Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

3.271 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Skandal, NPD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 11:00
Hat sie keine Sicherungsverwahrung bekommen?

Anzeige
melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 11:13
@scriptum
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nsu-urteil-lebenslange-haft-fuer-beate-zschaepe-15685433.html
Beate Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht München stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest – damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.



melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 11:17
Ich bin mir nicht sicher was ich von dem Urteil halten soll. Natürlich habe ich keine Sympathie für diese Frau, aber es fühlt sich doch eher so an als wurde hier ein Exempel statuiert als wirklich ein auf Indizien und Beweisen basierendes Urteil gefällt.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 11:19
Nu wartet doch erstmal die Revisionen ab. Da es ausser für die Brandstiftung so gut wie keine belasbaren Beweise gibt, ist davon auszugehen das das Urteil früher oder später nach unten revidiert wird.

Die Hälfte hat sie sowieso schon abgesessen. Also 2025 ist das Thema erledigt. Nur die Wahrheit weiss bis dahin immer noch kein Mensch.


2x zitiertmelden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 11:41
@mildmr

Wieso die Hälfte abgesessen?

Es gibt keine Hälfte bei lebenslänglich?


1x zitiertmelden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 11:43
@ForeignFriend

U-Haft wird aber angerechnet.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 11:43
Zitat von ForeignFriendForeignFriend schrieb:Wieso die Hälfte abgesessen?

Es gibt keine Hälfte bei lebenslänglich?
Die Hälfte von 15 Jahren halt. Theoretisch endet dort die lebenslängliche Haft.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 11:45
Zitat von mildmrmildmr schrieb:wartet doch erstmal die Revisionen ab. Da es ausser für die Brandstiftung so gut wie keine belasbaren Beweise gibt, ist davon auszugehen das das Urteil früher oder später nach unten revidiert wird.

Die Hälfte hat sie sowieso schon abgesessen. Also 2025 ist das Thema erledigt. Nur die Wahrheit weiss bis dahin immer noch kein Mensch.
Das trifft es ziemlich genau. Ich bin zwar überrascht von dem Urteil, begrüße es auch sehr, aber das Ende der Fahnenstange wird das noch nicht sein. Und die offenen Fragen bleiben, leider.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 11:50
Mitwisserschaft ist ja nicht Mittäterschaft. Ich denke hier wurde ein Stellvertreterurteil für Mundlos und Böhnhardt gesprochen. Wären die noch am Leben, so wäre sie mMn. nur wegen Mittwisserschaft bestraft worden. So aber war der öffentliche und internationale Druck zu groß. Pech.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 12:03
Das Urteil ist schon ok so. Auch wenn sie nicht selbst die Waffe in der Hand hatte, so war sie maßgeblich an der Blutspur der NSU beteiligt.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 12:09
Das Urteil ist schon ein Hammer. Aber der Richter ist wohl für harte Urteile bekannt. Bei einem andern Fall in der Vergangenheit der in Notwehr vorgeblich überreagiert hatte, hatte er Furcht, etc. nicht anerkannt zum Beispiel. (Bei einem andern Fall in der Vergangenheit vorm NSU-Prozess.)

Sicherungsverwahrung ... da müsste ja von ihr weitere Gefahr ausgehen. Bei einer die sich nur hat mitreissen lassen und nich mal selber was tat - das wäre wohl zuuu wacklig gewesen und zu 100 Prozent vom BGH kassiert worden.

Find die besondere Schwere der Schuld schon heftig ... und lebenslang auch. Ne hohe zeitige Strafe (geht glaub bis 15 dass man nach 10 Jahren rauskommen kann ... wovon sie schon einiges in U-Haft war) hätte ich für angemessen gehalten.

Für die Brandstiftung. Nichtanzeige der Morde (gibts nen eigenen Paragraphen dafür) - dass sie was mitbekommen haben muss halt ich auch für klar, da kann man sich nich rausreden. Und selbst wenn beim ersten Mord es erst danach mitbekommen hätte man wissen können dass die noch weitere planen - selbst wenn sie es ihr nich gesagt haben sollten.

Und vielleicht sowas wie "Beihilfe" bei den Morden. Oder bei dieser "Mittäterschaft" ihre Schuld geringer sehen. Zumindest nich besonders schwer.


Wenn man mal guckt, dass andere die Waffen beschafften - die eigentlich viel mehr beitrugen - mit weniger weggekommen sind ...
ist wohl so ein Urteil dass nur Juristen nachvollziehen können, der Normalbürger mit seinem eigenen Gerechtigkeitssinn nicht.

Wobei natürlich die schriftliche und lange Begründung noch aussteht. Und eine mögliche Revision.


2x zitiertmelden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 12:10
Zitat von mildmrmildmr schrieb:Da es ausser für die Brandstiftung so gut wie keine belasbaren Beweise gibt, ist davon auszugehen das das Urteil früher oder später nach unten revidiert wird.
Nach dem Trio wurde bereits Mitte/Ende der 90er Jahre gefahndet. Man wusste, dass sie gemeinsam untergetaucht sind. Dass sie angeblich von nichts gewusst haben will, ist Bullshit!


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 12:11
Zitat von lkdwpilkdwpi schrieb:Wobei natürlich die schriftliche und lange Begründung noch aussteht. Und eine mögliche Revision.
Das dauert jetzt ein paar Monate bis die schriftliche Urteilsbegründung da ist. Dann muss der BGH die Revision prüfen. Es wird also wohl noch das eine oder andere Jahr vorüberziehen bis ein endgültiges Urteil gefällt ist.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 12:14
Es soll ewig dauern können - theoretisch. Hängt wohl von den Verhandlungstagen ab wo es irgendwie ne Grundfrist gibt und je 10 weiterer Verhandlungstage nochmal. Aber Götzl soll wohl auch in Ruhestand gehen, weshalb spekuliert wird dass er sich nich 1,5 Jahre oder so (wären glaub ich Zeit) Zeit nimmt für die Begründung. Es wird ja während des Prozesses schon sicher einiges ausgearbeitet.

Dass es bis zum Endurteil noch dauern kann glaube ich auch. Beim BHG selber sollen Revisionen wohl auch nicht soooo schnell gehen. Vielleicht könnte irgendwer noch was finden um danach noch vors Bundesverfassungsgericht zu gehen? Keine Ahnung was es da alles an Möglichkeiten gibt und wie lustig die Verteidiger (mit den lustigen Deutschen Namen bei denen man an Krieg denkt. :D) da sind.

Für die ist das ja auch nur toll wegen der Presse.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 12:18
Zitat von lkdwpilkdwpi schrieb:Wenn man mal guckt, dass andere die Waffen beschafften - die eigentlich viel mehr beitrugen - mit weniger weggekommen sind ...
ist wohl so ein Urteil dass nur Juristen nachvollziehen können, der Normalbürger mit seinem eigenen Gerechtigkeitssinn nicht.
Nun ich halte sie mal gar nicht für so ungefährlich, sondern als eine zentrale Rolle der Täter im NSU. Vielleicht hat sie keine Waffe abgedrückt oder keine Bombe an den Tatorten abgelegt, dennoch war sie wohl eine zentrale Figur und eine Mittäterschaft sehe ich damit an. Ich finde das urteil vom der Höhe her ok, wobei ich ihr schon die Möglichkeit gegeben hätte, wieder frei zu kommen. Wobei das theoretisch ja noch möglich ist.

Das schlimmste an der ganzen Sache ist nur der, dass das ganze Ausmaß über des NSU und die Verstrickungen des Verfassungsschutzes nicht aufgeklärt wurden.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 12:19
@Bone02943

So ein Unsinn.

Lebenslänglich heißt lebenslänglich in Deutschland.

Nach 15 Jahren kann man einen Antrag auf Bewährung stellen. Theoretisch möglich praktisch kaum.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 12:33
@ForeignFriend

Habe ich was anderes geschrieben? :ask:
Theoretisch bedeutet es 15 Jahre, was praktisch gehandhabt wird steht auf einem anderen Blatt.
Das nach 15 Jahren kaum jemand raus kommt, spielt dabei erstmal keine Rolle.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 13:00
Tja ich würde an dieser Stelle nur zu gerne behaupten können das die Mühlen der Justiz zwar langsam aber dennoch gerecht mahlen doch bedauerlicherweise fallen die Urteile bei gerade bei den Mitangeklagten enttäuschender aus bzw. haben einen faden Beigeschmack oder wie Nebenklagevertreter Mehmet Daimagüler es genannt hat, enthalten "Licht und Schatten". Meine Einschätzung im Detail:

Beate Zschäpe
Die Bundesanwaltschaft ist damals bei Prozessbeginn mit ihrer Anklage der Mittäterschaft auf volles Risiko gegangen, hat hoch gepokert und hat jetzt durch das gesprochene Urteil schlussendlich verdient gewonnen! Das Gericht stellte die Schuld bei 10 Morden, zwei Bombenanschlägen, 15 Raubüberfällen, Schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fest und folgt damit der Anklage so dass das Urteil nur lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld lauten konnte. Im Durchschnitt bedeutet das rund 25 Jahre(!) Gefängnis doch wie man bei einigen ehemaligen RAF Mitgliedern oder auch den Geiselnehmern von Gladbeck sehen kann ist das nur ein ungefährer Richtwert und die eigentliche Strafhaft kann auch noch darüber hinaus gehen. Es ist zwar schade das die Sicherungsverwahrung nicht angeordnet wurde aber für die tatsächliche Sachlage ist das ohnehin eher unbedeutend da wie gesagt auch bei besonderer Schwere der Schuld eine Freilassung nicht automatisch irgendwann feststeht sondern gesondert entschieden werden muss. Summa sumarum kann man also feststellen das Beate Zschäpe von der vollen Härte des Gesetztes getroffen und nichts anderes hat sie auch verdient!

Ralf Wohlleben
Wie ich schon damals bei den Plädoyers der Bundesanwaltschaft geschrieben hatte sind selbst die geforderten 12 Jahre Haft für diesen Neonazi Drecksack noch viel zu wenig! Wesentlich gerechter wären nämlich 20 Jahre Haft gewesen dann würde nach Abzug der U-Haft noch eine ansehnliche Reststraft übrigbleiben die man wenigstens als eine solche hätte bezeichnen können. Mit den 10 Jahren zu denen er jetzt tatsächlich verurteilt wurde liegt das Strafmaß zwar nur etwas unter der Forderung der Bundesanwaltschaft doch mit den nur 5 Jahren die er jetzt noch absitzen muss kommt ein fader Beigeschmack auf angesichts der angeklagten Tat, der mangelnden Reue, der ideologischen Einstellung etc. Nicht falsch verstehen: Ich begrüße die 10 Jahre Freiheitsstrafe durchaus, finde jedoch einfach das ein wesentlich höheres Strafmaß mehr als angemessen gewesen wäre!

Andre Eminger
Sein Urteil ist das mit Abstand wohl unverständlichste aller Mitangeklagten! Dabei standen die Aussichten bei den Plädoyers der Bundesanwaltschaft und seiner Festnahme noch im Gerichtssaal im Herbst 2017 gar nicht mal schlecht. Eminger war über lange Zeit neben Holger Gerlach der unscheinbarste Angeklagte und es war lange Zeit nicht sicher wie das Urteil bei ihm aussehen könnte. Umso größer als auch erfreulicher war damals die Überraschung über das geforderte Strafmaß von 12 Jahren und umso unverständlicher erscheint jetzt das lächerliche Strafmaß von nur 2 1/2 Jahren! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Andre Eminger war einer der loyalsten Unterstützer des Terrortrios, Neonazi vom Kopf bis zur Sohle und gerade diesen widerlichen Typen verknacken sie zur niedrigsten Haftstrafe aller Angeklagten - da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt! Der Typ hätte, genauso wie Wohlleben, locker 20 Jahre verdient, keine Ahnung was den Senat hier geritten hat aber auf die schriftliche Urteilsbegründung bin ich mal gespannt.

Holger Gerlach
Auch er kann mehr als zufrieden mit seinem Urteil sein denn mit 3 Jahren liegt es zwei Jahre unter den geforderten Strafmaß der Bundesanwaltschaft. Stellt sich nur die Frage wie gerecht das Urteil letztendlich ist denn Gerlach hat nur das zugegeben was man ihm ohnehin nachweisen konnte während er zu allen übrigen Fragen beharrlich schweigt. Man hat bei ihm keineswegs das Gefühl von Reue oder ehrlicher Aufarbeitung der Vergangenheit im Gegenteil seine Rolle bleibt nach wie vor dunkel behaftet. Insofern wäre auch hier das geforderte Strafmaß der Bundesanwaltschaft von 5 Jahren absolut in Ordnung gewesen wenn das Gesetz hier nicht schon mehr hergibt. Auch bei ihm wäre eigentlich ein höheres Strafmaß von 7 Jahren+ weitaus angebrachter gewesen!

Carsten Schultze
Gerade an seinem Beispiel kann man die Fragwürdigkeit und Unverständlichkeit der Urteile der Mitangeklagten im NSU-Prozess aufzeigen! Carsten Schultze war der einzige Angeklagte welcher nicht nur aufrichtige Reue für seine angeklagte Tat gezeigt hat sondern sich auch glaubwürdig von seiner Vergangenheit distanzierte! Doch genau jener Angeklagte welcher von allen Prozessbeteiligten eigentlich als der ehrlichste betrachtet wird wurde nun genau mit jener Haftstrafe belangt welche die Bundesanwaltschaft für ihr gefordert hat. Auch hier nicht falsch verstehen: Ich empfinde das Strafmaß von drei Jahren durchaus als milde angesichts der schwere der Tat welcher Schultze angeklagt gewesen ist. Nur wirkt es recht bizarr wenn ausgerechnet jener Angeklagte, welcher noch am ehesten Reue und Einsicht gezeigt hat, zur "vollen" Haftstrafe verurteilt wird während die Haftstrafen jener Mitangeklagten die keine Einsicht oder Reue gezeigt haben unter dem Strafmaß der Bundesanwaltschaft liegen. Da kann man sich echt fragen welches seltsame Rechtsverständnis das OLG in München hier an den Tag legt. Auch hier wird man wohl auf die schriftliche Urteilsbegründung warten müssen um es zu erfahren...


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 18:06
Da sich dieses Thema bekannterweise so elendig lang hingezogen hat, habe ich es nicht mehr im Detail verfolgt. Mich interessiert aber doch eines, was vielleicht jemand mit einem fachlichen Rechtsverständnis besser beantworten kann:

Kann man anhand von Indizien rechtskräftig verurteilt werden?
Wie viel ist in dem Zusammenhang der bekannte Spruch „im Zweifel für den Angeklagten“ zu bewerten?

Der folgende Vergleich ist zwar mit der Brechstange aber ich erinnere mich an Edathy, der ja irgendwie nicht verurteilt werden konnte, sprich anscheinend waren keine Beweise da und er konnte sich dann aus dem Prozess groteskerweise freikaufen.

Mir fällt es nur gerade mal so auf, weil es ja Meinungen im Land gibt, die unser deutsches Rechtssystem als so konkurrenzlos darstellen.


melden

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

11.07.2018 um 19:54
MITGEHANGEN MITGEFANGEN, ich finde es gut dass sie hinter Schloss und Riegel kommt, da kann sie mal drüber nachdenken, wie die Opfer, nein ich meinte Hinterbliebenen der Opfer sich fühlen, die Opfer können ja leider nichts mehr dazu sagen!
Es ist auch ein Signal an andere Rechte und Hetzer, dass auch wenn sie nicht direkt tatbeteiligt waren aber davon wissen und nichts dagegen machen, dass sie dann VOLLUMFÄNGLICH dafür belangt werden können.
Das einzige Schlimme ist natürlich, dass sie Revision einreichen darf aber wenn sie das macht sieht man, dass sie KEINE Achtung vor den Hinterbliebenen hat.


Anzeige

1x zitiertmelden