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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 13:52
@pokpok
Sag mir bitte mal 3 Gründe, weshalb unter Geschwistern diese Art der Liebe es nicht geben darf bzw sogar gesetzlich Verboten bleiben muss.

Genetische Gründe wegen Fehlbilldungen oder behinderungen fallen weg, weil da gibts gravierendere unter nicht Verwandten, die sich fortpflanzen dürfen.

Aus meiner Sicht bleibt nur die eigene Moralvorstellung/Ekel beim Gedankengang übrig.

Also keine biologischen Gründe.

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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 13:53
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Sag mir bitte mal 3 Gründe
Mir wuerde schon einer reichen! :)


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 13:54
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Soso. Na biegt euch das mal wie ihr es gerade braucht. ;)
Was ist mit einen Kind das seinen Vater kennenlernt von dem es seit jeher getrennt war, die statt Eltern/Kindliebe (wenn das überhaupt möglich ist nach dieser Zeit) doch die Liebe als Mann und Frau entdecken?
Dort wäre die Abhängigkeit nicht die ihr mir hier so anpreist.
@pokpok


Das Problem mit diesem Argumentationswinkel ist es, das du hier Einzelfälle anbringst. Genauso könnte ich auch andere Einzelfälle anbringen - nämlich der Vater, der seine Tochter Jahre lang darauf trimmt und manipuliert mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben sobald sie 18 ist. Oder noch schlimmer - er hat bereits Geschlechtsverkehr mit ihr und sobald sie 18 ist läuft das dann auch noch LEGAL und innerhalb kürzester Zeit verjährt alles vorher geschehene.

Genau so sehe ich auch die Geschwister Sache problematisch. Kann ja sein das da ab und zu wirklich etwas im kompletten Einverständnis läuft, aber genauso häufig gibt es auch bei Geschwistern ähnliche Verhältnisse wie zwischen Eltern und Kindern. Es gibt nämlich durchaus auch große Altersunterschiede zwischen Geschwistern.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 13:55
@Alarmi
Sie soll ja die Chance haben, einen Grund zu nennen, den man nicht argumentativ nichtig machen kannn. Sollte bei 3 Gründen wohl möglich sein. Aber 1 würde mir auch schon reichen :D


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 13:56
@zidane
Missbrauch bleibt Missbrauch! Wenn etwas ohne Einverstaendnis laeuft, kann und sollte es zur Anzeige gebracht werden!


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 13:57
@Alarmi

Natürlich, so war mein Beitrag auch (offensichtlich) nicht gemeint.


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pokpok Diskussionsleiter
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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 13:58
@Alarmi
@Saturius

Mir fällt sicher einer ein. Ich werde nachdenken.
Zitat von zidanezidane schrieb:nämlich der Vater, der seine Tochter Jahre lang darauf trimmt und manipuliert mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben sobald sie 18 ist.
Das können Eltern genauso gut bei ihren Kindern fördern ohne dass es dann offensichtlich unter Strafe gestellt werden könnte. Und wenn ich jetzt mal ganz fiese Gedanke kreisen lasse würde ich auch darauf kommen dass sich damit recht gut und viel Geld verdienen lies.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 14:01
@zidane
Aber die Befuerchtung, dass es durch die Streichung dieses Gesetzes zu mehr Missbrauch kommen koennte ist einfach Unsinn. Eins hat ja mit dem anderen nichts zu tun.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 14:02
@zidane
@Alarmi
Der in Inzest gerader leiblicher Linie sollte weiterhin verboten werden. Also Tante, Onkel, Eltern Großeltern, Kinder....
Aber in Seitenlinien wüsste ich keinen plausiblen Grund.

Und Missbrauch bleibt nunmal missbrauch und definiert sich dadurch, dass einer der Protagonisten zu einer Handlung genötigt oder gezwungen wird und bleibt weiterhin Strafbar. Was auch rechtlich nicht im § 173 geregelt wird sondern dafür andere §§ Anwendung finden.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 14:02
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Mir fällt sicher einer ein. Ich werde nachdenken
Ich bin gespannt.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 14:02
@pokpok

Ich fände es einfach mehr als bedänlich, den Geschlechtsverkehr mit ehemals Schutzbefohlenen zu legalisieren. Eltern, aber auch Geschwister, haben nunmal eine ganz andere Beziehung innerhalb der Familie, und vor allem Eltern haben ganz viele, besondere Pflichten und eben auch Einfluss.

Und ich sage das weil ich schon das vermeintliche Gegenargument am Horizont sehe - nämlich das es auch andere, legale Abhängigkeitsbeziehungen gibt, wo ein offensichtlich labiler Mensch mit einer sehr autoritären Person zusammenkommt oder was auch immer. Aber ich bleibe dabei, die Familie bildet eindeutig eine Ausnahme, auch und vor allem weil da der Einfluss seit frühester Kindheit da ist.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 14:03
@Saturius
Sind Tanten und Onkel ueberhaupt verboten? Da bin ich mir nichtmal sicher.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 14:05
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Der 1905 BGB ist weit weg von einer Zwangssterilisation.
Denn die Aufzählungen sind ergänzende Aufzählungen. Heisst, alle Punkte müssen erfüllt sein. Und was steht unter 1.?
Hier nochmal zur Praxis der Vergangenheit:

Deutschland

Auf Grundlage des deutschen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) vom 14. Juli 1933.[1] wurden zwischen 1934 und 1945 etwa 400.000 Menschen, die sich im Zugriff des Deutschen Reichs befanden, zwangssterilisiert.[2].

Die in der Zeit der alliierten Rheinlandbesetzung während der Weimarer Republik geborenen deutschen Kinder einiger schwarzer Soldaten und deutscher Frauen wurden als Schwarze Schmach und zum Teil als „Gefahr für die deutsche Rassenreinheit“ instrumentalisiert. Die betroffenen Kinder wurden als sogenannte „Rheinlandbastarde“ später von den NS-Behörden erfasst und bis 1937 illegal zwangssterilisiert.[3]

Es kam zu einer Allianz von Eugenik und Psychiatrie.[4]

Vom Bundesjustizministerium wird geschätzt, dass in Westdeutschland – bis zur Änderung des Betreuungsgesetzes 1992 – jährlich etwa 1.000 geistig behinderte Mädchen zwangssterilisiert wurden.[5]

Viele Zwangssterilisationen jüngerer Zeit wurden im westlichen Deutschland im Auftrag des Gesetzgebers seit 1981, mit der Einführung eines Gesetzes, dem sogenannten Transsexuellengesetz (TSG) durchgeführt. Erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes untersagte 2011 diese Praxis.[6]

...


Schön das der 1905 BGB da einiges daran ändert:

Nach § 1900 Abs. 5 BGB darf die Entscheidung über eine Sterilisation eines volljährigen, unter Betreuung stehenden Menschen auch nicht einem Verein oder einer Behörde überlassen werden. Es ist ein separater Sterilisationsbetreuer zu bestellen (§ 1899 Abs. 2 BGB).

Eine Sterilisation aus medizinischen Gründen darf nach § 1905 BGB nur erfolgen,

wenn sie nicht gegen den Willen des Betreuten geschieht,
wenn der Betroffene auf Dauer einwilligungsunfähig bleibt,
wenn ohne den Eingriff eine Schwangerschaft wahrscheinlich wäre,
wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit darstellen würde und
wenn die Schwangerschaft nicht durch andere Verhütungsmethoden verhindert werden kann.

...


Das heisst wir nennen es nicht mehr Zwangsterilisation, wenn der Betreuer für den Betroffenen zu entscheiden hat weil der sonst schwanger werden könnte. :)


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pokpok Diskussionsleiter
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25.09.2014 um 14:06
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Ich bin gespannt.
Ich auch. :)

Hier die Nr 1
Das eigene Nest sollte nicht beschmutzt werden.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 14:06
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Und Missbrauch bleibt nunmal missbrauch und definiert sich dadurch, dass einer der Protagonisten zu einer Handlung genötigt oder gezwungen wird und bleibt weiterhin Strafbar. Was auch rechtlich nicht im § 173 geregelt wird sondern dafür andere §§ Anwendung finden.
Mißbrauch, so wie er im StGB geregelt ist, ist für mich aber nicht umfassend genug definiert. Eben wegen diesem Einfluss, der möglichen Manipulation von Kindern - die dann von einem Tag auf den Anderen keine Kinder mehr sind, sondern mögliche Sexualpartner, ganz egal ob was für eine Kindheit und Erziehung sie eben genossen haben? Und man bedenke, Erziehung durch die späteren Sexualpartner? Und das greift für mich eben auch bei älteren Geschwistern. Es wäre ignorant zu behaupten, ältere Geschwister würden die Jüngeren nicht miterziehen.


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Doors ehemaliges Mitglied

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25.09.2014 um 14:07
Es geht dem Ethikrat um sexuelle Kontakte zwischen Volljährigen. Nicht um Kinderfickerei.


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25.09.2014 um 14:08
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Das eigene Nest sollte nicht beschmutzt werden.
Gruende! Keine Binsenweisheiten und moralinsaure Sprueche von 1780!


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pokpok Diskussionsleiter
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25.09.2014 um 14:09
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Gruende! Keine Binsenweisheiten und moralinsaure Sprueche von 1780!
Maaan, ganz schön was streng die Dame.


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25.09.2014 um 14:10
@pokpok
Uebrigens finde ich es interessant, dass Du im Zusammenhang mit Sex von "beschmutzen" sprichst. Wie kommt das?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 14:10
@Doors

Wenn das auf meine Beiträge bezogen war - dir sollte klar sein was ich meinte.

17 Jahre alt - Kinderfickerei.

18 Jahre alt - vollkommen legal, egal was bei der Erziehung gelaufen ist, egal welcher Einfluss auf das Kind genommen wurde, egal ob das Kind manipuliert wurde?

Ob durch Eltern oder durch 10 Jahre ältere Geschwister.


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