis sein, bei dem Eugenik eine derart zentrale Bedeutung einnimmt?
Wir spielen natürlich alle etwas Lotterie mit unseren Genen. Aber bei 25% Wahrscheinlichkeit wie bei @Saturius ist das schon ernst zu nehmen und zu bedenken.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:31
Ich bin nicht dafür, bzw. in Einzelfällen oder, wenn möglich, lieber ohne Nachwuchs.

Auf Nachwuchs bezogen: Wenn man grundsätzlich hier und da vermeiden kann, dass Personen mit Behinderungen (langfristigen) zur Welt kommen, ist das eine gute Sache. Wieso? Für die Personen selbst (je nach Umfang) und auch Angehörige usw.

Wie gesagt, da wo man es verhindern kann, bzw. unnötige Risiken verringern. Wir sind schon eine Inklusionsgesellschaft (müsste der richtige Begriff dazu sein), was ja auch gut ist. Kann man aus Verfassungsgrundsätzen / Gesetzen ableiten.

Es ist aber halt echt nicht schön, mit Behinderungen mancher Art umgehen zu müssen. Man kann abhängig oder eingeschränkt sein. Das kann natürlich schon bei gesunden oder vermeintlich gesunden Bindungen der Fall sein, dass es einfach so kommt. Oder, dass es im Laufe der Zeit durch äußere Umstände passiert. Aber man sollte das nicht (auch wenn die Fälle überschaubar sein sollten) irgendwie unbedingt in der Form fordern.

Da benachteiligt zu sein ist salopp schon echt Scheiße, sprich kann es sein.


(Vorsorglich: Wer mehr in meinen Post deuten will als ich eigentlich aussagen will oder meine, bitteschön!)


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:32
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Dürfen Eltern, bei denen das bereits vermehrt in der Familie auftrat auch keine Kinder mehr zeugen?
Das Problem ist nun einmal ein graduelles. Die einen schreien "du willst ja nur die neue Herrenrasse züchten" wenn man es wagt anzudeuten dass eine Verbindung bei der ein schwerkranker Mensch entstehen wird keine gute Idee ist, die anderen wollen eine medizinisch-psychologische Untersuchung für werdende Eltern inkl Kinderlizenz einführen.

Ich persönlich finde dass das Verbot in der Form vermutlich nichts bringen wird, man es also knicken kann. Andererseits frage ich mich warum man bei der steigenden Tendenz Bürger in fast allen Teilbereichen des Lebens zu entmündigen ihnen gerade bei der Sexualität die Selbstbestimmung zutraut, gerade der Bereich wo das Hirn am allermeisten aussetzt.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:34
Man müsste theoretisch jedes genetische Risiko unter Strafe stellen.

Also dürfen Menschen, die an Asperger erkrankt sind, auch keine Kinder zeugen dürfen. Ebenso dürfen geistig "behinderte" Menschen auch keine Kinder zeugen dürfen.
Ganz zu schweigen von Menschen aus krebsbelasteten Familien. Alles zum Schutz der Nachkömmlinge.

Immer schön das eigene Verantwortungsgefühl absprechen und nicht die Menschen frei entscheiden lassen. Wenn sie ein behindertes Kind zeugen, haben die Eltern strafe genug.

Jetzt kommt das Argument, es ist dann zu spät für das behinderte Kind. Zu spät für was? Ein schönes Leben trotz behinderung zu führen? Aha. Wäre mir aber neu.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:36
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:§ 173 Abs. 3 StGB

Abs. 1 und 2 reden nur von Abkömmlingen oder Verwandten aufsteigender Art. Worunter Geschwister nicht fallen.

Bei Adoption fallen die Geschwister unter Abs. 3.
Ne, eigentlich nicht. Soweit ich das verstanden habe:

http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
und
Spoiler
Rechtslage in Deutschland[Bearbeiten]
Inzest wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern verfolgt. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dabei gar keine Straftat vorliegt. Die Tat stellt bei Begehung durch Minderjährige eine gegenüber den Minderjährigen bloß nicht verfolgbare rechtswidrige Straftat dar (die dogmatische Einordnung ist strittig). Damit bleiben aber jedenfalls etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. Ein Gericht, das mit einem Inzestfall entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB betraut ist, kann allerdings nach §§ 153 ff. StPO das Verfahren einstellen.[29]
Im bundesdeutschen Strafrecht bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 StGB stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe, andere sexuelle Praktiken sind straffrei. Seit Mitte der 1970er Jahre liegen die Verurteilungen auf konstant niedrigem Niveau.[30] Im Jahr 2011 gab es auf Grund dieses Tatbestands in der Bundesrepublik Deutschland acht Verurteilungen.[31]



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25.09.2014 um 00:37
@Saturius

Die Frage ist aber immer auch, ob Eltern die so verwantwortungslos sind und das hohe Risiko eingehen, dass ihr Kind mit einer hohen Wahrscheinlichkeit behindert sein wird, dem Kind dann auch tatsächlich ein schönes Leben geben werden.

Manchen Menschen sollte man grundsätzlich verbieten Kinder zu bekommen, rein aus meinem subjektiven Empfinden heraus. Rechtlich sollte man das natürlich nicht machen.


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25.09.2014 um 00:40
@gerhard86
In solchen Fällen iist Aufklärrung das oberste Gebot.

Was bringt es mir, einen Vater und eine Mutter in den Knast zu stecken NACHDEM sie ein Kind gezeugt haben, dass behindert ist? Gehts dem Kind dann besser?
Und bitte jetzt nicht auf alle Straftaten projezieren.

Liebe ist keine Straftat. Genausowenig wie Hass. Man kann nur die Mittel, die das zum Ausdruck bringen, unter Strafe stellen.
Aber ein behindertes Kind bleibt ein behindertes Kind.

Aber ich finde es besser, ein behindertes Kind bekommt von seinen Inzesteltern Liebe und Zuwendung, als dass einer oder beide Elterneteile in den Bau wandern. Was hat das Kind davon?


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25.09.2014 um 00:40
@vincent
Das habe ich ja so hier schon geschrieben.

Beitrag von Flatterwesen (Seite 12)

Es ist lediglich Vaginalsex von ü. 18jährig wirklich strafbar und das wird mit mickrigen Strafen belegt. Weswegen das Gesetz eigentlich kaum noch umsetzbar ist und somit kaum noch Sinn macht.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 00:44
@Flatterwesen
Sorry?^^ Hab ich wohl nicht gelesen.. war nur ein Einlass auf das adoptivdingens..


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25.09.2014 um 00:46
@vincent
Bevor ich deinen Spoiler gelesen hatte, wollte ich schreiben, dass Verfahren bei Minderjährigen Geschwistern vermutlich nach 153 StGB eingestellt werden würde. Sofern keine Anstiftung oder Nötigung vorliegt....

Abs. 3 Spricht unklar von "Geschwistern" ... Dort liegt keine Definition wie in Abs. 2 S. 2, von leiblichen Geschwistern, vor.
War ein Streitthema zwischen mir und meienr Ausbilderin damals.

Und wie du selbst in Abs. 2 deines Spoilers liest, sind adoptierte Kinder nicht ausgenommen. Es wird nur erwähnt, dass es weiterhin straffbar ist, wenn ein Geschwisterteil zu Adoption freigegeben wurde und dadurch das "vollgeschwisterliche Verwandtschaftverhältnis rechtlicher Art" erloschen ist.


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25.09.2014 um 00:52
@Saturius
Das verstehe ich aber so:
wenn ich ein Kind hätte, das ich zur adoption freigebe, bleibt es auch nach erfolgreicher adoption von anderen immer noch Inzest, wenn ich mit ihm den Beischlaf ausübe..


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25.09.2014 um 00:59
@vincent
Anders:
Wenn du 2 Kinder hast. Thomas und Michaela. Und du gibst Thomas zur Adoption frei, sind Michaela und Thomas zwar rechtlich keine Geschwister mehr (von erbrechtlicher relevanz), aber genetisch. Und das meint der Paragraph.

Abs. 3 spricht nur unklar von "Geschwistern". Das heisst:
Thomas kommt in eine neue Familie mit der Tochter Stephanie. Thomas und Stephanie sind durch die Adoption rechtliche Geschwister. Und gem. § 173 Abs. 3, der eben nur von "Geschwistern" spricht, dürften diese beiden, aufgrund ihres rechtlichen Verwandtschaftsverhältnisses auch keine Kinder zeugen.

Der Abs. 3 ist einfach zu unklar formuliert. Da dort nur von "Geschwistern" und nicht von "leiblichen Geschwistern" die Rede ist.
Denn durch Adoption wird man rechtlich zu einem "Vollgeschwister"


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 01:11
@vincent
Ich nehm mal mit dir den § 173 auseinander:
Abs. 1:
"Wer mit einem LEIBLICHEN Abkömmling [...]"
Also Eltern-Kind, Großeltern-Enkeln etc pp.
Da spielt das rechtliche Verwandschaftsverhältnis also keine Rolle. Bewusst wurde das Wort "leiblich" gewählt, damit Eltern, die meinen, wenn sie ihre Kinder zur Adoption freigeben, mit ihnen lieben dürfen, ein Strich unter die Rechnung gemacht wird.

Abs. 2 S. 1:
"Wer mit einem VERWANDTEN AUFSTEIGENDER LINIE den Beischlaf vollzieht [...]"
Also Tante-Neffe, Onkel-Neffin etc pp
Auch da wurde bewusst auf leiblich VERZICHTET. Denn das rechtliche Verhältnis ist relevant.
"dies gild auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist"
Also wenn deine Neffin zur Adoption freigegeben wurde, darfst du dennoch nix mit ihr anfangen.
Ebenso schließt dieser Satz auch Eltern aus, dessen Kind zur Adoption freigegeben wurde. Das Verwandtschaftsverhältnnis ist zwar erloschen, aber sie sind dennoch aufsteigender Art.

Abs. 2 S. 2:
"Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die den Beischlaf vollziehen"
Erklärt sich wohl von selbst. Aber hier ist BEWUSST von LEIBLICHEN GESCHWISTERN die Rede.

Abs. 3:
"Abkömmlinge und Geschwister werden nicht bestraft, wenn sie [...]"
Und hier ist nicht mehr die Rede von LEIBLICHEN GESCHWISTERN. Was rechtlich also auch Adoptivgeschwister einschließt.


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