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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 17:55
Zitat von nananaBatmannananaBatman schrieb:Winter is coming.
Genau davon rede (schreibe) ich ja die ganze Zeit...

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 17:56
@canales
Ich meine die Flüchtlinge die z.B. noch nicht in Deutschland angekommen sind sondern vorm ungarischen Stacheldrahtzaun stehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:01
@Aldaris
normalerweise lese ich etwa 2 Seiten zurück...
Du meinst die Geschichte in Nieheim?

Das ist m.E. die absolute Ausnahme bislang, macht auch keinen Sinn, da sie erst im August 2016 ausziehen sollen...und es bis dahin Alternativen geben sollte. Mir scheint der Bürgermeister hat da vorschnell reagiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:02
@canales

Meine Frage hast du mir trotzdem nicht beantwortet. Außerdem bezieht sich dieses 2016 in dem Artikel lediglich auf eine Mieterin.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:03
@nananaBatman

Die werden falls sie kommen wohl schneller registriert wie diejenigen die in den letzten Wochen kamen, da ja auch die Registrierstellen personell aufgerüstet werden sollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:07
@Aldaris
Die Frage kann ich schwerlich beantworten...es sei denn ich würde enteignet...

Natürlich ist das eigentlich nicht zu verantworten, gerade jetzt, wo es Gelder gibt vom Bund...kann mir eigentlich keiner sagen, dass da keine Gelder da sind um zumindest Containerhäuser hinzustellen, welche winterfest sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:08
@Aldaris

Generell schwierig die Frage, was richtig und was falsch ist. Gefühlt wie mans macht, es ist falsch.

Menschen in Not zurückzulassen, weil man ne "Obergrenze" einführen möchte oder hat, ist falsch. Keine "Obergrenze" einführen oder etablieren, ist auch irgendwo falsch.

Mieter kündigen um Flüchtlinge unterzubringen, ist gefühlt sehr sehr falsch.

Aber Flüchtlinge nicht unterbringen zu können oder in Notzelten schlafen zu lassen, ist auch falsch.

Was ist denn nun richtig, ist dass vielleicht Ansichtssache?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:13
@canales

Sicher, für den Winter muss man gewappnet sein. Sonst kommt es nachher noch zu einer humanitären Katastrophe, und das kann sich ein Land wie Deutschland nicht erlauben (Sollte sich natürlich kein Land erlauben). Meine Sorge ist nur, dass durch diese Aktionen eben einen Keil zwischen Menschen getrieben wird. Und es ist ja nicht so, als gäbe es nicht jetzt schon genug Hass und Ablehnung.

@kofi

Ich weiß es nicht. Ich denke, keiner weiß es so wirklich. Das Schlimme ist aber, dass sich die Politik so patzig anstellt. Ich habe gerade vernommen, dass neue Maßnahmen zwischen Bund und Ländern verabschiedet sind. Mehr Gelder, schneller Abschiebung etc. Aber ob das reicht...
Zitat von kofikofi schrieb:Was ist denn nun richtig, ist dass vielleicht Ansichtssache?



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:16
@Aldaris
Es geht im Übrigen um genau 2 Mieterinnen...mit einer gab es eine Einigung, die Andere will wohl vor Gericht ziehen.
Ich kenn jetzt die genaue Situation nicht, was die städtische Wohnung betrifft...hier ist es etwas ausführlicher beschrieben:

http://www.focus.de/immobilien/wohnen/sie-lebt-allein-auf-90-quadratmetern-bin-voellig-ueberrumpelt-nrw-stadt-nieheim-kuendigt-mieterin-wegen-fluechtlingen_id_4971014.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:22
@canales

Das nimmt meiner eingestellten Meldung natürlich etwas den Wind aus den Segeln. Da wirkte es etwas überzogener. Dennoch kritisiert der Mieterbund diese Entscheidung nicht umsonst. Fraglich ist auch, ob in Zukunft noch weitere Mieter ihre Wohnung verlassen müssen. Im Grunde genommen geht es um die Sache. Man hätte die Flüchtlinge sicher noch auf eine andere Kommune verteilen können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:23
@Aldaris

Ich denke, so ziemlich alle hier halten diese Aktion für bescheuert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:30
@Aldaris
ich könnte Dir ein Beispiel geben, welches auch Du verstehen würdest...
Deshalb meinte ich auch, dass ich die näheren Hintergründe nicht kenne.

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung haben Anspruch auf 45qm und einen max. festgelegten Mietpreis. Leben sie in zu großen Wohnungen werden sie aufgefordert sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Tun sie dies nicht, wird die übernommene Miete nach 6 Monaten angepasst. Angenommen in der Stadt lebt eine Familie mit Kindern in einer Obdachlosenunterkunft. Würdest Du es für richtig empfinden einen Mieter der alleine 90qm bewohnt eine kleinere städtiche Wohnung zuzuweisen, damit die Familie mit Kindern aus der Obdachlosenunterkunft ausziehen kann?
Schwierige Frage....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:36
Zitat von canalescanales schrieb:welches auch Du verstehen würdest...
Was soll denn das heißen? So schwer von Begriff bin ich nicht.
Zitat von canalescanales schrieb: Angenommen in der Stadt lebt eine Familie mit Kindern in einer Obdachlosenunterkunft. Würdest Du es für richtig empfinden einen Mieter der alleine 90qm bewohnt eine kleinere städtiche Wohnung zuzuweisen, damit die Familie mit Kindern aus der Obdachlosenunterkunft ausziehen kann?
Ja, schwere Frage. Denn man muss natürlich mit berücksichtigen, wie alt der Mieter ist, wie lange er in der Wohnung lebt etc.pp. Aus moralischer Sicht würde man vermutlich ad-hoc sagen, dass der Mieter dort rausgehen soll, damit die Familie rein kann.

Aber um das nochmal klar zu kriegen: Geht es um Asylberechtigte oder um Flüchtlinge, bei denen der Status noch ermittelt werden muss?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:37
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Würdest Du es für richtig empfinden einen Mieter der alleine 90qm bewohnt eine kleinere städtiche Wohnung zuzuweisen, damit die Familie mit Kindern aus der Obdachlosenunterkunft ausziehen kann?
Man hat ihm zuvor die Wohnung vermietet und er ist dort eingezogen. Dort hat er sich ein soziales Umfeld aufgebaut und fühlt sich dort verwurzelt und beheimatet. Jahre oder Jahrzehnte hat man gerne seine pünktlichen Mietzahlungen toll gefunden und nun soll er aus seinem Viertel, aus seiner Sozialisation heraus gerissen werden?

Ich finde: NEIN! Das darf nicht sein. Es ist asozial so vorzugehen.

UND: Es erhöht die eh schon steigende Ablehnung und Akzeptanz


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:45
Btw. neue Gesetzgebung, bzw. die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels:

Die Betreung der Erstaufnahmeeinrichtungen wird jetzt teilweise von den Wohlfahrtsverbänden übernommen...falls wer offen gegenüber Flüchtlingen ist, eine entsprechende Ausbildung hat im Bereich Pädagogik oder Ähnliches, es reichen auch Erfahrungen, der hat gute Aussichten auf Stellen...(wollte ich nur mal anmerken)

@Vote_against

und Du meinst in einer Kleinstadt kann man seine sozialen Kontakte nur in dieser Wohnung behalten?
Aber Du hast glaub ich das Beispiel nicht ganz verstanden:
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:UND: Es erhöht die eh schon steigende Ablehnung und Akzeptanz
Gegen wen, die Familie mit Kindern, welche nicht Flüchtlinge sind?

Es ist eine schwierige Abwägung jedes Einzelfalls...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:52
@canales

Erst haust du diesen Klopper raus
Zitat von canalescanales schrieb:@Aldaris
ich könnte Dir ein Beispiel geben, welches auch Du verstehen würdest...
und jetzt zu mir
Zitat von canalescanales schrieb:Aber Du hast glaub ich das Beispiel nicht ganz verstanden:
Keiner scheint dich zu verstehen und du hälst dich natürlich für den einzigen, der das versteht. Na, dein Selbstbewusstsein oder besser: deine Arroganz hätte ich gerne!
Zitat von canalescanales schrieb:und Du meinst in einer Kleinstadt kann man seine sozialen Kontakte nur in dieser Wohnung behalten?
Ach und in einer Großstadt wäre es anders? Ich empfinde es eben als asozial, so vorzugehen und meiner Meinung nach steigert es nur die Ablehnung. Und bei der Ablehnung wird dann kein Unterschied gemacht, da man nur sieht dass der alteingestammte Mieter nun weg muss. So etwas schürrt Befremdlichkeit und ich würde es auch sehr befremdlich empfinden, wenn so etwas in meiner Nachbarschaft passieren würde. Ich würde dann auch einen bitteren Brief an unseren OB schicken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:55
Zitat von canalescanales schrieb:Gegen wen, die Familie mit Kindern, welche nicht Flüchtlinge sind?
Ich darf vielleicht nochmal fragen: Geht es um Asylberechtigte oder um Flüchtlinge, deren Status noch geklärt werden muss. Sollte man einem Mieter für Flüchtlinge kündigen, obwohl deren Antrag noch abgelehnt wird, halte ich das für moralisch, aber besonders rechtlich äußerst fragwürdig.

Im Übrigen halte ich es für unsachlich, mich der Dummheit zu bezichtigen. Das welches auch Du verstehen würdest... würde ich dann doch gerne nochmal aufgeklärt bekommen. Sowas ist der Diskussion sicherlich nicht dienlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 18:59
@Vote_against

Und es wäre Dir egal was aus der Familie mit Kindern wird?
Und wenn die Wohnung erst seit 2 Jahren bewohnt wird?
Die Gemeinde hat eine Fürsorgepflicht für alle Bewohner...
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Ich darf vielleicht nochmal fragen: Geht es um Asylberechtigte oder um Flüchtlinge, deren Status noch geklärt werden muss.
Es geht um "deutsche Bürger" auf beiden Seiten...

Zitat von AldarisAldaris schrieb:Im Übrigen halte ich es für unsachlich, mich der Dummheit zu bezichtigen
Hab ich das getan?
Ich wollte ein Beispiel bringen um mal die Problematik aufzuzeigen, abseits der Flüchtlinge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 19:02
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Es geht um "deutsche Bürger" auf beiden Seiten...
Ein deutscher Bürger ist auch ein deutscher Staatsangehöriger.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 19:03
Zitat von canalescanales schrieb:Es geht um "deutsche Bürger" auf beiden Seiten...
Ich habe dein Beispiel schon verstanden, aber es geht in diesem Thread um Flüchtlinge mit teils ungeklärtem Aufenthaltsstatus. Deshalb meine Frage.
Zitat von canalescanales schrieb:Hab ich das getan?
Wenn du mir sowas sagst: welches auch Du verstehen würdest... , dann klingt das durchaus so, als würdest du mir unterstellen, ich sei schwer von Begriff. Wäre einfacher gewesen, einfach Sorry zu sagen, anstatt jetzt hier rumzudiskutieren. Da bin ich eitel. :cool:


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