Unterhaltung
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

55 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Auto, Parkplatz, Abschleppen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 12:16
Ich habe gestern bei mir vorm Haus im Halteverbot geparkt...auweia :D
Es kam ein Abschleppwagen und wollte mein Auto umsetzen.
Bin schnell raus und habe die Männer gebeten es nicht zu tun, weil ich ja auch sofort zur Arbeit mußte. Ich sagte, ach wäre ich doch nur schon 5 min. früher losgefahren.
Sie sagten, ok wir wissen ja nicht wem das Auto gehört und machen eine Leerfahrt daraus.
Die Rechnung dafür schicken wir dann an die Wohnungsgenossenschaft.

Tatsache ist, sie haben weder meinen Namen, noch meine Anschrift, aber mein Kennzeichen.
Polizei war auch nicht da.
Hatte ich jetzt nur Glück? Was wäre, wenn ich schon weg gewesen wäre?

Der Parkplatz ist Eigentum der WG.

Wie ist die rechtliche Lage? Wer muß die Leerfahrt bezahlen?

Anzeige
1x zitiertmelden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 12:23
Können die ohne Anweisung durch Ordnungsamt oder Polizei überhaupt abschleppen?

Wenn sie auf Anordnung gehandelt haben, musst du sicherlich zahlen, sofern du nachweislich falsch geparkt hast. Dazu muss aber die Situation fotografiert worden sein. Wenns ohne Anweisung auf einer Fahrt durch die Gegend passiert ist, und du denen nur zufällig aufgefallen bist, dann könntest du Glück haben.

Was ich aber nicht verstehe ist:
Zitat von victoryvictory schrieb:Ich habe gestern bei mir vorm Haus im Halteverbot geparkt...
und
Zitat von victoryvictory schrieb:Der Parkplatz ist Eigentum der WG.
Mit "Parkplatz" meinst du aber nicht die Stelle, auf der du standest, oder? ^^


melden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 12:49
@anonymus88

Du mußt dir vorstellen, vor meinem Haus ist ein Rondell (Sackgasse), wo man früher immer überall parken konnte.

Vor 2 Monaten hat die WG Parkflächen markiert, wo man parken kann und in der Mitte wurde ein Halteverbotszeichen aufgemalt.

Rechts ist das Müllhaus, davor eine gestreifte Fläche, links ist das Waschhaus und davor ist keine Markierung...und da habe ich gestanden.

Der Abschleppwagen wurde warscheinlich von unserem Hausmeister geholt.


melden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 12:52
@victory


Wenn Du im Halteverbot geparkt hast und dieses durch Schilder oder Sperrflächen gekennzeichnet wurde, was in Wendeflächen, bei Zuwegungen für Feuerwehr oder Müllabfuhr durchaus üblich ist, dann darf man da sein Kfz nicht hinstellen. Ruft jemand einen Abschleppwagen, um die Fläche wieder frei zu machen, dann muss der Halter des Kfz die Kosten für die Leerfahrt zahlen. Der Halter wird über das Kennzeichen festgestellt.

Warum macht ihr eigenlich beim Parken nie die Augen auf? So einen Thread hatten wir doch schon mal vor ein paar Tagen.


melden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 12:54
@victory

Derjenige der den Abschleppwagen bestellt muss ihn auch zahlen. Ist in dem Fall die Wohnungsgenossenschaft, da es ja scheinbar nicht über das Ordnungsamt oder die Polizei geklaufen ist.
Spreche aus Erfahrung!


melden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 12:55
@BlackPearl

Das denke ich nämlich auch!
Was wäre gewesen, wenn ich schon weg gewesen wäre?


melden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 12:56
@victory

Was wäre wenn...

Fakt ist: Du warst da, Dein Auto war da, der Abschlepper war da - und Du musst zahlen.


1x zitiertmelden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 12:58
@victory

Ich arbeite beim Rettungsdienst und die parken oft unsere Garagen zu, die wir aber dringend brauchen (logisch wenn man nen Einsatz hat) wir bestellen nie selber den Abschlepper sondern rufen die Polizei, denn wenn der Typ das Auto weg fährt, bevor der Abschlepper da ist müssen wir die Leerfahrt bezahlen.


melden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:07
Zitat von DoorsDoors schrieb:Fakt ist: Du warst da, Dein Auto war da, der Abschlepper war da - und Du musst zahlen.
Will ich aber nicht :D
Tatsache ist, die Abschleppfirma hat ja auch nicht meine Personalien aufgenommen...hätten sie doch verlangen können.
Ich denke wirklich, sie haben einfach bei mir ein Auge zugedrückt.

@BlackPearl

Danke für deine Beiträge :D Hast mir Mut gemacht!
Hoffe ich muß nicht bezahlen.

Seit die WG die Markierungen gemacht haben, fehlen mehr als 10 Parkplätze und es ist wirklich schwierig, was zu finden und ich habe weder jemanden behindert oder habe eine Einfahrt blockiert.


melden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:13
@victory

Ein aufgemaltes Parkverbotsschild?!?!
Na klasse.
Wenn ich meinen Nachbarn ärgern will, male ich ein Schild vor seinem Auto auf die Straße und lasse die Kiste Abschleppen.
Ganz so einfach ist das nicht, man muss eine Erlaubnis von Ordnungsamt haben um Verkehrszeichen aufstellen zu dürfen.
Ich denke mal
@BlackPearl

hat recht.
Gruß
Mailo


melden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:16
@victory

Die Personalien können sie nicht von Dir verlangen, solange es sich nicht um die Polizei handelt.
Es genügt das Kennziechen, weil der Halter dafür verantwortlich gemacht wird. Der kann sich dann natürlich, wenn er nicht mit ihm identisch ist, am Fahrer schadlos halten.

Aber bitte, vielleicht hast Du die Jungs ja so nett angelächelt, dass sie ein Auge zudrücken. Allerdings weiss ich, dass Abschleppunternehmen schon sehr darauf erpicht sind, ihre Kosten herein zu bekommen. Wenn sie Dich abschleppen wollen und nicht können, entgeht ihnen anderswo eine lukrative Fahrt.


1x zitiertmelden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:19
@Mailo

Wenn es sich nicht um eine öffentliche Strasse handelt, sonder um eine private Verkehrsfläche, dann kann ich dort Schilder aufstellen und aufmalen, an die sich die Nutzer der Fläche zu halten haben, z.B. auf Firmengelände, Kundenparkplätzen, Parkhäusern etc.

Im vorliegenden Falle wurde das Verbot ja nicht nachträglich angebracht, nachdem @victory sein Auto abgestellt hatte, sondern war ganz offensichtlich schon vorher da.

Wenn es sich denn um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt, ist davon auszugehen, dass die Verbotsflächen mit der Stadt abgestimmt sind. Das kann man dort ja einfach mal erfragen.


3x zitiertmelden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:30
Zitat von DoorsDoors schrieb:Wenn es sich nicht um eine öffentliche Strasse handelt, sonder um eine private Verkehrsfläche, dann kann ich dort Schilder aufstellen und aufmalen, an die sich die Nutzer der Fläche zu halten haben, z.B. auf Firmengelände, Kundenparkplätzen, Parkhäusern etc.
Nicht ganz richtig.
Kann sein, dass es erst vor wenigen Jahren in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde ... aber auf Flächen, auf denen der öffentliche Verkehr stattfindet gilt die StVO. Egal ob Parkhäuser oder Supermarktparkplätze. Beim Parkplatz des Dorfarztes siehts vielleicht anders aus. Aber in der Parkhausgrößenordnung ist das schonwieder anders.

Diese diplomatische "Hier gilt die StVO"-Zeichen vor einigen großen Parkplätzen bedeutet nicht, dass die StVO dort nicht gelten würde, wenn das Schild fehlt.

Von daher glaub ich kaum, dass bei solchen Fällen ohne Weiteres Änderungen vorgenommen werden können, auch wenns naheliegt bei Privatgelände.


melden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:31
Zitat von DoorsDoors schrieb:nachdem @victory sein Auto abgestellt hatte
IHR Auto abgestellt hat :D
Zitat von DoorsDoors schrieb:vielleicht hast Du die Jungs ja so nett angelächelt
Das habe ich :D

Sie sagten mir ja auch, dass sie eine Rechnung mit der Leerfahrt an die WG schicken.
Ihr Geld bekommen sie sowieso.
Ist nur die Frage, ob mir die WG das in Rechnung stellen kann?


1x zitiertmelden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:33
@victory

Sorry, gnädige Frau. :D

Ich denke schon, dass Dein Vermieter dies versuchen wird. Wer will schon gern auf Kosten in Höhe von gut 100 EUR oder mehr sitzen bleiben.


melden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:34
Zitat von DoorsDoors schrieb:Wenn es sich nicht um eine öffentliche Strasse handelt, sonder um eine private Verkehrsfläche, dann kann ich dort Schilder aufstellen und aufmalen, an die sich die Nutzer der Fläche zu halten haben, z.B. auf Firmengelände, Kundenparkplätzen, Parkhäusern etc.
Dann Zahlt die Leerfahrt der Auftraggeber. Auch wird die Abschleppfirma den Auftraggeber das Abschleppen bezahlen lassen und der kann dann Versuchen das Geld vom Falschparker wieder zu bekommen.
Von Privatgrundstücken Lässt die Polizei nur abschleppen wenn von dem Fahrzeug GEFAHR aus geht. Bei Behinderung nicht.
Selbst wenn das Ordnungsamt eine Genehmigung für ein Verkehrszeichen erteilt, hat Dieses eine Form die in der Straßenverkehrsordnung (glaube ich) festgelegt ist.
Aufgemalte Verkehrszeichen sind dort bestimmt nicht aufgeführt. ;)

Gruß
Mailo


melden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:35
@Doors

Und wenn ich sage, nö dass bezahle ich nicht?
Müßten sie mich dann verklagen, oder wie geht das?


melden

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:35
Zitat von victoryvictory schrieb:Ist nur die Frage, ob mir die WG das in Rechnung stellen kann?
Ganz klares NEIN! Da die WG den Abschlepper gerufen hat muss sie die kosten dafür auch tragen. Anders wäre es wenn die Polizei den Abschlepper gerufen hätte, dann musst Du zahlen.

Abgesehen davon dürfen die nicht einfach auf eigenen Faust Parkplätze sperren, Du zahlst Miete und hast ein Recht auf deinen Parkplatz. Oder wohnst Du etwa nicht dort im haus? Dann darfst Du Dich auch nicht auf das grundstück stellen und musst mit Strafe rechnen.


melden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:36
@BlackPearl

"Du zahlst Miete und hast ein Recht auf deinen Parkplatz."

Meines Wissens nach nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt ist. Im Zweifelsfalle sollte man aber den Mieterschutzbund o.ä. fragen.


melden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Rechtliche Lage, wer muss Leerfahrt bezahlen?

15.10.2011 um 13:37
@victory

Damit würdest Du ggf. rechnen müssen.


Anzeige

melden