Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
13.01.2016 um 16:27@canales
und das ist übrigens auch der grund warum das keiner grundrechtecharta widerspricht:
"Wer aus einem sicheren Drittstaat i. S. des Art. 16a II 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der BRD nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können."
Das ist eben nicht falsch, weil es auch Teil der EU-Grundrechtscharta ist und deshalb von allen Staaten, die diese Charta unterschrieben haben eingehalten werden muss.bevor ich jetzt inhaltlich auf diesen unsinn eingehe. Hallten sich den "alle" staaten daran?
und das ist übrigens auch der grund warum das keiner grundrechtecharta widerspricht:
"Wer aus einem sicheren Drittstaat i. S. des Art. 16a II 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der BRD nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können."