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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

932 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Schlagen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 11:43
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Er schupste mich darauf hin und fiel die Treppe hinter mir runter. Nichts passiert.
Ein großes Glück, dass nichts Schlimmeres passiert ist!
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Wenn die Frau zuerst schlägt, muss sie eventuell mit Gegenwehr rechnen.
Das sehe ich auch so.
Ich bin so erzogen worden, man darf nur austeilen, was man auch einstecken kann.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 11:46
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Umdrehen, gehen! Weder die Ohrfeige noch das Schubsen ist irgendwie zu rechtfertigen.
Schubsen ist keine Straftat und bei einem tätlichen Angriff eine normale Reaktion.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 11:49
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Schubsen ist keine Straftat
Wie kommst du denn darauf?


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 11:53
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Schubsen ist keine Straftat und bei einem tätlichen Angriff eine normale Reaktion.
Wenn Du jemanden schubst und der faellt die Treppe runter hast Du je nachdem was danach passiert alles von Koerperverletzung bis Totschlag. Natuerlich kann Schubsen eine Straftat darstellen!


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:01
Zitat von vincentvincent schrieb:Wie kommst du denn darauf?
Weil es keinen Straftatbestand erfüllt. Ich saß mal vor einem Polizisten, der mich wegen einem Schubser verhört hat, da er eine Anzeige bearbeiten muss. Er sagte aber, dass das keinen Straftatbestand erfüllt und es direkt fallengelassen wird von der SA. So kam es auch.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Wenn Du jemanden schubst und der faellt die Treppe runter hast Du je nachdem was danach passiert alles von Koerperverletzung bis Totschlag. Natuerlich kann schubsen eine Straftat darstellen!
Wenn ich jemanden eine Klippe runterschubse, ist das Mord und zwar vorsätzlich, wenn ich jemanden, der mich bedrängt, schubse und der fällt zufällig ne Treppe runter, ist das Notwehr. Wenn ich jemanden schubse, der meinen persönlichen Bereich betritt und meine persönliche Freiheit einschränkt, ist das keine Straftat. Ich zeige ihm mit Nachdruck meine Grenzen, wenn er einfach nicht gehen will.
Du redest aber davon, dass ein Schubser nicht zu rechtfertigen ist, aber das ist es. Jeder Mensch hat seinen persönlichen Garten. Seine Zone. Genau den Raum, den man mit ausgestreckten Armen erreicht. Betritt jemand unerwünscht diesen Bereich, setzt man jemanden massiv unter Druck und wenn jemand nicht gehen will, schafft man sich diesen Platz. Wenn man da zuschlagen würde, begeht man Körperverletzung, schubst man jemanden, wird kein Straftatbestand erfüllt.


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Venom ehemaliges Mitglied

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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:04
@knopper
Differenzieren eventuell, verurteilen IMMER. Wenn man sich nicht im Griff hat... ab in die Psychiatrie bzw. professionelle Hilfe suchen.

Verantwortlich sind sie aber immer und da gibts kein Mitleid für sie meinerseits.

Wenn so einer bspw. meine Mutter angreift und ich spontan eingreifen muss weil ich zufällig dabei bin gehe ich gleich auf das Genick, den Hals, Kopf und Wirbelsäule und Hoden los.


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22.11.2018 um 12:05
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Wenn ich jemanden eine Klippe runterschubse, ist das Mord und zwar vorsätzlich, wenn ich jemanden, der mich bedrängt, schubse und der fällt zufällig ne Treppe runter, ist das Notwehr.
Wenn das in Deinem eigenen Haus passiert, weisst Du, dass die Person an einer Treppe steht. Dann ist es mindestens fahrlaessige Koerperverletzung.
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Du redest aber davon, dass ein Schubser nicht zu rechtfertigen ist, aber das ist es
Wenn ich in meinem eigenen Haus jemanden eine Treppe runterschubse, dann ist das nicht zu rechtfertigen, weil ich wusste, dass da eine Treppe ist. Ganz einfach. Sonst haette ich ja ne Rechtfertigung, mir unliebsame Leute reihenweise Treppen runterzuschmeissen, weil sie mir zu nah kamen!
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Betritt jemand unerwünscht diesen Bereich, setzt man jemanden massiv unter Druck und wenn jemand nicht gehen will, schafft man sich diesen Platz. Wenn man da zuschlagen würde, begeht man Körperverletzung, schubst man jemanden, wird kein Straftatbestand erfüllt.
Ich wuerde mal sagen, dass das ganz darauf ankommt, wie hart man jemanden schubst und ob es noch eine andere Moeglichkeit gab, der Situation zu entgehen! Wenn der Person durch den Schubser etwas passiert, wird sehr wohl ein Straftatbestand erfuellt.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:06
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Weil es keinen Straftatbestand erfüllt. Ich saß mal vor einem Polizisten, der mich wegen einem Schubser verhört hat, da er eine Anzeige bearbeiten muss. Er sagte aber, dass das keinen Straftatbestand erfüllt und es direkt fallengelassen wird von der SA. So kam es auch.
Da hat dich der Polizist aber falsch informiert. Schubsen kann selbstverständlich eine Straftat sein. Es kommt u.a. auf die Folgen an.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:08
@Alphabetnkunst
Bevor Du weiter diskutierst, ob Schubsen ein Straftatbestand sein kann oder nicht, lies Dich bitte hier ein:

https://www.koerperverletzung.com/schubsen/


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:17
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Wenn das in Deinem eigenen Haus passiert, weisst Du, dass die Person an einer Treppe steht. Dann ist es mindestens fahrlaessige Koerperverletzung.
Ist es nicht. Ich habe die Person nicht zu mir gezogen, damit sie mich schlagen kann, ich habe sie von mir weggeschoben, damit sie mich nicht schlagen kann. In dem Moment herrscht sowieso ein Tunnelblick, wo das Gehirn sich nur auf das konzentriert, was gerade vor einem geschieht und alles andere ausgeblendet wird, wie auch, wo man sich gerade befindet. Diese zwei Dinge sprechen gegen “fahrlässig“.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Wenn ich in meinem eigenen Haus jemanden eine Treppe runterschubse, dann ist das nicht zu rechtfertigen, weil ich wusste, dass da eine Treppe ist.
Du lässt dich also verprügeln, abstechen, bedrängen, beklauen, wenn du zufällig an der Treppe stehst, an einem Zug, an einer Klippe und lässt dir dein Recht auf Würde und körperliche Unversehrtheit und deinen Freiraum nehmen, weil jemand, der es dir nehmen will, von niemandem dazu gezwungen wird, es sich dann selber zuzuschreiben hat, wenn er durch deine Wehr ne Treppe runterfliegen könnte?
Zitat von vincentvincent schrieb:Schubsen kann selbstverständlich eine Straftat sein. Es kommt u.a. auf die Folgen an.
Meist sind die Folgen nichts Wildes, wenn du nicht gerade an einer Treppe stehst und jemanden einfach aus Lust und Laune schubst.
Dann erklär mir mal, wieso der Polizist, der jahrelang da arbeitet und in seiner Position mir so einen Dreck erzählen sollte?
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Bevor Du weiter diskutierst, ob Schubsen ein Straftatbestand sein kann oder nicht, lies Dich bitte hier ein:
Der Punkt 2 gibt mir doch Recht.
Es muss ein Vorsatz bezüglich der Handlung und ggf. auch der möglichen Folgen vorgelegen haben. Fehlt dieser, kann im Zweifel maximal auf eine fahrlässige Körperverletzung erkannt werden.
Das Wort Vorsatz ist im Link fett markiert, das kommt jetzt nicht von mir.
Bedeutet, der Artikel betont, dass mit dem Schubsen ein Vorsatz der Verletzung des Körpers, der eintritt, vorliegen muss.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:17
Zitat von VenomVenom schrieb:Wenn so einer bspw. meine Mutter angreift und ich spontan eingreifen muss weil ich zufällig dabei bin gehe ich gleich auf das Genick, den Hals, Kopf und Wirbelsäule und Hoden los.
DU hast auch ein kleines Gewaltproblem. Passt aber ganz gut ins Bild.

DU solltest auch selber mal überdenken, auch wenn du versuchst deine Gewalt durch "Ich bin ja der Gute" zu rechtfertigen sollte es dazu kommen.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:18
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Der Punkt 2 gibt mir doch Recht.
Hast Du nur Punkt zwei gelesen, oder die ganze Seite? Niemand hat behauptet, dass Schubsen IMMER eine Koerperverletzung ist, aber Du hast gesagt, Schubsen waere kein Straftatbestand, und das ist falsch! Je nach Situation und Folgen fuer den Geschubsten kann Schubsen sehr wohl einen Straftatbestand darstellen. Moechtest Du, dass ich die entsprechenden Stellen im Link fuer Dich zitiere, oder findest Du sie selbst?

Und der von Dir zitierte Teil sagt doch auch schon, dass es trotzdem noch fahrlaessige Koerperverletzung ist.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:21
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Niemand hat behauptet, dass Schubsen IMMER eine Koerperverletzung ist
Doch, du hast geschrieben, dass ein Schubsen nie zu rechtfertigen ist.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:noch das Schubsen ist irgendwie zu rechtfertigen.
Da hast du aber Unrecht.
Und Schubsen an sich braucht mehr als Schlagen, um als Straftat gewertet zu werden.
Eben so wie das Schubsen gegen einen Zug.
Von der Klippe. Gegen eine Stromleitung.
Und das eben dann zum Ziel des körperlichen Schadens.
Ein Schlag erfüllt von Haus aus bereits die Erwirkung eines Schadens.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:30
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Doch, du hast geschrieben, dass ein Schubsen nie zu rechtfertigen ist.
In dem genannten Zusammenhang ist es fuer mich nicht zu rechtfertigen. Eine Notwehrsituation ist wieder etwas anderes, darum geht es hier aber nicht!
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Und Schubsen an sich braucht mehr als Schlagen, um als Straftat gewertet zu werden
Da gebe ich Dir Recht. Trotzdem bin ich der Meinung, in einer Beziehung hat niemand jemand anderen zu schubsen! Die Diskussion geraet langsam deutlich ins Off Topic.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:34
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Dann erklär mir mal, wieso der Polizist, der jahrelang da arbeitet und in seiner Position mir so einen Dreck erzählen sollte?
Wahrscheinlich hast Du es einfach falsch verstanden und was hineininterpretiert, was er nicht gesagt hat.


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Gewalt gegen Frauen - schon Alltag?

22.11.2018 um 12:44
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Meist sind die Folgen nichts Wildes, wenn du nicht gerade an einer Treppe stehst und jemanden einfach aus Lust und Laune schubst.
Dann erklär mir mal, wieso der Polizist, der jahrelang da arbeitet und in seiner Position mir so einen Dreck erzählen sollte?
Ja, meistens wird es auch nicht als Straftat gewertet werden. Ändert nichts daran, dass es eine sein kann.
Was der Polizist dir weshalb erklärt hat, kann ich dir nicht sagen. Vermutlich wird er sich nur auf deinen Fall bezogen haben.

Auch ohne Körperverletzung - also ohne wilde Folgen - kann es allerdings als Straftat gewertet werden, im Falle einer Nötigung durch Herumschubsen beispielsweise.


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22.11.2018 um 13:05
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:DU hast auch ein kleines Gewaltproblem. Passt aber ganz gut ins Bild.

DU solltest auch selber mal überdenken, auch wenn du versuchst deine Gewalt durch "Ich bin ja der Gute" zu rechtfertigen sollte es dazu kommen.
Nein, habe ich nicht. Wenns nach dir ginge sollte ich dem am Besten zujubeln.

Schön für dich, aber Notwehr ist Notwehr.


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22.11.2018 um 13:28
Notwehr sollte verhältnismäßig sein. Für mein empfinden ist schubsen nach ner ohrfeige nicht notwendig und so zufälligerweise tauchen auch keine treppen hinter geschubsten auf. Das kann man kommen sehen auch im affekt sollte die umgebung nicht völlig vergessen werden..... naja sollte.

@Venom
Aber auch bei dir gilt: An den kopf/nacken/wirbelsäule zu gehen, muss nicht unbedingt verhältnismäßg sein. Die folgen können fatal sein und dann biste halt dran. Es gilt ruhig bleiben und abwägen, ob ich demjenigen jetzt wirklich nen möglichen hirnschaden oder eine querschnittslähmung zufügen muss, damit die gefahr abgewendet werden kann. Aber auch hier ist ruhig bleiben immer ein gut gemeinter rat, den man in der situation nur selten umsetzen kann. Auch dann nicht, wenn man in gerade solchen situationen unbedingt ruhig bleiben sollte und muss.

Notwehr ist eben nicht gleich notwehr, es muss die verhältnismäßigkeit gegeben sein.


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22.11.2018 um 13:42
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:In dem genannten Zusammenhang ist es fuer mich nicht zu rechtfertigen. Eine Notwehrsituation ist wieder etwas anderes, darum geht es hier aber nicht!
Nein? Wurde sie aus heiterem Himmel eine Treppe runtergeschubst, oder ist da zuvor noch was passiert?
Hier:
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Areela schrieb:
Ich hab vor langer Zeit "im Affekt" einen damaligen Partner geohrfeigt.
AC schrieb:
Ich auch. Er schupste mich darauf hin und fiel die Treppe hinter mir runter.



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22.11.2018 um 13:47
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wahrscheinlich hast Du es einfach falsch verstanden und was hineininterpretiert, was er nicht gesagt hat.
Zu spät gesehen, entschuldige.
Nein, ich habe das nicht falsch verstanden. Es gibt daran auch nichts falsch zu verstehen. Ein Schubser ist nicht generell eine Straftat, weil er nicht immer und unbedingt auf eine KV abzielt, die Vorsätze also anderer Natur sind. Hier wird immer im Einzelfall entschieden. Und da es in meinem Fall kein Vorsatz war und auch keine erheblichen Schäden die Folge waren, war es keine Straftat.


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