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Tierquäler härter bestrafen!!

142 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tierschutz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 13:42
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber nur, wenn sie nicht herrenlos wären - also wenn sie einen Eigentümer bzw. eben Gewahrsamsinhaber haben.
Na wären sie ja auch nicht mehr, da im Besitz von Kürbisgesicht.

Wenn A eine herrenlose Sache an sich nimmt, ist A im tatsächlichen Besitz dieser Sache.


Wenn nun "ein fremder" B kommt und A diese Sache ohne Einverständnis von A und ebenso ohne Rechtsgrundlage, die das wegnehmen nicht strafbar machen würde, wegnimmt, nur weil B diese Sache selber besitzen will - dann wäre es Diebstahl. B hätte Diebstahl begangen.

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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 13:52
Ich sehe das so, dass der Begriff Eigentum bei Haustieren gegenüber anderen Menschen in unserem System gilt. Aber nicht unbedingt gegenüber dem "Eigentum".

Da gibt es sicher keine eigene Kategorie dafür, aber das ist mein Empfinden und daher habe ich auch kein Problem mit diesem Begriff.

Da das Tier kein Rechtsempfinden hat, kann es getrost darauf scheixxen :D
Und es ist sicher noch eine ganze lange Weile hin, bis Tiere einen eigenen Rechtsanspruch vertreten können.


Hier sind schonmal Ideen dazu: https://www.wissenschaft.de/allgemein/menschenrechte-fuer-menschenaffen/

Zitat hieraus: Genau zehn Jahre ist es her, dass die Forderung aufkam, den Menschenaffen, den Schimpansen, Zwergschimpansen (Bonobos), Gorillas und Orang-Utans grundlegende Menschenrechte zu verleihen. Urheber sind die italienische Tierrechtlerin Paola Cavalieri und der australische Philosoph Peter Singer, heute Professor an der US-amerikanischen Princeton University.

Gute Ansätze, wie ich finde.


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 14:03
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Na wären sie ja auch nicht mehr, da im Besitz von Kürbisgesicht.
Sie müssten aber grundsätzlich eigentumsfähig sein. Sonst ist es nichts mit Diebstahl.


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 14:07
@Bundeskanzleri


Normalerweise bin ich auch dafür. Gleiche Rechte auch für Tiere.

Aber würden Juristen nicht wieder dahingehend kontern, dass es so einfach nicht gehen kann und man rechtliche Unterschiede einfach schaffen und beinhalten muss, weil Tiere niemals den freien Entscheidungswillen wie wir Menschen haben werden. Also niemals so ein Bewusstsein wie ein geistig gesunder Mensch und dadurch ja auch zb. niemals zwischen Recht und Unrecht unterscheiden könnte wie die Menschen das könnten.

Ich meine, selbst bei den Menschen werden ja schon einige rechtliche Unterschiede gemacht. Siehe zb. Geschäftsunfähigkeit zb. oder die beschränkte Geschäftsfähigkeit. Diese Einschränkung gehen ja auch auf den Willen zurück, der ja schon bei der Tätigung von (Rechts)Geschäften bedeutsam ist.


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03.12.2019 um 14:26
@kleinundgrün


Jetzt habe ich dich verstanden. Du spielst auf frei lebende Tiere an.

Ich bin grundsätzlich von Haustieren ausgegangen, ob herrenlos oder nicht.

Katzen können zwar auch wild leben, aber für mich immer noch ein Unterschied wie richtige Wildtliere aus Afrika zb. oder gibt es da keinen Unterschied?


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 14:28
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Jetzt habe ich dich verstanden. Du spielst auf frei lebende Tiere an.
Eigentlich hatte ich mich auf das Gedankenkonstrukt bezogen, dass Tiere grundsätzlich kein Eigentum sein können bzw. sollen.


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 15:16
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:dass Tiere grundsätzlich kein Eigentum sein können bzw. sollen.
Grundsätzlich ja, dennoch ist es so, dass du dich der Sachbeschädigung strafbar machst wenn du meine Katze überfährst.


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03.12.2019 um 15:19
@rhapsody3004
Klar, zu hundert Prozent wird das nicht möglich sein.
Aber ein paar Anfänge in den Gedankenmustern und Ideen wie man Tiere respektvoller behandeln kann helfen schon mal weiter.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass es eine Art Anwalt für die Tiere geben könnte.


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03.12.2019 um 15:23
Zitat von BlinderPassagiBlinderPassagi schrieb:dennoch ist es so, dass du dich der Sachbeschädigung strafbar machst wenn du meine Katze überfährst.
Wenn ich das vorsätzlich mache.
Aber eben nur, wenn die Katze jemandes Eigentum ist.

An etwas, das niemandem gehört, kann keine strafrechtliche Sachbeschädigung erfolgen.


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03.12.2019 um 15:33
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:An etwas, das niemandem gehört, kann keine strafrechtliche Sachbeschädigung erfolgen.
Wilderer werden ja auch verurteilt und Wild gehört ja per se auch niemanden?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wem gehören denn die Katzen? Waren die herrenlos/besitzlos? Du hast sie an dich genommen oder wie?
Damit bist du "tatsächlicher Besitzer" dieser Tiere.
Wenn mein Tier gechipt ist bin ich eingetragener Eigentümer.


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 16:11
Zitat von BlinderPassagiBlinderPassagi schrieb:Wilderer werden ja auch verurteilt
Aber nicht wegen Sachbeschädigung.
Wilderei ist eben ein eigener Tatbestand.
Zitat von BlinderPassagiBlinderPassagi schrieb:Wenn mein Tier gechipt ist bin ich eingetragener Eigentümer.
Auch ohne Chip bist Du Eigentümer des Tieres.


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03.12.2019 um 16:14
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Auch ohne Chip bist Du Eigentümer des Tieres.
Solange ich die Behauptung aufstelle und sich niemand dagegen auflehnt ja :D
Wie soll ich's allerdings beweisen, außer dadurch, dass es mir zuläuft?


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 16:24
Zitat von BlinderPassagiBlinderPassagi schrieb:Wie soll ich's allerdings beweisen, außer dadurch, dass es mir zuläuft?
Mit den üblichen Beweismitteln, mit dem Du auch den Eigentum Deiner sonstigen Sachen beweist, sofern du nicht gerade jemand bist, der konsequent Kassenbons aufbewahrt.


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03.12.2019 um 17:09
Zitat von BlinderPassagiBlinderPassagi schrieb:Wie soll ich's allerdings beweisen, außer dadurch, dass es mir zuläuft?
Solange es sich um ein Haustier handelt, bist du eigentlich verpflichtet, es als Fundtier zu melden.
Aber auch bei Wildtieren machst du dich strafbar, die sind nicht einfach so aus der Natur zu "entnehmen"


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Tierquäler härter bestrafen!!

04.12.2019 um 02:26
Zitat von BlinderPassagiBlinderPassagi schrieb:Wenn mein Tier gechipt ist bin ich eingetragener Eigentümer.
Und hast damit gleichzeitig auch die tatsächliche Gewalt über diese Sache. Wärst Eigentümer und tatsächlicher Besitzer dieser Sache.

Wenn du während des Urlaubs diese Sache verleihen würdest, ist derjenige, an den du verliehen hast, tatsächlicher Besitzer dieser Sache. Vorausgesetzt derjenige gibt sie nicht auch weiter.
Wie bei mit dem Auto. Du kannst theoretisch alles gleichzeitig sein: Eigentümer, Halter, Besitzer. Genauso aber können das auch drei verschiedene Personen sein.



Aber mal was anderes:

Kann mir mal jemand erklären, warum sogar Hunde und Katzen juristisch anders gewertet werden? Habe das heute erst gelesen.

Wenn ich zb. unbeabsichtigt einen Hund anfahren oder gar töten würde, könnte der Eigentümer des Hundes zumindest zivilrechtlich gegen mich Schadensersatzansprüche geltend machen, strafrechtlich könnte man mir nichts. Nur wenn ich mich verpissen und das Tier dadurch verletzt leiden lassen würde, könnte man mir wegen Tierquälerei durch Unterlassung kommen, weil ich mich in dem Moment des Anfahrens in die Garantenstellung begeben habe.

Vorsätzliches überfahren wäre selbstverständlich strafbar und Sachbeschädigung. Hier müsste ich nun also sowohl mit strafrechtlichen als auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Das alles auch wie im Fall von Katzen, nur mit dem Unterschied, dass wenn ich eine Katze unbeabsichtigt überfahren würde, der Eigentümer dieser Katze keine Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.
Und das verstehe ich nicht: Warum werden Katzen hier anders gewertet?


Übrigens tatsächlich interessant ist auch das mit dem unbeabsichtigten Überfahren von Wildtieren, die natürlich erst mal herrenlos sind, niemandem gehören.
Töte ich hingegen ein Wildtier durch Überfahren und nehme es daraufhin für rein persönliche Zwecke zb. mit, an mich, gehört es ab diesem Moment sozusagen doch jemandem. Das Recht zur Mitnahme hätte dann nur der Jagdausübungsberechtigte, aber nicht ich.
Ich hingegen könnte wegen Jagdwilderei belangt werden und würde eine strafbare Handlung begehen.
Diebstahl würde ich hingegen nicht begehen. Sachbeschädigung hätte ich auch nicht begangen. Könnte ich weder an einem lebenden Wildtier noch an einem toten Wildtier begehen, da Wildtiere wohl grundsätzlich nicht als eigentumsfähig gelten.

Interessant ist jetzt aber noch, wenn ich wegen Jagdwilderei belangt werden soll, dass das dann nur möglich wäre, wenn das überfahrene Tier dem Jagdrecht unterliegen würde, wozu nicht alle Wildtiere gehören, sondern nur bestimmte. Also muss man hier weiter unterscheiden.


Und wieder anders verhält es sich mit sogenannten Wildtieren, die zwar nicht dem Jagdrecht unterliegen, sie aber geschützt wären.
Auch diese könnte ich nach dem unbeabsichtigtem Totfahren nicht einfach nur so mitnehmen, sondern dürfte sie nur aus dem Grund mitnehmen, wenn ich sie zu einer entsprechenden Behörde bringen, einer geeigneten Stelle übergeben wollen würde.


Ganz anders würde es sich wieder verhalten, wenn ich vorsätzlich ein Wildtier überfahren würde, dann kommen wir wieder zu einer ganz anderen Thematik/Tatbestand - der strafbaren Tierquälerei nämlich.
Und wieder anders würde es sich verhalten, wenn es kein Wildtier wäre sondern ein fremdes Tier und damit um ein eigentumsfähiges Tier handeln würde. Dann käme nämlich wieder die Sachbeschädigung aus dem StGB zum Tragen.



Wahnsinn.
Als Laie weiß man solche Sachverhalte gar nicht. Vieles sollte natürlich schon der gesunde Menschverstand erklären, (wer ist zb. so pervers und nimmt ein totes Tier überhaupt mit nach Hause, nachdem er es totgefahren hat?) - trotzdem ist es nicht verkehrt das Ganze zumindest mal halbwegs im Detail zu kennen.


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Tierquäler härter bestrafen!!

04.12.2019 um 04:08
Worüber ich mich übrigens auch noch freuen würde, wenn wir hier mal folgenden Sachverhalt klären könnten bzw. zumindest die "theoretische Chance" darauf, da uns sowas ja eigentlich jeden Tag im Alltag passieren könnte:


Also was mittlerweile ja geklärt ist, dass sowohl Diebstahl als auch Sachbeschädigung (StGB) an Tieren nur erfüllt wäre, wenn diese Tiere grundsätzlich fremd sind und einem anderen Eigentümer gehören würden.
Ebenso, das vorsätzliches Handeln vorliegen müsste.
Vorsatz müsste ebenso bei Tierquälerei (TierSchG) im Falle von nicht fremden Tieren, also bei Wildtieren zb. vorliegen.
Ebenso wäre es schon Tierquälerei, wenn zwar nicht vorsätzlich angefahren, aber man das verletzte Tier absichtlich einfach liegen lassen und leiden lassen würde. Tierquälerei durch Unterlassen, weil man sich durch das Anfahren in die Position der Garantenstellung (§ 13 StGB) begeben hätte.



Wie verhält es sich allerdings dann, wenn zwar kein Vorsatz, aber ein bedingter Vorsatz (Eventualvorsatz) vorliegen würde?

Zum Beispiel in so einem Fall:

Angenommen jemand fährt mit "überhöhter Geschwindigkeit" (rasend) "tagsüber" durch eine "Ortschaft", durch eine "dichtbesiedelte Wohnstraße" wohlmöglich noch, und überfährt dadurch meinen Hund. Mein Hund ist tot.

Also der bedingte Vorsatz müsste sich ja eigentlich durch mehrere Umstände (siehe oben) hier ergeben.
Der Autofahrer hätte ja eigentlich mit seinem Verhalten rechnen müssen, dass es Personen- und/oder Sachschäden geben könnte. Interessierte ihn aber anscheinend nicht, da fleißig gerast. Er hat also quasi gewisse Schäden billigend in Kauf genommen, die dann leider auch eingetreten sind. Mein Hund wurde von ihm überfahren.

Lassen wir jetzt mal falsches/fahrlässiges Verhalten "von mir" außen vor und nehmen stattdessen an, dass bei mir kein Fehlverhalten vorlag, sondern ich mit meinen Hund an der Leine auf dem Bürgersteig gelaufen bin oder meinetwegen gerade eine Straße (ohne rote Ampel) überquert habe.

So, nur mal auf strafrechtliche Konsequenzen bezogen;
wie wahrscheinlich wäre es, dass man den Autofahrer auch wegen Sachbeschädigung und nicht nur wegen Gefährdung des Straßenverkehrs belangen könnte, obwohl kein vollendeter Vorsatz, sondern nur der bedingte Vorsatz vorliegen/erfüllt wäre, die Sachbeschädigung aber den vollendeten Vorsatz vorsieht?

Würde der bedingte Vorsatz für Sachbeschädigung ausreichen oder hätte der Autofahrer dafür von vorn herein vorsätzlich meinen Hund überfahren müssen, damit er eine Sachbeschädigung begangen hätte?

Hätte der Autofahrer nur von mir zivilrechtlich (Schadensersatzanspruch) etwas zu befürchten und strafrechtlich wäre nur Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt oder auch die Sachbeschädigung, obwohl diese ja eigentlich den vollendeten Vorsatz voraussetzt?


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Tierquäler härter bestrafen!!

04.12.2019 um 14:32
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das alles auch wie im Fall von Katzen, nur mit dem Unterschied, dass wenn ich eine Katze unbeabsichtigt überfahren würde, der Eigentümer dieser Katze keine Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.
Und das verstehe ich nicht: Warum werden Katzen hier anders gewertet?
Könnte es evtl. daran liegen, dass Katzen durchaus Freigänger sein könnten im Gegensatz zu Hunden (welche draußen ja auch an der Leine geführt werden müssen)?
Sprich ne Katze läuft dir eher einfach mal so vor dein Auto, im Gegensatz zu einem Hund.


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Tierquäler härter bestrafen!!

04.12.2019 um 15:23
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb am 12.11.2019:Kennst du einen Fall, wo jemand für Tierquälerei in Haft ging?
Na ja, zumindest mal einen gefunden auf die Schnelle...

https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-03/ulm-tierquaelerei-schweinezuechter-merklingen-massentierhaltung-urteil

...scheint aber (da das Urteil als "historisch" deklariert wird, eher ne Ausnahme zu sein.


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Tierquäler härter bestrafen!!

04.12.2019 um 16:03
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Kann mir mal jemand erklären, warum sogar Hunde und Katzen juristisch anders gewertet werden?
Werden sie das? Doch nur, wenn der Hund als Nutztier betrachtet wird (Blindenhund, Hofhund etc.). Aber da bewege ich mich eher auf dünnem Eis.
§ 833
Haftung des Tierhalters
1Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Wenn jemand ein "Spaßtier" hat, haftet er verschuldensunabhängig. Deswegen ist da auch in aller Regel nichts mit Fahrerflucht. Höchstens ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wenn man ein verletztes Tier liegen lässt.
Da überwiegt in der Regel die "Tiergefahr" gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines PKW.

Mal ein bisschen zum Einlesen:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/kollision-eines-pkw-mit-einem-hund_216_300114.html
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:gehört es ab diesem Moment sozusagen doch jemandem
Na, ich weiß nicht, ob der Jagdpächter in dem Moment schon Eigentümer wird. Eher nicht, sondern erst, wenn er sich das Tier aneignet.
Aber man darf sich halt keine Wildtiere aneignen, wenn man nicht dazu befugt ist.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Lassen wir jetzt mal falsches/fahrlässiges Verhalten "von mir" außen vor und nehmen stattdessen an, dass bei mir kein Fehlverhalten vorlag, sondern ich mit meinen Hund an der Leine auf dem Bürgersteig gelaufen bin oder meinetwegen gerade eine Straße (ohne rote Ampel) überquert habe.
In der Regel - wenn es nicht z.B. ein Blindenhund ist, haftest du trotzen, s.o.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:wie wahrscheinlich wäre es, dass man den Autofahrer auch wegen Sachbeschädigung und nicht nur wegen Gefährdung des Straßenverkehrs belangen könnte, obwohl kein vollendeter Vorsatz, sondern nur der bedingte Vorsatz vorliegen/erfüllt wäre, die Sachbeschädigung aber den vollendeten Vorsatz vorsieht?
Deine Erläuterungen zum Vorsatz stimmen nicht. Es gibt keinen "vollendeten oder begonnen Vorsatz".
Bei einer Sachbeschädigung genügt natürlich auch ein Eventualvorsatz - aber das ist in den Verkehrsfällen schon sehr konstruiert. Da reden wir zumindest nicht von einer leichten Überschreitung der Geschwindigkeit, sondern in Richtung doppelt so schnell wie erlaubt.

Deine Kenntnisse zu Eigentum und Besitz sind für einen Laien (ich hoffe, ich tue Dir hier kein Unrecht), ziemlich gut.
Aber im Strafrecht sind da noch größere Lücken.


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Tierquäler härter bestrafen!!

04.12.2019 um 16:18
@rhapsody3004
Kurz noch zur Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit:

Das siehst Du recht anschaulich bei den "Autoraser-Fällen", wenn Rennen gefahren werden und Menschen sterben.
Da stellt sich dann auch bei 160 durch den Ort die Frage, ob der Fahrer hinsichtlich der Tötung Vorsatz hatte (Eventualvorsatz) oder ob der Tod fahrlässig verursacht wurde.

Grundsätzlich gelten die selben Überlegungen auch bei einer Sachbeschädigung.

Also kurz: Typischerweise wird der Eigentümer eines Haustieres weder einen zivilrechtlichen Anspruch haben, noch wird der Fahrer sich einer strafrechtlichen Gefahr ausgesetzt sehen.
Im Gegenteil, der Fahrer wird oft einen Schadensersatzanspruch gegen den Tierhalter haben.


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