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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

119 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Psyche, Psychologie, Schule ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Dr.Precht Diskussionsleiter
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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:10
Guten Abend,

eine kurze Frage an euch, über die selbstverständlich diskutiert werden darf:

Darf ein Lehrer, die Arbeiten eines an ADS erkrankten Schülers, entsprechend seiner verminderten Leistungsfähigkeit bewerten und wenn ja - ist es moralisch vertretbar, auch aus Sicht der anderen nicht erkrankten Schüler?

Ich selbst bin nicht an ADS erkrankt, ich verbitte mir also mögliche Anspielungen auf meine eigene Person. Mein Interesse gilt hier der übergeordneten Frage, ob Erkrankungen die sich auf die Leistungsfähigkeit von Menschen ausüben, bei Leistungsbewertung eines Betroffenen berücksichtigt werden sollten.

- Wikipedia: Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung

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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:17
Meiner Meinung nach nicht, wenn die Leistung beurteilt werden soll, dann nur diese.

Wäre auch unfair den anderen Schülern gegenüber.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:17
Eigentlich MUSS er dies in seine Bewehrtung mit einbeziehen in anbetracht des Grundgesezes


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:23
Sollte er meiner Meinung nach ja, aber es wäre, wie @dS sagte, gegenüber den anderen unfair.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:27
@alucard36
auf was beziehst du dich da genau?


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:30
Theoretisch darf im Grundgesez keiner Aufgrund Sprache,Ethnie, etc beeinträchtiugt werden Ads ist eine Veranlagung das heisst ein kausaler Faktor für den der Betroffene nichts kann. Eine schlechtere Note aufgrund dieser Beeinträchtigung würde im direkten gegenzug zur Aussage des Grundgesetztes stehen.

Das Porblem hierbei ist das es sich Um sozial-gesellschaftliches und juristisches Paradoxon handelt.


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F-117 ehemaliges Mitglied

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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:31
Muss er einbeziehen, solange dieser ein ärztliches Artest hat.
Ich hatte bzw. habe auch eine zentralmotirische Störung, so das meine Schrift relativ schlecht lesbar ist.
Die Lehrer mussten sich mit dieser abmühen, so schlecht sie auch war ;-)


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:35
@F-117
Ganz genau

aba jezt kommen wir zum Paradoxon ein Migrant der die deutsche Sprache nur mangelns beherscht bekommt auch eine Mangelnde leistung welche ihn im späteren Leben beieinträchtigen würde. Um das auszuschgließen müsste er einen Iq Test vorlegen der Belegt das er der deutschen sprache aufgrund seines Iqs nicht mächtig ist. Das würde jedoch in manchen verblendeten Ohren Rassismuss belegen.

Ebenso gibt es da ein Fehlerquotientenparadoxon das laut logik besagt man kann ihn Arbeiten mit Fehlerqutienten theoretisch keine Ungenügenden Leistungen erbringen.

Das Schulsytem is da so ne unrationale und Unlogische sache wo wir definitiv dran arbeiten müssen!


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Dr.Precht Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:49
@dS

Wie kann die Angleichung einer unausgewogenen, unfairen Ausgangssituation als unfair empfunden werden? Angleichung im Sinne der Chancengleichheit.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:57
@Dr.Precht
Ich denke das sollte die Entscheidung des Lehrers sein, wie er aufgrund des ADS eines Schülers mit diesem umgeht und seine Leistungen bewertet, da sich ADS bei jedem anders auswirkt.
Sollte irgendein Bildungsministerium dort auch noch eingreifen wäre das ein reiner Affront gegen Lehrer. Auch als Schüler würde ich mich benachteiligt fühlen wenn jemand in meinem Kurs schlechtere Leistungen als ich bringt, aber bessere Noten erhält.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 18:59
@F-117
Allein schon der Vergleichbarkeit wegen sollen die Noten auch den Leistungen der Schüler entsprechen.
Schule hätte sonst keinen Sinn, manche sind bekanntlich geistig weniger Leistungsfähig als andere, sprich dümmer, soll das auch ausgeglichen werden?
Dann wären wir beim Thema Fleißnoten.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:00
Ich fand sowas frueher oefters unfair, weil ich bei mir dem gleichen Problemfall entgegenblicke, der bis jetzt noch nie beruecksichtigt worden iz, nur weil meine Eltern damals in meiner Kindheit absolut nicht bekannt waren mit dem, was heutzutage als Psychologie gilt.

o.O

Aber...was wuerde denn bei einer autistischen als Vorteil angerechnet werden?


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:00
Leute die Welt ist NICHT gleich.
Sie soll gleich gemacht werden um alles besser berechnen zu können weil die Relativitätstheorie zu fest ist und nicht in die Wunschfassung der meisten Menschen passt och menno seit ihr den garnicht weiter gekommen -.-


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F-117 ehemaliges Mitglied

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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:01
@dS
Das ist mir schon bewusst, bei mir waren die Leistungen auch normal bis gut, nur meine Schrift war halt schwer zu lesen.
Ich wollte es nur anmerken.
Und ich denke es gibt kein Problem wenn ein Leghasteniker der in fast allen anderen Fächern den Anforderungen entspricht in Deutsch ein Rechtschreibprogramm drüberlaufen lässt.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:02
Eigentlich sollte die Leistung bewertet werden. Wenn die schlecht ist, ist sie nun mal schlecht. Würden solche Faktoren mit einberechnet und die Leistung sozusagen über derartige Einschränkungen umgerechnet werden, dann hätten alle die selbe Note und das System wäre vollständig unsinnig. Schließlich könnte so auch jemand mit einem niedrigen IQ gut bewertet werden, weil seine Leistung, gemessen am Durchschnitt, zwar schlecht wäre aber eben für seinen IQ gut.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:06
@F-117
ups meinte @Dr.Precht mit dem Beitrag Beitrag von dS (Seite 1)


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Dr.Precht Diskussionsleiter
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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:07
"Eigentlich sollte die Leistung bewertet werden. Wenn die schlecht ist, ist sie nun mal schlecht. Würden solche Faktoren mit einberechnet und die Leistung sozusagen über derartige Einschränkungen umgerechnet werden, dann hätten alle die selbe Note und das System wäre vollständig unsinnig. Schließlich könnte so auch jemand mit einem niedrigen IQ gut bewertet werden, weil seine Leistung, gemessen am Durchschnitt, zwar schlecht wäre aber eben für seinen IQ gut."

Guter Einwand. Das System wäre so in der Tat unsinnig, was zu der Frage führt worin der Sinn besteht, die Möglichkeit zu schaffen, dass sich die Intelligenz in ihrem Maße, sichtbar unterscheidet. So werden Probleme, der unintelligenteren Personen, auf dem Arbeitsmarkt geschaffen. Sie wären bei schlechtem Abschlusszeugnis letzte Wahl. Was sind deine Gedanken dazu? Gefällt dir das angesprochene System so wie es ist?

@moredread


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:09
Wie unterscheidet man ob ein Schüler wegen ADS oder Faulheit schlechte Leistungen bringt?
Die Faulheit soll ja nicht mit ausgeglichen werden.

Für die Bewertung des Ergebnisses sollte das ADS keine Rolle spielen. Während der Leistungserbringung kann man behilflich sein, z. B. durch mehr Bearbeitungszeit.


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Dr.Precht Diskussionsleiter
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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:11
@silver.

Deine Fragen werden zu tiefgehend. Diese Fragen würden sich stellen, wenn ein Konzept ausgearbeitet werden würde, zur Einbezugnahme von psychischen Erkrankungen bei Leistungsbewertungen. Versuch bei der übergeordneten Frage zu bleiben, die sich nach dem "dürfen" richtet, nicht nach dem "wie" sofern "wenn".


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:12
In so einem System der Leistungsbewertung geht es einfach nicht, dass man Kinder mit Schwierigkeiten bevorzugt. Da müsste dann einfach Förderung ansetzen statt zu sagen: wenn er Anders wäre könnte er es.

So gesehen müsste man viel mehr für Bildung tun als nur auszusieben welches Kind dem Druck standhält und welches nicht.


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