max mustermann ist sicherlich auch ähnlich kompetent wie eine direktorin des max-plank-instituts.
Ja diese Frau weiß wovon sie spricht:
„Annexion der Krim war krass völkerrechtswidrig“
VORLESUNGSREIHE Prof. Anne Peters nimmt an JLU juristische Aspekte der Ukrainekrise ins Visier / Klage vor internationalem Gerichtshof nicht möglich
GIESSEN - (olz). Wie ist die Abspaltung der Krim von der Ukraine juristisch zu bewerten? Das war die zentrale Frage des Vortrags „Die Ukrainekrise und das Völkerrecht“ von Prof. Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, bei der Vorlesungsreihe des Präsidenten der Justus-Liebig-Universität (JLU). Diese widmet sich diesmal den „Konfliktregionen im östlichen Europa“. Und erneut kamen dazu rund 300 Zuhörer ins Unihauptgebäude.
„Am 11. März 2014 hat der Oberste Rat der Krim die Unabhängigkeit der Halbinsel erklärt“, blickte Anne Peters zunächst auf die Chronologie der Ereignisse zurück. Etwa einen Monat später hatten die Bewohner aktiv über ihre Zugehörigkeit zur Ukraine oder zu Russland zu entscheiden, nachdem bei dem umstrittenen und unter russischer Militärpräsenz abgehaltenen Referendum am 16. März 93 Prozent für den Anschluss der Krim an Russland votiert hatten. „In der Tendenz verbietet das Völkerrecht eine solche Abspaltung, weil damit die territoriale Integrität des Mutterstaates verletzt wird“, erklärte die Juristin. Dieser internationalen Rechtsvorschrift stehe jedoch das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes gegenüber, so die Wissenschaftlerin. Völkerrechtlich möglich sei deshalb die so genannte „abhelfende Sezession“. Diese Abspaltung unterliegt allerdings strengen völkerrechtlichen Kriterien.
Grundvoraussetzung ist eine als Volk anerkannte Gruppe, der ein Staat innere Selbstständigkeit etwa durch Lokalparlamente ermöglichen muss. „Unter strengen Voraussetzungen kann eine solche innere Selbstbestimmung in eine äußere umschlagen“, erläuterte die Wissenschaftlerin. Voraussetzungen dafür seien wichtige inhaltliche Faktoren wie massive Menschenrechtsverletzungen oder der dauerhafte Ausschluss von der Politik. „Als allerletztes Mittel ist die Abspaltung möglich, wenn alles andere fehlgeschlagen ist.“ Das typische Verfahren sei dann ein Gebietsreferendum, das auf der Krim jedoch nicht ordentlich durchgeführt worden sei und dem die notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen fehlten. Zwar lasse sich die Krimbevölkerung mit „viel Augenzudrücken“ im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes als Volk auffassen. „Aber es ist nicht anzunehmen, dass massivste Menschenrechtsverletzungen gegen die Mitglieder der russischsprachigen Bevölkerung vorlagen.“ Zudem habe es vor der Durchführung des sehr kurzfristig anberaumten Referendums keine längere Phase diplomatischer Bemühungen um eine Lösung gegeben. Auch habe es die Standards des Völkerrechtes nicht erfüllt: „Selbst wenn das Referendum frei und fair gewesen wäre, hätte das nicht das Fehlen inhaltlicher Faktoren kompensieren können.“
Im Ergebnis hatte die Abspaltung völkerrechtlich nicht die Voraussetzungen der abhelfenden Abspaltung, der Gebietswechsel sei „vielmehr eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine“. Übrigens auch durch den Einsatz russischer Militärs, der letztlich das völkerrechtliche Prinzip des Gewaltverzichts verletzt habe. Von einer Intervention auf Einladung könne nicht die Rede sein, denn als Ex-Präsident Wiktor Janukowytsch sich mit einem entsprechenden Brief an Russland wandte, war er nicht mehr maßgeblicher völkerrechtlicher Vertreter der Ukraine. Da es sich bei seiner Absetzung nicht um eine offensichtliche Verletzung der ukrainischen Verfassung handelte, könne dies nicht als Argument für russisches Eingreifen gelten. „Die Annexion der Krim war eine gewaltsame und krass völkerrechtswidrige Gebietsverletzung des Territoriums der Ukraine“, pointierte Anne Peters ihre Argumentation. Ein Unterschied zur Abspaltung des Kosovo von Serbien 2008 seien etwa die dort tatsächlich verübten massiven Menschenrechtsverletzungen.
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http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/hochschule/annexion-der-krim-war-krass-voelkerrechtswidrig_14948132.htm (Archiv-Version vom 02.03.2015)Damit dürfte das ja dann geklärt sein.
Ich hoffe doch mal, dass sie jetzt trotzdem immernoch weiß wovon sie spricht oder?
übernommen aus einem anderen Thread