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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:27
@canales
Das ist eben nicht falsch, weil es auch Teil der EU-Grundrechtscharta ist und deshalb von allen Staaten, die diese Charta unterschrieben haben eingehalten werden muss.
bevor ich jetzt inhaltlich auf diesen unsinn eingehe. Hallten sich den "alle" staaten daran?


und das ist übrigens auch der grund warum das keiner grundrechtecharta widerspricht:

"Wer aus einem sicheren Drittstaat i. S. des Art. 16a II 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der BRD nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können."


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:28
@eckhart

Hallo?! Machst du das extra oder verstehst du das tatsächlich nicht, dass das Grundrecht auf Asyl im GG geändert oder abgeschafft werden kann, da es nciht den Ewigkeitsschutz genießt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:29
@Freewayrider

Dann erklär mal @armleuchter dass nicht der komplette Art. 16a gemeint ist, sondern die Asylrechtsänderung im Art. 16a...
Der 16a ist nicht so ohne Weiteres "verhandelbar" zumal das EU-Recht über dem Bundesrecht steht.

@armleuchter
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:bevor ich jetzt inhaltlich auf diesen unsinn eingehe. Hallten sich den "alle" staaten daran?
Mehr oder weniger...oder kennst Du einen Staat in der EU, der die Grundrechtscharta unterschrieben hat und kein Asylrecht hat?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:31
@Freewayrider
willst du, dass das deutsche Asylrecht abgeschafft wird?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:32
Eben, siehste, die müssen gar nicht bis nach Deutschland denn die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist klar

Wer aus einem sicheren Drittstaat i. S. des Art. 16a II 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der BRD nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können.

Bei Missfallen des Urteils bitte an Karlsruhe wenden
Nein, wenn ein sicherer Drittstaat Asylsuchende mit Tränengas und Wasserwerfern statt mit Asyl, Unterbringung und Versorgung empfängt,
sind Menschen dazu gezwungen, humanitäre Maßnahmen zu ergreifen(zB Öffnung von Grenzen !


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:33
@canales

Artikel des GG können gestrichen werden, was in der Vergangenheit ja auch schon öfters geschehen ist und das wäre auch bei Art. 16 möglich.
Bezüglich der EU Charta muss man dann aber den Kontext sehen, denn wenn die Streichung überhaupt (politisch) in frage kommt, dann wird es sehr schlecht bestellt sein um das Land, denn sonst würde ich natürlich auch dagegen schärfstens demonstrieren. Ich sagte ja, dass dies nur eine Möglichkeit der Ultima Ratio wäre. Und wenn es, was wir alle nciht hoffen, so schlimm sein würde, dann ist entweder die EU schon zerfallen oder man kann dann auch aus der EU austreten. Oder man macht es trotzdem einfach und dann kann die EU ja ein Verfahren einleiten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:34
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Hallo?! Machst du das extra oder verstehst du das tatsächlich nicht, dass das Grundrecht auf Asyl im GG geändert oder abgeschafft werden kann, da es nciht den Ewigkeitsschutz genießt.
Ich mache noch mehr extra, wenn kein Link zu einer Quelle kommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:34
@eckhart

Zu diesen notwendigen Mitteln wurde ja nur gegriffen weil sie sich nicht registrieren lassen wollten und somit illegal in EU Gebiet einreisen wollten. Aber die Länder mit EU Außengrenzen sind vertraglich dazu verpflichtet solche illegalen Übertritte zu unterbinden und eine europäische Grenzsicherung zu betreiben, denn dafür erhalten sie aus der EU sogar Geld dafür.

Ich habe das Aktenzeichen des Urteils genannt. Wer es also lesen will, der kann es anhand des Aktenzeichens ganz einfach selbst finden. Völlig easy und sogar schon Kinder in der Grundschule beherrschen das


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:35
Zitat von eckharteckhart schrieb:Nein, wenn ein sicherer Drittstaat Asylsuchende mit Tränengas und Wasserwerfern statt mit Asyl, Unterbringung und Versorgung empfängt,
sind Menschen dazu gezwungen, humanitäre Maßnahmen zu ergreifen(zB Öffnung von Grenzen !
Für so manchen ist ein sicherer Drittstaat schon einer, der es erlaubt wenn sich Flüchtlinge dort in der Wüste aufhalten dürfen aber ohne Versogung nach 3 Tagen verdursten. Hauptsache "sicher" und so. ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:36
@Freewayrider
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Artikel des GG können gestrichen werden, was in der Vergangenheit ja auch schon öfters geschehen ist und das wäre auch bei Art. 16 möglich.
So einfach geht das mit dem Streichen von Grundrechten nicht...dafür wird eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt (Bundestag und Bundesrat) und auch nur dann wenn sie nicht der Ewigkeitsklausel unterliegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:38
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Zur Not, und das ist den meisten gar nicht bewusst, kann das Asylrecht auch ganz abgeschafft werden.
Ja klar, und den Rechtsstaat, die Demokratie, die Republik und die Nazis gleich mit dazu.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:40
@canales

jetzt hast du ja die voraussetzungen selbst genannt:
Zitat von canalescanales schrieb:So einfach geht das mit dem Streichen von Grundrechten nicht...dafür wird eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt (Bundestag und Bundesrat) und auch nur dann wenn sie nicht der Ewigkeitsklausel unterliegen.
aber
Zitat von canalescanales schrieb:Mehr oder weniger...oder kennst Du einen Staat in der EU, der die Grundrechtscharta unterschrieben hat und kein Asylrecht hat?
mir ging es ja eher um die zulässigkeit einer obergrenze. Und da ist es einfach so dass das sozialstaatsprinzip der ewigkeitsklausel unterliegt und somit eine natürlich schranke - oder nennen wir es obergrenze - für das asylrecht darstellt.

das ist doch eigentlich ganz einfach.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:43
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Ich habe das Aktenzeichen des Urteils genannt. Wer es also lesen will, der kann es anhand des Aktenzeichens ganz einfach selbst finden. Völlig easy und sogar schon Kinder in der Grundschule beherrschen das
Ja das hast Du.
Nicht aber für die Aussage:
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:ich rede nur davon was im rechtlichen Rahmen des möglichen ist und da hat das Bundesverfassungsgericht 1996 entschieden, dass das Asylrecht nicht zum Grundbestand unserer Verfassung gehört und sogar ganz abgeschafft werden könne.
Dafür fehlen jegliche Quellen!

Was für Dich woraus hervorgeht, ist belanglos.

@lawine wartet ebenfalls darauf!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:43
@armleuchter
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:jetzt hast du ja die voraussetzungen selbst genannt:
Das hab ich schon die ganze Zeit...abgesehen davon, dass man dann auch einen Austritt aus der EU-Charta und der GFK durchziehen müsste.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:44
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Mir ist egal was die will oder nicht, ich rede nur davon was im rechtlichen Rahmen des möglichen ist und da hat das Bundesverfassungsgericht 1996 entschieden, dass das Asylrecht nicht zum Grundbestand unserer Verfassung gehört und sogar ganz abgeschafft werden könne.
Dazu hätte ich jetzt aber gerne einen Link.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:45
@armleuchter

Es geht mir darum wie wahrscheinlich so etwas ist...nachdem es ja von Dir und @Freewayrider so hingestellt wurde, als wäre es das Einfachste der Welt...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:46
@canales

da hast du etwas missverstanden. Es ist weder einfach noch wahrscheinlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:52
@eckhart
BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Amtlicher Leitsatz:

1. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.6.1993 hat der verfassungsändernde Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen, um eine europäische Gesamtregelung der Schutzgewährung für Flüchtlinge mit dem Ziel einer Lastenverteilung zwischen den an einem solchen System beteiligten Staaten zu erreichen.

2. Der verfassungändernde Gesetzgeber ist auch in der Gestaltung und Veränderung von Grundrechten, soweit nicht die Grenzen des Art. 79 III GG berührt sind, rechtlich frei und gibt dem Bundesverfassungsgericht den Maßstab vor. Das Asylgrundrecht gehört nicht zum Gewährleistungsinhalt von Art. 1 I GG. Was dessen Gewährleistungsinhalt ist und welche Folgerungen sich daraus für die deutsche Staatsgewalt ergeben, ist eigenständig zu bestimmen.

3. Art. 16a II GG beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16a I GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Wer aus einem sicheren Drittstaat i. S. des Art. 16a II 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der BRD nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können.

4. Die jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sind unmittelbar kraft Verfassung sichere Drittstaaten.
https://www.jurion.de/Urteile/BVerfG/1996-05-14/2-BvR-1938_93

Und durch die Aussage, dass das Asylrecht nicht zum Gewährleistungsinhalt von Art. 1 I GG und auch nicht den Schutz nach Art. 79 III GG genießt, ergibt sich die theoretsiche Möglichkeit einer Änderung oder Streichung. Ist ja nun nichts neues, denn Änderungen oder Streichungen von Artikeln des GG die den genannten Schutz nicht genießen, durften wir in der Vergangenheit schon öfters erleben.


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