Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015
16.12.2015 um 00:48Anzeige
Bei der SH muss man NICHT nachweisen, dass man sich um Arbeit bemüht.Ungleichbehandlung, denn EU-Bürger müssen - da sie Sozialhilfe bekommen - keinen Nachweis erbringen, wenn sie arbeitsfähig sind....wenn man ev. noch gar keine arbeitserlaubnis hat , macht es wohl wenig sinn bewerbungen zu schreiben.
canales schrieb:EU-Bürger haben automatisch eine Arbeitserlaubnis hier...geh ich eig. auch von aus.
pere_ubu schrieb:nur wer behauptet denn dann ,sie müssten keine bewerbungsnachweise erbringen ??bei Sozialhilfe muss man keine Nachweise für Eigenbemühungen bringen, das ist so gesetz.
dazu hätt ich dann gern mal eine quelle und nachweise.
pere_ubu schrieb:ist aber auch echt schwer mit bewerbungsnachweisen , in 3( oder je nach eingliederungsvereinbarung ) betrieben anzurufen , sich den namen des gesprächsteilnehmers am anderen ende zu notieren ,das ganze in seinen zettel einzutragen und das dem "amt" vorzulegen.Darum geht es mir nicht, sondern nur ums Prinzip - nämlich die Ungleichbehandlung.
ist das für dich son grosses problem und thema ?? @Optimist
Optimist schrieb:Darum geht es mir nicht, sondern nur ums Prinzip - nämlich die Ungleichbehandlung.für so einen pippifax verschwendest hier deine zeit und machst ne welle ?
Optimist schrieb:Zum Anderen: ja, für Viele ist es demütigend, nachzuweisen, dass sie sich bemühen,na nun aber.
Optimist schrieb:Ja, es ist für mich interessant die unterschiedlichen Sichtweisen dazu zu lesen (müsstest mich ja langsam kennen, dass ich so gestrickt bin) - so auch Deine, dass es für dich pippifax ist...
Darum geht es mir nicht, sondern nur ums Prinzip - nämlich die Ungleichbehandlung.
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für so einen pippifax verschwendest hier deine zeit und machst ne welle ?
Optimist schrieb:Zudem geht es ja auch um sinnlose Kurse usw...
Optimist schrieb:Darum geht es mir nicht, sondern nur ums Prinzip - nämlich die Ungleichbehandlung.Das ist immer noch keine Ungleichbehandlung! Ein Deutscher bekommt in der Regel Hartz4 wenn er nicht arbeitet. Wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann bekommt er andere Leistungen.
Optimist schrieb:Deine Erklärung konnte mich noch nicht überzeugen.
Darum geht es mir nicht, sondern nur ums Prinzip - nämlich die Ungleichbehandlung.
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Das ist immer noch keine Ungleichbehandlung!
Optimist schrieb:Einen E sehe ich rechtlich gesehen übrigens auch nicht gleichgestellt mit einem Asylbewerber (A).Wenn ein A dann irgendwann eine Arbeitserlaubnis bekommen hat, bekommt er - im Falle von Arbeitslosigkeit - sicherlich KEINE Sozialhilfe mehr, sondern - genau wie der D - auch die ANDERE Art von Transferleistungen...
Bei einem A - welcher ja bis zu einem gewissen Zeitpunkt KEINE Arbeitserlaubnis hat - leuchtet mir ein, dass er nur Sozialhilfe bekommt, da er zwar arbeitsfähig ist (genau wie E und D) - jedoch keine Erlaubnis dafür hat.
Optimist schrieb:Dennoch werden beide eben NICHT gleichbehandelt, was den Vorteil der fehlenden Nachweispflicht betrifft (eben aufgrund der UNTERSCHIEDLICHEN Art der Transferleistung).Deshalb nannte ich die Entscheidung, die mit einer noch nicht vollständig bestehenden EU begründbar wäre, "suboptimal".
eckhart schrieb:Um die Ungleichbehandlung zu beseitigen, bräuchte man nur die Hartz4-Auflagen aufzuheben.Das ist keine gute Idee.
kleinundgrün schrieb:Die Frage würde sein, was bedeutet konkret eine "menschenwürdige Existenz". Sind da neben Unterkunft, Nahrung und Krankenversorgung noch weitere Punkte maßgeblich oder nicht.Zweifellos nicht!