Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!
29.06.2012 um 22:48Anzeige
wubby88 schrieb:das stimmt....beim Mietrecht reicht auch mündliches Einverständnis....aaaaaber, wenn dann einer der Vertragspartner irgendetwas will....dann hat er auch nichts in der Hand.... wenn keine Unterschrift erfolgtedas ist so nicht richtig.
wobel schrieb:ein mietvertrag bedarf NICHT der schriftform!!!das weiß ich doch....es ging mir nur um die Unterschrift die der Vermieter vorweisen müßte, um überhaupt Forderungen stellen zu können. Keine Unterschrift ist immer schlecht....auch wenn ein solcher Vertrag mündlich abgeschlossen werden kann.
man kann einen mietvertrag auch mündlich abschliessen. oder per email.
wobel schrieb:dass in dem einschreiben auch ein entsprechender brief drinwar, ddas stimmt ja, aber warum sollte ich mir denn die Mühe machen ein Einschreiben, vielleicht noch mit Rückschein loszuschicken, um den Vertrag zu lösen...
wubby88 schrieb:es ging mir nur um die Unterschrift die der Vermieter vorweisen müßte, um überhaupt Forderungen stellen zu könnenWenn ein Mietvertrag - egal, ob mündlich oder schriftlich oder per Email oder sonstwas - zustande gekommen ist, dann können sowohl Mieter, als auch Vermieter im Rahmen der Allgemeinen Gesetze Forderungen stellen, auch ohne jegliche Unterschrift!
wubby88 schrieb:das weiß ich doch....es ging mir nur um die Unterschrift die der Vermieter vorweisen müßte, um überhaupt Forderungen stellen zu können. Keine Unterschrift ist immer schlecht....auch wenn ein solcher Vertrag mündlich abgeschlossen werden kann.welchen teil verstehst du nicht?
wubby88 schrieb:das stimmt ja, aber warum sollte ich mir denn die Mühe machen ein Einschreiben, vielleicht noch mit Rückschein loszuschicken, um den Vertrag zu lösen...ich glaub du hast keine ahnung, auf was für ideen leute kommen, wenn sie irgendwas "hindrehen" wollen. ein richter wird dich ob dieser argumentation auslachen. mit den paar euros für ein fingiertes einschreiben kommst du nicht aus dem schneider, wenn's ernst wird. lass dir das von jemand sagen der BEIDE seiten kennt und darin jahrzehntelange erfahrung hat.
Und dann packe ich ein Foto oder ähnliches rein....
wubby88 schrieb:eigentlich langt dann ein Beweisfoto, wie ich das Schreiben sichtbar in den Umschlag stecke, und die Anschrift mit Absender, ebenfalls sichtbar auf einem Foto erkennbar ist.nö. erstens müsstest du erstmal beweisen dass du das bist auf dem foto.
wobel schrieb:wir haben zwar eine gesetzgebung, aber zu glauben "im recht" zu sein heisst weder tatsächlich recht zu haben und noch weniger recht zu bekommen vor gericht.Hab ich doch vor ein paar Seiten ( :D ) auch schon geschrieben ... Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe :D
wubby88 schrieb:Er konnte es und sie konnte nichts dagegen tun, da sie keine Unterschrift von ihm vorweisen konnte.sie hätte ganz sicher was machen können. die gesetzliche kündigunsfrist betrrägt 3 monate.
Lichtträger0 schrieb:gut, wenn ich schon so falsch liege, dann belehrt mich doch eines besseren und schickt mir bitte einen link dieser gesetzteslagenachdem du hier als einziger meinst, die gesetzeslage wäre eine andere - wie wär's wenn du uns den paragraphen nennst in dem steht, dass mietverträge schriftlich geschlossen werden müssen?
MietrechtHier ist der Link zum BGB
Die §§ 535 - 580 BGB regeln das Mietrecht wie allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung, Fälligkeit der Miete, Mietmängel, Mieterhöhung, Betriebskosten oder Kündigung.