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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2016 um 19:12
@Optimist
Ich weiß nicht, wie das möglich ist oder war.

Vielleicht sind sie ja auch Flüchtlinge, wir wissen aber nicht, warum Österreich genau den Asylantrag abgelehnt hat. Die Kinder sagen, ihr Vater wird in deren Heimatland politisch verfolgt, sie können nicht zurück. Bevor die österreichische Polizei sie abholt und "deportiert" (ist anscheinend ortsübliche sprech), sind sie eben über die Grenze nach D. Vielleicht kommen ja die deutschen Behörden zu einem anderen Ergebnis. ie Familie an sich ist ja nett, finde ich. Das Sozialverhalten ist in Ordnung, die Eltern und die Kinder sind umgänglich. Die Eltern sind vielleicht etwas konservativer, Mutter trägt Kopftuch und wird zum Beispiel im Zimmer eingeschlossen mit den zwei kleinen Töchtern, wie ich gesehen habe. Also wenn die männlichen Personen anscheinend außer Haus sind. Aber ansonsten haben sie in Österreich ja zumindest gefühlt ein halbwegs gutes Leben gehabt und viel gelernt da.

Ich muss mich übrigens korrigieren. Die Kinder sprechen deutsch mit diesem österreichichen Akzent.Also doch nicht akzentfrei, hab ich verwechselt. Die Kinder sprechen "österreichisch", ohne auch nur einen einzigen grammatikalischen Fehler. Die beiden Eltern sprechen deutsch, aber gebrochen.

Und zu deinem Vorschlag: Also mein Herz argumentiert gegen den Verstand. Sie sind jetzt da, und sollten auch da bleiben. Was sollen die Kinder vor allem in Tschetchenien. Die sind eigentlich Österreicher, nur dass die Österreicher sie nicht wollen. Sie haben dieses Land gefühlt als Heimatland angenommen, warum sollte D sie jetzt auch weg schicken. Wenn sie halt eine gute Perspektive in D haben.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2016 um 19:19
@kofi
okay, verstehe

aber dazu mal noch eine Anmerkung:
Zitat von kofikofi schrieb: Das Sozialverhalten ist in Ordnung, die Eltern und die Kinder sind umgänglich. Die Eltern sind vielleicht etwas konservativer, Mutter trägt Kopftuch und wird zum Beispiel im Zimmer eingeschlossen mit den zwei kleinen Töchtern, wie ich gesehen habe. Also wenn die männlichen Personen anscheinend außer Haus sind.
Also eine Frau und Kinder einzusperren ist in meinen Augen kein so gutes Sozialverhalten, aber ist hier jetzt auch OT.
Zitat von kofikofi schrieb:Und zu deinem Vorschlag: Also mein Herz argumentiert gegen den Verstand. Sie sind jetzt da, und sollten auch da bleiben.
In diesem Fall wo sie menschlich okay und integriert sind, bin ich auch dafür.
Mir gings bei meinem Vorschlag um ähnlich gelagerte Fälle, wo solche Leute in Zukunft noch über die Grenze wollen. Da könnte es sich Ö ja einfach machen - ALLE ablehnen und dann zu uns schicken...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2016 um 19:35
Zitat von OptimistOptimist schrieb: Also eine Frau und Kinder einzusperren ist in meinen Augen kein so gutes Sozialverhalten, aber ist hier jetzt auch OT.
OT ja, aber ist ja auch nur eine Vermutung. Ich musste mit der Dame eben durch die Tür reden, weil die Tür sich nicht von innen aufmachen ließ. Ich hab dann von außen die Tür aufgemacht, ist ja ne amerikanische Army Türkonstellation mit Riegel außen. Aber das Schloss hat gefehlt bzw. war nicht angebracht, ich konnte einen Riegel beiseite schieben, sodass sie die Tür aufmachen konnte. So ganz eingeschlossen mit Schloss anbringen und zu hat er die Frau nicht, aber halt den Riegel vorgeschoben. Vielleicht auch das Ganze, damit die kleinen Töchter nicht aus der Tür gehen, kann ja auch sein.

Egal, auf jeden Fall volle Zustimmung dazu:
Zitat von OptimistOptimist schrieb: In diesem Fall wo sie menschlich okay und integriert sind, bin ich auch dafür.


Witzig ist, dass die beiden Kinder ja muslimisch sind, wie die Eltern. Aber die wissen anscheinend selber nicht, was sie eigentlich essen und was nicht. Isst du Pizza? Da sagen sie dir, sie essen alles an Pizza. Schlagen Salamipizza vor zum essen. Und du musst ihnen sagen, dass sie doch gar keine Salami essen. Sag mal bist du Muslim oder nicht. Aso ja, keine Salami.

Ich glaube fast, das zumindest die Kinder sich in Österreich so halb assimiliert hätten. Vor allem ihr deutsch, echt fantastisch. Begabte Kinder mit außergewöhnlichem Sprachtalent. Innerhalb von drei Jahren fehlerfrei deutsch gelernt. Es leben Menschen 30 Jahre und mehr in D, sind sogar hiesig geboren und aufgewachsen und können nicht so ein sehr gutes deutsch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2016 um 19:43
@kofi
Zitat von kofikofi schrieb:Ich glaube fast, das zumindest die Kinder sich in Österreich so halb assimiliert hätten. Vor allem ihr deutsch, echt fantastisch. Begabte Kinder mit außergewöhnlichem Sprachtalent. Innerhalb von drei Jahren fehlerfrei deutsch gelernt.
ja, das ist wirklich bewundernswert. Hatte ich auch mal bei einer Russin mit ihrer Tochter erlebt. Die Mutter konnte kein Wort deutsch und mit der Tochter konnte ich mich ganz normal unterhalten, man hörte nicht mal den Akzent raus.

Naja, Jugendliche lernen eben auch leichter und schneller :)
Zitat von kofikofi schrieb:nnerhalb von drei Jahren fehlerfrei deutsch gelernt.
und dann noch den österreichischen Akzent dazu gelernt :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2016 um 23:19
Zitat von kofikofi schrieb: Mutter trägt Kopftuch und wird zum Beispiel im Zimmer eingeschlossen mit den zwei kleinen Töchtern,
na wenn das stimmt, wird sich der Mann hoffentlich bald auch in D politisch verfolgt fühlen. Anzeige - Polizei hin - Frau&Kinder befreien und den Mann in die JVA wegen Freiheitsberaubung.


Anschließend im Heimatland der Familie genau nachrecherchieren, warum der MAnn/die Familie politisch verfolgt wurde. Mnachmal (ich weiß nicht, ob es hier der Fall ist) wollen Menschen auch nur einer gerechtfertigten Gefängnisstrafe entgehen.
Die Mutter kann mit den Kindern evt bleiben, hauptsache sie wird von keinem mehr eingesperrt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 00:17
@canales
einfach mal durchlesen.....es werden polygame Lebensgemeinschaften geduldet, genauso Ehen mit Minderjährigen

Maaß hat es nicht eilig, die gesetzlichen Grundlagen anzuüpassen, damit unsere Gesetzeslage wirklich von allen angenommen wird (werden muss)
Polygamie ist in Deutschland zwar verboten. In der Praxis können polygame Familienverhältnisse bei muslimischen Migranten aber anerkannt werden. Das soll sich nun ändern.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-06/integration-heiko-maas-polygamie

soweit ich weiß, sind den Absichtserklärungen bislang keine Taten (Gesetze) gefolgt.....es wird noch diskutiert....nach 2-3 Jahren haben sich die Strukturen dann so verfestigt, dass man die Zweit-, Drittfrauen nicht mehr aus den Familien reisen kann, die minderjährigen Ehefrauen sind volljährig und werden von ihren Männern nicht mehr getrennt werden.

ich habe das Gefühl, dass Maas auf Zeit spielt.

Mehrehen sind sooo neu nicht in Deutschland:

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/bigamie/familie-zwei-ehefrauen-islam-31553186.bild.html

Bundespräsident Gauck übernahm selbstverständlich die Patenschaft über eines der Kinder

so sieht Anerkennung von Polygamie in Deutschland aus


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 00:25
Sabedin Tatari bekennt sich zur Bigamie. Ist das hier nicht strafbar? Stadtsprecher Oliver Schäfer: „Das würde von keinem deutschen Standesamt beurkundet.“

Für den arbeitslosen Vater ist es völlig normal, mit Ehefrau Samanda (24) drei und mit seiner zweiten Frau Tatjana (24) fünf Kinder zu haben: „Im Koran sind sogar
bis zu vier Frauen erlaubt. Auf dem Standesamt geht das nicht, aber der Imam hat das dann gemacht.“
1 Mann, 2 Frauen, 8 Kinder. in Deutschland ist alles paletti. Wen jucken hier schon GEsetze, wenn sie noch nicht mal vom Bundespräsidenten Zurechtweisung erfahren??

der Imam traut die Leute, egal wie alt und wieviele

der Bundespräsident übernahm die Ehrenpatenschaft, übergibt Geldgeschenke, in diesem Fall für das 7. Kind der Großfamilie.

hier noch ein Beriicht, mit bild http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/zu-besuch-bei-einer-grossfamilie-id8232531.html (Archiv-Version vom 27.09.2016)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 00:44
Dass sich die Polygamie trotz Verbots hierzulande einnistet, hat fünf Ursachen. Erstens: Die Scharia duldet Vielehen mit bis zu vier Frauen. Zweitens: In der Anonymität der modernen Gesellschaft und der Vielfalt der Partnerbeziehungen lässt sich das Zusammenleben mit mehreren Frauen beziehungsweise Familien gut tarnen.

Drittens: Wirtschaftlich braucht der Mann sich nicht um die Zweitfrau zu kümmern, weil der Staat die Unterhaltspflichten für die Zweitfrau und ihre Kinder über Hartz IV übernimmt. Viertens: Die Imame scheren sich nicht um den Hintergrund von Eheschließungen, interessieren sich nicht dafür, ob sie gerade die Erst-, Zweit- oder Drittfrau trauen.......
Carsten Kosterski, Chef der Leistungsabteilung in Berlin-Mitte, bisher nur „Einzelfälle“ ausgemacht hat, hat Jenny Brautzsch den „Eindruck, dass es öfter vorkommt“. Zahlen gibt es bisher nicht.

Die Ohnmacht der Jobcenter gegenüber Mehrehen hat zwei Ursachen. Imam-Ehen haben, erstens, nach unseren Gesetzen keine rechtliche Bedeutung. Und zweitens tricksen die nur religiös verheirateten Zeit- oder Drittfrauen beim Jobcenter: Sie geben sich als Alleinerziehende aus und geben vor, den Vater nicht zu kennen – was ihnen den zusätzlichen Vorteil bringt, noch einen Alleinerziehendenzuschlag zu kassieren.
Der Berliner SPD-Abgeordnete Erol Özkaraca findet das grotesk: „Voll verschleierte Frauen, die ein uneheliches Kind haben, gibt es nicht. Da muss man vermuten, dass es eine Zweit- oder Drittfrau ist.“....

Moralisch ist das unakzeptabel.“ Aber nicht nur das. Es ist auch ein Fall für den Staatsanwalt. Denn die Zweit- oder Drittfrau begeht auch einen Betrug, weil sie durch falsche Angaben den Vater der Kinder von seinen Unterhaltspflichten befreit.
der Artikel macht ganz konkret und korrekt die Politik dafür verantwortlich, dass religiöse Eheschließungen auf dem Vormarsch sind.
die standesamtliche Ehe , samt mit ihr einhergehender Kontrollmöglicheit (Alter, Familienstand der Eheparnter) wurde zur nachrangigen Ehe erklärt.
Diesen Trend zur Vielehe hat der deutsche Gesetzgeber 2009 auch noch durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes erleichtert.

Er hat nämlich den Vorrang der staatlichen vor der religiösen Trauung aufgehoben – mit der Folge, dass jede katholische oder protestantische, aber eben auch jede muslimische Trauung vor der staatlichen stattfinden kann. Wäre es umgekehrt, könnten religiöse Ehen erst nach standesamtlichen geschlossen werden. Dabei könnte dann mithilfe des Personenstandsregisters sehr schnell entdeckt werden, wer schon verheiratet ist und wer nicht.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article109544417/Polygamie-in-der-Migranten-Parallelgesellschaft.html

ich hab das damals schon nicht verstanden und werde es nie verstehen, wie der Staat ohne Not seine Rechte aufgibt und ""ohnmächtig"" zusieht, wie sich Parallelgesellschaften immer mehr verfestigen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 00:50
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:ich hab das damals schon nicht verstanden und werde es nie verstehen, wie der Staat ohne Not seine Rechte aufgibt und ""ohnmächtig"" zusieht, wie sich Parallelgesellschaften immer mehr verfestigen.
da bist du nicht allein. Wenn es auch nicht nachvollziehbar ist, aber mögliche Gründe würden mir einfallen, wenn ich so darüber nachdenke ...
Zitat von lawinelawine schrieb:es werden polygame Lebensgemeinschaften geduldet
ob die Zweitfrau in der Wohngemeinschaft dann bezüglich Transferleistungen gesetzlich genauso gestellt ist wie eine "normale" Ehefrau oder dann doch nur wie eine Freundin, mit der man in einem Haushalt lebt?
(oder ist zwischen beiden "Modellen" evtl. auch bei Deutschen gar kein Unterschied?)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 00:58
Hab ich jetzt erst gelesen:
Zitat von lawinelawine schrieb:Moralisch ist das unakzeptabel.“ Aber nicht nur das. Es ist auch ein Fall für den Staatsanwalt. Denn die Zweit- oder Drittfrau begeht auch einen Betrug, weil sie durch falsche Angaben den Vater der Kinder von seinen Unterhaltspflichten befreit.
wenn man es ganz genau nimmt, begeht sie ja gar keinen Betrug -> deswegen:
Zitat von lawinelawine schrieb:Imam-Ehen haben, erstens, nach unseren Gesetzen keine rechtliche Bedeutung.
offiziell ist sie demnach gar nicht verheiratet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 08:37
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:einfach mal durchlesen.....es werden polygame Lebensgemeinschaften geduldet, genauso Ehen mit Minderjährigen
Aber nur in bestimmten Fällen, bei Letzterem wenn durch die Auflösung der Ehe das Kindeswohl gefährdet ist.

Es ist jedoch eindeutig beschrieben, dass es im Gegensatz zu dem zitierten (polemischen) Artikel nicht möglich ist mehrere Ehefrauen samt Kinder im Zuge der Familienzusammenführung nachziehen zu lassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 09:19
@canales
insoweit du dich auf den Aspekt des Familiennachzuges beziehst, kann ein Mann nach geltendem Gesetz nur seine Kinder, nicht aber die Mütter nachziehen lassen. ich denke, da sind wir einer Meinung? Die Kinder (bzw deren gesetzl Vertreter ) könnten dann wohl den Nachzug der Mutter beantragen. so verstehe ich die Asylgesetzgebung


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 09:52
@lawine

Er kann nur eine Ehefrau und deren Kinder nachziehen lassen und nicht alle Ehefrauen und alle Kinder wie in dem Artikel beschrieben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 13:24
Zitat von canalescanales schrieb:nicht alle Ehefrauen und alle Kinder wie in dem Artikel beschrieben.
Abgesehen davon dass jede Frau mit Kinder für sich Asyl beantragen (Sonderfall Syrien), können die Kinder schon per Familiennachzug nach Deutschland - wie uneheliche Kinder und ihre Mutter.
Ob das eine Duldung der Polygamie ist oder nicht, keine Ahnung , für denjenigen der nur auf die Finanzen schaut, ergibt sich keinen Unterschied.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 13:31
@Abahatschi

Per Familiennachzug jedoch nur eine Ehefrau...und solange die anderen Ehefrauen noch leben auch nur die Kinder einer Ehefrau.
Zitat von canalescanales schrieb:Im Bereich des Ausländerrechts wird eine Zweitehe dagegen nicht akzeptiert. Über den Familiennachzug kann also immer nur eine Ehefrau pro Mann nach Deutschland kommen.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-06/polygamie-mehrfach-ehe-heiko-maas


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09.11.2016 um 13:33
@canales
Also Du meinst, die anderen Kinder könnten kommen (oder die auch nicht?) und dann bleibt ihre Mutter in Syrien?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.11.2016 um 14:06
@Abahatschi

Also meines Wissens können die anderen Kinder nur kommen, wenn der andere Elternteil nicht mehr lebt.
Solange die Kinder im Heimatland vom anderen Elternteil betreut werden können, besteht kein Anspruch auf Familienzusammenführung. Und da bei einer Familienzusammenführung nur eine Ehefrau einreisen darf verbleiben die anderen Ehefrauen mit Kindern im Heimatland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.11.2016 um 19:19
Der Beschluss des EU Rates wird umgesetzt, die Flüchtlinge werden eingeflogen:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11161-2015-INIT/de/pdf
Der EuropäischeRat verständigte sich insbesondere angesichts der derzeitigen Krisensituation und des
Bekenntnisses zur Stärkung von Solidarität und Verantwortung darauf, im Lauf von zwei
Jahren 40 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, von Italien
und Griechenland vorübergehend und ausnahmsweise in andere Mitgliedstaaten
umzusiedeln
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding-erster-fluechtlingsflieger-aus-rom-erreicht-muenchen-1.3251065

http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-in-der-eu-umsiedlung-kommt-nicht-voran-a-1112235.html

Ich werde mich bei der Bundestagswahl 2017 meiner Stimme enthalten...welche Deppen soll man da eigentlich noch wählen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.11.2016 um 19:33
Ist doch eh nicht übel. Die Menschen werden streng kontrolliert, ärztlich untersucht und dann eingeflogen, wenn sie die Checks bestehen.

So kann Deutschland entscheiden wer kommt. Was Italien mit den ganzen Nigerianern und Co macht, die keine Chance auf so einen Flug haben, ist ja deren Problem.

Oder unseres wenn sie über den Brenner kommen. Oder doch Deutschlands wenn sie dann dort einreisen.

Aber die Abholung ausgewählter Menschen sollte in Deutschland eigentlich begrüßt werden. Vor allem da man angekündigt hat, 12000 Afghanen abschieben zu wollen, von denen wohl fast alle männlich und unkontrolliert eingereist sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.11.2016 um 19:38
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Vor allem da man angekündigt hat, 12000 Afghanen abschieben zu wollen, von denen wohl fast alle männlich und unkontrolliert eingereist sind.
Bis wann soll dieses Unterfangen denn abgeschlossen sein?


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