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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.013 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 09:42
Ja das glaub ich - dass die längere Arbeitslosigkeit zu Resignation usw. führen kann. Aber durch die Maßnahmen haben die Leute ja nicht wieder Arbeit. Führt eher auch zu Resignation, wenn man sich Machtlos innerhalb dieses Systems fühlt und immer wieder (bei manchen Leuten sogar in recht kurze Abständen) in die gleichen Sinnlos-Maßnahmen gesteckt wird und diese nix bringen.

Bei den Ein-Euro-Jobs mag das ja noch Sinn machen, wenn man tatsächlich was macht das irgendwie gemacht werden muss sonst auch (und nich extra dafür irgendwie jemand künstlich Arbeit schafft - z. B. irgendwo absichtlich noch mehr Dreck verkippt, damit man mehr Leute braucht die es saubermachen).

Aber unnötig Sachen lernen die man eh schon kann - das macht keinen Sinn. Das hilft auch keinem.

Und es werden ja auch Leute in Sinnlos-Maßnahmen gesteckt mit der Begründung sie sollen nen richtigen Tagesablauf kennenlernen (soll wohl gegen diese "Resignation" helfen, solche Sinnlos-Maßnahmen dann) - obwohl diese sonst immer pünktlich (auch zu frühen Terminen wo man früh aufstehen muss) zu Terminen beim Jobcenter erscheinen. (Und die Maßnahmeträger kassieren ja für Inhalte ab und nich dafür dass sie Leute früh aufstehn lassen und das überwachen.)

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egaht ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 10:44
Zitat von XyrnsystrXyrnsystr schrieb am 24.08.2015:Wenn Hartz 4 abgeschafft wird,
na na na, wer wird denn solch düstere prognosen verbreiten.
hartz4 wird niemals abgeschafft werden in deutschland.
ich kenne da sehr viele parteien die das nicht zulassen würden.
ihr könnt also auch heute wieder ganz entspannt in euren breitband-tv schauen.
die zukunft ist bunt, zumindest im fernsehen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 10:45
Zitat von lkdwpilkdwpi schrieb:Und es werden ja auch Leute in Sinnlos-Maßnahmen gesteckt mit der Begründung sie sollen nen richtigen Tagesablauf kennenlernen
Aber logo. Kennten sie einen richtigen Tagesablauf, wären sie nicht arbeitslos.
Man muss ihnen beibringen, dass morgens die Sonne auf- und nicht untergeht. :troll:

An ihrem Elend sind die Elenden selber schuld. Wären sie es nicht, wären SIE die Bonzen, die das Sagen hätten.

Aber dieser Irrsinn wird einem als Realität verkauft und nicht als Ideologie der plumpsten Art.
Und wenn man das für Schwachsinn hält, gibts ne Mahnung und ne Regelsatzstsrafkürzung.
Gegen die man natürlich Widerspruch einlegen kann. Bearbeitet wird dieser, wenn die Strafe abgebüßt ist.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 11:23
Zitat von RealoRealo schrieb:Gegen die man natürlich Widerspruch einlegen kann. Bearbeitet wird dieser, wenn die Strafe abgebüßt ist.
Bearbeitet wird die von jeder eigenständigen Rechtsabteilung in den Häusern.
Bei dem einen (wo viele Widersprüche und Klagen eingehen) dauert es mal länger (und ja...Urteile können auch mal bis zu 5 Jahre dauern) und bei dem anderen (kleinere Einzugsgemeinde, wenig ALG2 Empfänger) hast du innerhalb von 4 Wochen dein, durch Mitarbeiter der Rechtsabteilung geprüftes, Ergebnis.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 11:30
Es ging mir darum darauf hinzuweisen, dass Strafen vollsreckt werden, während das Verfahren noch läuft.
Das ist rechtsstaatlich sehr fragwürdig. Widersprüche und Klagen haben in diesem Fall also keine aufschiebende Wirkung, wie das ansonsten in unserem Rechtssystem so üblich ist (außer bei Haftstrafen).


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 11:46
@Realo

Bei einem Widerspruch wird aber noch lang kein Verfahren eingeleitet, sondern man Widerspricht lediglich der berechneteten Leistungen. Das Jobcenter ist danach angehalten, den Leistungsbescheid erneut zu prüfen und zwar vom Teamleiter oder anderen Vorgesetzten.

Die, bis Dato, bewilligten Leistungen werden nach Berechnung des ersten Leistungsbescheides weiter gezahlt inkl natürlich dem sanktionierten Anteil.

Bei Vollsanktionierung hast du den Anspruch dein Geld wegen Mittellosigkeit im Eilverfahren einzuklagen. Dieses sollte man unbedingt einen Anwalt machen lassen. Im Idealfall hast du Überbrückungsgeld innerhalb von 6 Stunden und im schlechtesten Fall nach 4-5 Tagen. Abhängig deiner Dringlichkeit natürlich.

Wenn jeder Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hätte, würde jeder ALG2 Empfänger gegen jeden Bescheid klagen und würde Schulden beim Jobcenter machen- weiterblickend, haben sie, geschuldet ihrer finanziellen Situation, niemals die Chance das dann zurück zu zahlen.
Also ist es ja logisch, dass das Jobcenter dann evtl vorher zu gering berechnetete Leistungen an den Leistungsempfänger zurück zahlt. DIE haben nämlich die finanziellen Mittel nach zu zahlen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 12:41
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Wenn jeder Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hätte, würde jeder ALG2 Empfänger gegen jeden Bescheid klagen und würde Schulden beim Jobcenter machen- weiterblickend, haben sie, geschuldet ihrer finanziellen Situation, niemals die Chance das dann zurück zu zahlen.
Das ist sachlich falsch. Wenn er wirklich schuldig ist, wird die Vollstreckung nur während des laufenden Verfahrens ausgesetzt. Wird er rechtskräftig schuldig gesprochen, wird ihm DANN das Geld ohnehin abgezogen, unbesehen von seiner finanziellen Situation, d.h. er beläme weniger H4.

So wäre es jedenfalls, wenn es voll rechtsstaatlich abliefe.

Die wirklichen Mehrkosten entstehen hier eher durch die damit verbundene Mehrarbeit des Amts und der Behörden. Und die sind i.d.R. höher als der einzubehaltende Kleckerbetrag. Die "Schuldn beim Jobcenter" haben da keine Auswirkung, außer dass sie nicht verzinst sind.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 12:49
@Realo

Da Schulden beim Jobcenter aber nicht einfach von den laufenden Leistungen abgezogen werden, ist dein Beispiel leider Quatsch.

Man erhält eine, vom Leistungsbescheid unabhängige, Zahlungsaufforderung und KANN vereinbaren, das eine gewisse Rate monatlich von den laufenden Leistungen abgezogen wird.
Dazu muss man aber eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehen und diese wird von der Kosteneinzugsstelle des Jobcenters nicht vorgeschlagen,du musst dich selbst drum kümmern.
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ist sachlich falsch. Wenn er wirklich schuldig ist, wird die Vollstreckung nur während des laufenden Verfahrens ausgesetzt. Wird er rechtskräftig schuldig gesprochen, wird ihm DANN das Geld ohnehin abgezogen, unbesehen von seiner finanziellen Situation, d.h. er beläme weniger H4. 
Ja hätte wäre wenn.. ist aber nicht.
Zitat von RealoRealo schrieb:So wäre es jedenfalls, wenn es voll rechtsstaatlich abliefe.
Es ist, wie ich es dir gesagt habe.
Das dieses System dir missfällt, spielt dabei keine Rolle.
Zu Zeiten vor Hartz4 wurde es so gehandhabt, wie du es jetzt gern hättest. Man fiel damit bitterböse auf die Nase. Die Sozialgeldämter..und die Empfänger der Leistungen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 12:59
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Man erhält eine, vom Leistungsbescheid unabhängige, Zahlungsaufforderung und KANN vereinbaren, das eine gewisse Rate monatlich von den laufenden Leistungen abgezogen wird.
Dazu muss man aber eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehen und diese wird von der Kosteneinzugsstelle des Jobcenters nicht vorgeschlagen,du musst dich selbst drum kümmern.
Dann leben wir wahrscheinlich in verschiedenen Welten. Ich war selbst mal "Hartzler" und da wurde behauptet, ich hätte aus einem früheren Guthaben Dividenden in einer bestimmten Höhe erhalten und nicht deklariert und man würde das jetzt so machen, dass ich entweder sofort zahle oder wenn sie nichts von mir hören ab dem nächsten 1. 3 Monate lang 25 € pro Monat weniger erhalten, womit die Sache dann beglichen wäre.

Ich hatte dann Widerspruch eingelegt und beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung erwirkt, dass bis zum Nachweis, dass ich diese Dividenden gar nicht erhalten hatte, sondern dass die gleich mit Schulden auf dem Konto verrechnet wurden, erst mal voll H4 weiter ausgezahlt wird. Leider war das direkt um die Monatswende, so dass ich tatsächlich 25 € weniger erhielt. Als ich dann den Nachweis brachte, bekam ich die 25 € natürlich sofort zurück ausbezahlt.

Also wie gesagt, bei Schulden wird der Betroffene erst gar nicht groß gefragt, sondern wird sofort in monatlichen Raten abgezogen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:06
Einmalbetrag, Aufrechnung und Ratenzahlung wird glaub angeboten. (Normalerweise wenn in Raten werden die es aufrechnen.) Aber so viel ich weiß muss man selber das beantragen und nochmals nachweisen dass man es auch wirklich nich auf ein Mal zahlen kann. (Wer sich ein klein bissl was vom Regelsatz angespart hat und es auf ein Mal zahlen könnte - da würden sie es wohl verlangen.)

Bei Sanktionen können in bestimmten Fällen (wenn Aussicht auf Erfolg und wenn die Kürzungen sehr hoch sind) aufschiebende Wirkung beantragt werden. Gibts spezielle Foren die dazu beraten.

Problem ist, dass viele Leistungsempfänger auch eher aus bildungsferneren Schichten kommen und sich da nich auskennen (und vielleicht auch Angst haben wegen Kosten zum Anwalt zu gehn, wegen viel Papierkram und nich wissen dass man auch Prozesskostenhilfe kriegen kann).

Somit schaden es schon stark, je mehr falsch verhängte Sanktionen es gibt - da sicher nich alle korrekt angefochten werden, auch wenn Erfolg besteht und man das erkennen könnte (wenn man sich auskennt was bei vielen auch nich der Fall sein könnte).

Die Mitarbeiter müssten hier andere Anreize haben. Kann nur durch oben verändert werden, das Anreizsystem - statt Statistiken zu beschönigen tatsächliche Erfolge. (Das heißt: Die tatsächlichen Erfolge besser messen und in Zahlen umwandeln - und das so, dass man es kaum durch Tricks beschönigen kann bzw. sowas erschwert wird. Wenn man den längerfristigen Erfolg - wie lang jemand nach Maßnahme tatsächlich in Arbeit bleibt- besser messen könnte wär das vielleicht was.)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:07
@Realo

Dann hat die Kosteneinzugsstelle in deinem Fall einen Fehler gemacht, der so nicht hätte passieren dürfen.
Hierbei kommts aber vllt auch darauf an, ob du auf vorherige Schreiben nicht reagiert hast.
Denn zu jeder Zahlungsaufforderung hast du 14 Tage das Recht, Widerspruch einzulegen OHNE das dir etwas abgezogen wird.

Bei Leistungsempfängern, die vorab ihren Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen sind, ziehen sie es irgendwann logischerweise von den laufenden Leistungen ab. Irgendwie müssen sie ja an ihr Geld kommen.

Du siehst, die Geschichte hat 2 Seiten und ich kann hier im Inet leider nicht konkret sagen "ok du bist ein Opfer falscher Jobcenterberechnung"


Im Zweifelsfall kann man jedem immer nur Raten, sofort zum Anwalt für Sozialrecht zu gehen, wenn einem ein Brief etwas komisch vorkommt. Der benötigt nur 2 Blicke auf das Schreiben und weiss was zu tun ist.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:13
Zitat von lkdwpilkdwpi schrieb:Bei den Ein-Euro-Jobs mag das ja noch Sinn machen
Ich denke die Ein-Euro-Jobs sind mit dem Mindestlohn abgeschafft worden?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:17
@warmerfebruar

Sind sie auch.
1 Euro Jobs gibt es nicht mehr


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:19
Die heißen - so viel ich weiß - "Arbeitsgelegenheiet mit Mehraufwandsentschädigung". Werden vom Jobcenter "vergeben" und es gibt ein Limit wie oft jemand in nem bestimmten Zeitraum sowas machen darf. Und während man das macht glaub ich auch ein Zeitlimit (Stundenlimit pro Woche).

Man kriegt dann diese Entschädigung, mit der z. B. Fahrtkosten beglichen werden sollen. Kann auch mal mehr als 1 Euro sein pro Stunde sein. Das wird halt nicht auf Alg 2 angerechnet. Aber wenn jemand hohe Fahrkosten hat, hätte er z. B. nix mehr davon. Wären die Fahrtkosten sogar drüber über dem was man kriegt, so würd es sich gar nich lohnen (dann müsste das Jobcenter noch mehr zahlen damit die Fahrtkosten ausgeglichen sind und man hätte halt 0 Euro zusätzlich).

Wer niedrige Fahrtkosten hat, der macht da mal bissl zusätzliches Geld. Hatte einen der in ner Sinnlos-Maßnahme mit mir war, der meinte er hätte mal sowas gemacht und es hätt im Spass gemacht (er hatte sogar freiwillig verlängert). Gibt halt bissl mehr Geld (bei ihm lohnte es wohl mit Fahrkosten - er war auch mit Auto/Fahrrad mobil). Und es war was zu tun, nich nur zu Hause rumhocken (manche mögen sowas ja nich) - und es war auch ne gescheite Tätigkeit, nich Sinnlos-Rumhocken-Maßnahme. Ich mein z. B. Müll wegräumen auf öffentlichem Gebiet - das widr ja benötigt und man hat das Gefühl was Gutes zu tun (Sauberkeit, schöneres Stadtbild ist doch ne gute Sache). Und der Müll is immer irgendwie da, den legen die ja nich extra hin um Jobs zu generieren, das machen die Jugendlichen die unordentlich sind von allein.

Siehe hier:
Wikipedia: Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

Also kurz gesagt: "Ein-Euro-Job" ist ein alter/falscher/umgangssprachlicher Begriff.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:26
@Streuselchen

Danke.

Vor allem weil ich denke diese "Maßnahme" war auch nicht sehr vielversprechend, alleine schon weil man dann trotz voll-/Teilzeit Arbeit immernoch auf das Amt angewiesen gewesen ist.

@lkdwpi

Dafür gibt es ja die Freibeträge, also könnte man da auch quasi einen 400€ Job machen, wenn es nur um dieses "nicht rum sitzen" geht.

Meine Mutter hat, als es die 1 Euro Jobs noch gab, bei einer Möbel Verkaufsstelle der Diakonie gearbeitet.

Bei meiner Mutter hatte es sich eigentlich nicht gelohnt, bei ihr waren die Fahrtkosten sehr hoch, welche sie selbst gezahlt hat, da ging es ihr auch nur darum wenigstens etwas zu tun.

Wobei ich generell bei diesen Maßnahmen skeptisch bin. Kenne einige Leute die Maßnahmen gemacht haben, natürlich gab es dabei ein paar Euros nebenbei, dient aber nur dazu die Arbeitslosenzahlen zu schönen.

Aber danke für das beantworten meiner Frage, hatte mich nur eben gewundert als ich was von 1 Euro Jobs las.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:37
@lkdwpi

Also die Pendlerpauschale beträgt beim Jobcenter 0,20€ pro gefahrenen km.
Innerhalb der Ständte, Bezirke usw wird das Sozialticket bezahlt.

Wenn du außerhalb deines Wohnortes übernachten musst, wird dir die günstige Unterkunft bezahlt (will heißen, Jugendherrberge, Motel oder Gästezimmer) und wenn du längerfristig immer auswärts bist, werden dir auch Verpflegungskosten wegen doppelter Haushaltsführung genehmigt.

Alles natürlich immer im kostengünstigten Rahmen, weil das Jobcenter ja eigentlich nicht verpflichtet ist, die entstandenen Kosten zu decken.
EIGENTLICH ist das Sache des Arbeitsgebers.

@warmerfebruar

nichts zu Danken


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:42
Also generell muss ich kurz mal anmerken, dass die Mehrkostenabdeckung jedem zustehen, der zu wenig Gehalt erzielt und dann quasi zu den "Aufstockern" gehört.

Nach Abzug der Miete, Strom und Fahrgeld darf nur ein gewisser Satz nicht überschritten werden.

Ansonsten kann man als ganz normaler AN diese zusätzlichen Leistungen beim Jobcenter beantragen.
Man muss eben nur dann damit leben, jeden Monat sein erzieltes Einkommen nachzuweisen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:47
@Streuselchen

Das Problem bei dem Nachweis ist ja, wenn du z.B in einer zeitarbeirsfirma arbeitest oder überhaupt wenn die Stunden von einander abweichen, je nach Monat, muss ja jeden monat neu berechnet werden, was dir zusteht.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:50
@warmerfebruar

Das ist richtig, aber die Berechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.
Irgendwann hat man dann einen Automatismus und weiss "ok Gehalt kommt am 30ten, Zuzahlung vom Jobcenter kommt um den 15ten"

Ist halt machbar, wenn man auf das Geld angewiesen ist.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

06.10.2016 um 13:59
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Das ist richtig, aber die Berechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.
Das stimmt so nicht.

Zeit lassen dürfen die sich 3 Monate lang. In der Realität kenne ich niemanden de runter gegebenen Anlässen innerhalb von 14 Tagen seine neue Berechnung auf dem Tisch hat. Die Realität ist dort die, dass man alle 2 Monate eine neue Berechnung erhält mit Nachzahlung von JC. Das heißt 2 Monate Gehalt nachweisen, nach den 2 Monaten bekommst du mit viel Glück gegen Ende des 3. Monats deine Nachzahlung.


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