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Verbotene Parolen

21 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Zensur ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbotene Parolen

18.04.2024 um 14:56
Bekanntermaßen sind in Deutschland einige Parolen (nur?) aus der Nazi-Zeit verboten. Die bekanntesten sind "Sieg heil" und "Deutschland erwache", aber auch zahlreiche andere Parolen. Doch offenbar sind diese nicht komplett gelistet, denn laut https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_100388402/bjoern-hoecke-vor-gericht-diese-nazi-parolen-sind-in-deutschland-verboten.html haben einige große Firmen in der Werbung die anscheinend verbotene Parole "Jedem das Seine" genutzt.

Wie wird eigentlich eine Parole zur verbotenen Parole? Gibt es eine komplette Liste? Welche Organisation ist für diese Angelegenheit zuständig?
Sind eigentlich derartige Maßnahmen nur auf Bundesebene möglich?

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Verbotene Parolen

18.04.2024 um 15:22
Jedem ds seine ist nicht generell verboten. Nur in bestimmten Zusammenhängen (Rechtsradikal, Holocaust Verleugnung o.ä) ist es strafbar.

Jedem das seine war keine offizielle Nazi Parole.

Um die Parole um die es dir vermutlich geht ist jedoch verboten, da sie offizielle Losung der SA war.


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Verbotene Parolen

18.04.2024 um 16:09
Zitat von AuweiaAuweia schrieb:Jedem ds seine ist nicht generell verboten. Nur in bestimmten Zusammenhängen (Rechtsradikal, Holocaust Verleugnung o.ä) ist es strafbar.
Richtig.

Kommt auf den Kontext an.

Würde man sich dann eigentlich auch im passenden Kontext Jedem das seine verwendet oder dargestellt zu haben explizit auch wegen §86a StGB strafbar machen oder wegen §130 StGB (Volksverhetzung)?

Ich frage, weil ich als Laie nicht weiß, ob man auch nach §86a StGb bestrafen dürfte, obwohl Jedem das seine allgemein/generell nicht als verbotene Parole gilt?
Oder würde das für die Tatbestandsverwirklichung nach §86a StGB keine Rolle spielen, wenn in einem passenden-strafbewehrten bzw. verbotenen Kontext verwendet?



Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Welche Organisation ist für diese Angelegenheit zuständig?
Das Bundesinnenministerium für Inneres und Heimat kann bestimmte Parolen, Slogans, Grüße, Kennzeichen, Vereinigungen usw... verbieten - sofern immer verfassungskonform zu begründen bzw. zu rechtfertigen.

Das Bundesverfassungsgericht kann aber glaube ich auch selbst darüber entscheiden, was alles als Oberbegriff als verfassungswidrig eingestuft werden muss und dementsprechend auch verboten werden muss. Daran hat sich dann auch die Politik zu halten bzw. muss sich daran orientieren und notfalls auch die Strafgesetze anpassen.
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Sind eigentlich derartige Maßnahmen nur auf Bundesebene möglich?
Geht es darum etwas unter Strafe per Strafgesetz zu stellen - dann dürfte da nur der Bund für zuständig sein, da die Gesetzgebungskompetenz bei Strafgesetzen bzw. beim Strafrecht glaube ich nur beim Bund liegt, weil es da halt zwingend erforderlich ist für gleiche Verhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen.

Geht es erst mal nur um Verbote an sich - bin ich überfragt, ob das nur das Bundesministerium oder auch die Landesministerien für innere Sicherheit dürften.
Wahrschein immer dann, so lange es nicht gegen Bundesrecht verstoßen würde, weil bspw. nur der Bund bzw. die entsprechenden Bundesbehörden etwas verbieten dürften.


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Verbotene Parolen

18.04.2024 um 16:23
Gibt es eigentlich eine Sammlung von Parolen, die generell verboten und solcher, die nur in bestimmten Kontexten verboten sind?


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Verbotene Parolen

18.04.2024 um 16:33
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Gibt es eigentlich eine Sammlung von Parolen, die generell verboten und solcher, die nur in bestimmten Kontexten verboten sind?
hier: AfD (Seite 4273) (Beitrag von che71)
ist
https://www.bige.bayern.de/infos_zu_extremismus/rechtsextremismus/zeichen_und_symbole/grussarten_und_parolen/index.html
mit so einer Sammlung verlinkt


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Verbotene Parolen

18.04.2024 um 16:59
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Würde man sich dann eigentlich auch im passenden Kontext Jedem das seine verwendet oder dargestellt zu haben explizit auch wegen §86a StGB strafbar machen oder wegen §130 StGB (Volksverhetzung)?

Ich frage, weil ich als Laie nicht weiß, ob man auch nach §86a StGb bestrafen dürfte, obwohl Jedem das seine allgemein/generell nicht als verbotene Parole gilt?
Oder würde das für die Tatbestandsverwirklichung nach §86a StGB keine Rolle spielen, wenn in einem passenden-strafbewehrten bzw. verbotenen Kontext verwendet?
Genau kann ich dir das auch nicht sagen, bin kein Jurist. Ich hab nur von einem Buch mit dem Titel "jedem das seine" mitbekommen das nicht mehr wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verbreitet werden darf.

Auch ein Neonazi, der sich den Auschwitz-Wachturm und "jedem das seine" Tätowiert hatte wurde verurteilt. Jedoch weiß ich die entsprechenden Paragrafen nicht.

Wikipedia: Jedem das Seine unter Mißbrauch


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Verbotene Parolen

18.04.2024 um 17:37
Sind eigentlich die verbotenen Parolen, wenn man sie in eine andere Sprache übersetzt, auch noch verboten?


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19.04.2024 um 10:55
Zwar handelt es sich dabei um die Übersetzung der Hitlerjugendparole „Blut und Ehre“ - ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, dessen Verwendung strafbar ist. Allerdings haben Naziparolen nach dem Karlsruher Urteil nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache ihre charakteristische Prägung erfahren
Laut Urteil aus 2009 sind diese Parolen nur auf deutsch verboten.

Gibt mehrere Artikel zu dem Urteil, mein Zitat hab ich aus folgendem Artikel:https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bgh-urteil-nazi-parolen-in-fremder-sprache-nicht-strafbar-1838198.html

@Marfrank


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Verbotene Parolen

19.04.2024 um 14:29
Wie ist die Situation bei abgewandelten Parolen? Wäre zum Beispiel "Alles für Germania" auch wie "Alles für Deutschland" verboten?

Im Übrigen: warum ist man eigentlich so davon überzeugt, dass das Verbieten von Parolen und Zeichen aus der Nazizeit so viel gegen die Verbreitung von Ideen aus der NS-Zeit hilft? Wenn man bedenkt, wie ruhmlos das "3. Reich" zu Ende ging, dann sollten sich einschlägige Organisationen sowieso andere Symbole aussuchen!


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Verbotene Parolen

19.04.2024 um 14:39
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Im Übrigen: warum ist man eigentlich so davon überzeugt, dass das Verbieten von Parolen und Zeichen aus der Nazizeit so viel gegen die Verbreitung von Ideen aus der NS-Zeit hilft?
Ist das denn überhaupt der Grund für das Verbot?
Wo hast du das her?


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Verbotene Parolen

19.04.2024 um 15:55
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Wie ist die Situation bei abgewandelten Parolen? Wäre zum Beispiel "Alles für Germania" auch wie "Alles für Deutschland" verboten?
Kommt darauf an, würde ich sagen.

Je nachdem bestimmt auch nur Auslegungssache von Rechtsprechungen.
Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

Ps.
Kennzeichen ist nur ein Oberbegriff - darunter fallen halt auch verbotene Parolen oder diese, die Verbotenen zum Verwechseln ähnlich sind/wären.


Wie streng man das auslegt oder je nachdem auslegen würde - keine Ahnung.

Da gibt es bestimmt aber auch schon Urteile zu, an denen man sich dann orientieren könnte.


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Verbotene Parolen

19.04.2024 um 16:31
Zitat von emanonemanon schrieb:Ist das denn überhaupt der Grund für das Verbot?
Als "nicht-Jurist" habe ich das so verstanden:

Die SA ist eine verbotene Organisation - daher sind auch die Kennzeichen und der Wahlspruch der SA verboten.

Das gleiche gilt auch für andere Organisationen
- Bei verbotenen Motorrad-Clubs wurde auch die "Kutte" mit dem Club-Logo verboten
- Mit dem "Islamischen Staat" wurde auch die "IS-Flagge" verboten


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Verbotene Parolen

19.04.2024 um 16:37
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Wenn man bedenkt, wie ruhmlos das "3. Reich" zu Ende ging, dann sollten sich einschlägige Organisationen sowieso andere Symbole aussuchen!
Leider dürfte unstrittig sein, dass es immer noch oder auch schon wieder deutsche Staatsbürger gibt, die dem damaligen Gedankengut nicht ablehnend gegenüberstehen.
Letztendlich geht es hier doch um den § 86 StGB, im Fall Höcke um § 86a StGB.
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder
2.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
Zitat von FrankMFrankM schrieb:Die SA ist eine verbotene Organisation - daher sind auch die Kennzeichen und der Wahlspruch der SA verboten.
So sehe ich das auch. Aber ist der Grund dass man weiterer Ausbreitung entgegen wirken will, will man Opfern und Nachkommen/Anverwandten ersparen durch den weiteren Gebrauch der Symbolik zu zwingen wieder und wieder daran erinnert zu werden?
Ich weiß es nicht.


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Verbotene Parolen

19.04.2024 um 17:19
Hm, schon irgendwie beängstigend, dass man immer genauestens überlegen muss, was man wie sagt. Wir dürfen nicht stolz auf unser Vaterland sein, oder? Zumindest nach 1945 müsste man noch hinzufügen.

Schlimm, dass es damals soweit gekommen ist, Welkrieg, Vernichtung von Menschen, Eutanasie, Menschenrasse, etc. Hatten damals die Menschen nicht mehr alle Saiten an der Harfe? Was gibt einem Menschen das Recht, sich über andere Menschen zu stellen?

Waren die Menschen damals nicht aufgeklärt? Ich meine, es gab ja keine Auswahl von Radiosendern, Zeitungen und vom Internet ganz zu schweigen.

Aber selbst heute, im Informationszeitalter gibt es noch immer Kriege. Kaum zu glauben. Werde ich nie verstehen.


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Verbotene Parolen

19.04.2024 um 17:27
Zitat von LindströmLindström schrieb:Wir dürfen nicht stolz auf unser Vaterland sein, oder?
Generell finde ich es sinnvoller auf eigene Leistungen stolz zu sein. Wenn man sich mangels Masse oder aufgrund irgendeines Bedürfnisses in den Nationalstolz flüchten muss, dann sollte der Grund des Stolzes nicht das Dritte Reich und die damit verbundenen Gräueltaten sein.
Das fände ich schon sehr bedenklich.


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Verbotene Parolen

19.04.2024 um 19:00
Solche Verbote, jetzt mal insbesondere nur mal Parolen und Grüße bezogen, sind auch immer ein Zeichen und eine Abwehr, dass bestimmter Sprache als Oberbegriff gar nicht erst wieder salonfähig durch die breite Gesellschaft getragen wird bzw. nicht zur Alltagssprache wird und dadurch auch immer die Gefahr besteht die NS-Zeit zu relativieren.


Worum geht es dem TE eigentlich genau, wenn ich fragen darf? Allgemeine Neugier oder darum, um die Frage, wie man sich patriotisch verhalten - auch nur patriotisch äußern kann - ohne sich dabei strafrechtlich angreifbar zu machen?


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Verbotene Parolen

19.04.2024 um 19:05
Sollte man verbotene Organisationen alle gleich bewerten

Ich würde folgende Fälle unterscheiden:

- Organisationen, deren Verbot durch einen Regimewechsel in Deutschland zu Stande kam. Hierzu gehören alle - heute verbotenen - Organisationen des einstigen NS-Regimes, aber auch Organisationen der einstigen DDR ( Sollte man hier nicht unterscheiden zwischen verboten und aufgelöst?)
- Organisationen, die dazu da sind, verbotene Dinge zu tun (zum Beispiel Verbrecherbanden, Terrororganisationen)
- ausländische Organisationen (hier löst ein Verbot in Deutschland das Problem nur teilweise)


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Verbotene Parolen

20.04.2024 um 08:55
@rhapsody3004

Dem TE wird's wohl um neugierde gehen was alles verboten ist und in welchen Abwandlungen.

Angefeuert wird das ganze die Anklage von Björn Höcke oder wie er heißt haben.

Denke aber viel mehr lässt das Thema an Gesprächsstoff nicht zu 😄


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Verbotene Parolen

20.04.2024 um 09:37
Zitat von FrankMFrankM schrieb:Mit dem "Islamischen Staat" wurde auch die "IS-Flagge" verboten
Das Schwarze Banner der Schahada ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Nur dann, wenn etwas Zusätzliches drauf ist, was eindeutig auf eine verbotene Organisation schließt.


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Verbotene Parolen

20.04.2024 um 10:06
Zitat von BishamonBishamon schrieb:Nur dann, wenn etwas Zusätzliches drauf ist, was eindeutig auf eine verbotene Organisation schließt.
Eher wenn die Verwendung im Zusammenhang mit einer verbotene Organisation steht.

Gilt auch für andere Symbole
Die Verwendung des Zahnrad-Logo der "Deutschen Arbeitsfront" ist im Zusammenhang mit politischen Organisationen verboten (Hammerskins, Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei)
Das fast identische Zahnrad aber auch Teil des Logos des THW problemlos verwendbar.


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