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Scharia in Frankfurt

109 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankfurt, Scharia, Marokkanischer Kulturkreis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
caoz ehemaliges Mitglied

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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:12
ich sehe gerade mein satzbau ist ein wenig verkehrt habe zu schnell geschrieben,aberder
inhalt stimmt zumindest !!

it wasn't my intention,excuse me

MFGCAOZ

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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:14
@caoz ,

die Meinungsfreiheit unterliegt den Gesetzen, welche diese Richterinwissen sollte. Das ist nicht akzeptabel, wenn man die Gewaltausübung in einem Kulturkreisrelativiert. Schiließlich ist sie eine Richterin, die ein Richterspruch begründet.

---Diese richterin darf ja wohl noch mit zitieren dürfen ,oder nicht???!---

Diese Richterin sollte lieber etwas aus dem Grundgesetz über das Recht aufUnversehrtheit zitieren. Der Koran hat in der dt. Rechtsprechung nichts verloren.

---oder willst du ihre meinung durch irgendwas beschneiden ,auch wenn sich solch eineperson auf diesen schmalen grad begibt und es den anschein hat das sie sich auf diescharia beruft !! ---

Sie wird von den Steuergeldern bezahlt und sollte währendihrer Arbeit auch auf das dt. Recht beziehen und keine Ausflüge in die Scharia machen.(Selbst wenn sie keinen Einfluss auf den Urteil haben.)


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:20
Eine Richterin hat in Amt und Würden keine Meinung auszusprechen, sondern "nur" Recht zusprechen! Vor allem ist es völlig inakzeptabel, wenn sie Bezüge für ihr Urteil ausgrundgesetzwirdrigen "Quellen" bezieht. Solche Assoziationen sind nicht vereinbar mitihrem Amt und deshalb hoffe ich auf ein Prüfverfahren.
Natürlich hat sie mit ihrerAussage raasistische Tendenzen ihrerseits gezeigt!!!


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:30
Mir scheint so als wäre die Richterin unter Druck gesetzt worden


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caoz ehemaliges Mitglied

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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:31
@all,
mag ja alles richtig sein was ihr sagt ,aber dennoch weiss keiner von euch sogenau wann sie das gesagt haben soll ! wenn sie sowas nach der rechtssprechung (nach demurteil) äussert war es ihre eigene meinung zu dieser sache !! sowas steht ihr zu, inbezug auf meinungsfreiheit !!!

und ausserdem muss ich sagen dass ich es tollfinde wenn sich deutsche richter sich mit dem thema islam ausserhalb ihrengeschäftszeiten damit befassen!!!

finde ich persönlich nicht schlecht und siezeigen jede menge respekt, anderen kulturen und deren religionen gegenüber !!



MFG CAOZ


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:36
----wenn sie sowas nach der rechtssprechung (nach dem urteil) äussert war es ihre eigenemeinung zu dieser sache !----

Wenn jemand eine verfassungswidrige Meinungvertritt und ein Amt als Richter ausübt, dann sollte es einem schon nachdenklich machen.:{


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caoz ehemaliges Mitglied

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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:46
zitate aus der scharia daran ist nichts verfassungswidrig !! warum kann sich jederdeutsche und jeder ausländer hier im buchhandel den koran besorgen !!

wenn derkoran ach so verfassungswidrig wäre wie du sagst dann wäre er hier verboten,oder nicht??

sie kann zitieren wenn oder was sie will sofern es nicht auf dem index steht!!

fazit: daran ist nichts verfassungswidriges

MFG CAOZ


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:47
Die Verfügbarkeit eines Buches hat NICHTS damit zu tun, dass sich unser Rechtssystem nunmal auf das GRUNDGESETZ und die VERFASSUNG und nicht auf einen ollen Schinken wie denKoran oder die Bibel stützt. Und das ist gut so und wird so bleiben.


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caoz ehemaliges Mitglied

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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:51
@ polos,

sie begeht weder volksverhetzung oder volksaufwiegelung mit ihreraussage,oder nicht??

was du gerade machst bezeichne ich als interpretation eineraussage und anprangern !!! das ist nicht die feine deutsche art ,lass dir das mal gesagtsein !!

MFG CAOZ


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:52
@caoz ,

die Behauptungen, dass die Gewalt in bestimmten Kulturkreisen ja normalsei und die betroffene Person dadurch ja weniger geschädigt wäre als z.B. eine Person ausdem dt. Kulturkreis, sind verfassungswidrig.

---sie kann zitieren wenn oder wassie will sofern es nicht auf dem index steht!! ---

Ein Richter hat wie einPolizist eine Vorbildfunktion, so gelten für diese Berufe weitaus strengere Regelungenals für normale Bürger. Und DAS ist auch GUT so!


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:56
Wie ich schon erwähnt hatte, hat der Verfassungsschutz eine -zum Teil- grundgesetzwidrigeHaltung der Sharia(auslegung?) festgestellt. Sie ist in Teilen nicht mit den in unseremGrundgesetz verankerten Rechten vereinbar! Von daher ist es ihr auch nicht erlaubtStellen zu zitieren, die nicht mit unserem Gesetz im Einklang stehen.

Undselbstverständlich darf die Richterin eine Meinung haben, sollte die Meinung jedoch vondem Grundgesetz abweichen (denn darauf hat sie ihren Treue-Eid geleistet), so ist dieRichterin in ihrem Amt für mich nicht mehr tragbar!

Außerdem sind wir hierSäkular und deswegen gehört was religiöses generell niht zur Rechtsaprechung!


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 16:59
@ Polos

Urteile werden innerhalb eines relativ abgesteckten Gebiets gefällt,deshalb ist es z.b. nicht möglich für Vergehen ein höheres Strafmaß zu fordern / stellenals es der Gesetzgeber vorsieht.

Wenn wir die Faktenlage berücksichten hat sieein durchaus angemessenes, innerhalb ihres Ermessungsrahmen, korrektes Urteil vollzogendenn >

- die Auflagen die an den Angeklagten gestellt worden sind hat er soweiterfüllt das mögliches Fehlvergehen nicht in den Prozess (und damit Urteil)miteingeflossen sind.

- Das Ende des Einjährigen Scheidungsjahrs liegt in einemsehr überschaubarem Rahmen.

- Und, soweit ich das richtig sehe, wurde dieZerüttung der Ehe richtig erkannt und es kommt nicht zu einem weiteren DreijährigenAussetzen der Scheidung bei möglichen Wiederspruch des Angeklagten.

Aufgrunddieser Fakten ist das Urteil in keinem Falle Anfechtbar, selbst der von dir erwähnteRichter hätte sich schwer getan die Sachlage anders einzuschätzen.

Richtig istaber das daß zitieren von Urteilsbegründungen aus anderen Rechtsquellen/ Moralkodexenrechtlich unerwünscht ist da eben unser GG solche Fälle ausreichend abhandelt.

Was auch immer sie da geritten hat, tja....mal sehen was sie sagt wenn der Rauch sichgelegt hat ;)...aber dennoch ist und bleibt ihr Urteil legitim wenn auch die Begründungpolitischer Selbstmord war.

mfg


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 17:06
@Champloo

Ihr Urteil war falsch! Weiterhin bestehende Morddrohungen (und die gabes nunmal laut Aussage der Zeugin) begründen den Härtefall (Härte-Scheidung=
Besondere Härte liegt laut Paragraf 1565 BGB vor, wenn es einer Seite unerträglichist, dass die Ehe auch bei räumlicher Trennung besteht. Das Trennungsjahr entfällt dann.Als Gründe werden etwa psychische Probleme und Morddrohungen akzeptiert.)
Und wegenihrer Befangenheit ist sie ja auch mittlerweile von dem Fall abgezogen worden und dieEntscheidung der Richterin wurde mittlerweile korregiert.


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caoz ehemaliges Mitglied

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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 17:10
@against_nwo

wie du selbst schon betonst:

"Wie ich schon erwähnthatte, hat der Verfassungsschutz eine -zum Teil- grundgesetzwidrige Haltung derSharia(auslegung?) festgestellt." !!

da sind wir bei der auslegung als solche,genau so sehe ich das auch .

ich habe in einem meiner postings hier im threatauch die bibel zitiert !!!
dann sind teile der bibel grundgesetzwidrig !!
wobitte steht im grundgesetz das man seine kinder körperlich züchtigen darf???

DASIND WIR SCHON WIEDER BEI DER AUSLEGUNG als solche?!!!
solche diskussionen führen zugarnichts man dreht sich scheinbar nur im kreis!!

wenn du jetzt noch jedenrichter, der in seinem leben aus der bibel zitiert hat einkerkern möchtest ,dann kann ichdir nur sagen ,bricht unser rechtssystem zusammen !!!

MFG CAOZ


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 17:15
@caoz

Was auch immer so alles in unserer Bibel stehen mag, das Schöne daran ist:Wir sind Säkular! Wir haben das Recht auf Erden von der "Eingabe von oben" getrennt aberdie Sharia verkörpert durch Gott gesprochenes Recht. Wir fällen unsere Urteile nicht imNamen Gottes, sondern im Namen des Volkes.


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 17:16
"dann sind teile der bibel grundgesetzwidrig !!"

Ist doch nix neues...


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caoz ehemaliges Mitglied

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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 17:19
seit froh das es solche richterin'inen in unserem land gibt ,die auch mal gegen den stromschwimmen ! sollte es auch noch so verkehrt sein ,es regt zum nachdenken an ! mehr kannich persönlich dazu nicht mehr sagen ,aus diesem grund ziehe ich mich auch wieder einwenig zurück . und beobachte diesen threat im hintergrund ,meine frau hat gerade essenzubereitet ich hab nen tierischen kohldampf ,ich wünsch allen die jetzt essen nen gutenabo ,bis denne jungs ....

haut euch nicht die köpfe ein es führt zu garnichtsausser kopfschmerzen!!!

cu later

MFG CAOZ


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 17:23
@caoz
NEIN, ich bin nicht froh wenn wir Richter/innen haben die für ihre rassistischangehauchten Entscheidungen grundgesetzwirdrige Zitate heranziehen!
Mit solch einerMeinung würde ich mich auch zurück ziehen... ;-)

Guten Appetit trotzdem!


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 17:24
""Koran-Richterin" bedauert Vorfall

Frankfurt/Main (RPO). Die Familienrichterin,die mit ihrem Hinweis auf ein angebliches Gewaltrecht im Koran verwiesen hatte, bedauertnach Angaben eines Justizsprechers den Vorfall. Sie habe auf keinen Fall den Eindruckerwecken wollen, sie billige eheliche Gewalt. Über die heftigen Reaktionen sei sieerschrocken.


Gleichwohl handele es sich bei der Begründung, mit der dieRichterin Prozesskostenhilfe für die Scheidung einer Frau von ihrem marokkanischenEhemann abgelehnt habe, um einen "schrecklich misslungenen Versuch", der weder vertretbarnoch akzeptabel sei, sagte der Sprecher des Amtsgerichts, Bernhard Olp, weiter.


Die Richterin habe aus ihrer eigenen Sicht alles getan, um die Frau vorÜbergriffen ihres Mannes zu schützen. Aus diesem Grund habe sie auch keinen Anlassgesehen, für eine vorzeitige Ehescheidung Prozesskostenhilfe zu gewähren, erklärte Olp.Sie habe deswegen entschieden, formal den Ablauf des üblichen Trennungsjahres abzuwarten.Um dies zu begründen, habe sie einen Beleg im Koran gesucht und sei dann stolz gewesen,dass sie die Sure 4,34 als Quelle gefunden habe. Dass man daraus interpretieren könne,sie wolle den Koran auf das deutsche Recht anwenden, habe die Richterin nicht gesehen.


Olp erklärte, man werde etwaige disziplinarische Maßnahmen gegen dieJuristin prüfen. Der scheidungswilligen Frau sei mittlerweile Prozesskostenhilfe gewährtworden. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass jetzt noch ein Scheidungsurteil vorAblauf des Trennungsjahres Mitte Mai gefällt werde."

Quelle:http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutschland/420433


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Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 17:29
es kann nicht angehen das ein mann seine frau schlägt, sie womöglich noch unterdrückt undihr noch ganz andere sachen antut, quasi straflos davon kommt. um ein solchesgewaltproblem kann man sich auch nicht mit dem koran drumherum drücken. und mit bedienungdes antiislamismus hat das nix zu tun, meine sätze. nur für den fall das es mir jemandvorhalten will.

man muss für das recht auf meinungsfreiheit undreligionsfreiheit eintreten. aber ebenso muss man für diejenigen einstehen die sich einerreligion entziehen wollen, die ihr leben selbst bestimmen möchten und man darf sie aufgar keinen fall in ihrer mündigkeit untergraben bzw. derer berauben. in der frankfurterrichterin hat die junge araberin alles andere als eine helferin in der not gefunden.


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