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Geltungsdauer des Grundgesetzes

387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Deutschland, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geltungsdauer des Grundgesetzes

25.04.2008 um 02:23
der parlamentarische Rat hat die Verfassung erdacht, wie oft denn noch, hättest du mal in der Schule aufgepasst...das weiß sogar ich als Ossi, den die Geschichte der BRD vor 1990 eigentlich egal sein könnte.

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

25.04.2008 um 19:40
Das Grundgesetz ist sozusagen unsere Verfassung. Geltungsdauer im Prinzip unbegrenzt - ausser das Volk will irgendwann etwas anderes. Wie sich das formieren könnte ist spekulativ, aber es müsste zumindest mehrheitlich und eindeutig Volkes Stimme erkennbar werden.

Was mir Sorgen macht, ist die EU-Verfassung die, möglicherweise irgendwann unser Grundgesetz ausser Kraft setzen könnte. Das wäre zumindest denkbar. Aber das wäre dann im eigentlichen Sinne eben nicht im Sinne des Grundgesetzes und auch nicht im Sinne des Volkes, sondern nur der Volksvertreter - aber das ist für den Parlamentarier sozusagen ein und dasselbe - und genau das ist das Problem.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

26.04.2008 um 01:20
@GilbMLRS,
sollte auch nur ein Beispieil sein, wie mit den "Namen des Volkes" umgegangen wird.
Der Berliner CDU Fraktionschef Friedberg Pflüger sei z. B lange ein Gegner der plebiszitären Demokratie gewesen. UAus nem Artikel über den Volksentscheid bezüglich Tempelhof).
Alleine diese Sache gibt schon zu denken, daß die Stimme des Volkes eigentlich nichts wert ist, die Politiker haben das sagen, egal wie das Volk im Einzelfall entscheidet.

Sprich, wie das Volk auch entscheided, wenn es denn gefragt wird, spielt keine Rolle, weil gewisse herren dann doch am "längeren Hebel" sitzen.

Namaste


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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

26.04.2008 um 02:09
@Fabiano:

Was mir Sorgen macht, ist die EU-Verfassung die, möglicherweise irgendwann unser Grundgesetz ausser Kraft setzen könnte.

Außer Kraft setzen nicht unbedingt, aber reformieren durchaus.

Deutschland hat ja jüngstens durch den Bundestag zugestimmt, und die Zustimmung des Bundesrats dürfte außer Frage stehen. Die Meinung des Volkes hat dabei freilich niemanden interessiert, außer den Linken, die sich für eine Volksaufklärung- und Abstimmung ausgesprochen haben.

Der EU-Vertrag stellt eine Verabschiedung von der Demokratie dar

Im Grunde genommen handelt es sich dabei um die ursprüngliche gescheiterte EU-Verfassung, die durch formelle Hintertüren nunmehr fast unverändert wieder als EU-Vertrag in Erscheinung tritt, und diesmal hat man es besser gemacht, sodass ein Scheitern durch die EU-Bürger vermieden werden kann.

Aber das wäre dann im eigentlichen Sinne eben nicht im Sinne des Grundgesetzes und auch nicht im Sinne des Volkes, sondern nur der Volksvertreter - aber das ist für den Parlamentarier sozusagen ein und dasselbe - und genau das ist das Problem.

Völlig richtig. Das Volk hierzulande hat die Zustimmung weitgehend noch nichtmal mitbekommen, und wenn, dann hat es keinen Schimmer davon, was das tatsächlich bedeutet, denn wenn unsere verehrte Frau Märkel sagt "Der neue Vertrag ist gut für Europa.", dann muss es ja gut sein :D


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

26.04.2008 um 17:44
@rasco: Da gebe ich dir mal recht !


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

26.04.2008 um 20:41
Das letzte mal, als wir ne plebiszitäre Verfassung hatten, wurde Hitler gewählt.

Man sollte schonmal abwägen, ob man Plebiszit brauch.....dann wird das Volk wegen jedem scheiß gefragt, Sachen, von denen 99% der Bevölkerung null Ahnung haben (z.B. wirtschaftspolitische Sachen) sollen von eben diesem Volk entschieden werden.....nich umsonst sitzen bei der Gesetzgebung Fachgremien zusammen und immerhin isses nich egal, was das Volk will, jedes Gesetz muss durch den Bundesrat, der sicvh aus den Vertretern der Länder zusammensetzt, die auch gewählt werden und die Länder setzen sich wieder aus Leuten zusammen, die gewählt wurden also kann jemand, den wirklich garkeiner will auch nich in den Bundestag, weil er ja erstmal da hin muss.....und da oben sitzen eh immer die selben, es geht nur ums Geld, da würde selbst ein Plebiszit uns nich weiterhelfen, dann plebiszitieren wir uns alle ins Schlaraffenland und wenns Geld alle is, dann is das Geheule groß und das Chaos erst recht und dann sind...na?....na?.....genau, dann sind wie immer die Politiker schuld.

Ein Plebiszit bringt uns auch nich weiter aber die Politiker müssen so agieren, dass die Bedürfnisse des Volkes befriedigt werden, sonst werden sie ja nich wiedergewählt.

Meiner Meinung nach wird die Regierung auch für viel zu viel verantwortlich gemacht, für das sie garnix kann.....da geht einem das Auto kaputt, er weiß nich warum, ja dann schimpfen wir halt auf die Politik, die is eh an allem schuld.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

26.04.2008 um 22:01
Das ist aber jetzt absoluter Quark. Es gäbe gewisse Bedenken in bezug auf Volksentscheide - nehmen wir mal die Todesstrafe. Irgend ein Vorfall von Kindesmissbrauch mal wieder groß in den Medien gebracht, so schlimm das ist - und die Mehrheit des Volkes wäre plötzlich für die Todesstrafe. - So geht das natürlich nicht. Aber gäbe man dem Volk eine Mit-Entscheidungsmöglichkeit und damit auch eine Mit-Verantwortung in der Politik, dann will es das gar nicht mehr, oh mann, wie kann man´s euch eigentlich recht machen? Lieber keine Vernatwortung übernehmen und dafür die Politiker beschimpfen können, weils bequemer ist - manchmal denke ich wirklich, so ein Volk hat es auch nicht anders verdient.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

26.04.2008 um 22:33
So geht das natürlich nicht.

Wie jetz? Aussieben oder was....was uns gefällt, da stimmen wir und was uns nich gefällt, da halt nich?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

26.04.2008 um 22:48
Kennst du den Spruch: Die Mehrheit ist Dumm? - Mit diesen Mehrheitsentscheidungen ist das immer so eine Sache. Das kann im Extremfall total den Bach runter gehen.

Wie viele verblendete Menschen hatten damals einem gewissen Hitler zugejubelt? Und wie leicht lassen sich Menschen blenden?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

26.04.2008 um 22:51
Hab ich das nich die ganze Zeit geschrieben? Man lies erstmal ich bin GEGEN totales Plebiszit!


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 08:57
An und für sich ist ein Volksentscheid nicht schlecht, man müsste ja nich wegen jeder politischen Entscheidung einen abhalten, das wäre viel zu kompliziert und außerdem würde das mit der Zeit auch zum "Abstumpfen" führen, sodass viele Bürger gar nicht mehr zur Abstimmung kämen.
Aber eben bei Sachen wie einer Verfassung, die jeden Bürger direkt betrifft, sollte auch jeder Bürger mit seiner eigenen Meinung, nicht mit der Meinung derer, die er gewählt hat, einbezogen werden.

Aber nun gut, eigentlich zielte der Thread hier auf etwas anderes ab, weder auf Plebiszite, noch auf die Geschichte des Grundgesetzes und auch nicht auf die EU-Verfassung...
Meine Frage steht immernoch im Raum: Wie wäre es (juristisch) legitim, von Art. 146 GG gebrauch zu machen, um eine neue deutsche Verfassung zu verabschieden?



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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 14:48
Der Art. 146 GG stellt den transitorischen Charakter des GG heraus, und beruht schlichtweg auf dem Umstand, dass das GG selber keine Verfassung ist, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde, sondern 1949 vom Parlamentarischen Rat als bloßes Provisorium unter "Genehmigung" (treffender wäre wohl 'unter Dikat') der Westalliierten zustandekam, wobei die 'deutschen Väter des GG' selber dabei faktisch so gut wie keine Mitsprache hatten.

Eine Deutsche Verfassung in freier Entscheidung des deutschen Volkes wäre absolut wünschenswert, um die in Art. 20 GG garantierten rechtsstaatlichen und sozialen Prinzipien, sowie eine wirkliche Demokratie herzustellen, die bis zur Gegenwart faktisch der Bund einkassiert hat.

Die Regierung hat an solch einer Verfassung freilich gar kein Interesse, denn eine solche würde erwartungsgemäß das Ende der gegenwärtig vorherrschenden Parteiendiktatur bedeuten; eine Parteiendiktatur, die ihre Demokratiefeindlichkeit unlängs mit Beschluss der Ratifizierung des EU-Vertrages über den Köpfen der Bundesbürger hinweg, einmal mehr bedauernswert unter Beweis gestellt hat.

Art. 146 Grundgesetz bestimmt nicht, in welcher Form eine neue Verfassung durch das deutsche Volk beschlossen werden muss. Somit wäre eine Verabschiedung mittels Volksentscheid oder mit Beschluß durch eine vom Volk hierfür gewählte verfassungsgebende Nationalversammlung. Auch eine Kombination beider Elemente wäre denkbar. Zur Verabschiedung reicht die einfache Mehrheit. Eine qualifizierte Mehrheit nach Art. 79 Abs. 2 GG ist nicht erforderlich und wäre auch unzulässig, da gem. dem BVG nur eine speziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung eine Verfassung verbindlich beschließen kann.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 16:56
Auch wenn das GG an sich als Provisorium gedacht war - im Grunde ist es aber so gut ausgearbeitet, dass es auch ruhig bleiben könnte. Eine echte (neue) Verfassung könnte auch eine Verschlechterung darstellen - und wie sollte diese denn aussehen, was sollte anders sein oder werden? Das würde mich mal interessieren.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 17:04
@Fabiano:

ganz einfach: wir haben hier keine wirkliche Demokratie. Sooooo gut ausgearbeitet ist unser GG nicht - allen voran es nicht die deutschen, sondern vordergründig die politischen Interessen der Alliierten berücksichtigt. Du darfst das GG nicht alleine anhand ersten Artikel bzw. der Grundrechte betrachten.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 17:09
Dann erzähl mal ein wenig von den Artikeln die vordergründig die Interessen der Alliierten berücksichtigen.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 17:20
Aber die ersten 20 Artikel sind die wichtigsten und auch die besten !


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 18:00
[...] und wie sollte diese denn aussehen, was sollte anders sein oder werden? Das würde mich mal interessieren.

Man könnte beispielsweise Artikel 79 Absatz 3, die sogenannte Ewigkeitsklausel, außer Kraft setzen. Somit wäre es möglich, bestimmte Artikel zu "ändern" (oder eben in der neuen Verfassung anders festzumachen bzw. abzuschaffen). Als konkretes Beispiel könnte man Artikel 20 Absatz 1, welcher unter anderem unser föderalistisches System festlegt, abändern, und die BRD zu einem Zentralstaat machen.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 18:03
Ja ohne Ewigkeitsklausel könnte man natürlich auch die Achtung der Menschenwürde abschaffen und wieder ein Mörderregime installieren, dass jeden niedermacht......NACHDENKEN.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 18:58
Die Ewigkeitsklausel muss nicht abgeschafft werden, man kann ebenso eine neue, leicht abgeänderte Fassung in einer neuen Verfassung aufnehmen, so dumm das nicht zu tun wird wohl keiner sein...


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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

27.04.2008 um 19:24
@Comguard2:

Ich bin für deine Bildungslücken nicht zuständig!


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