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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

16 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Exhibitionismus, Exhibitionist, §183 Stgb ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von der_wicht geschlossen.
Begründung: Keine Diskussionsgrundlage
Seite 1 von 1

Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:22
.

Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland

http://exhibitionistenholocaust.de.be (Archiv-Version vom 02.07.2013)

https://sites.google.com/site/keinexhibitionismus1

https://sites.google.com/site/exhibitionistenholocaust

.

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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:25
@Exhibitionist2
Ist etwas wenig findest du nicht? ;)

als kleine hilfe:

Allmystery-Wiki: Diskussion erstellen


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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:25
2. Diskussion erstellen

Thema benennen (Überschrift) und ausgearbeitetes(!) Thema in das große, weiße Textfeld eingeben.
Du solltet dabei auf die Rechtschreibung und Formulierung achten, das erleichtert eine Diskussion und verhindert Missverständnisse. Beschreibe das Diskussionsthema ausführlich [...]

Allmystery-Wiki: Diskussion erstellen


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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:26
@Exhibitionist2
Hm, etwas dürftiger EP. Bereits beim ersten Link erhalte ich ne Warnung, wenn ich ihn öffnen will..


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tic ehemaliges Mitglied

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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:26
und schon wieder nen Thread wo nur Links im EP sind ..

was steht in den Links????? seid ihr alle zu dämlich oder was?


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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:28
Kann sich denn keiner in unserer Zeit mehr Top-Level-Domains leiste? :ask:
Und um was soll es gehen?


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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:28
Scheinbar war der Ersteller dieser merkwürdigen Website auf Amphetaminen. Ich sehe hier keine Diskussionsgrundlage, einen mülligen Eingangspost und ein User, der vielleicht besser im Bett sein sollte.


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tic ehemaliges Mitglied

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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:33

020d25 tb26b2b geschlossen Diese Diskussion wurde von tic geschlossen.
Begründung: will mein Pipimann aber zeigen!




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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:39
So ein Schwachsinn! Als ob man Exhibitionisten in Deutschland kastrieren würde.
Wers glaubt^^


@tic

Hallo tic, mein Freund :)


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tic ehemaliges Mitglied

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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:41
smiley emoticons winken4 @hawaii


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tic ehemaliges Mitglied

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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:44
§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird.


wo steht da was von Kastration?


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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:48
@tic

ich glaube, der wollte nur irgendwelche verseuchten Links verbreiten...


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tic ehemaliges Mitglied

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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:50
wahrscheinlich @hawaii ich klick se eh nich an, wer diskutieren will beschreibt was dort steht/dort zu sehen is..


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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 00:54
Ich habe mir schon öfters gedacht was eigentlich so schlimm ist an Exhibitionsten, manchmal werden solche gesucht ärger wie andere Verbrecher.

Neutral gesehen zeigen sich die einfach Nackt ist Nackt sein so schlimm?
Bei uns war erst letzte Woche so ein Fall da hat sich einer aufm Spielplatz entblößt, man hat dann ein Theater gemacht und sofort die Polizei gerufen, weil da Kinder waren.

Meine Meinung ist Kinder wissen sowieso nicht was das ist die kennen keine Geschlechtsorgane und wenn dann wissen sie höchstens das man damit pinkeln kann.
Es sagt ihnen ja gar nichts, man tut aber immer so als wären sie ewig geschädigt weil sich einer mal entblößt hat.
Man darf es nicht ganz verharmlosen, aber eine regelrechte Jagd von der Bevölkerung wie es manchmal vorkommt ist auch übertrieben.
Ich hab schon 3x erlebt das sich einer entblößt hat, letzten Winter im Park gegen 21:30 als ich mit der Freundin heim bin hat sich ein Kranker entblößt es hatte aber -7 Grad bei der Kälte war da nicht viel zu sehen.


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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 01:02
@tic

Jau. Alles weist darauf hin.
-Neuer User
-Die Nickauswahl
-Nicht mehr anwesend
-nur Links im Ep
-Türkis hat im ersten Link schon eine Warnung entdeckt
-und Schwachsinns Überschrift


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Zwangskastration von Exhibitionisten in Deutschland. §183 StGB Exhibit

25.11.2013 um 01:26
Zitat von NightshotNightshot schrieb:Neutral gesehen zeigen sich die einfach Nackt ist Nackt sein so schlimm?
Bei uns war erst letzte Woche so ein Fall da hat sich einer aufm Spielplatz entblößt, man hat dann ein Theater gemacht und sofort die Polizei gerufen, weil da Kinder waren.
Es geht nicht nur um das nackt sein, es geht darum, dass man sich nur vor anderen entblößt, weil derjenige es "genießt" und sexuelle Befriedigung sowie bestätigung findet. Wenn dieser angefangen hätte vor den Kindern einen runterzuholen wäre auch noch drin? Oder ist das schon Pädo?
Aber nur sein Ding raushängen ist ok? Und wenn er erregt ist? Ist dann wieder Pädo?
Will mal deine Stellungnahme dazu hören...


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