Warum schauen Menschen Snuff Videos an?
14.02.2010 um 19:27Anzeige
Cathryn schrieb:Neugierde ist doch kein Grund, um den Tod eines anderen mitzuerleben!wieso denn nicht?
Cathryn schrieb:Es kuemmert uns vielleicht, weil es eine strafbare Handlung ist, welche da gefilmt wird? Mord ist strafbar, falls du das nicht wissen solltest.Ich bin selber Jurist - mir brauchst du das nicht zu erzählen. Eine strafbare Handlung zu filmen ist keine strafbare Handlung.
Cathryn schrieb: Moment: wenn ein Kind fuer filmische Zwecke missbraucht wird oder ein Mensch fuer filmische Zwecke getoetet wird ... das ist beides ein fuerchterliches Verbrechen! Da kann man nicht relativieren!Offenbar schon.
insideman schrieb:Mord steht bei den kriminellen Handlungen eine Stufe über Kindesmissbrauch.Ja! Woher hast du das? Soweit ich das noch in Erinnerung habe, gibt es solch ein "Stufensystem" auch nicht im österreichischen Strafrecht.
Noch Fragen?
rasco schrieb: Ich bin selber Jurist - mir brauchst du das nicht zu erzählen. Eine strafbare Handlung zu filmen ist keine strafbare Handlung.:D
rasco schrieb:Eine strafbare Handlung zu filmen ist keine strafbare Handlung.Wenn du die Kamera beim Mord haelst, dann machst du dich der Mittaeterschaft schuldig. RICHTIG waere, dem Opfer zu Hilfe zu eilen bzw. Hilfe zu holen.
rasco schrieb:Ich bin selber Jurist - mir brauchst du das nicht zu erzählen.Pflichtverteidiger vermutlich ^^
insideman schrieb:Und ich hoffe doch sehr dass es hier nicht so weit kommt dass man Snuff Filme hier gutheissen darf, oder den Konsum solcher für normal betrachtetDu siehst ja, dass es anscheindend moeglich ist :(
Cathryn schrieb:Moment: wenn ein Kind fuer filmische Zwecke missbraucht wird oder ein Mensch fuer filmische Zwecke getoetet wird ... das ist beides ein fuerchterliches Verbrechen! Da kann man nicht relativieren!sicher, wenn der Mord - wie eingangs am Beispiel von "Snuff"-Videos erklärt - für den Zweck erfolgt, ist der Mord ein Verbrechen. Nicht aber, sich einen Mord - egal, ob echt oder nicht - anzusehen, und darum geht es hier ja doch, oder?
insideman schrieb:Anhand der größeren Gewalttat aber, lässt sich darauf schließen dass auch das bei einem Präzedenzfall bestraft werden würde.Zumal das Nachahmungsrisiko gewaltig waere!
insideman schrieb:Ich frage morgen einen meiner Anwälte, ob ich ungestraft davon kommen würde, wenn jemand vor mir ein Kind sexuell mißbraucht, und ich es filme.Whow, "einen deiner Anwälte" - ein ganzes Heer hat er gleich hinter sich :D
insideman schrieb:Oja das gibt es, und nennt sich Strafmaß. Das ist bei Mord höher als bei sexuellen Mißbrauch.Das kommt immer auf die Einzelumstände an, imho qualifiziert ein Strafmaß nicht den Tatbestand. In unserem Strafrechtssystem gibt es insofern nur ein generalisiertes, und das unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen.
Whow, "einen deiner Anwälte" - ein ganzes Heer hat er gleich hinter sichEs sind deren 2. Und auch wenn sich der eine nur mit Finanzen bschäftigt, hätte er mir diese Frage ,die durch deinen Rückzieher unnötig wird, sicher beantworten können.
Aber du hast recht, das war natürlich viel zu pauschal formuliert. Richtig wäre gewesen "Eine strafbare Handlung zu filmen ist nicht per se eine strafbare Handlung.