@AlteTante @GeorgeThorne AlteTante schrieb:Und wenn sie sich dumm stellen, nach dem Motto: "Wir haben es erst zu spät bemerkt"? Es ist ja keiner von beiden in einem medizinischen Beruf tätig; also könnten sie damit vielleicht sogar durchkommen!
Sie haben gleich drei Strategien parallel gefahren, um sich wegen des Tods, oder sagen wir passender, Mord, an den Opfern, heraus zu reden können.
Strategie eins: Opfer müssen schriftlich behaupten, sie hätten sich selbst verletzt, z.B. durch eigene Schusseligkeit.
Strategie zwei: Betrifft mWn nur Susanne F. (nach öffentliche bekanntem Wissensstand) Opfer muss Abschiedsbrief mit Selbstmordabsichten scheiben
Strategie drei: Opfer muss Angelika B bevollmächtigen, sie beim Einwohnermeldeamt als nach Amsterdam verzogen abzumelden.
Die drei Strategien wurden vor dem Tod von Susanne F "gefahren", ähnlich bei Annika E.
Aus diesen drei Strategien geht klar hervor, dass sie mit dem Tod der Opfer nicht nur rechneten sondern, dass ihnen klar war, dass der Tod durch den extremen physischen Sadismus, mit dem sie die beidne Frauen quälten, eintreten wird.
Dadurch ist zum eine evident, dass beiden klar war, dass die Opfer sterben werden und außerdem, dass dies aus niedrigen Beweggründen geschah. Nämlich zur Befriedigung der sadistischen Persönlichkeitsstörung der Angeklagten.
Damit sind die Mordmerkmale gegeben. MMn ist ziemlich klar, dass beide wegen Mordes verurteilt werden, und dass bei WW die Höchststrafe als Strafmass verhängt werden wird, inklusive beosnderer Schwere der schuld und auch anschliessender Sicherheistverwarung wegen ungünstigeter BEsserungsaussichten.
Bei Angelika B. wird vermutlich die Geständigkeit mildernd anerkannt werden und sie wird mit knapp unter lebenslänglich davon kommen.