Selbstjustiz im folgenden Fall?
24.07.2014 um 13:43@CthulhusPrison
Sehr schlecht zurückgerudert.
Ob ein Täter Einsicht und Reue zeigt, fliesst in das Strafmass mit ein.
Tut ein Wiederholungs-Sexualstraftäter das nicht, droht ihm Sicherungsverwahrung bis an sein Ende.
Du kannst es ihm aber nicht aufzwingen, Reue zu empfinden. Sonst müsste man in endlosen Versuchen erkunden, ob er überhaupt zu solchen Emotionen fähig ist, wie man die auslösen könnte und welche Intensität angemessen wäre.
Völliger Quatsch also, das irgendwie umsetzen zu wollen.
Noch beklopper, ehrlich gesagt, wenn man es so salopp daherplappert wie in
Danke, Du hast es etwas eleganter ausgedrückt ...
Sehr schlecht zurückgerudert.
Ob ein Täter Einsicht und Reue zeigt, fliesst in das Strafmass mit ein.
Tut ein Wiederholungs-Sexualstraftäter das nicht, droht ihm Sicherungsverwahrung bis an sein Ende.
Du kannst es ihm aber nicht aufzwingen, Reue zu empfinden. Sonst müsste man in endlosen Versuchen erkunden, ob er überhaupt zu solchen Emotionen fähig ist, wie man die auslösen könnte und welche Intensität angemessen wäre.
Völliger Quatsch also, das irgendwie umsetzen zu wollen.
Noch beklopper, ehrlich gesagt, wenn man es so salopp daherplappert wie in
CthulhusPrison schrieb:Selbstjustiz an dem was er am meisten liebt, damit er weiß wie es sich anfühlt.@kleinundgrün
Danke, Du hast es etwas eleganter ausgedrückt ...