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Verbrechen in Höxter

8.904 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

20.09.2016 um 10:13
@AlteTante
Nein, natürlich sind die Körperverletzungen strafbar, aber da könnte es vielleicht mit dem Tatnachweis aufgrund der gegenseitigen Schuldzuweisungen schwieriger werden.
Den Mord durch Unterlassen kann man mMn leichter beiden nachweisen.


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Verbrechen in Höxter

20.09.2016 um 10:18
Und wenn sie sich dumm stellen, nach dem Motto: "Wir haben es erst zu spät bemerkt"? Es ist ja keiner von beiden in einem medizinischen Beruf tätig; also könnten sie damit vielleicht sogar durchkommen!


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Verbrechen in Höxter

20.09.2016 um 12:34
@Kreuzbergerin
Aber da der Tatvorwurf "Mord durch Unterlassen" lautet, ist meiner Ansicht nach relativ irrelevant wer, wann, wie gefoltert hat.
Den Mord durch Unterlassen kann man mMn leichter beiden nachweisen.
Ein äußerst interessanter Denkansatz :Y:
Dem möchte ich mich gerne anschließen.


@AlteTante
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Und wenn sie sich dumm stellen, nach dem Motto: "Wir haben es erst zu spät bemerkt"? Es ist ja keiner von beiden in einem medizinischen Beruf tätig; also könnten sie damit vielleicht sogar durchkommen!
Vielleicht darf ich hier @Rick_Blaine schon mal vorgreifen, der bestimmt noch Genaueres hierzu ausführen möchte ;)
Er ließ mir nachfolgende Erklärungen zukommen, als ich fragte, ob denn "den Tod billigend in Kauf nehmen" bereits als Mord zu werten sei.
Oder eben in unserem Fall: wenn ich die beiden Opfer vor sich hinsiechen sehe und man mir nachweisen kann, dass ich als normal durchschnittlicher Mensch erkennen können musste, dass das zum Tode führt, und ich nichts dagegen tue, dann nehme ich den Tod billigend in Kauf, auch wenn ich ihn nicht "gewollt" habe.

Nach dem Gesetz aber ist beides das Gleiche: den Taterfolg wollen oder billigend in Kauf nehmen.



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Verbrechen in Höxter

20.09.2016 um 13:31
@emz
Zitat von emzemz schrieb:ob denn "den Tod billigend in Kauf nehmen" bereits als Mord zu werten sei.
Der dolus eventualis (das billigend in Kauf nehmen) gehört zum subjektiven Tatbestand (regelmäßig die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit), die Frage nach "Mord" oder "Totschlag" oder "Fahrlässige Tötung" oder "Aussetzung" oder was auch immer betrifft den objektiven Tatbestand (also die Frage, was tatsächlich als Tatergebnis geschehen ist).

@AlteTante
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Und wenn sie sich dumm stellen, nach dem Motto: "Wir haben es erst zu spät bemerkt"? Es ist ja keiner von beiden in einem medizinischen Beruf tätig; also könnten sie damit vielleicht sogar durchkommen!
Dummheit schützt vor Strafe nicht. Fraglich ist bestenfalls, wegen was genau sie zur Rechenschaft gezogen werden. Spätestens beim zweiten Todesfall wird es aber mit dem Dumm-Stellen schwierig. Ich glaube nicht, dass das Gericht sich auf blöde Ausreden einlassen wird.


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20.09.2016 um 14:43
@AlteTante
@GeorgeThorne
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Und wenn sie sich dumm stellen, nach dem Motto: "Wir haben es erst zu spät bemerkt"? Es ist ja keiner von beiden in einem medizinischen Beruf tätig; also könnten sie damit vielleicht sogar durchkommen!
Sie haben gleich drei Strategien parallel gefahren, um sich wegen des Tods, oder sagen wir passender, Mord, an den Opfern, heraus zu reden können.
Strategie eins: Opfer müssen schriftlich behaupten, sie hätten sich selbst verletzt, z.B. durch eigene Schusseligkeit.
Strategie zwei: Betrifft mWn nur Susanne F. (nach öffentliche bekanntem Wissensstand) Opfer muss Abschiedsbrief mit Selbstmordabsichten scheiben
Strategie drei: Opfer muss Angelika B bevollmächtigen, sie beim Einwohnermeldeamt als nach Amsterdam verzogen abzumelden.
Die drei Strategien wurden vor dem Tod von Susanne F "gefahren", ähnlich bei Annika E.
Aus diesen drei Strategien geht klar hervor, dass sie mit dem Tod der Opfer nicht nur rechneten sondern, dass ihnen klar war, dass der Tod durch den extremen physischen Sadismus, mit dem sie die beidne Frauen quälten, eintreten wird.
Dadurch ist zum eine evident, dass beiden klar war, dass die Opfer sterben werden und außerdem, dass dies aus niedrigen Beweggründen geschah. Nämlich zur Befriedigung der sadistischen Persönlichkeitsstörung der Angeklagten.
Damit sind die Mordmerkmale gegeben. MMn ist ziemlich klar, dass beide wegen Mordes verurteilt werden, und dass bei WW die Höchststrafe als Strafmass verhängt werden wird, inklusive beosnderer Schwere der schuld und auch anschliessender Sicherheistverwarung wegen ungünstigeter BEsserungsaussichten.
Bei Angelika B. wird vermutlich die Geständigkeit mildernd anerkannt werden und sie wird mit knapp unter lebenslänglich davon kommen.


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Verbrechen in Höxter

20.09.2016 um 15:08
@SLOGEEK
Zitat von SLOGEEKSLOGEEK schrieb:Strategie drei: Opfer muss Angelika B bevollmächtigen, sie beim Einwohnermeldeamt als nach Amsterdam verzogen abzumelden.
Interessant, wusste noch gar nicht, dass es ein derartiges Schriftstück gibt.

Was all diese Schriftstücke anbelangt, die das Pärchen meinte, sich unterschreiben zu lassen, die sind für den A.... Kann man wirklich so blöd sein, dass man denkt, damit gegen jedwede Strafverfolgung abgesichert zu sein?


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Verbrechen in Höxter

20.09.2016 um 15:41
@emz
Ich vermute stark, dass das auch irgendwelche Machtspielchen waren "Schau her, du kannst mir gar nichts, nicht mal die Behörden können mir jetzt noch was!".
Ebenso kann man den Besuch bei der Polizeiwache interpretieren.

Sollten diese Schriften wirklich zur Absicherung gegenüber den Behörden gedacht gewesen sein, so zeugt das von niedriger Bildung aber hoher krimineller Energie.
Sowas muss man erstmal planen.


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Verbrechen in Höxter

20.09.2016 um 17:39
Muss das sein? Muss man in der Headline gezielt falsche Sachverhalte darstellen?
http://www.lz.de/ueberregional/owl/20922961_Verteidiger-von-Wilfried-W.-will-Freispruch-fordern.html

Wehe dem, der sich auf diese Überschrift
"Verteidiger von Wilfried W. will Freispruch fordern"
verlässt. Denn ein Stückchen weiter heißt es
In dem Interview mit dem Nachrichtenportal sagt Binder, er kämpfe dafür, dass sein Mandant nicht wegen Mordes verurteilt werde. „Natürlich rechne ich nicht mit einem Freispruch. Mein Mandant wird sich vor Gericht äußern und schwere Fehler einräumen",
Diese Beschreibung
Der Anwalt beschreibt Wilfried W. als einen hilflosen großen Mann, der ohne seine Ex-Frau nur beschränkt lebensfähig gewesen sei.
passt durchaus zu dem mir gegenüber geäußerten Bild "Weichei".


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Verbrechen in Höxter

20.09.2016 um 17:51
@emz

Und du glaubst ernsthaft, dass so ein "Weichei" über Jahrzehnte immer wieder an dominante Frauen gerät, die in seinem Beisein seine Angetrauten foltern, und dass er nichts dagegen unternehmen kann?

Denn das müsste ihm ja mindestens zweimal passiert sein: Erst in den 90er Jahren mit seiner damaligen Geliebten und dann nach seiner Haftentlassung mit Angelika.

Wenn das mit dem Bagatellisieren so weitergeht, dann bekommt W am Ende noch Haftentschädigung wegen der Haftstrafe von damals! Denn er hat ja immer nur "Fehler" gemacht!


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Verbrechen in Höxter

21.09.2016 um 12:21
@emz
Diese Beschreibung
Der Anwalt beschreibt Wilfried W. als einen hilflosen großen Mann, der ohne seine Ex-Frau nur beschränkt lebensfähig gewesen sei.
passt durchaus zu dem mir gegenüber geäußerten Bild "Weichei".
Wer hat sich dir gegenüber so geäußert?

Als Weichei sehe ich ihn nicht.

Der Anwalt umschreibt nichts anders als einen Pascha.
Wenn ihn seine Ex-Frau auf gut Deutsch gesagt pampern und ihm den Arsch nachtragen musste, dann nicht, weil er es selbst nicht kann, sondern weil er nicht will, er zu faul, zu strack und zu arbeitsscheu ist.
Die U-Haft hat er bis jetzt auch gut ohne sie überstanden.


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Verbrechen in Höxter

21.09.2016 um 18:50
Das Landgericht Paderborn bestätigte am Mittwoch (21.09.2016) den Eingang der Klageschrift gegen den 46-jährigen Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. (47).

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten versuchten Mord und Körperverletzung in fünf Fällen vor.

Wilfried W. muss sich außerdem wegen Körperverletzung in 30 Fällen verantworten. Als Höchststrafe droht den beiden damit lebenslange Haft.
http://www1.wdr.de/nachrichten/fall-hoexter-mordanklage-100.html (Archiv-Version vom 24.09.2016)


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Verbrechen in Höxter

21.09.2016 um 19:06
Mir ist leider ein Fehler passiert, das wichtigste habe ich vergessen
Fall Höxter: Paar wegen Mordes angeklagt

Über Jahre hinweg soll ein Paar aus Höxter Frauen schwer missbraucht haben.

Nach tödlichen Misshandlungen von zwei Frauen in dem Haus des Paares, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Mordes durch Unterlassen erhoben.
http://www1.wdr.de/nachrichten/fall-hoexter-mordanklage-100.html (Archiv-Version vom 24.09.2016)

Harte Anschuldigungen für das Weichei ;)


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Verbrechen in Höxter

22.09.2016 um 12:21
http://www.stern.de/panorama/gesellschaft/hoexter--mordanklage-nach-misshandlungen---wer-war-der-haupttaeter--7069076.html
Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten Angelika W. versuchten Mord und Körperverletzung in fünf Fällen vor. Wilfried W. muss sich außerdem wegen Körperverletzung in 30 Fällen verantworten. Wie viele Frauen laut Anklage Opfer der Misshandlungen wurden, konnte das Gericht am Mittwoch noch nicht sagen.
Ich frage mich, die Fälle wievieler Opfer werden dann letztendlich verhandelt werden.
Bei mindestens acht Frauen kam es zumindest zu Treffen auf dem Gehöft in Ostwestfalen. Dabei bauten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. im ersten Schritt zu ihren Opfern ein Vertrauensverhältnis auf. Erst bei weiteren Treffen kam es dann zu den Misshandlungen. Einigen Frauen gelang die Flucht.
Könnte mir vorstellen, dass daraus Seitens der Anwälte eine gewisse Freiwilligkeit hergeleitet wird.


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Verbrechen in Höxter

22.09.2016 um 20:58
http://www.focus.de/panorama/welt/mordanklage-gegen-das-horror-paar-aus-hoexter-was-wir-wissen-und-was-nicht-mordanklage-gegen-das-horror-paar-aus-hoexter-was-wir-wissen-und-was-nicht_id_5973434.html

Das ist eine recht gute, übersichtliche Zusammenfassung zu der Frage: Was wir wissen - und was nicht


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Verbrechen in Höxter

22.09.2016 um 21:18
Nun ist es also endlich soweit und es wurde Anklage erhoben. Ich bin (vorerst) doch zufrieden, dass die Anklage nun auch wirklich auf Mord lautet. Was ja zu erhoffen und erwarten war.

Hoffentlich verkommt der Prozess nicht zu einer öffentlichkeitswirksamen Schlammschlacht zwischen den beiden Angeklagten und deren Verteidigern.

Danke für den Link @emz - das ist wirklich eine gute Zusammenfassung.


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Verbrechen in Höxter

22.09.2016 um 21:43
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb:Hoffentlich verkommt der Prozess nicht zu einer öffentlichkeitswirksamen Schlammschlacht zwischen den beiden Angeklagten und deren Verteidigern.
Die Beschuldigten / Angeschuldigten dürften sich eine ganze Weile nicht gesehen haben. Von Zeit zu Zeit sollen sie mit jeweiligen Vorwürfen konfrontiert worden sein.
Den Nährboden für eine "Schlammschlacht" könnte natürlich die jeweilige Verteidigungsstrategie bieten und eventuell den Prozess in die Länge ziehen. Natürlich bleiben umfassende Geständnisse zu hoffen, einer "Schlammschlacht" kann ich in solch einem Prozess jedoch keineswegs irgendetwas "Negatives" abgewinnen, also, warum eigentlich nicht?


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22.09.2016 um 22:17
@y-ray

Na ja, ich sehe sowas schon sehr kritisch. Meist geht es bei solchen Schlammschlacht-Prozessen doch nur darum, mittels Selbstinszenierung die Meinung der Öffentlichkeit und des Gerichts zu manipulieren. Die Verhandlung der Straftat gerät in den Hintergrund, während Aspekte, die im wesentlichen sachfremd sind, in den Vordergrund gerückt werden.


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Verbrechen in Höxter

23.09.2016 um 10:19
@Dornröschen
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb: Die Verhandlung der Straftat gerät in den Hintergrund, während Aspekte, die im wesentlichen sachfremd sind, in den Vordergrund gerückt werden.
Das mag in der Öffentlichkeit so wahrgenommen werden, ein Strafprozess ist aber eine recht gut durchorganisierte Veranstaltung, entscheidend ist dabei immer, was hinten heraus kommt und das kann man anfangs oft schon halbwegs abschätzen, da hilft allzu oft auch das Geplänkel zwischendrin, was man unterhaltungswirksam zelebrieren kann, letztendlich nichts.

Für mich ist es viel interessanter, wie die Verteidigungsstrategie bei Angelika W. (oder B.?) aussehen wird.
Weiter finde ich es interessant, wie die Frage der Sicherungsverwahrung behandelt werden wird.
Beim eigentlichen Strafmaß kann man hinsichtlich des Wilfried W. wohl wenig mutig auf "lebenslänglich" und bei Angelika W. je nach Taktik ebenfalls oder wenigstens auf recht lange Freiheitsstrafe spekulieren. Wenn es keine Taktikänderung gegenüber den anfangs verlauteten Aussagen erfolgt, tippe ich da aber auch eher auf "lebenslänglich".

Das Beste an der ganzen Sache ist, dass die beiden endlich aus dem Verkehr gezogen werden konnten, leider konnten sie viel zu lange ihr Unwesen treiben und das ist das eigentliche Problem.
Aber auch da kann diese Geschichte wenigstens dazu beitragen, dass man mit offeneren Augen durch die Welt geht.


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Verbrechen in Höxter

23.09.2016 um 12:26
@GeorgeThorne
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Aber auch da kann diese Geschichte wenigstens dazu beitragen, dass man mit offeneren Augen durch die Welt geht.
Da frage ich mich allerdings, wer sich hier mit "man" angesprochen fühlen soll.

Sind es die Nachbarn, die, als sie schliefen nicht mitbekamen, was sich ein Haus weiter abgespielt hat?
Oder ist es der Polizist, der nicht seine Dienststelle verlassen hat, um auf dem Parkplatz das Auto zu inspizieren?
Oder gar die anderen Opfer, die nicht zuletzt durch ihr Schweigen weitere Straftaten ermöglicht haben?


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