@paranomal meine Vorschläge für eine Anpassung im Asylrecht:
*vermehrt Sach- statt Geldleistung (wurde bereits wieder eingeführt)
*BINDUNG von Sach/Geldleistung an den Besuch von Integrationskursen; bei Nichtteilnahme Leistungskürzung (analog Hartz IV)
*generell Befristung des Aufenthaltsstatus auf max 3 Jahre; danach erneute Überprüfung ob Voraussetzungen für Aufenthalt noch vorliegen (und trotzdem parallel Integrationmaßnahmen!)
*schnelle Entscheidung über den Aufenthalsstatus
*das 1. Jahr Aufenthalt nur unter Bewährung für alle, die einen Aufenthaltstitel begehren - wer in dieser Zeit straffällig wird, verliert jeglichen Anspruch auf Sach/Geldleistungen und sein/ihr Aufenthaltsrecht
* Verwertung eigenen Vermögens: wer Geld oder Haus besitzt (auch im Herkunftsland) und hier dauerhaft leben möchte, muss das für den eigenen Unterhalt einsetzen anstatt staatl. Unterstützung zu kassieren
*Abschiebung konsequent auf eigene Kosten; keine "Prämien" mehr für "freiwillige" Ausreise; Stop der Leistungsgewährung für abgelehnte Asylbewerber (wird derzeit bereits umgesetzt)
*entrümpeln der völlig unübersichtlichen Vorschriften zum Aufenthaltsrecht; einheitliche Bundesregelungen!; Datenabgleich zw. verschiedenen Institutionen ermöglichen UND zur PFLICHT machen um Doppeltregistrierungen, Untertauchen etc zu vermeiden.
Wenn ich Zeit hätte, könnte ich noch in die Tiefen der "FlüchtlingsVerwaltung" /Verwaltungsvorschriften rund ums Asylrecht eintauchen; was da in den Vorschriften versteckt ist, würde einen großen Teil der Bevölkerung verunsichern
:)