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Peggy Knobloch / Ulvi Kulac - Faktenthread

5 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mordfall, Peggy Knobloch, Ulvi Kulac ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von kurvenkrieger geschlossen.
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Seite 1 von 1

Peggy Knobloch / Ulvi Kulac - Faktenthread

20.05.2012 um 20:39
Hallo liebe Wahrheitssuchende,
mit diesem Thread soll versucht werdenn etwas Licht ins Dunkel der unzähligen Hypothesen, Theorien, Behauptungen und Vorwürfe bezüglich dem Verschwinden Peggy Knoblochs und der anschließenden Verurteilung Ulvi Kulacs wegen Mordes an ihr gebracht werden.

Der offene Thread bleibt bestehen. Dort können weiter Meinungen und Hypothesen gepostet und diskutiert werden. Der offene Thread dient auch als eine Art Filter für diesen. Wir werden also auch dort veröffentlichte Beiträge mit Quellen in diesen übernehmen.




Damit der Thread nicht unübersichtlich wird, hier die Regeln:

1. Es wird themenbezogen gearbeitet. Das heißt, ein Thema wird angegangen und dann bis zum Abschluss des Themas werden NUR Beiträge, die einen direkten Bezug dazu haben, akzeptiert. Alles andere wird, gleichwie gehaltvoll, kommentarlos gelöscht.

2. Es werden nur Beiträge akzeptiert, die eine Quellenangabe haben. Keine Quelle - Löschung.

3. Zweckdienlich ist es, das Entscheidende aus den Quellen zu zitieren. Paraphrasierungen sind zu vermeiden.

3. Am Ende eines Themas werden die gesammelten Fakten gegenübergestellt.

4. Solltet Ihr nach Abschluss eines Themas neue Beiträge zu diesem Thema haben, so beantragt bitte per PN die Aufnahme des Beitrags oder veröffentlicht Euren Beitrag im offenen Peggy Knobloch-Thread.

5. Wenn Ihr am Thread teilnehmen wollt, so beantragt dies bitte per PN. Die Aufnahme ist grundsätzlich für Jeden möglich. Sollten Bedenken hinsichtlich eines Beitritts bestehen, so stimmen alle User über die Aufnahme ab.

6. Wer beharrlich wegen Verstössen gegen die Thread-Regeln verstösst, wird nach Rücksprache mit den anderen Usern entfernt.

7. Eine neuerliche Aufnahme nach einer solchen Entfernung ist maximal einmal möglich. Wer 2x fliegt, bleibt draußen.

Danke




Ich hoffe, wir bekommen so etwas Ordnung in das Wirrwarr der Informationen.
Viele Grüße
Living Elvis


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Peggy Knobloch / Ulvi Kulac - Faktenthread

20.05.2012 um 20:42
1. Thema sind die Geständnisse Ulvis bezüglich des Mordes an Peggy.

Wann wurden diese vor wem getätigt?
Wann wurden sie widerrufen?

Wussten Ulvis Verteidiger davon oder waren sie gar anwesend?


In diesem Zusammenhang ist auch interessant, wann die angeblich abghörten Gespräche stattgefunden haben, in denen über Ulvis Geständnisse berichtet wurde.


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Peggy Knobloch / Ulvi Kulac - Faktenthread

20.05.2012 um 21:20
Ulvi soll gestanden haben:

Beschuldigtenvernehmung am
- 02.07.02
- 23.07.02
- 24.07.02

Bild-Ton-Aufzeichnung über die Tatrekonstruktion mit Beschuldigtenvernehmung am
- 02.07.02
- 30.07.02

Urteil des LG Hof, AZ: 1 KLs 22 Js 12451/01 jug., Seite 44


Nach Angaben von KOK G. und PHM H. wurde Ulvi dabei jedesmal dahingehend ordnungsgemäß belehrt, dass er darauf hingewiesen wurde, welche Tat ihm zur Last gelegt wird, es ihm freistehe sich zur Sache zu äußern, er jederzeit seinen Verteidiger befragen könne und er zu seiner Entlastung dienende Beweiserhebungen stellen könne. Laut den beiden Zeugen habe Ulvi jedesmal auf die Frage, ob er diese Belehrung verstanden habe, "abgewunken und geäußert, dass ihm das sein Anwalt auch schon gesagt habe und er dies bereits wisse." (S. 48-49)

Etwas schwerer zu verstehen ist dann, ob ein Anwalt bei der Vernehmung anwesend war:
" (...) Nach den Angaben des insoweit informatorisch gehörten KHK R. wurde der Angeklagte vor jeder von ihm durchgeführten Beschuldigtenvernehmung - mithin auch bei der ersten Beschuldigtenvernehmung am 02.07.2002, die um 07:50 Uhr begann und bei der nach Aussage von KHK R. der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Schwemmer, zugegen war - entsprechend der oben dargestellten Form und damit im Sinne der §§ 162 a Abs. 4, 136 Abs. 1 StPO belehrt (...)" (S.49)

weiter unten heißt es:
"Die Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten am 02.07.2002 begann - nach Aussage der Polizeibeamten KHK R. und KHK M. - am 02.07.2002 gegen 07:50 Uhr und war zunächst gegen 10:37 Uhr beendet worden. Während dieser Zeit war der Verteidiger des Angeklagten zugegen und es wurden nach Aussage der beiden Polizeibeamten mehrere Pausen eingelegt. Anschließend erfolgte nach 10:37 Uhr bis ca. 12:30 Uhr zunächst eine 40-minütige Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten, bei der dieser erstmals ein Geständnis ablegte. (...)" (S.51)


Die Vernehmung am 23.07.02 war dann aber nach Angabe von KOK G. definitiv ohne Anwalt:
"(...) erklärte sich der Angeklagte gleichwohl dazu bereit, in Abwesenheit seines Rechtsanwaltes Fragen zu beantworten." (S.49)

Urteil des LG Hof, AZ: 1 KLs 22 Js 12451/01 jug.
(@hawo - bitte um Prüfung und Bestätigung)


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Peggy Knobloch / Ulvi Kulac - Faktenthread

21.05.2012 um 00:19
@LivingElvis: da ich selbst eine ähnlich Aufstellung bereits begonnen hatte, kann ich Deine Zitate vollumfänglich bestätigen.


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Peggy Knobloch / Ulvi Kulac - Faktenthread

21.05.2012 um 12:35
Zur Tatrekonstruktion am 30.07. war ebenfalls kein Anwalt zugegen, wie die BI an zwei Stellen, einmal davon offensichtlich als Scan, bestätigt:

Lauftext: "Gegen den erklärten Willen des Verteidigers und unter Ausnutzung seiner urlaubsbedingten Abwesenheit erfolgte die Erstellung von Videoaufzeichnungen hinsichtlich der Tatrekonstruktion, die nicht hätten verwertet dürfen." (http://www.ulvi-kulac.de/fakten.html)

Scan: "Anmerkung: Im Einvernehmen mit Herrn Rechtsanwalt Schwemmer wird festgelegt, dass der Beschuldigte Ulvi Kulac während der Abwesenheit (Urlaub vom 24.07. - 14.08.2002) des Herrn Rechtsanwalt Schwemmer, durch die Kriminalpolizei weiterhin befragt werden kann." (http://ulvi-kulac.de/ermittlungen.html (Archiv-Version vom 17.07.2012))

Ich bin am Überlegen, woraus die BI den o.g. "erklärten Willen des Verteidigers" gegen weitere Vernehmungen während dessen Urlaubs ableitet. Ggf. wäre wichtig zu wissen, wann die Tatrekonstruktion anberaumt worden ist. Wusste RA Schwemmer, dass sie am 30.07. stattfinden solle und nahm diese entscheidende Vernehmung ohne Rechtsbeistand billigend in Kauf? Oder warteten die Ermittler ab, bis Schwemmer im Urlaub war und setzten die Rekonstruktion dann ad hoc an?


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