Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:41
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Was es für jemanden heissen kann der ein wenig komplexere Texte lesen und verstehen kann, kann man anhand des obigen, ganzen Textes nachlesen.
Du unterschlägst schon wieder das im ganzen Text nichts von Ausgangszeiten stand, und du es auf ausdrückliche Nachfrage nicht für nötig hielst mir Aufklärung zu geben.

Soviel zum Verständnis von komplexen Texten ..... und von Diskussionsstilen.

Fakt scheint jetzt zu sein das Asylbewerber feste Zeiten haben an denen das SEM Ausgang gewähren kann. Nachts und abends nur an den Wochenenden und Feiertageen. Immer noch viel restriktiver als zur Zeit in Deutschland.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:55
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Du unterschlägst schon wieder das im ganzen Text nichts von Ausgangszeiten stand,
das brauch ich ja nicht zu unterschlagen weil Du ja schon selber festgestellt hast, dass das SEM die Bewilligungen für die Ausgangszeiten festlegt. Hast Du da nun eine bessere Information als diese?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Asylsuchende können die Zentren des Bundes mit Bewilligung des SEM verlassen, dies regelt heute die entsprechende Verordnung über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich. Unter der Woche gelten in der Regel Ausgangszeiten von 9 bis 17 Uhr, am Wochenende dürfen die Asylsuchenden von Freitag 9 Uhr bis Sonntag 19 Uhr aus der Unterkunft wegbleiben, damit sie beispielsweise Verwandte besuchen können. Für die neuen Bundesasylzentren werden mit der Neustrukturierung vergleichbare Regeln gelten.



melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 19:03
@wichtelprinz
Wie Du selber festgestellt hast habe ich mich umfassender informiert und dieses um 17.20 online gestellt. Und Du reitest da um 18.55 immer noch darauf rum das ich es nicht schon vorher selbst gefunden habe, nachdem Du ja um 16.55 abgelehnt hast Auskunft zu geben .... nachdem man Dir vorher immer Quellenangaben zur Verfügung gestellt hat.
Auch ich lerne dazu, zum Beispiel über Diskussionsstile. Man lernt halt nie aus.
Genug, Diskussionsstile sind OT. Meinungen über andere User auch.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 19:10
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Fakt scheint jetzt zu sein das Asylbewerber feste Zeiten haben an denen das SEM Ausgang gewähren kann
Ein Asylbewerber ist in einem Verfahren in den Strukturen des Bundes ja. Aber die 5000 Plätze sind ja nur vorübergehend und zwar bis 140 Tage, also nicht ganz 5 Monate. Danach erfolgt die Unterbringen von Flüchtlingen in kantonalen Unterkünften. Dort wirds wieder andere Regeln geben.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wie Du selber festgestellt hast habe ich mich umfassender informiert
ja, gezwungener massen, weil man den Müll ja nicht so stehen lassen konnte.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 19:20
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:ja, gezwungener massen, weil man den Müll ja nicht so stehen lassen konnte.
Ich versuche "Müll" immer mit Links zu eliminieren. Das Du es nicht für nötig erachtest Informationen preis zu geben habe ich mir gemerkt. Brauch ich noch nicht mal ein Post it am PC für. Einen schönen Abend noch.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 19:43
Wie wir jetzt hier alle über Seiten "lernen" durften das die Schweiz es scheinbar so handhabt das Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu 140 Tagen nur Ausgänge von 9 bis 17 Uhr am wochentags haben (Wochenende ganztags), wäre das auch etwas für Deutschland? Für die UMA´s in Mannheim über die hier schon öfters berichtet wurde doch sicherlich eine gute Idee, oder wie seht ihr das?

Gibt es eine ähnliche Regelung denn in Deutschland, weiß das jemand? Wäre oder ist das unmenschlich?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 20:19
@neugierchen
Dazu gab es doch schon das Statement vom UNHCR


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 22:52
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:ufnahmeeinrichtungen für bis zu 140 Tagen nur Ausgänge von 9 bis 17 Uhr am wochentags haben (Wochenende ganztags), wäre das auch etwas für Deutschland? Für die UMA´s in Mannheim über die hier schon öfters berichtet wurde doch sicherlich eine gute Idee, oder wie seht ihr das?
Was soll passieren, wenn gegen die Ausgangsregelungen verstoßen wird? Und das hat schon Gefängnischarakter.Aber genau DAS ist man ja als Flüchtling nicht: in Haft.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 22:59
@kofi
Zitat von kofikofi schrieb:Aber genau DAS ist man ja als Flüchtling nicht: in Haft.
das ist ein Teilzeit-Knast, in den man immerhin FREIWILLIG eingezogen war. :)
Zitat von kofikofi schrieb:Was soll passieren, wenn gegen die Ausgangsregelungen verstoßen wird?
dadurch dass die Insassen freiwillig eingezogen waren, können sie sicherlich auch freiwillig wieder raus.
Aber dann gibt's vermutlich keine Leisungen, man ist dann außerhalb des Knastes illegl im Lande - denke ich mal.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 23:14
@kofi
deshalb auch von begrenzter Dauer und mit "Freigang"

@Optimist
nach 20 Tagen hat sich das Asylgesuch dann aber erledigt.....


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 00:05
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nach 20 Tagen hat sich das Asylgesuch dann aber erledigt.....
ja, das extra noch als weitere Sanktion - hatte ich vergessen dazu zu sagen, dass dieses Begehren dann hinfällig ist.

Würde dann im Prinzip genauso laufen, wie ich mir diese Einreisezentren vorgestellt hatte bzw. gepostet hatte (vor einigen Wochen) ...
... also Zwang, in diesen Zentren einen Antrag zu stellen und nirgend woanders.
Aber kein richtiges Gefängnis, sondern relative Freiheit. Jedoch, wer aus dem Zentrum abhaut, ist dann illegal im Lande mit allen negativen Folgen die das hat.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 00:11
@Optimist
aber dann gibt es immer noch Unberechtigte und Illegale, das willst Du doch nicht


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 00:15
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber dann gibt es immer noch Unberechtigte und Illegale, das willst Du doch nicht
die wird es bei jeglichem Modell geben, egal wie man es macht - gibt's ja jetzt auch.

Mein Ansatz ist, dass diejenigen welche genau von sich wissen, dass sie unberechtigt sind, evtl. weniger Anreiz haben, sich nach D zu begeben...
... und nicht wie jetzt, in der Hoffnung leben, dass sie sowieso nicht abgeschoben werden können und somit auch nicht illegal im Lande sind (also Leistungen beziehen können).

Im Endeffekt würde ich mir also versprechen, dass dann doch um einiges weniger an Unberechtigten kämen bzw. es versuchen - da evtl. nicht jeder von denen erpicht darauf ist, irgendwo illegal zu sein.
(ich weiß, du bist der Meinung, es würden gleich viel versuchen, aber da prallt halt Meinung auf Meinung).


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 00:26
@Optimist
nee, das hat mit Meinung nix zu tun.....das ist ein Fakt.......den ich zudem auch schon mehrfach belegt habe.......aber sei es drum.....Dein gesunder Menschenverstand/Deine Logik geht ja über alles, egal ob wissenschaftlich oder sonstwie widerlegt oder belegt.....ich habe das verstanden, wir müssen es nicht wieder durchkauen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 00:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, das hat mit Meinung nix zu tun.....das ist ein Fakt.......den ich zudem auch schon mehrfach belegt habe.
du hattest allenfalls belegt (was ich jedoch auch nicht als stichhaltigen Beleg sehen konnte), dass nicht weniger Bootsflüchtlinge kommen würden, wenn man die Rettungen einstellen würde.

Aber selbst wenn dann also - egal ob Rettung auf dem Meer oder nicht - genauso viele in die Boote steigen würden, das ist dann mMn jedoch was anderes, als wenn die Flüchtlinge wüssten, dass sie in D im Prinzip bis zum Entscheid in einem Halb-Knast wären oder wahlweise dann illegal...
... dass sie dann eben nicht mehr so einfach legaler weise in D bleiben könnten, wenn sie unberechtigt sind.

Mit anderen Worten:
Dass sie große Gefahren in Kauf nehmen um überhaupt erst mal nach D zu kommen...
... in der Hoffnung dort - egal ob positiver Bescheid oder nicht - dann LEGAL bleiben zu können, kann ich mir schon vorstellen.
Denke jedoch nach wie vor, dass es anders aussehen würde, wenn sie wüssten, dass es mit dem LEGAL-Bleiben - wegen der Bestimmungen aufgrund von Einreisezentren - dann doch nicht mehr so einfach wäre.

(aber wenn du das anders siehst, will ich dir deine Meinung darüber natürlich nicht nehmen)


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 06:37
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dass sie große Gefahren in Kauf nehmen um überhaupt erst mal nach D zu kommen...
nur mal so, keiner nimmt grosse Gefahren auf sich um nach Deutschland zu kommen sondern sie nehmen grosse Gefahren auf sich um nach Europa zu kommen.

Zum "Teilzeitknast" noch was. Eure Kinder sind wohl auch im Teilzeitknast wenn sie in die Schule müssen, also eine gewisse Zeit des Tages in einer Staatlichen Institution verbringen müssen.


3x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 07:39
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Zum "Teilzeitknast" noch was. Eure Kinder sind wohl auch im Teilzeitknast wenn sie in die Schule müssen, also eine gewisse Zeit des Tages in einer Staatlichen Institution verbringen müssen.
Das kann man wirklich so stehen lassen ohne weiteren Kommentar.
Zitat von kofikofi schrieb:Was soll passieren, wenn gegen die Ausgangsregelungen verstoßen wird? Und das hat schon Gefängnischarakter.Aber genau DAS ist man ja als Flüchtling nicht: in Haft.
Ich werde das nachher mal googeln, vielleicht findet man ja etwas ob und welche Sanktionen die Schweizer verhängen.
Für die UMA,´s würde ich aber Zeiten gar nicht so schlecht finden. Ich bin der Meinung Jugendliche brauchen schon feste Zeiten wann sie in der Einrichtung anwesend sein müssen. Das man 16 jährige nachts an Kriminalitätsschwerpunkten trifft dürfte nicht im Sinne einer guten Erziehung sein.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 07:47
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Eure Kinder sind wohl auch im Teilzeitknast wenn sie in die Schule müssen, also eine gewisse Zeit des Tages in einer Staatlichen Institution verbringen müssen.
Das widerspricht doch bestimmt Grund- und Menschenrechten. Wie kann man die persönliche Freiheit nur derart heftig einschränken, dass man sein Leben nicht selbstbestimmt gestalten kann?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 08:33
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Das widerspricht doch bestimmt Grund- und Menschenrechten. Wie kann man die persönliche Freiheit nur derart heftig einschränken, dass man sein Leben nicht selbstbestimmt gestalten kann?
Nö tut sie nicht und ist nicht wirklich das Problem.
Die beiden Juristinnen nahmen auch die Ausgangszeiten in den vom Bund betriebenen Asylunterkünften unter die Lupe. Sie kamen zum Schluss, dass dieser Eingriff in die Bewegungsfreiheit auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage stehe.
Die Regeln dienten zur "Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Anstaltsbetriebs und der Durchführung effektiver Asylverfahren" und verfolgten damit "ein zulässiges öffentliches Interesse".
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/rechtsgutachten-bund-verletzt-grundrechte-von-asylsuchenden-131018350 (Archiv-Version vom 27.02.2017)


3x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 08:43
@wichtelprinz
Tatsächlich habe ich den :troll: hinter meinem Satz vergessen.

Das Beispiel zeigt recht schön, dass es durchaus zulässig sein kann, gewisse (Grund)rechte einer bestimmten Personengruppe einzuschränken.

Solche Aussagen wurden hier im Thread - wenn ich mich recht erinnere - schon des Öfteren angegriffen.


1x zitiertmelden