CosmicQueen
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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
27.06.2015 um 15:44@Roydiga
Ja, grundsätzlich darf man Einbrecher "nicht mal so" erschießen, aber den Eindruck bekommt man hier.
Denn:
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Ja, grundsätzlich darf man Einbrecher "nicht mal so" erschießen, aber den Eindruck bekommt man hier.
Denn:
Erforderlichkeit (tatsächlicher Aspekt) Die Abwehr muss das mildestehttp://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/14-rechtswidrigkeit-notwehr.pdf (Archiv-Version vom 27.03.2016)
der zur Abwehr des Angriffs gleichermaßen geeigneten Mittel darstellen. G