Selbstjustiz im folgenden Fall?
17.01.2012 um 17:53solitär schrieb:sondern nur ein gefühltes Strafmaß vergeben wird,Gefühlt wäre das Strafmaß in einem Rechtssystem, wo die Angehörigen frei entscheiden was mit dem Mörder passieren soll.
Hier werden Umstände berücksichtigt und Urteile getroffen, die Richter - Leute mit Erfahrung in solchen Sachen - für angemessen halten.
solitär schrieb:sondern die DIREKT Betroffenen nach dem Strafmaß zu befragenDemnach wäre ein unbeliebter Obdachloser weniger wert als ein geliebter Familiensohn?
Oder andes gesagt, wenn die Mehrheit für das "Entfernen" eines Menschen ist und den Täter dann vor Gericht schützt, ist das plötzlich legitim?