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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zerox Diskussionsleiter
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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:15
Liebes Allmystery,

ein schwerwiegendes und existenzielles Anliegen treibt mich zurück in dieses Forum. Ich habe Stunden lang gegoogelt, ich finde keine Lösung, mein Fall ist zu speziell.
Ich versuche mich kurz zu halten, der Text wird wahrscheinlich dennoch etwas länger werden.

Zum Anfang:
Mit 19 wurde ich vom Hartz-IV wegen schwerer, gesundheitlicher Probleme in die Grundsicherung, ins SGBXII aufgenommen. Zu dem Zeitpunkt war ich nicht in der Lage Schule oder Beruf nach zu gehen, wohnte nicht mehr bei den Eltern, sondern in einer WG.
Mit 21 zog ich in eine andere Stadt, neuer Antrag, erste eigene Wohnung, wo ich nun über 1½ Jahre lebe. Im Februar 2016 ging es mir gesundheitlich wieder besser und ich meldete mich auf einem Berufskolleg an, um dort Abschluss und Ausbildung nach zu holen.
Mein erster Sachbearbeiter beim Grundsicherungsamt versicherte mir, dass sie an das Attest vom Amtsarzt, in dem mir dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bestätigt wurde, gebunden seien und mich daher weiter finanzieren würden. Ich beantragte dann im Juli Bafög, welches erst im Dezember bewilligt wurde, im Januar erhielt ich dann 234€, das Amt bekam eine Nachzahlung von 1050€.

Gestern dann der Schock - Ich hatte einen Brief bekommen, in dem steht, dass mir ab Februar alle Leistungen gestrichen werden (außer Bafög), da ich ja wieder zur Schule gehe. Das trotz Versicherung mehrerer Sachbearbeiter, dass dies nicht passieren wird.
Das Amt hat eine neue Chefin, bei der ich gestern direkt vorgesprochen und ihr meine Situation geschildert habe. Vom Bafög kann ich meine Miete nicht bezahlen und nebenher Arbeiten ist gesundheitlich nicht möglich. Ich schaffe es kaum regelmäßig zur Schule, noch immer in Behandlung, bin dennoch Klassenbeste.
Das war der Dame egal, sie schrieb die Niederschrift, ich unterschrieb sie. Heute morgen rief ich an und erfuhr, dass mein Einspruch abgelehnt wurde und mir die Leistungen wirklich gestrichen werden. Den Bescheid darüber erhalte ich wohl erst Montag. Ich habe ganze fünf Werktage Zeit bekommen, bis zum nächsten Monat alle Finanzen zu klären.
Soviel zu der Ausgangssituation.

Das eigentliche Problem ist, dass ich nun lange recherchiert habe und mir durch den Erhalt von Bafög kein Hartz-IV Zuschuss zusteht. Wohnungsgeld steht auch keinen Schülern zu. Meine Mutter bezieht nur Rente, kann daher nichts zahlen, mein Vater könnte nur wenige Euros beisteuern.
Auch mit Kindergeld (was ich durch die Krankheit bisher nicht bekam, es wurde vor Jahren gestrichen), welches ich nun neu beantragen muss, hätte ich nicht einmal die Miete zusammen. BaB gibt es auch nicht, da ich ja Bafög bekomme und es auch keine betriebliche, sondern eine rein schulische Ausbildung ist (deswegen erhalte ich auch keine Ausbildungsvergütung).
Zurück zu meiner Mutter kann ich natürlich nicht, die hat eine viel kleine Wohnung inzwischen, mein Freund kann nicht zu mir ziehen, da er im Ausland lebt, mein Vater lebt am anderen Ende von Deutschland, ansonsten kann mich auch niemand unterstützen oder mir wenigstens ein Darlehen geben.

Ich kann meine Wohnung und meinen Lebensunterhalt also nur behalten, wenn ich die schulische Ausbildung abbreche und wieder "nichts tue".
Kennt sich hier irgendwer mit der Rechtslage in Deutschland bei Schülern und Auszubildenden aus, die erwerbsunfähig sind?
Ich gehe zwar am Montag zu einer Beratungsstelle, aber es kam des Öfteren vor, dass meine Situation durch die Erwerbsunfähigkeit zu speziell war und mir keiner helfen konnte.

Hilfe, Ratschläge, alles gerne gesehen. Ich möchte nicht obdachlos werden und die Ausbildung weiter machen. Ich bedanke mich im Vorfeld.

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:20
Das ist etwas Kniffelig.

https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-zeitschriften/lhz/ausgabe/2008-1/artikel/Grundsicherung_fuer_volljaehrige_Schueler.php?listLink=1


Du musst schon ein Härtefallregelung unterliegen. Sprich du darft den Arbeitsmarkt nicht anderweitig zur verfügung stehen.

Ist es Möglich die Schule als "Umschulung" durchzuboxen?


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:20
@Zerox

02.01.2017) Die Inanspruchnahme von Hartz IV für Auszubildende, Schüler und Studenten kommt grundsätzlich deshalb nicht in Betracht, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und somit nicht vermittelbar sind. Die Vermittelbarkeit des Hartz IV-Empfängers ist aber anspruchsbegründende Voraussetzung für den Leistungsbezug nach dem SGB II.

Darüber hinaus schreibt § 7 Abs. 5 SGB II vor, dass Auszubildende, die eine Ausbildung absolvieren, die dem Grunde nach mit dem BAföG oder der Berufsausbildungsbeihilfe (Ausbildungsgeld bei Auszubildenden mit Behinderung) förderungsfähig sind, keinen Anspruch auf Hartz IV haben. In erster Linie bezieht sich der Leistungsausschluss nur auf die Regelleistung zur Deckung der Lebenshaltungskosten.

Leistungen zur Deckung der Unterkunftskosten sowie zur Deckung von Sonderbedarfen werden dagegen in Ausnahmefällen erbracht


http://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html


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Zerox Diskussionsleiter
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27.01.2017 um 18:23
@Fedaykin
Wie gesagt, Bafög bekomme ich bereits. Das ist ab Februar meine einzige Einnahmequelle und reicht nicht einmal annähernd zur Deckelung der Kosten.

@ISF
Ja, auf den Link bin ich auch gestoßen. Mehrmals.
Zitat von ISFISF schrieb:Leistungen zur Deckung der Unterkunftskosten sowie zur Deckung von Sonderbedarfen werden dagegen in Ausnahmefällen erbracht
Könnte es sein, dass ich in diese Ausnahmekatrgorie falle?


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27.01.2017 um 18:25
@Zerox

Das müsstest du ja mit deinem Berater klären...geh auf alle Fälle mal zum Termin am Montag, der kann dir sicher viel mehr dazu sagen.

Ich fände es angebracht, dir zumindest die Wohnung zu zahlen.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:26
@Zerox


https://www.xn--bafg-7qa.de/de/welche-bedarfssaetze-sieht-das-bafoeg-vor--375.php


Also du musst ja wissen welcher Satz für dich Gilt. Im zweifel musst du deinen Standard eben dem "Studentenleben" anpassen.

In deinem Fall solltest du aber mal klären wie es mit deiner "Erwerbsminderung" aussieht da du offensichtlich ja nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst.

Das müssten deine Sachbearbeiter aber ehe wissen wie es in solchen Fällen aussieht.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:26
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Wie gesagt, Bafög bekomme ich bereits. Das ist ab Februar meine einzige Einnahmequelle und reicht nicht einmal annähernd zur Deckelung der Kosten.
Öhm..wieviel Bafög bekommst du denn?

Ich lebe zur Zeit von 580€ Studienkredit und komme damit aus..wohne allerdings auch in einer WG und weiß das ich keine großen Sprünge machen kann.
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Ich kann meine Wohnung und meinen Lebensunterhalt also nur behalten, wenn ich die schulische Ausbildung abbreche und wieder "nichts tue".
Wenn du dir keine eigene Wohnung mehr leisten kannst musst du wieder zurück in eine WG solange es nötig ist.


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27.01.2017 um 18:28
@Fedaykin


Gibt ja leider viele asoziale Berater, die einem jedwede Möglichkeit vorenthalten.

Wenn man gewisse Wege nicht direkt anspricht, passiert da nix.


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Zerox Diskussionsleiter
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27.01.2017 um 18:33
@Fedaykin
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Also du musst ja wissen welcher Satz für dich Gilt.
Im Bafög sagte man mir, mir stünde maximal 514€ zu. Dann gab es eine Berechnung mit dem Einkommen meines Vaters, deswegen sind es nur 234€. Mehr Bafög bekomme ich auch nicht, das Thema ist also durch.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Im zweifel musst du deinen Standard eben dem "Studentenleben" anpassen.
Was bedeutet das im Klartext?
Zitat von ISFISF schrieb:Wenn man gewisse Wege nicht direkt anspricht, passiert da nix.
Deswegen frage ich hier im Forum. Ich suche zweite Meinungen, Leute mit Erfahrungen, etc...

@Nerok
Zitat von NerokNerok schrieb:Öhm..wieviel Bafög bekommst du denn?
Steht im Eingangspost. 234€
Zitat von NerokNerok schrieb:Wenn du dir keine eigene Wohnung mehr leisten kannst musst du wieder zurück in eine WG solange es nötig ist.
Das muss ich bezahlen können, von meinem Bafög geht das nicht.


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27.01.2017 um 18:40
Es gibt in jeder Stadt Hilfevereine. Vielleicht mal da was raussuchen. Die gehen dann den Weg mit dir.


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27.01.2017 um 18:44
@Zerox

Ich hab zwar keine eigenen Erfahrungen damit, Bezüge vom Staat zu kassieren, aber ich kannte Studenten, die ihr Studium abbrechen mussten aus dem Grund, dass Studierende keine Sozialleistungen im Sinne von Hartz IV bekommen. Die Regelstudienzeit, in der man Bafög beziehen kann, schafft nicht jeder, und dann wird das Bafög leider gestrichen.
Ich sehe keinen Grund, warum das hier anders sein soll mit dem Leistungsbezug.

Aber: bekommst du nicht auch Kindergeld? Wie viel ist das, sind doch auch um die 150 Euro oder mehr, oder nicht? Dann kann man noch Wohngeld beantragen (auch als Schüler und Student) und dann sollte es doch eigentlich machbar sein.

Ich habe auch schon einige Jahre äußerst wenig Geld zur Verfügung gehabt als Student, aber bin trotzdem zurecht gekommen.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:46
Zitat von AthleticBilbaoAthleticBilbao schrieb:Dann kann man noch Wohngeld beantragen (auch als Schüler und Student) und dann sollte es doch eigentlich machbar sein.
Du bekommst Wohngeld nur wenn du nicht mehr Bafög berechtigt bist da im Bafög das "Wohngeld" quasi enthalten ist.
(Über Regelstudienzeit hinaus zB.)


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Zerox Diskussionsleiter
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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:47
@AthleticBilbao
Kindergeld werde ich Montag beantragen. Wie gesagt, das hatte ich bisher nicht, da durch Krankheit und SGBXII kein Anspruch darauf bestand.
Zusammen mit Bafög waren das knapp 400€.

Wie @Nerok bereits schrieb, auf Wohngeld habe ich keinen Anspruch. Hatte das auch auf mehreren Seiten gegoogelt.


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:51
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Zusammen mit Bafög waren das knapp 400€.
Ich hab schon von weniger als 400 Euro Wohnung und Studium finanziert, also das sollte wohl machbar sein. Ist natürlich dennoch nicht schön, das ist klar...
Jetzt hast du jedenfalls ziemlich sicher Anspruch auf Kindergeld, deswegen beantrage das schnellstmöglich. Es ist ja dein Geld. ;)
Zitat von NerokNerok schrieb:Du bekommst Wohngeld nur wenn du nicht mehr Bafög berechtigt bist da im Bafög das "Wohngeld" quasi enthalten ist.
Ich habe nie Wohngeld beantragt (der Antrag lag zwar ewig bei mir rum, aber irgendwie...), von daher weiß ich das nicht. Aber wenn du recht hast, dann betrifft es sie derzeit nicht. Schade, war ja bloß ein Gedanke meinerseits...
wieder mal ein Extremes Beispiel was in Deutschland falsch läuft. Die die was bekommen sollten bekommen nix und die die absolut nix bekommen sollten bekommen alles hinterher geworfen.
@tic

Ach ja? :| Konkretisier mal.


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tic ehemaliges Mitglied

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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:53
Zerox sollte auf jeden Fall etwas bekommen @AthleticBilbao .


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Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 18:53
@Zerox


Eine Frage an Dich,

wer hat deine Erwerbsunfähigkeit festgestellt?

Nachtrag:
Anspruchsberechtigt wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sind Personen,

die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder
bei denen eine Stellungnahme eines Fachausschusses einer Behindertenwerkstatt vorliegt und danach die volle Erwerbsminderung kraft Gesetzes nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches gegeben ist.
http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Sozial-und-Sportdezernat/Fachbereich-Soziales-der-Landeshauptstadt/Hilfe-zum-Lebensunterhalt-und-Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung (Archiv-Version vom 07.01.2017)


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