Dawn schrieb:- Sie basiert auf dem Glauben an die Aussage der Jäger, die als einzige ein überwältigend großes Motiv haben, hier etwas unter den Tisch zu kehren.
Nein, das Motiv haben Beide Seiten.
Zum einen die Strafrechtliche Seite, aber, was noch schlimmer wiegt, die Jäger haben zu befürchten, daß maßgeblich die Jagdgesetzte verändert oder der Jagdtyp verboten wird.
Die Listenhundszene, wird auch schon zittern, in wie weit, Gesetze, Verbote, ect pp wieder verändert werden und Rassen per se, wieder einmal gefährlicher sind als andere Rassen.
CE ist eben strafrechtlich haftbar zu machen.
Ich erinnere an den Fall Pascha, wo die Hundehalterin Ihren Hund an eine andrere Person übergeben hat und Sie selber zu Hause war.
Und ob die Halterin das wirklich versäumt hat, oder ob da Aussage gegen Aussage gestanden hat, dazu finde ich leider auf die schnelle nichts.
. Die 31-Jährige, die als Halterin mit Sachkundenachweis und Training in einer Hundeschule den Rottweiler ohne Leine und Maulkorb führen durfte, habe beispiellose Leichtfertigkeit an den Tag gelegt, als sie der Mitangeklagten das Tier überließ, ohne sie auf die Gefahr und die Auflagen aufmerksam zu machen. Und die mit Hunden unerfahrene 23-Jährige habe fahrlässig gehandelt, als sie das Tier von der Leine ließ. „Wie man auf die Idee kommen kann, dass an einem schönen Sommertag niemand in den Rheinwiesen sei, ist nicht nachvollziehbar“, so die Vorsitzende.
Quelle:
https://www.derwesten.de/staedte/duisburg/pascha-prozess-bewaehrungsstrafen-nach-rottweiler-attacke-id11810227.html