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Flüchtlinge und Migration allgemein

13.055 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Europa, Österreich ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:19
@phoenix86
Deine Aussage...
Zitat von phoenix86phoenix86 schrieb:Flüchtlinge müssen sich in dem Land registrieren lassen, welches sie zunächst betreten. Dazu sind sie verpflichtet.
Meine Frage:
Zitat von canalescanales schrieb:Achja...und welche Verpflichtung soll das sein, also welches "Gesetz"?
Deine Antwort:
Zitat von phoenix86phoenix86 schrieb:ZB das Dubliner-Abkommen. Aber zum Beispiel auch das GFK-Gesetz.


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:20
Wie viel mal hat man eigentlich "Italien bittet EU um Hilfe bei Flüchtlingen" in den letzten Jahren gelesen?

Muss man sich mal Ergoogeln, ist noch beachtlich ;)

http://www.google.ch/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=Italien+bittet+EU+um+Hilfe+bei+Fl%C3%BCchtlingen


bei Griechenland ebenso ;)
http://www.google.ch/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=Griechenland+bittet+EU+um+Hilfe+bei+Fl%C3%BCchtlingen

aber ne ist klar, wenn Flüchlinge von Italien kommmen dann stellt man sie einfach zurück nach Lampedusa und das Problem ist auf der Alpennordseite gelöst -.-


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:21
@phoenix86
Zitat von phoenix86phoenix86 schrieb:Das hat auch niemand behauptet.
Wenn Du sagst, dass die meisten Armutsmigranten aus der Türkei kommen, gleichzeitig sagst, Du hättest nicht behauptet, dass sie die türksiche Staatsbürgerschaft haben, sondern zB die syrische.......gleichzeitig aber auf das DÜ verweist und abstreitest es wären asylberechtigte Flüchtlinge .......dann ist das Bullshit!


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Doors ehemaliges Mitglied

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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:24
Die Idee hinter "Dublin" war ja, die EU-Binnenländer, zu denen auch die BRD zählt, möglichst "flüchtlingsfrei" zu halten. Es wird ja wohl kaum ein Afrikaner im lecken Schlauchboot über die Nordsee kommen und auf Helgoland anlanden.


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:24
@phoenix86
Achja, die GFK ist kein Gesetz...


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:24
nach wie vor Unsinn und Rausgewinde, denn syrische Flüchtlinge die aus der Türkei HIER HER (<- Deine Worte) kommen, sind Flüchtlinge, bei denen das DÜ nicht greift!

Für die Türkei gilt das DÜ nicht.
1) Auswanderer die in einem sicheren Drittstaat, welches das GFK ratifziert hat (Türkei), als Asylanten aufgenommen wurden, können in Deutschland keinen Asylantrag nach GFK stellen.

2) Auswanderer/Flüchtlinge die in die EU einreisen, müssen sich in dem Land registrieren lassen, in das sie zunächst eingereist sind. Dann können sie zwar weiterreisen, müssen ihren Asylantrag aber in dem Land stellen, in welchem sie registriert wurden und werden daher in Deutschland als Asylanten abgelehnt. Sowohl nach GFK als auch nach europäischem Asylrecht. Das regelt die Dubliner Übereinkunft.

3) Flüchtlinge nach GFK können auch in ein Land zurücküberstellt werden, durch das sie nachweislich gereist sind um ihren Antrag zu stellen.


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:26
Zitat von CurtisNewtonCurtisNewton schrieb:Wenn Du sagst, dass die meisten Armutsmigranten aus der Türkei kommen, gleichzeitig sagst, Du hättest nicht behauptet, dass sie die türksiche Staatsbürgerschaft haben, sondern zB die syrische.......gleichzeitig aber auf das DÜ verweist und abstreitest es wären asylberechtigte Flüchtlinge .......dann ist das Bullshit!
Nein, dann kannst du nicht lesen oder es gibt ein Verständigungsproblem. (und das bei Muttersprachlern, Wahnsinn)

Ich mach einen Bullshit-Counter:

III


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:28
@phoenix86

Ach nun streitest Du es einfach ab?
Das ist ja interessant!

Soll ich Dir Deine Aussagen diesbzgl. hier einzeln zitieren, damit Dein Unsinn deutlich wird?
Kannst Du gern haben, wenn Du möchtest!


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:30
Zitat von CurtisNewtonCurtisNewton schrieb:Wenn Du sagst, dass die meisten Armutsmigranten aus der Türkei kommen, gleichzeitig sagst, Du hättest nicht behauptet, dass sie die türksiche Staatsbürgerschaft haben, sondern zB die syrische.......gleichzeitig aber auf das DÜ verweist und abstreitest es wären asylberechtigte Flüchtlinge .......dann ist das Bullshit!
Der Punkt ist, dass sie in der Türkei schon anerkannte Flüchtlinge nach GFK sind, daher können sie sich hier nicht mehr darauf berufen. Wollen sie in der EU Asyl bekommen, weil sie vor Armut auf der Flucht sind, müssen sie sich im ersten Drittstaat der EU registrieren lassen und dürfen nicht einfach illegal weiterreisen. Wer illegal reist wird verhaftet und muss sich registrieren lassen. In diesem Land und nur in diesem ist dann ein Asylantrag zulässig.


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08.09.2015 um 18:31
@phoenix86
Zitat von phoenix86phoenix86 schrieb:weil sie vor Armut auf der Flucht sind, müssen sie sich im ersten Drittstaat der EU registrieren lassen und dürfen nicht einfach illegal weiterreisen.
Und das ist nunmal FALSCH!

Das DÜ gilt nicht für "Drittstaaten" und bezieht sich nicht auf Drittstaaten!!

Du würfelst hier so vieles durcheinander, da schüttelt es sich mir.


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:32
Zitat von CurtisNewtonCurtisNewton schrieb:Ach nun streitest Du es einfach ab?
Das ist ja interessant!

Soll ich Dir Deine Aussagen diesbzgl. hier einzeln zitieren, damit Dein Unsinn deutlich wird?
Kannst Du gern haben, wenn Du möchtest!
Ich streite nichts ab. Ich habe aber das Gefühl ich wiederhole mich hier hundertmal und es kommt nix bei dir an.


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08.09.2015 um 18:32
@CurtisNewton
Was ist für dich ein Drittstaat der EU? Ist das das Problem?!


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:35
Einfaches Beispiel:

Asylantragssteller A. kommt in Deutschland an und möchte hier Asyl beantragen. Er gibt an, bei der Einreise über die EU-Drittstaaten Österreich, Ungarn und Griechenland eingereist zu sein. Registriert wurde er in zB Österreich. Deutschland lehnt sein Asylgesuch daher ab und schickt ihn zurück nach Österreich wo er seinen Asylantrag (vermutlich erfolgreich) stellen kann.

So läuft's normalerweise.


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08.09.2015 um 18:38
@phoenix86
Zitat von phoenix86phoenix86 schrieb:Was ist für dich ein Drittstaat der EU? Ist das das Problem?
Wenn Du behauptest, dass das DÜ für Drittstaaten gilt, ja dann ist das Dein Verständnisproblem.
Zitat von phoenix86phoenix86 schrieb:Er gibt an, bei der Einreise über die EU-Drittstaaten Österreich, Ungarn und Griechenland eingereist zu sein.
???

Die genannten Länder sind EU-Mitgliedsländer!

Mir scheint Du weisst nicht was Drittstaaten sind

Wikipedia: Drittstaat#Positive Drittstaaten


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:39
Zitat von CurtisNewtonCurtisNewton schrieb:Wenn Du behauptest, dass das DÜ für Drittstaaten gilt, ja dann ist das Dein Verständnisproblem.
Ehm nein, das ist dein Problem. Es gibt nur den einen Staat (der Antragsstellung) und den Drittstaat der rechtmäßigen Überführung (EU-Drittstaat oder GFK-Drittstaat).


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:40
Ich weiß

a) was ein Drittstaat ist und b) wofür das DÜ gilt.

Aber ich denke du hast es jetzt auch kapiert.


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:42
@phoenix86
Die einzige Verpflichtung welche ich im GFK finde ist:
Artikel 2
Allgemeine Verpflichtungen
Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, zu denen
insbesondere der Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie
die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten.
http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fluechtlingskonvention/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf (Archiv-Version vom 10.10.2015)

Auch ansonsten interessant zu lesen, die Genfer Flüchtlingskonvention...

Jetzt müsste man noch das entsprechende türkische Gesetz suchen, dass Flüchtlinge verpflichtet sich zu melden...


@wichtelprinz

es werden, derzeit auch keine Syrer nach Italien zurückgeschoben...


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:44
@phoenix86
Zitat von phoenix86phoenix86 schrieb:Ich weiß

a) was ein Drittstaat ist
offensichtlich nicht
Zitat von phoenix86phoenix86 schrieb:über die EU-Drittstaaten Österreich, Ungarn und Griechenland
da Du die Defintion

Wikipedia: Drittstaat

schlicht und ergreifend ignorierst, hegt das bei mir sogar noch die Vermutung der "bildungsresistenz"
Ich weiß
b) wofür das DÜ gilt.
auch hier habe ich starke Zweifel, wenn Du die Türkei mit anführst.

Wikipedia: Dubliner Übereinkommen

Aber gut, mit Dir zu diskutieren ist wie n Flummi an ne Wand zu schmeissen.


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:51
Hier gehts ja wieder ab in einer Art und Weise, dann mal was zur Aufklärung und bitte genau lesen


Regelungen zur Einreise
Es wäre wenig sinnvoll, wenn die offenen Grenzen dazu führten, dass Einreisewillige in jedem EU-Staat ein neues Asylverfahren einleiten und die Abschiebung dadurch verhindern könnten. Daher sieht ein in Dublin im Juni 1990 geschlossenes Übereinkommen vor, dass innerhalb der EU Asylverfahren nur noch von einem Mitgliedstaat durchgeführt werden.

Das Abkommen regelt, welches Land jeweils zuständig ist. Grundsätzlich wird danach ein Asylantrag von dem EU-Land behandelt, das der Asylbewerber zuerst betreten hat - es sei denn, ein anderes Land hätte bereits eine Aufenthaltserlaubnis, ein Einreisevisum oder ein Transitvisum erteilt. Wer in einem Land, das die Genfer Flüchtlingskonvention beachtet, sicher vor Verfolgung war, kann keine Weiterreisemöglichkeit in ein anderes Aufnahmeland verlangen. Das Dubliner Abkommen ist inzwischen von allen Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden und am 1. September 1997 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben im Asylrecht bereits weitere gemeinsame Regelungen getroffen.

Die EU-Verordnung «Dublin II» vom 18. Februar 2003 legt weiterhin fest, dass der zuständige EU-Staat den Antragsteller während des gesamten Asylverfahrens betreut. Reist der Betroffene in ein anderes EU-Land weiter, kann er in den zuständigen Staat zurückgeschickt werden.

In der Praxis läuft die Regelung darauf hinaus, dass Asylsuchende in dem EU-Land bleiben müssen, in das sie zuerst eingereist sind. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei ihrer Ankunft ordnungsgemäß registriert wurden: Ihre Fingerabdrücke werden in der elektronischen Datenbank Eurodac gespeichert, die im Januar 2003 in Betrieb ging. Anhand dieser Datenbank können nationale Behörden prüfen, ob ein Asylbewerber schon in einem anderen Mitgliedstaat um Asyl gebeten hat. Damit will die EU das so genannte Asyl-Shopping bremsen.

EU-Staaten beschließen Asylrecht mit Drittstaaten-Regel
Unmittelbar vor dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten einigten sich die Innenminister der 15 "alten" EU-Staaten auf eine Richtlinie, die eine Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze erlaubt, wenn diese aus vorab festgelegten sicheren Drittstaaten kommen. Auch eine Abschiebung vor der Entscheidung über so genannte Folgeanträge der Asylbewerber ist danach möglich.

Nach der neuen Richtlinie über Mindestnormen für Asylverfahren können Bewerber schon bei der Einreise ohne nähere Prüfung ihres Falls zurückgeschickt werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Als sicher gilt ein solches Transitland, wenn es die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert hat und einhält. Es muss auch ein gesetzlich geregeltes Asylverfahren haben und die europäische Menschenrechtskonvention respektieren. In anderen Fällen dürfe das Drittstaatskonzept nur angewandt werden, wenn die Behörden sich von der sicheren Lage für den Flüchtling überzeugt haben.

Auch die gesonderte Bewertung einzelner Landesteile und bestimmter Bevölkerungsgruppen ist in das Regelwerk eingegangen. Dies hatte vor allem die britische Regierung verlangt. Listen sicherer Drittstaaten oder Herkunftsländer sind in der Richtlinie nicht enthalten. Der Ministerrat nahm auch die Richtlinie zum Schutz von Flüchtlingen vor nichtstaatlicher Verfolgung an, auf die sich die Mitgliedstaaten vor vier Wochen politisch geeinigt hatten.

Am Anfang stand das Schengener Abkommen
Innerhalb der Europäischen Union hatte sich ein Kreis von Staaten zusammengefunden, der zum schnellen Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten entschlossen war. Seit dem 26. März 1995 ist das Durchführungsabkommen zum Vertrag von Schengen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und Portugal in Kraft. Österreich und Italien wenden die Bestimmungen des Abkommens seit dem 1. April 1998 voll an. Griechenland kam am 1. Januar 2000 dazu.

Durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 wurde die Schengen-Zusammenarbeit mit Wirkung vom 01.05.1999 in die EU einbezogen. Der Schengen-Acquis (Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen) und seine Weiterentwicklung wurde in weiten Bereichen in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft überführt. Für Großbritannien, Irland und Dänemark sind Sonderregelungen vorgesehen: Großbritannien und Irland sind keine Parteien des Schengener Abkommens; sie können den Schengen-Acquis mit Billigung des EU-Rates ganz oder teilweise übernehmen und sich an seiner Weiterentwicklung beteiligen. Dänemark entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich an der Weiterentwicklung des Acquis auf völkerrechtlicher Grundlage anschließt und das ohne seine Beteiligung zustande gekommene Gemeinschaftsrecht als nationales Recht anwenden will.

Die Kooperationsabkommen zwischen den Anwenderstaaten mit Norwegen und Island sind auf Grundlage des Amsterdamer Vertrages von inhaltlich sehr ähnlichen Assozierungsabkommen mit der EU abgelöst worden. Auch die Schweiz wird mittelfristig die Regelungen des Schengener Vertrags anwenden.

http://www.eu-info.de/europa/EU-Asyl-Einwanderung/


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Flüchtlinge und Migration allgemein

08.09.2015 um 18:54
Doors vermag Heiterkeit in die Runde zu bringen :D

Ich weiss nicht mit was die Leute beschäftigt sind aber es scheint sehr viel mit sich selber zu sein. Die geistige Manifestation, die Fähigkeit aus Gedanken etwas entstehen zu lassen sollte auch dazu führen im Geiste zu reifen. Gut, man hat sich überrumpeln lassen und man darf sich überlegen ob Anwerben und Schlepperei einen Orden erhalten sollten. Ist nicht meine Idee, kommt aus der Politik da findet jemand die Anwerber und Schlepper leisten humanitäre Hilfe. Ich sage euch da wird gedreht, gewendet, über kreuz und quer geredet. Sich hinstellen und Tacheles reden kommt besser an als das dauernde zusammen werden wir es packen.

Wir sind da hinein gestolpert und möchten die Gemeinschaft der Gesellschaft bitten die humanitäre Haltung die in unserer Verfassung verankert ist mitzutragen. Man kann ja auch mal ein Sorry durchblicken lassen, wir werden es ja ohnehin tragen aber bei der zusammen werden wir es schaffen da müsst ihr durch Haltung bekomme ich dauernd ein schlechtes Gefühl das hat was von aufdrücken, aufbürden, nach unten weiter geben, unschuldig in Pflicht nehmen, ….

Das sind schlussendlich die Pflichten eines Bürgers an die man nicht denkt, nun aber daran erinnert wird.


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