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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

1.046 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Gesetz, Geschlechtsverkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:26
Link: oraclesyndicate.twoday.net (extern)

Auch wenn es keiner mitgekriegt hat, es gibt ein neues Sexualstrafrecht.

Liest man das einfach durch, dann scheint da nichts schlimmes dran. Analysiert man es aber genau, dann kommen folgende Sachen dabei raus:

--------------------
- Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.

-Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

-Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert it, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.

-Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zuverstehen.

-Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene.

-Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)

-Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe).


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:27
Und wie sich das neue Gestzt auswirkt??

Mal ein paar Beispiele:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keineFreund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

Anderes Beispiel:

Kurt, 17, der eine Begabung zum Zeichnen hat, skizziert ein paar Zeichnungen von seiner Freundin Heide, 16. Ohne Kleidung. Aus dem Gedächtnis. Er bringt es fertig, die Zeichnungen so gut zuteffen, dass man Heide eindeutig erkennen kann. Eine Zeit später verliebt er sich in ein anderes Mädchen und die beiden trennen sich. Noch später findet Kurts kleine Schwester Hanne, zu diesem Zeitpunkt 16, die Zeichnungen und zeigt sie Schulfreunden, um mit den Fähigkeiten des Bruders anzugeben. Die Schulkameraden erkennen Heide auf den Zeichnungen, die in die gleiche Schule geht und erzählen ihr von den Akt-Zeichnungen. Heide, die immer noch sauer auf Kurt ist, zeigt ihn wegen Herstellung von Kinderporno und Hanne wegen Verbreitung von Kinderporno an.

Ergebnis: Zwei weitere Leben zerstört. 4 Jahre Mindeststrafe! Sexualverbrecherkartei!

Nächstes Beispiel:

Herr Kalter hat mit seinem Nachbarn Müller Ärger. Beide haben unterschiedliche Ansichten über Gartengestaltung und stehen in Dauerfehde. Einmal wurde Kalter sogar von Müller angezeigt. Das führte zwar zu nichts, aber Kalter lauert schon seit langem nach einer Möglichkeit, Müller mal wirklich einsauswischen zu können. Da sieht er eines Tages die 16-jährige Tochter Müllers mit ihrem Freund, eng umarmt. Er spioniert den beiden nach und wirklich, an einem der nächsten Abende fahren die beiden im Auto des Vaters des Freundes auf einen abgelegenen Waldparkplatz vor der Stadt und Kalter kann beobachten, wie das Auto in Schwingungen gerät. Er pirscht sich heran und kann ein hervorragendes Bild von beiden beim Sex im Auto auf nehmen.

Er zeigt das Mädchen wegen Verleitung zum Sex mit Kindern an, denn er hat herausgefunden, der Freund ist erst siebzehn. Müller reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Verbreitung von Kinderporno, denn Kalter hat das Foto an die Polizei weitergegeben. Das Ende mag sich jeder selbst ausmalen.

Weiteres Beispiel:

Der kleine Uwe, 12 und seine Spielkameradin Eva, 10 haben Doktor-Spiele gemacht. Sie haben sich gegenseitig gezeigt, wie sie „da unten“ aussehen, haben sich angefasst und Eva hat auch Uwes Penis kurz in den Mund genommen.Evas Mutter hat alles herausbekommen und zeigt Uwe bei der Polizei an. Er wird zu einer Jugendstrafe verurteilt und ist für den Rest seines Lebens in der Kartei der sexuellen Straftäter, die öffentlich zugänglich ist.

Anderes Beispiel:

Die beiden Schulkameraden Heide und Tom, beide 15, sind befreundet. Tom küsst Heide und sie küsst ihn zurück. Nach einiger Zeit beginnen sie auch Petting miteinander zu machen, d.h. Tom streichelt Heides Brüste unter der Kleidung und Heide rubbelt Toms Penis durch den Stoff der Hose. Später gehen sie auch dazu über, das Petting noch ausweiten, indem Heide in Toms Hose fasst und ihn stimuliert und Tom Heide zwischen den Beinen stimuliert. Sie werden einmal von einer Lehrerin dabei erwischt, die sie anzeigt. Beide werde zu langen Haftstrafen verurteilt, jeweils, weil sie den anderen zu sexuellen Handlungen „verleitet“ haben und sind nun ihr Leben lang als Sexualstraftäter in den öffentlich zugänglichenRegistern.

Oder:

Herr Valerio hat zwei Töchter, zwei bildhübsche kleine Mädchen. Da er ein Foto-Fan ist, macht er oft und in allen möglichen Situationen Fotos von ihnen. Er hat die elektronischen Fotos in seinem Computer gespeichert. Mit dem Bundestrojaner wird er bei einer umfassenden Fahndung wegen Kinderpornographie mit erfasst. Drei der Fotos von seinen Töchtern wurden von den Spezialisten als Kinderporno eingestuft, weil die Mädchen darauf „erotisch posieren“, wie das kleine Mädchen schon einmal tun. Es nützt Herrn Valerio nichts zu betonen, dass die beiden auf den Fotos voll bekleidet sind, weil die Nacktheit ausdrücklich nicht als Kriterium von „Kinderporno“ definiert ist. Er wird als Hersteller von Kinderporno und Leiter eines Kinderporno-Ringes im Internet zu langjähriger Haftstrafe verurteilt.

Aber es geht noch absurder:

Michael, 22, und Klara, 16, heiraten (das Mindestalter zur Eheschliessung bei Frauen ist 16 Jahre). Bereits nachweniger als einem Jahr Ehe bringt Klara einen gesunden Jungen zur Welt. Eine Person, die beiden nicht wohlgesonnen ist, zeigt Michael als Kinderschänder und Vergewaltiger an. Tatsächlich muss Klara vor Gericht zugeben, dass Michael sie nach der Hochzeit dazu angehalten hat, mit ihm Sex zu machen. Damit hat er nicht nur ein „Kind“ zu sexuellen Handlungen `verleitet`, sondern auch ein „Kind“ vergewaltigt, denn Klara als „Kind“ konnte ja keine gültige Zustimmung zum Geschlechtsverkehr geben. Michael wird einen wesentlichen Teil seines Lebens im Gefängnis verbringen.

Oder dieses Beispiel:

Kevin, 17, und Monika, 16 gehen miteinander. Kevin würde gerne Sex mit ihr machen, aber Monika will nicht. Kevin, der seinen Phallus für unglaublich schön hält, hat eine Anzahl von Fotos von seinem eregierten `Ding` gemacht. Auf einigen davon kann man auch ihn erkennen. Er zeigt ein paar dieser Fotos Monika. Er glaubt anscheinend, sie damit umstimmen zu können. Monikas Muttererwischt ihn dabei und zeigt ihn an. Er wird verurteilt wegen Verbreitung von Kinderporno (4 Jahr Mindeststrafe) und wird sein Leben lang auf der Liste der „sexual offenders“ stehen, die im Internet eingesehen werden kann, mit Adresse, Lichtbild usw.

Aber auch noch weit häufigere Fälle werden erfasst:

Ludwig, 31, so wie Millionen andere, hat ein Anzahl von Porno-Fotos und -Videos aus dem Internet auf seinen Computer heruntergeladen. Die Modelle in Pornos im Internet sind in der Regel über 18, meist wird dies auf den Websites auch ausdrücklich betont. Allerdings laden nur die wenigsten zusätzlich zu den Fotos auch die Eingangs-Site auf den Computer, wo dies steht. Ebensowenig werden Fotos und Videos zu den Sites zugeordnet, von denen sie heruntergeladen wurden.

So kommt es, wie es kommen musste: Bei der Suche nach Kinderporno im Internet mit dem Bundestrojaner wird routinemässig auch Ludwigs Computer in Augenschein genommen. Man findet unter denPorno-Fotos eine Anzahl, auf denen Modelle abgebildet sind, die jung aussehen, eventuell jünger als 18. Er wird wegen besitz von Kinderporno angeklagt und verurteilt. Da Ludwig solche Fotos auch auf jenem Teil des Computers hatte, den er in Austauschbörsen im Internet für andere zum Herunterladen zur Verfügung stellt, wird er auch wegen Verbreitung von Kinderpornos im Internet und Leiten eines Internet-Kinderporno-Ringes angeklagt und verurteilt. Es nützt ihm nichts, darauf hinzuweisen, die Modelle seien alle über 18 gewesen, da der Gesetzestext ausdrücklich den Gegenbeweis in den Fällen ausschliesst, in denen Personen abgebildet sind, die jünger als 18 aussehen. Man ist also auch schuldig, wenn man beweisen kann, die Person war schon 18 Jahre alt.

Wer das beurteilen mag und welche Kriterien zu dieser Aussage führen („sieht jünger als 18 aus“), ist ausdrücklich offen gelassen worden. Damit entspricht das Gesetz nicht den mindesten Ansprüchen der Bestimmtheit, denenein Gesetz eigentlich entsprechen muss, aber das ist im Unrechtstaat Bundesrepublik ja nichts Neues mehr, nachdem ja jetzt der Verdacht, eventuell ein Terrorist zu sein, bereits zur vorbeugenden Hinrichtung ausreichen soll.


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07.09.2007 um 12:28
und noch ein paar Beiuspiele:

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Nehmen wir noch einen anderen extremen Fall:

Ein 17-jähriger schiesst einen Schnappschuss von seiner Freundin, ebenfalls 17, im Bikini, in dem man sie in einer „erotischen Pose“ sieht, die wohl manchem verklemmten Staatsanwalt als „aufreizend“ erscheinen mag. Selbst wenn er dies Foto niemand zeigt, hat er sich schon der Straftat der Herstellung von Kinderporno schuldig gemacht. Wenn man das Foto bei ihm findet (z.B. auf seinem Computer), er es also nicht unter sicherem Verschluss hat, kommt dazu das Delikt der Verbreitung von Kinderporno: 4 Jahre Haft dürften für all dies kaum ausreichen.

Oder nehmen wir den Webcam-Sex:

Zwei Personen mit 17 Jahren, die sich im Internet kennegelernt haben, zeigen sich vor der Webcam der anderen und masturbieren bis zum Höhepunkt. Aus den Achiven der Site, auf der das ablief, kann die Polizei die Szenen leicht finden und den beiden Computernzurordnen. Die beiden werden gefunden und zu jahrelangen Gefängnisstrafen verurteilt. Sie haben nicht nur „Kinder“ zu sexuellen Handlungen ‚verleitet’, sondern auch Kinderporno auf öffentlich zugänglichen Seiten verbreitet.

Es können aber noch viel einfachere Tatsachen plötzlich zu schweren Verbrechen werden. Hat ein Jugendlicher z.B. ein Foto seiner Freundin, auf dem sie sich räkelt, auf dem Nachttisch, kann dies bereits als Besitz und eventuell sogar als Verbreitung von Kinderporno gelten (es könnten ja andere Personen ins Zimmer kommen und das Foto sehen).

Hinzu kommt, dass für all diese Untaten nun auch der Versuch strafbar sein soll. Damit wird, um nur ein Beispiel zu nennen, bereits die Bitte eines 17-jährigen an seine gleichaltrige Freundin, mit ihm Sex zu machen, zu einem Verbrechen. Er versucht ja, sie zu sexuellen Handlungen zu ‚verleiten’. Weiterhin versucht er sie zu vergewaltigen, denn sie kann als ‚Kind’ ja keine gültige Zustimmung zu sexuellenHandlungen geben.

Berücksichtigt man, dass bereits die überwiegende Mehrheit der männlichen Jugendlichen vor 18 Jahren Sex haben und praktisch alle bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, berücksichtigt man, dass ein wesentlicher Teil der weiblichen Jugendlichen bereits Sex hatten, bevor sie 18 wurden und eine eindeutige Mehrheit von ihnen bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, so wird mit dieser Gesetzgebung praktisch die weit überwiegende Mehrheit der Jugend (mit wenigen Ausnahmen) kriminalisiert.

Ebenso wird durch eine solche Gesetzgebung auch die ganze Naturisten- und FKK-Bewegung kriminalisiert. Wenn bereits Abbildungen von angezogenen Personen, die als erotisch angesehen werden, als Kinderporno interpretiert werden können, um wieviel mehr die von nackten jungen Personen. Durch die einzige Definition „aufreizend“ wird jegliche Abbildung nackter Personen unter 18, auch wenn siesich lediglich im Hintergrund eines Bildes befinden, zum Schwerverbrechen.

Man wird also jegliche Fotoapparate aus den FKK-Camps entfernen müssen. Aber schlimmer noch, auch alte Fotos aus der Zeit, als FKK noch nicht kriminell war, sind natürlich verbrecherisch. Man wird also alle solchen Fotos feinsäuberlich aus allen Familienalben entfernen müssen und von allen Computern. Nicht genug, denn ein Computer speichert auch alle Abbildungen, die aus ihm entfernt wurden. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr, sich des verbrecherischen Charakters seiner Aktivitäten zu entledigen, höchstens man verbrennt den Computer oder jedenfalls die Festplatte.

Aber es geht nicht nur um Bilder aus FKK-Bereichen, sonden auch um das, was dort vorgeht. Umarmt jemand zum Beispiel eine Person unter 18, könnte dies natürlich bereits als „sexuelle Handlung“ausgelegt werden, speziell da sie unter Nackten vor sich geht. Die Interpretationen sind fast beliebig, da ja nicht mehr klardefinierte „sexuelle Handlungen“ das Kriterium sind, sondern alles „aufreizende“. Und wer will schon wissen, von was manche Personen bereits aufgereizt werden.

Im Kern geht es darum: Hysterisch-extremistische Christen wollen ihre Moralvorstellungen der ganzen Gesellschaft aufzwingen und dies haben sie in den USA auch schon in grossen Teilen geschafft. Nun ist der Rest der Welt dran.

Alle oben genannten Beispiele beziehen sich ganz konkret auf Fälle, die von den Sachverständigen der genannten Anhörung genannt wurden.

Dies ist aber noch keineswegs alles.

In den USA, wo man in dieser Hinsicht schon weiter ist, wurde nun mehr und mehr auf Kinder und Jugendliche geachtet, die etwas taten, was extremistische Christen als sexuelle Übergriffe interpretieren, wir normalen Menschen als „Doktorspiele“ oder im allerschlimmsten Fall als „Ungehöriges“. Einen Artikel zu diesem Thema hat eine Journalistin in der „New York Times“veröffentlicht:

http://www.nytimes.com/2007/07/22/magazine/22juvenile-t.html?_r=1&th&emc=th&oref=slogin

Der Titel lautet: „Wie kannst du einen zukünftigen Pädophilen von einem Kind unterscheiden, das Probleme hat, Grenzüberschreitungen zu erkennen?“

Der insgesamt neun Seiten lange Artikel gibt einen interessanten Überblick über das, was auf dem Gebiet von Kindern und Jugendlichen, die nach US-Version „Sexual Offenders“ sind, in den letzten Jahren vor sich ging. Die Journalistin beschreibt unter anderem folgende Fälle:

- Ein Elfjähriger hatte einem Mädchen in seiner Altersklasse unter Umständen, die nicht beschrieben wurden, zwischen die Beine gefasst, nur für einen Moment. Er wurde dafür in eine Art von Jugendgefängnis gesperrt und ist nun als „Sexual Offender“ in den öffentlich zugänglichen Listen von Kinderschändern. Er wird sein ganzes Leben lang mit Bild, Adresse usw. für jeden im Internet zugänglich sein als „Kinderschänder“.
- Ein andererJugendlicher, dessen genaues Alter nicht genannt wird, hatte Kontakt mit einem zehnjährigen Jungen. Dabei lutschte ihm der Zehnjährige den Penis. Er wurde in eine Art von Irrenhaus gesperrt, wo er eine psychologische Heilbehandlung durchmachen musste, die u.a. beinhaltete: Er musste jeden Tag zunächst ein Geständnis über seine `Verbrechen` ablegen, bevor die Sitzung beginnen konnte.Auch er ist auf der „Sexual Offender“-Liste.
- Ein „Johnny“ war elf, als er seine vier Jahre alte Schwester dazu brachte, ihm den Pimmel zu lutschen. Das galt als versuchte Vergewaltigung und er ist nun auf der Liste der „Sex Offenders“ mit Foto, Adresse usw.
- Ein anderer Jugendlicher wurde als Kind von erwachsenen Personen sexuell missbraucht und lernte so sexuelle Dinge. Als Jugendlicher fasste er jüngeren Mädchen an den Hintern. Auch er ist nun eine Art von Vergewaltiger und auf den öffentlichen Listen.
- Wieder ein anderer ist ein 13-jähriger, der in der Schule einem jüngeren Mädchenan die Brust gegriffen hat. Auch dies machte ihn zum „Sexual Offender“.
- Da war auch ein 13-jähriger, der seine Penis am Hintern einer Schulfreundin gerieben hat, die 10 war – beide bkleidet.
- Oder der 14-jährige, der (ohne Erfolg) ein kleines Mädchen versucht hatte dazu zu bringen, seinen eregierten Penis zu lutschen.

In all diesen Fällen haben diese Jugendlichen keine Chnace, zum Beispiel vor einem ordentlichen Gericht, wie das jedem Erwachsenen zugestanden wird, einen Prozess zu bekommen, wo man einen Verteidiger hat, Gutachter bestellen kann und die Beweise einsehen. Die meisten von ihren wurden von ihren Eltern bei Psychologen oder Psychotherapeuten in Behandlung geschickt, die sie dann denunzierten. Sie werden durch Richter in einem einseitigen Akt in Besserungsheime geschickt, oder in Zwangstherapien oder einfach als „Sexual Offender“ gebrandmarkt ohne eine sonstige Strafe.


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07.09.2007 um 12:29
ist euch klar was da auf uns alle zukommt?

Mitteralterliche Moral, Denunziation, zerstörte Leben, verklemmte Sexzualität, scheinheilige Moral.

Nahezu ALLE unter 18 werden KRIMINALISIERT.

Ihr ALLE gehört in den Knastm, ist euch das klar?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:30
>>>Das wirkt sich dann so aus, das JEDER sexuelle Verkehr einer Person unter 18 strafbar ist.<<<

das ist äusert paradox war nicht germanys next topmodel 17 und die eine aus der alice internet werbung????

topmodel ist ja praktisch ein synonym für sex symbol...
???


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:31
"Ihr ALLE gehört in den Knastm, ist euch das klar?"

Nun komm mal wieder runter und übertreib nicht so. :)


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:32
Das finde ich gar nicht schlecht.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:32
natürlich ist diese Gestz völlig weltfremd.

Die >Sendung Germans Topmodells ist nach dem neuen Gestz "Verbreitung von Kinderpornographie" und noch schlimmeres.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:32
@sumppfding

<<Nun komm mal wieder runter und übertreib nicht so. <<

weisst du was. Du liest mal den Link durch den ich gespostet habe und dann reden wir weiter.


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Serg ehemaliges Mitglied

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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:33
XDD Juchu, weg mit dem Dreck


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07.09.2007 um 12:33
@UffTaTa, dann schreib bitte WIR alle und nicht IHR alle, Du willst Dich doch wohl nicht besser darstellen, als andere hier sein könnten.


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07.09.2007 um 12:34
und die Raktion unsere Politiker ist auch "lustig".

Wie die meisten Bundebürger wussten die nämlich auch überhaupt nicht was da per EU-Gesetzgebung auf sie zukommt:

----------------

Interessant war die Reaktion der Bundestagsabgeordneten des Ausschusses, der die deutsche Sexualstrafrechtsreform im Moment berät, auf die Aussagen der Experten am 18. Juni in Berlin. Die Abgeordneten der grossen Koalition hüllten sich in Schweigen, denn sie konnten ja nicht widerlegen, was die Experten gesagt hatten, sind andererseits aber an die Koalitionsdisziplin gebunden – werden das Gesetz also wohl durchwinken.

Ein Abgeordneter der FDP sagte, man müsse noch besser studieren, was da eigentlich im Gesetzentwurf stehe. Der grüne Abgeodnete zeigte sich entsetzt und will seine Fraktion gegen den Entwurf in Stellung bringen (was allerdings keine realen Auswirkungen haben wird).

Man muss also befürchten, wenn es keine wirklich heftigen Proteste geben wird, wirdman versuchen, dies alles durchzusetzen – oder jedenfalls sehr viel davon –– und das Ganze heimlich, still und leise.


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07.09.2007 um 12:36
@Suzmpfding

<<@UffTaTa, dann schreib bitte WIR alle und nicht IHR alle, Du willst Dich doch wohl nicht besser darstellen, als andere hier sein könnten.<<

du hast noch nicht kapiert was das Gestz bedeutet.

Da ich weit über 18 bin und keine sexuallen Kontakte zu Personen pflege die unter 18 sind (oder so aussehen) bin ich (fast) draußen.

Da ich aber auf meiner Festplatte auch ein paar Playboy-Hefte habe und einige der Mädels darin "aussehen" (das reicht!) als wäre Sie unter 18 (auf jedenfall kan das ja jemand behaupten, da reicht) habe ich auch Kinderpronographie im Hause.


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Serg ehemaliges Mitglied

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07.09.2007 um 12:37
Das find ich ja lustig =D

Erst dieser ganze Seismus in den Medien und dann so was xD


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Serg ehemaliges Mitglied

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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:37
*Sexismus


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:40
Dieses Gestz ist der schwerwiegendste Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Dagegen sind die ganzen Überwachungs-Gesetze Weicheier.

Die Auswirkungen dieses Gestz bedeuten faktisch, das JEDER dkriminalisiert werden kann, solange sich jemand indet der ihn anzeigen will.

Das bedeutet Denuziantentum, öffentlicher Pranger missliebiger Personen, völlige Rechtsunsicherheit (da die subjektive Meinung des Anklägers zur Verurteilung ausreicht) usw. usf.

Ich bitte euch, reisst keine blöden Witze über diese Sache und spielt das nicht herunter.

Es betrifft JEDEN und die ganze Sache stinkt so gottserbärmlich nach Unrecht, das gibt es doch gar nicht.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:40
ich glaube das gesetz wird eines der gesetze wo niemand befolgt wie das rauch gesetz wo jugendlichen verbieten in der öffentlchkeit zu rauchen....oder das rote licht auf der strasse wo man ja angeblich anhalten soll:P


spass bei seite glaube kaum das man das konsequent durchziet frage mich aber wirklich woher die moral welle kommt nach diesen ganzen gesetzen zigaretten,alk steuer...man will die menschen irgendwie immer mehr einem ideal anpassen obwohl ich die gesetze teilweise net schlecht finde.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

07.09.2007 um 12:41
OMG hab ich auch noch nix von gehört

Ihr ALLE gehört in den Knastm, ist euch das klar?

Wusste garnicht das bei Allmy alle unter 18 sind. *g*

Mal im ernst, das ist schon Hammerhart und ein starkes Stück was die Gesetzesgeber sich da wieder ausgedacht haben.
Absurd und lächerlich :(


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07.09.2007 um 12:43
>>>Wusste garnicht das bei Allmy alle unter 18 sind.*g*<<<

Alleine kann man sich auch schwer strafbar machen....noch


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07.09.2007 um 12:43
@palamut

<<ich glaube das gesetz wird eines der gesetze wo niemand befolgt<<

natürlich nicht, aber jeder kann angezeigt und verurteilt werden. Den DAS ist die Auswirkung dieses Gesetzes. Da keiner es befolgt, kann jeder angezeigt und verurteilt werden. Es muss sich nur jemand finden der ihn anzeigt. Und Neider, Missgünstlöinge, Feinde, etc. hat JEDER.


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07.09.2007 um 12:44
hi

das ist ja toll da mach ich schon fast besser schluß mit meiner freundin sie ist auch 17
ih weiß finde das schon ein bischen krass

grüß


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