Der Kannibale von Rotenburg
16.08.2017 um 12:07Anzeige
Pazuza schrieb:Am plausibelsten erscheint mir bei einer solchen Tat die Verwahrung in einer Psychiatrie.Glaube nicht, dass das legal waere. Ansonsten haette die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherheitsverwahrung angeordnet werden muessen. Wenn er raus kommt, ist er draussen! Bewaehrungsauflagen kann man ihm geben, dass er sich in gewissen Abstaenden irgendwo melden muss und weiterhin in Therapie bleibt.
sunshinelight schrieb:Naja, ich sehe da kein Urteil.Falls es wirklich freiwillig war.Sorry, aber es musste in diesem Fall eine Strafe erfolgen. Die Toetung eines Menschen ist IMMER strafbar, mal mit mehr und mal mit weniger hohen Strafen behaftet je nach Umstand. Waere es anders, ist die Gefahr viel zu hoch, dass sich jeder auf Freiwilligkeit beruft. Und anders als die Koerperverletzung ist eine Toetung nunmal kein Antragsdelikt, sondern wird immer verfolgt.
Dori schrieb:Daß er wegen Mordes verurteilt wurde verursacht in mir auch ein Unbehagen und immer wieder stellt sich mir die Frage, ob das wirklich gerechtfertigt war.Ja, war es. Er hat ihn aus niedrigen Beweggruenden umgebracht, naemlich zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Also Mord!