Darf der Vermieter Katzen verbieten?
29.09.2011 um 23:25Anzeige
Strawbelly schrieb:Warum unterschreibt man erst einen Mietvertrag, in dem festgehalten ist, dass Tierhaltung nicht erwünscht ist?Ich kanns ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen.
Und dann schön zum Anwalt rammeln und rum jammern. Is klar.
vampirgirly91 schrieb:Unser Vermieter hat im Vertrag festgelegt, dass keine Tiere gehalten werden dürfen. Ich habe aber zwei Katzen, die laut Infos aus Google unter Kleintiere zählen.der vermieter darf das verbieten, katzen zählen nicht zu den kleintieren, die tatsächlich nicht verboten werden können, egal was du da ergoogelt hast.
vampirgirly91 schrieb:Zudem kann, dass habe ich ihm auch schon mehrfach schriftlicht mitgeteilt, ein Gutachten vorlegen, dass ich Katzen brauche.ein gutachten hilft dir da nichts - es ist seine wohnung er kann frei entscheiden ob er da katzenhaltung erlaubt oder nicht. er hätte das auch sicher nicht in den mietvertrag geschrieben, wenn's ihm egal wäre.
vampirgirly91 schrieb:Jetzt meine Frage, kann er uns kündigen, wenn die Katzen nicht weg kommen? Bzw. darf er überhaupt verbieten, die Katzen zu halten?der vermieter kann dir wegen verstosses gegen den mietvertrag fristlos kündigen - ich wär da an deiner stelle echt vorsichtig.
vampirgirly91 schrieb:Er hat nur vermerkt, dass eine Tierhaltung verboten ist. Laut Internet (google) sind Katzen aber Kleintiere und dürfen nicht verboten werden.woher hast du das denn?
17 schrieb:Und wenn dein Vermieter wirklich droht, hast du nen Scheiss Vermieter.der vermieter kann auf einhaltung des mietvertrags bestehen.
17 schrieb:Ein bisschen Kulanz könnte der Mann (oder die Frau) ruhig zeigen. Aber es gibt eben welche, die bringen das nicht fertig.der vermieter hat das bewusst im mietvertrag vermerkt, dass das nicht erlaubt ist - standardmässig steht das in keinem mietvertrag. warum sollte er also "kulant" sein, wenn es sein ausdrücklicher wunsch war, dass keine katzen gehalten werden?
17 schrieb:Solange du deine Katzen keinen Allergikern auf den Hals hetzt und die Bude sauber hältst, weiß ich nicht wo das Problem läge.also ich könnte dir bilder (und handwerker-rechnungen) zeigen, was katzen so alles mit einer wohnung anstellen können. zerkratzte tür- und fensterrahmen, heruntergekratzte tapete (weil die mieter es natürlich nicht nötig hatten, einen kratzbaum aufzustellen), katzenpisse bzw. -markierungen überall in der wohnung so dass man den kompletten teppichboden rausreissen musste nur um festzustellen dass der estrich darunter auch nicht mehr zu retten war usw.
Paka schrieb:Geige ihm die Meinung oder aber ziehe um. Katzen verbieten ist das Letzte.verträge zu unterschreiben und sich dann nicht dran zu halten ist das ALLERletzte!
Paka schrieb:Warum biste erst dort hingezogen? Es gibt leider noch viel zu viele tierfeindliche Idioten.du weisst doch garnicht ob der vermieter ein tierfeind ist! es kann ganz andere gründe dafür geben, dass er katzenhaltung nicht erlaubt! vielleicht hat er ja selbst 'n hund und der würde permanent bellen weil er die katze riecht? oder vielleicht ist 'ne arztpraxis im haus? oder vielleicht ist jemand allergisch im haus (erzählt mir nicht dass die katzenhaare in der wohnung bleiben - dass das nicht so ist weiss jeder, der selbst schon mit katzen zusammengelebt hat).
Dick schrieb:aber wie es da mit dem recht aussieht und ob so eine bescheinungung über dem mietvertrag steht weiss ich nicht.so 'ne bescheinigung steht definitiv NICHT über dem mietvertrag. der vermieter kann fristlos kündigen wegen vertragsbruchs, gutachten hin-oder-her, @vampirgirly91 hätte sich auch 'ne wohnung nehmen können in der katzenhaltung erlaubt ist.
jimmybondy schrieb:Im Zweifel einfach umziehen, wer keine Katzen erlaubt hat sicher auch noch andere suspelte Ansprüche. ^^so ein quark. du weisst doch garnicht WARUM der vermieter keine katzenhaltung wünscht.
kathaj schrieb:Das hat nichts damit zu tun,dass ein Vermieter Tierhasser ist,sondern viel mehr liegt es an den verantwortungslosen Haltern die es herausfordern so zu handeln.genau richtig!
vampirgirly91 schrieb:So, ich habe mich jetzt beim Anwalt schlau gemacht, die Klausel, so wie er sie drin stehen hat im Vertrag ist unwirksam. Das heißt, ich darf die Katzen behalten. Sollte aber bedingte Probleme wegen den Katzen zustande kommen, muss ich sie weg geben. Aber erstmal werde ich sie behalten dürfen, denn er darf sie mir nicht verbieten.prima, dann hast du dir's ja mit dem vermieter von anfang an gründlich versaut.
kekscore schrieb:ja der vermieter darf dir sogar hamster verbieten und milbennein darf er nicht. die haltung von kleintieren wie z.b. hamstern darf er nicht verbieten.
wobel schrieb:so ein quark. du weisst doch garnicht WARUM der vermieter keine katzenhaltung wünscht.Welcher Quark? Mir wäre solch ein unsoziales Gebot nun einmal schlicht suspekt und ich wollte nicht in eine Wohnung eines solchen hartherzigen Vermieters einziehen. ^^
wir erlauben das im einen mietshaus auch nicht, dafür gibt's auch gute gründe, und wir haben überhaupt keine "suspelte" ansprüche!!!
jimmybondy schrieb:Welcher Quark? Mir wäre solch ein unsoziales Gebot nun einmal schlicht suspekt und ich wollte nicht in eine Wohnung eines solchen hartherzigen Vermieters einziehen. ^^Sorry, mit unsozial, suspekt, und Herzlos hat das nichts zu tun.
jimmybondy schrieb:Welcher Quark? Mir wäre solch ein unsoziales Gebot nun einmal schlicht suspekt und ich wollte nicht in eine Wohnung eines solchen hartherzigen Vermieters einziehen. ^^was bitte ist daran "unsozial"? vielleicht gibt's in dem haus ja allergiker, denen gegenüber wäre es höchst unsozial plötzlich tierhaltung zu verbieten.
KellerTroll schrieb:Ich renoviere Wohnungen und der Aufwand für solche mit Katzen oder Hundehaltung ist im Schnitt um 10-15% höher als ohne Tierhaltung. Zahlen muss das der Vermieter.ob das der vermieter zahlen muss, hängt vom vertrag ab und häufig davon, ob die mieter entsprechende tierhaftpflichtversicherungen haben (weshalb viele vermieter auf solchen haftpflichten bestehen). ärgerlich ist es aber in jedem fall.
KellerTroll schrieb:Bei Manchen Wohnungen merkt man es kaum das Tiere gehalten wurden bei manchen ist es extrem.also wir hatten mal 'nen fall, in dem ein unkastrierter kater permanent die wohnung markiert hat. da musste nicht nur der teppichboden (super-qualität und so gut wie neu) komplett raus sondern auch der estrich darunter neu gemacht werden, weil dieses ätzende zeug so tief eingezogen war, dass der estrich schwer betroffen war.
Mich wunderts nicht das immer mehr Vermieter keine Tiere dulden.
jimmybondy schrieb:Das entscheide ich natürlich ganz allein, wie suspekt, herzlos und unsozial ich derlei suspektes, herzloses und unsoziales Gebahren finde.ich finde es höchst suspekt, herzlos und unsozial
jimmybondy schrieb:Im übrigen musste ich bisher immer selber renovieren, will ich meine Kaution wieder erhalten was in dem Falle bedeutet, das ich und nicht der Vermieter das zahle.auch das hängt vom vertrag ab. aber nicht mal bei unseren kleinsten wohnungen würde die kaution ausreichen, um davon das herausreissen und neuverlegen eines hochqualitativen teppichbodens zu bezahlen, geschweige denn auch noch den estrich zu erneuern. vom leerstand von in diesem fall wohl einem monat ganz zu schweigen.
jimmybondy schrieb:Zum Glück weiss ich aber auch um die Dinge welche Katzen benötigen, so das sie mir weder Sofa noch Tapete zerkratzen, damit meine Kosten bei Auszug nicht zu groß werden.das ändert aber nichts daran, dass du dir und deinen katzen wohl besser 'ne wohnung suchen solltest, in der katzenhaltung erlaubt ist.
vampirgirly91 schrieb:So, ich habe mich jetzt beim Anwalt schlau gemacht, die Klausel, so wie er sie drin stehen hat im Vertrag ist unwirksam. Das heißt, ich darf die Katzen behalten.dass du die katzen behalten darfst, ist - grundsätzlich gesehen - garnicht die frage. die frage ist ob du wohnen bleiben darfst.
vampirgirly91 schrieb:Sollte aber bedingte Probleme wegen den Katzen zustande kommen, muss ich sie weg geben.und diese probleme werden ganz sicher zustande kommen!
vampirgirly91 schrieb:Aber erstmal werde ich sie behalten dürfen, denn er darf sie mir nicht verbieten.er darf sie dir sehr wohl verbieten! er hat nur dummerweis 'ne unglückliche formulierung gewählt.
vampirgirly91 schrieb:Selbst wenn er den Vertrag jetzt ändert, durch mein Gutachten einer Psychologin kann er es erst recht nicht machen.er darf den mietvertrag garnicht ändern ohne deine zustimmung, von daher ist das schon gegessen. aber das psychologische gutachten kannst du genauso stecken lassen, denn wie gesagt: du hättest entsprechend eine wohnung suchen sollen, in der katzenhaltung erlaubt ist.
wobel schrieb:das ändert aber nichts daran, dass du dir und deinen katzen wohl besser 'ne wohnung suchen solltest, in der katzenhaltung erlaubt ist.Zumindest da sind wir uns einig, zumal ich als Allergiker natürlich keine Wohnung mit Teppich will. :D
Kylmää schrieb:Zeitungsartikel aus der Schorndorfer Zeitung, Nummer 47, Samstag, der 26.Februar 2011.da stand doch sicher auch das aktenzeichen des bundesgerichtshofs mit drin, oder?
Kylmää schrieb:Am Besten, du kopierst diesen Artikel und bewahrst ihn sicher auf, wie ich das auch mache.ein kopierter zeitungsartikel bringt da garnichts - sinnvoller wäre wirklich das aktenzeichen, damit man das original-urteil hat.
Damit hat dein Vermieter nicht mehr das Recht, deine Katzen zu verbieten und wenn doch,
dann kannst du dagegen etwas machen.