Frauenquote
08.03.2012 um 21:08Anzeige
Schnurrgerüst schrieb:Immer wieder niedlich, wenn Frauenhasser versuchen, lustig zu sein.Ich hoffe doch sehr, dass nicht ich mit "Frauenhasser" gemeint war?!!!!!!!!!!!
sodawasser schrieb:Die elende "political correctnes" wird uns noch zu solch empfindsamen und vorsichtigen Menschen machen, dass bald keine Kommunikation mehr möglich ist.Traurig.Das sag ich Dir!!!!!!!!!!!!
neurotikus schrieb:Ein Prolet oder eine FrauMeinst Du mit "Prolet" den Mann?
er könnte in diese Kreise nicht aufsteigen, weil ihm die Beziehungen und der Lebenslauf fehlen.Dann fehlt IHM die Qualifikation... Und?
neurotikus schrieb:Die Klasse reproduziert sich selbst, und das kann erstmal nur mit Zwang durchbrochen werden.Und dann? Dann ist das Gesetz weg und der Kreis schließt sich wieder....
Prof.nixblick schrieb: Meinst Du mit "Prolet" den Mann?Mit Prolet meine ich jemanden, der einer Arbeiterfamilie entstammt.
Prof.nixblick schrieb:Dann fehlt IHM die Qualifikation... Und?Qualifikation ist etwas ganz anderes als Beziehungen und Lebenslauf, grade für Positionen für die es sowas wie eine Ausbildung gar nicht gibt.
Prof.nixblick schrieb: Und dann? Dann ist das Gesetz weg und der Kreis schließt sich wieder....ja, aber dann sind auch Frauen in den Ämtern und die Männer dieser Klasse werden gelernt haben Qualifikation nicht am Geschlecht fest zu machen.
neurotikus schrieb:Qualifikation ist etwas ganz anderes als Beziehungen und Lebenslauf, grade für Positionen für die es sowas wie eine Ausbildung gar nicht gibt.Warum? Der Lebenslauf spiegelt meine Qualifikation wider. Und was die "Beziehung" angeht, das ist ein Weichspülargument. Denn sowohl Mann als auch Frau können hilfreiche Beziehungen haben...
neurotikus schrieb:ja, aber dann sind auch Frauen in den Ämtern und die Männer dieser Klasse werden gelernt haben Qualifikation nicht am Geschlecht fest zu machen.Wenn ich als Arbeitgeber nur Männlein oder Weiblein haben will kann mich kein Gesetz zwingen. Das widerspricht der Freiheit des Arbeitgebers sich seine Arbeitnehmer auszusuchen. Und dann umginge man das mit Ausreden.
1. Stellenausschreibunghttp://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/fuehrungskraefte/fuehrungskraefte/personalauswahl-und-einstellung.php (Archiv-Version vom 24.12.2010)
Das im 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet den Arbeitgeber zu neutraler Stellenausschreibung. Jede benachteiligende Form der Stellenausschreibung im Zusammenhang mit einem der verbotenen acht Differenzierungsmerkmale der Rasse, der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist grundsätzlich untersagt.
Schon bei der Ausschreibung einer Stelle soll eine mögliche Benachteiligung bestimmter Gruppen von Bewerbern unterbleiben. Beachtet der Arbeitgeber dies nicht, riskiert er Schadensersatz- oder Entschädigungszahlungen, die von beträchtlichem Umgang sein können.
Eine Ausnahme gilt, wo eines der Differenzierungsmerkmale wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder den Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt (z. B. nur männliche oder nur weibliche Chor-, Opern- oder Theaterrollen, weibliche Pädagoge im Mädcheninternat etc.).