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Das bedingungslose Grundeinkommen

20.847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Sozial, Grundeinkommen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das bedingungslose Grundeinkommen

18.09.2014 um 05:32
@iwok
Sorry, ich bin am Tablet. Und da hab ich beim Durchlesen jetzt nicht nochmal die Seiten zurückblättern wollen zum kopieren etc pp.
Dann hatte ich nen Post aus nem anderen Thread von dir im Kopf.
Nochmals tut mir leid. Wollte dir nix ans Bein heften :D

Mit der stigmatisierung hast du allerdings wohl Recht (weiß ich aus eigener Erfahrung). Aber da ist das hier der falsche Thread für.

Auch was das Arbeiten zu allen Konditionen angeht, hauptsache keinen "Stempel Hartz" auf der Stirn, geb ich dir Recht. Arbeiten um jeden Preis, nur bitte keinen Stempel auf der Stirn.

Wegen dem BGE:
Im Schnitt bekommt jeder erwachsene alleinstehende Hartzer 800 Euro im Monat (mit allem drum und dran).
Pärchen sind da schon was günstiger. Die bekommen ca. 580 Euro jeder der beiden.

Ein BGE würde natürlich den Rahmen so gesehen sprengen. je nachdem auf wieviel BGE man sich einigen will.
Und Kinder sollten vom BGE grundsätzlich erstmal ausgeschlossen werden. Denn Einkommen sollte man frühestens mit 16 erwerben dürfen. Demnach auch das BGE. Wobei ich da sogar für 18 wäre.
Jede Familie sollte also Ihr BGE bekommen und damit auch die Kinder über Wasser halten. So wie es auch normalerweise bei einem Arbeitseinkommen wäre.
Pärchen mit jeweils 1000 Euro BGE wären wir bei 2000 Euro im Monat. ist nicht die Welt. Aber es sollte reichen für Miete und die Kinder durchzubringen im Notfall. Zumal ja auch noch Kindergeld oben drauf kommt.

Und bevor jetzt empörte Mütter oder Väter auf mich dreschen:
Ich habe selbst Jahrelang mit einer Frau mit 2 Kindern zusammen gelebt. Ich weiß, also wovon ich rede :)

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18.09.2014 um 05:56
Zitat von OptimistOptimist schrieb:okay, ob nun willkürlich oder nicht, aber irgendwie steht das für mich in keinem Verhältnis.
Ein Verhältnis von z.B. 50:50 wäre für mich mal noch nachvollziehbar, aber solch ein krasses Verhältnis wie 1:100 ?? ... finde ich einfach nur unbegreiflich.
Es ist halt einfach ein Geldpolitisches Instrument u.a. zur Steuerung der Liquidität der Geschäftsbanken und der Mindestreservesatz wird von der Zentralbank festgelegt.
Ließ dich einfach mal ein bischen ein, dann kommt einem das nicht mehr gleich so spanisch vor. :)

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Geldpolitik/Mindestreserven/mindestreserven.html (Archiv-Version vom 07.10.2014)
Wikipedia: Mindestreserve


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18.09.2014 um 06:03
@Saturius
ja, ich hab den thread jetzt auch nicht komplett gelesen. da ich mich mit dem thema schon vor ziemlich langer zeit befasst hatte. ehrlich gesagt, habe ich mittlerweile schon wieder meine meinung bzw. standpunkt dazu vergessen :D ; jdf im detail ...

den hier diskutierten vorschlag eines BGE habe ich einfach nicht gelesen, da ich nur auf das @ eingegangen bin.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:je nachdem auf wieviel BGE man sich einigen will.
und das ist der knackpunkt. wenn das H-IV niveau ist, ist ein BGE imo vollkommen unnötig. in einigen regionen kann man sich davon noch nicht einmal die arbeit leisten, da die nutzung von ÖPNV einfach mal flach fällt (z.b. schichtarbeit, was auch immer).
d.h. um arbeiten gehen zu können, hat man einen gewissen investitionsbedarf. z.b. besteht der aus einem kfz, am besten ein auto, denn im winter sieht die bewähltigung des arbeitsweges mit dem motorrad / roller / mofa einfach schlecht aus. daraus ergeben sich weitere kosten --> versicherung, steuer, sprit bzw. verbrauchskosten, etc; die liste ist lang ...
in einigen regionen reicht das H-IV ja noch nicht mal für lebensmittel aus. betroffene gehen dann z.b. pfandflaschen sammeln, etc... darunter fallen auch einige rentner.

wenn man das BGE auf dem niveau (rahmen) ansetzt, kann man es wirklich gleich sein lassen. die gedankengänge / berechnungen kann man sich getrost sparen.

also ist
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Ein BGE würde natürlich den Rahmen so gesehen sprengen.
absolut klar.

allerdings ist mir das nicht so klar:
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Im Schnitt bekommt jeder erwachsene alleinstehende Hartzer 800 Euro im Monat (mit allem drum und dran).
-->
Hartz IV Erhöhung zum 01.01.2015

Zum 01.01.2015 wird es eine Erhöhung der Hartz IV Regelsätze geben. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um 8 Euro von 382 Euro auf 399 Euro (Erhöhung um 2,12 Prozent). Entsprechend steigen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft, von 353 Euro auf 359 Euro. U25 ohne Genehmigung zum Auszug sowie für Kinder (siehe Tabelle weiter unten) wurden bei der Erhöhung ebenfalls berücksichtigt.
quelle: Regelbedarf Hartz IV - Regelsatz 2014 / 2015 beim Arbeitslosengeld II (Archiv-Version vom 01.07.2014)
mir ist halt nicht ganz klar wie du auf einen durchschnittlichen wert kommst, der dem doppelten des regelsatzes entspricht; wenn in einigen regionen noch nicht mal genug geld in der "haushaltskasse" einer familie ist, damit die kinder ein frühstück und etwas zu essen in der schulpause haben können....

aus welcher studie bzw. erhebung geht das hervor ?
(muss ich gleich mal erwähnen: "glaube keiner statistik, die du nicht selbst geschönt hast" <-- dummes sprichwort)
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Wobei ich da sogar für 18 wäre.
das sehe ich ganz ähnlich. viele 16 jährige jugendliche sind meistens schüler. die machen in dem alter vielleicht ein praktikum, oder gehen halt zur schule. BGE soll ja kein taschengeld sein, sondern ein grundeinkommen....
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Zumal ja auch noch Kindergeld oben drauf kommt.
hmm und das ist ja, je nach modell des BGE, auf das man sich einigen will, so ein punkt... also inwiefern sollten andere leistungen eingespart werden (teils komplett) und welche nicht.
zudem muss es ja auch jemand bezahlen.
das würde bedeuten, dass steuerhinterziehung ganz anders geahndet werden müsste, eine erbschaftssteuer auf betriebliche vermögen (wieder ? ) eingeführt werden müsste zudem sowieso der steuersatz für spitzenverdiener deutlichst angehoben werden müsste. damit meine ich das eine "obere" % ... <-- die würden sowas bestimmt nicht mitmachen wollen, folge im schlimmsten fall: die wandern aus ....

wie ich schon in Beitrag von iwok (Seite 301) angeschnitten habe, ist ein BGE einfach nicht machbar ....


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18.09.2014 um 06:19
@iwok
zum Hartz-Satz gehört auch Warmmiete. Also Regelsatz von derzeit 391 + angemessene Miete (angemessen von Stadt zu Stadt verschieden). Aber mehr als 500 Euro Warmmiete wird kaum irgendwo für einen alleinstehenden Hartzer angemessen sein. Und unter 200 Euro Warmmiete wird man kaum eine Wohnung irgendwo finden.
Mittelwwert sind also 350 Euro. Dazu kommen dann noch die verschiedenen Heizkostennachzahlungen im angemessenen Rahmen. Daher habe ich mal auf 800 Euro aufgerundet.

Und wegen dem, welche Leistungen wegfallen sollen:
ich würde sagen, das Kindergeld könnte bei einem BGE von 1000 Euro wegfallen.
Ebenso soziallleistungen für Kinder wegfallen könnten. Da sprechen wir auch schon von 250 bis 330 Euro im Monat (je nach Alter).

Musste editieren, weil ich kurz nachgerecchnet habe.

Alleinstehender Elternteil bekäme ja noch Mindestunterhalt und wäre da dann bei 1200 Euro. Also in etwa das, was auch Hartzer mit einem Kind zum Leben haben.


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iwok ehemaliges Mitglied

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18.09.2014 um 06:47
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:zum Hartz-Satz gehört auch Warmmiete.
nicht jeder H-IV 'ler wohnt in miete. zudem sind die wohnkosten wie du ja bereits geschrieben hast:
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:von Stadt zu Stadt verschieden)
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Daher habe ich mal auf 800 Euro aufgerundet.
also wie ich das gerade verstehe, eine schätzung deinerseits. der konnte ich und kann ich so, jedenfalls im durchschnitt nicht ganz folgen...
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Alleinstehender Elternteil bekäme ja noch Mindestunterhalt
auch dem kann ich nicht ganz folgen... soweit ich weiß bezieht sich mindestunterhalt auf BGB (nicht SGB II ) --->
Die Unterhaltspflicht für Kinder erstreckt sich im besonderen Maße auf Minderjährige, daher ist nach § 1612a BGB ein Mindestunterhalt für minderjährige Kinder vorgesehen. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem sächlichen Existenzminimum im Sinne des Steuerrechts. Demgemäß orientiert sich der Mindestunterhalt an dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) gemäß § 32 Abs.6 EStG.
quelle: Mindestunterhalt - Unterhalt für minderjährige Kinder
so wie ich das verstehe wird das ja für die jeweilige bedarfsgemeinschaft berechnet. imo sehr schlecht, bzw. ist das ganze dann für alleinerziehende eher mangelhaft (siehe: Beitrag von iwok (Seite 302) ). btw, das mit den kindern und kein frühstück wurde soweit ich weiß, auch schon mehrfach von den vereinten nationen kritisiert; kritisiert in bezug auf grundrechte (auch bekannt als menschenrechte .... das ist einfach nicht im sinne von "würdig" .... jedenfalls wenns nach den vereinten nationen geht, ist halt nicht De ... )

soweit ich weiß, wird für H-IV'ler alles mögliche an zusätzlichen geldern angerechnet. d.h. bedarfsgemeinschaften bekommen das wieder abgezogen....
Das Kindergeld darf komplett auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.

Die Anrechnung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
quelle: Kindergeld-Anrechnung auf Hartz IV rechtens || @welt.de 08.04.10

imo, kann man von H-IV "grundsicherungs-betrachtungen" auf ein BGE hochrechnen bzw. das BGE solchen maßstäben unterziehen...
sry, aber die leute die sich so einen rotz (H-IV ) ausgedacht bzw. das berechnet haben sind fernab jeglicher realitätsvorstellungen...
das mag vielleicht an diesem, eigentlich gar nicht umgesetzten "fordern und fördern" liegen, wobei eher kaum bis gar nicht gefördert und vor allem viel gefordert wird ...


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18.09.2014 um 07:27
@iwok
Jetzt hast du ein paar Erläuterungen von mir zusammengeworfen :)

Deshalb hab ich auch "alleinstehender Hartzer" geschrieben Was die Wohnkosten angeht. Die, die nicht zur Miete leben, sind wohl eher die Ausnahme. 18 - 25 jährige, die noch bei den Eltern zuhause leben. Wobei das Einkommen der Eltern auch angerechnet werden würde.
Und sollte es eine Hartz-Familie sein siehe meine Erklärung "Eltern mit Kind". Denn da werden die Wohnkosten zu gleichen Teilen auf alle Bewohner aufgeteilt. Und Kinder, die Zuhause leben, bekommen ohnehin nur 80%. Also erwachsene Kinder.

Ich denke, mit dem Schnitt von 800 Euro (inkl. der jährlichen Nebenkostennachzahlungen) fährt man schon ganz gut. Denn Familien mit Kind benötigen auch eine größere Wohnung ergo auch höhere Mieten bei geringeren Regelbedarfen.

Aber ich suche, wenn ich wieder am Lappi bin, mal eine Statistik darüber.

Wegen der Wohnkosten von Stadt zu Stadt stimmen wir, trotz deinem Widerspruch überein :)
Der eine Hartzer in München (Eine der teuersten Städte) bekommt 391 + 400 Euro Miete (mir sind 2 Fälle bekannt, dessen Mieten ungefähr in der Höhe liegen). Da bist du bei 900 Euro Gesamtbedarf.
In meiner Ecke gibts kleine Wohnungen für Warmmiete 180 Euro. Liegst du also bei 570 Euro. Und was ist der Mittelwert? ;)

Was jetzt den Mindestunterhalt angeht ist es richtig. Wird auf den Hartzsatz angerechnet. ABER, ich habe das mit dem Unterhalt in Bezug auf das BGE erwähnt. 1000 Euro und dazu gibts dann ja auch noch den Mindestunterhalt. So dass die Alleinerziehende Person bei knapp 1200 Euro liegt. Abzgl Miete ist da natürlich kaum noch was drin und würde die Person einem Alleinstehenden Kinderlosen benachteiligen.

Und ja, wer sich die Berechnungen ausgedacht hat, gehört mit Fackeln udn Heugabeln verjagd.

Übrigens ein nicht zu verachtener Kostenfaktor bei den 380 Mrd sind auch die "Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" (Auch bekannt als 1 Euro Job bzw. "Sinnlosmaßnahme"). Denn da wird jede Stelle vom Jobcenter subventioniert. Und zwar Höher, als das, was der Hartzer da "zusätzlich verdient" (genannt wird es "Aufwandsentschädidgung" da kein Hartzer etwas verdienen darf).
Diese Subventionen liegen min. im 3 Stelligen bereich. Mir sind auch schon 4 stellige Beträge bekannt. Und wir reden "ProKopf Zahlungen".

Aber zurück zu den 380 Mrd. Wie hoch nun die Wohnkosten sind, ist auch relativ unwichtig. Sie sind ein erheblicher Teil dessen. Ebenso die Hartz-Retner und die Hartz-Kranken und die Bürokratenkosten als auch die Maßnahmen-Kosten. Die Vollzeit-Hartzer sind da wirklich nur ein geringer Teil.

Und wenn man es so machen würde, dass ein BGE erst ab 18 zusteht (bzw. nach Vollendung des Abitur), sind es nicht 82 Mio Zahlungsempfänger, sondern: 70 Mio. (12,5 Mio minderjährige Kinder)

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/197783/umfrage/minderjaehrige-kinder-in-deutschland/

70.000.000 Mio mal 1000 Euro =70.000.000.000 (70 Mrd.)


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18.09.2014 um 07:51
@iwok
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_63101210/ba-statistik-wo-am-meisten-hartz-iv-gezahlt-wird.html
Ich lag mit meinen 800 Euro gar nicht so falsch. ;)
Ich musste selbst mal 10 Jahre davon leben in 6 verschiedenen Orten Deutschlands. Hätte mich gewundert, wenn ich wirklich zu arg daneben läge.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

18.09.2014 um 07:54
Zitat von SaturiusSaturius schrieb: Und wenn man es so machen würde, dass ein BGE erst ab 18 zusteht (bzw. nach Vollendung des Abitur), sind es nicht 82 Mio Zahlungsempfänger, sondern: 70 Mio. (12,5 Mio minderjährige K
Also wenn, dann würde ich so eine Zahlung erst Menschen zuteil werden lassen die mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung / abgeschlossenes Studium vorweisen können.


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iwok ehemaliges Mitglied

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18.09.2014 um 08:03
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Und was ist der Mittelwert? ;)
ja, aber so ein mittelwert bezieht sich ja nicht auf einen durchschnitt für alle H-IV'ler... bzw. lässt sich sowas nur ganz schlecht auf den rest von De anwenden...
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Und ja, wer sich die Berechnungen ausgedacht hat, gehört mit Fackeln udn Heugabeln verjagd.
:Y:
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:"Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" (Auch bekannt als 1 Euro Job bzw. "Sinnlosmaßnahme").
genau, da sind auch "schulungen" bzw. "bewerbertraining" mit drin die für die meisten H-IV'ler oftmals einfach null sinn ergeben.
allerdings hat sowas statistische wunderwirkungen...
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Ich denke, mit dem Schnitt von 800 Euro (inkl. der jährlichen Nebenkostennachzahlungen) fährt man schon ganz gut. Denn Familien mit Kind benötigen auch eine größere Wohnung ergo auch höhere Mieten bei geringeren Regelbedarfen.
und das denke ich nicht, die 800€ die du erwähntest kommen in etwa auf den durchschnitt aller bedarfsgemeinschaften.
allerdings hast du geschrieben:
Im Schnitt bekommt jeder erwachsene alleinstehende Hartzer 800 Euro im Monat (mit allem drum und dran).
und da frage ich mich halt wo du das hernimmst ...
so eine statistik, welche sich auf den durchschnitt zu einer person bezieht, ist mir nicht bekannt ...


*laut einer statistik
Jetzt zeigt eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), in welchen Regionen Hartz-IV-Empfänger wie viel Geld erhalten. Demnach hat jeder Hartz-IV-Haushalt Ende vergangenen Jahres durchschnittlich 820,33 Euro im Monat vom Jobcenter erhalten.
[...]
Bei den Summen handelt es sich um die tatsächlich gezahlten Durchschnittsbeträge pro Bedarfsgemeinschaft, das Einkommen ist also bereits gegengerechnet. Das wird beim durchschnittlichen "Sozialgeld" deutlich. Die meisten Bezieher von Sozialgeld sind Kinder, erklärte die BA. Zusätzlich zu den ausgewiesenen rund 13 Euro wird in dem Fall natürlich noch das Kindergeld gezahlt.
quelle: BA-Statistik: Wo am meisten Hartz IV gezahlt wird @t-online.de
ist der betrag von ca 800€ also auf alle bedarfsgemeinschaften bezogen und nicht auf einzelpersonen.
zudem,mal so am rande erähnt, dass ganze mit dem kindergeld ja irgendwo widersprüchlich in sich ist ... (es wird ja angerechnet oO )
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Aber ich suche, wenn ich wieder am Lappi bin, mal eine Statistik darüber.
:ok:
_____________________

so ein BGE müsste imo von region zu region unterschiedlich sein... und das ganze wirklich im sinne von grundeinkommen zu realisieren erscheint mir als ziemlich komplexe angelegenheit, welche man bestimmt nicht unseren politikern, sowie unserer "elite" überlassen sollte .... ---> einfach nicht machbar bei uns ...


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iwok ehemaliges Mitglied

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Das bedingungslose Grundeinkommen

18.09.2014 um 08:19
korrektur-nachtrag:
Bei den Summen handelt es sich um die tatsächlich gezahlten Durchschnittsbeträge pro Bedarfsgemeinschaft, das Einkommen ist also bereits gegengerechnet. Das wird beim durchschnittlichen "Sozialgeld" deutlich. Die meisten Bezieher von Sozialgeld sind Kinder, erklärte die BA. Zusätzlich zu den ausgewiesenen rund 13 Euro wird in dem Fall natürlich noch das Kindergeld gezahlt.
quelle: BA-Statistik: Wo am meisten Hartz IV gezahlt wird @t-online.de
natürlich nicht mein text (sieht man ja auch), sondern auch aus der selben quelle...
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Ich lag mit meinen 800 Euro gar nicht so falsch. ;)
wie in: Beitrag von iwok (Seite 302) beschrieben ist das der durchschnitt der bedarfsgemeinschaften ...

mir ist statischtischer durchschnittswert für jeden H-IV'ler einfach nicht bekannt...
und du hast dich in: Beitrag von Saturius (Seite 302) einfach auf einzelpersonen bezogen....
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Also wenn, dann würde ich so eine Zahlung erst Menschen zuteil werden lassen die mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung / abgeschlossenes Studium vorweisen können.
was imo dann ja wieder dem "bedingungslos" in BGE vollkommen widerspricht... weil das mit berufsausbildung / studium ja eine bedingung darstellt...


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Das bedingungslose Grundeinkommen

18.09.2014 um 08:44
Eben, diese Schulungen und Bewebertrainings sind häufig sehr sehr unnötig. Sie haben vermutlich eine lobenswerte Idee sind aber doch in der Realität eher zur Beschönigung der Statistik.

Und deinen Einwand was diese 800 Euro betrifft verstehe ich noch nicht so ganz. Natürlich bezieht sich dieser Wert STATISTISCH auf alle Hartzer. Dass der eine durch eine Mietzahlung mehr bekommt und der andere durch eine geringe Miete weniger, ist ja klar.
Auch gibt es welche, denen ein Mehrbedarf zusteht (Behinderung, Krankheit etc pp )
Was das Thema "Bedarfsgemeinschaft" angeht, so wird im Grunde jeder als Bedarfsgemeinschaft geführt, der Hartz4 bezieht. Als "Kundennummer" erhält man eine BG-Nummer. BG steht für "Bedarfs-Gemeinschaft".
Ich wurde auch als Bedarfsgemeinschaft geführt, obwohl ich alleine lebe.

Und bei 820 Euro an alle gezahlten Bedarfsgemeinschaften schließt auch die alleinstehenden Hartzer nunmal mit ein.

Jetzt kann man jede Statistik nochmal aufteilen und so neue Werte bekommen. ALLE Hartzer bekamen im Schnitt 820 Euro jeweils.
Alleinerziehnde mit einem Kind bekamen dann weniger. Pärchen mit 2 Kindern bekamen ebenfalls nochmals weniger. Wenn man nur diese einzeln Gruppen betrachtet.

Nochmal zusammenfassend:
JEDER, der Hartz4 bezieht wird als Bedarfsgemeinschaft geführt und bekommt eine BG-Nummer (Bedarfsgemeinschafts-Nummer)
STATISTISCH hat JEDER 820 Euro monatlicih bekommen. (Ob das Geld an Kindern Sozialgeld oder Regelsatz für Minderjährige genannt wird, ist gehopst wie gesprungen, ob Einkommen angerechnet wird oder nicht, spielt auch keine Rolle. Im SCHNITT haben alle 820 jeweils bekommen.)

Wenn man also von "ist das der durchschnitt der bedarfsgemeinschaften ... " spricht sind dort Eltern mit ihren Kindern, alleinstehende, Alleinerziehnde etc pp gemeint.


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18.09.2014 um 08:46
@McMurdo
Bei deinem Einwand wären aber wieder zuviele Bedingungen an ein Bedingungsloses...

Denn dann fängt man noch an einzuteilen, ab wann man Ausbildung abgeschlossen definiert.
Jemand der seine 4. Ausbildung abgebrochen hat bekommt es also noch nicht obwohl er 25 ist?

Einfach für jeden 18 jährigen bzw. Schulabsolventen.


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18.09.2014 um 08:59
@Saturius
@iwok

Ab 18 ist auch eine Bedingung, ergo wäre diese Einschränkung dann auch kein BGE mehr. :-)


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18.09.2014 um 09:02
Zitat von SaturiusSaturius schrieb: Denn dann fängt man noch an einzuteilen, ab wann man Ausbildung abgeschlossen definiert. J
Abgeschlossen ist abgeschlossen und nicht abgebrochen, da ist kein Interpretationsspielraum.;-)


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iwok ehemaliges Mitglied

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18.09.2014 um 09:02
Ab 18 ist auch eine Bedingung, ergo wäre diese Einschränkung dann auch kein BGE mehr. :-)
absolut korrekt, allerdings sind darin auch all diejenigen leute enthalten die z.b. keinen schulabschluss haben (warum auch immer) ...
es wäre somit näher am ausdruck "bedingungslos" dran. älter wird jeder, jeden tag ....


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iwok ehemaliges Mitglied

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18.09.2014 um 09:18
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Und deinen Einwand was diese 800 Euro betrifft verstehe ich noch nicht so ganz.
du hattest dich auf einzelpersonen bezogen und nicht auf den durchschnittlichen betrag für bedarfsgemeinschaften. nicht jede bedarfsgemeinschaft besteht aus einer person.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Was das Thema "Bedarfsgemeinschaft" angeht, so wird im Grunde jeder als Bedarfsgemeinschaft geführt, der Hartz4 bezieht.
das gilt zwar für bedarfsgemeinschaften, welche aus einzelpersonen bestehen, jedoch nicht wenn sich die bedarfsgemeinschaft aus mehreren personen zusammensetzt.
Eine Bedarfsgemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und wechselseitig anzunehmen ist, dass beide Personen Verantwortung füreinander tragen wollen und füreinander einstehen werden (sog. Einstandswille nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II).

Gemäß § 7 Nr. 3 SGB II gehören der erwerbsfähige Hilfebedürftige, sein Partner (unabhängig davon, ob dieser Ehepartner oder Lebenspartner ist) oder eine Person, die mit dem Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

Sofern eine Bedarfsgemeinschaft anzunehmen ist, ist nach § 9 Abs. 2 SGB II das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.
quelle: rechtswoerterbuch.de (Archiv-Version vom 03.07.2014)
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Und bei 820 Euro an alle gezahlten Bedarfsgemeinschaften schließt auch die alleinstehenden Hartzer nunmal mit ein.
mir ist aber nach wie vor keine statistik bekannt, welche einen personen-bezogenen leistungs-auszahlungs-durchschnitt angeben.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:ALLE Hartzer bekamen im Schnitt 820 Euro jeweils.
wie in: Beitrag von iwok (Seite 302) bereits zitiert:
Zitat von iwokiwok schrieb:Bei den Summen handelt es sich um die tatsächlich gezahlten Durchschnittsbeträge pro Bedarfsgemeinschaft,
quelle: BA-Statistik: Wo am meisten Hartz IV gezahlt wird @t-online.de
nochmal kurz:
bedarfsgemeinschaften können aus gruppen bestehen, oder einzelpersonen sein...
der durchschnitt wird nicht für:
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Im Schnitt bekommt jeder erwachsene alleinstehende Hartzer 800 Euro im Monat
angegeben.
diese fallen natürlich in die statistik, aber wie oben schon erwähnt, mir ist keine statistik bekannt welche den durchschnittlichen ausgezahlten betrag eines H-IV'ler angeben....


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18.09.2014 um 09:23
@McMurdo
Klar wäre “ab 18“ auch eine Bedingung. Nur was bekäme jemand mit 30 ohne ausbildung? Was bekäme jemand, der mit 20 wegen krankheit berufsunfähig wird?

Irgendwo muss einfach ein schnitt sein.

Aber selbst wenn man sogar säuglinge involvieren würde, wären wir in einem überschaubaren kostenteil:
82 mio einwohner (von säugling bis 120 jahre) in deutschland. Jeder 1000 euro (ob das nun unfair den alleinstehenden gegenüber ist sei mal außen vor).
Sind wir bei 82 mrd.
Dann würde eine zentrale behörde reichen, nennen wir sie bundeszentrale für lebensstandard, die die zahlungen überwacht und bearbeitet. Keine ahnung, nehmen wir dafür einfach nochmal den gleichen faktor, also nochmal 82 mrd. (Etwas überzogen, ich weiß).
Dann könnten einige jobcebter zugemacht werden, was zwar gwlder wieder einspart, aber die arbeitslosigkeit in die höhe treibt.

Das gesamte hartz4 würde wegfallen, aber es braucht dennoch arbeitsvermittler. Aber auch wirklich kompetente, die sich nur auf arbeitsvermittlung und bewerbungen spezialisiert haben. Wie man sieht:
Hartz4 weg, aber mehr arbeitslose. Mehr arbeitslose aber weniger ausgaben im jahr.

Dann würde die wirtschaft auch sagen, die menschen haben mehr kaufkraft also gehen die preise nach oben. Gehen die preise nach oben wodurch das BGE gesteigert werden müsste.
Sprich, eine inflationsrate jenseits von gut und böse


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18.09.2014 um 09:52
Zitat von SaturiusSaturius schrieb: Klar wäre “ab 18“ auch eine Bedingung. Nur was bekäme jemand mit 30 ohne ausbildung? Was bekäme jemand, der mit 20 wegen krankheit berufsunfähig wird?
Der ohne Berufsausbildung bekommt dann nichts, der erwerbsunfähige müsste dann, solange er keine Ausbildung abgeschlossen hat über die Kranken- oder Rentenversicherung Zahlungen erhalten.

82 Mrd. Euro / Monat halte ich schon für extrem viel. ;-)


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18.09.2014 um 10:08
@McMurdo
82 mrd im jahr mein lieber. Das mit dem geldsparen war zynisch. Ich sollte das mal beim nächsten mal mit smilies kenntlich machen :)


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18.09.2014 um 10:35
@Saturius
Wie im Jahr? Ich denke ein BGE solle monatlich ausgezahlt werden? :-)

Das mit der Inflationsspirale sehe ich ähnlich.

Ja, solltest du :-)


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