Palio schrieb:Dazu gehört es, den Täter bei besonders schweren Straftaten zu benennen und zu bestrafen, auch dann noch, wenn er zu Unrecht freigesprochen wurde.
Der TV ist nicht zu Unrecht freigesprochen worden. In unserem Rechtsstaat muss der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt, einem Angeklagten die Schuld beweisen muss, nicht der Angeklagte seine Unschuld.
Das ist den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft zum damaligen Zeitpunkt nicht gelungen, weshalb er freigesprochen wurde und zwar zu Recht.
Es gilt immer noch der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".
Und auch jetzt, nachdem das Ergebnis der DNA-Analyse bekannt ist, gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil immer noch die Unschuldsvermutung. Nur weil die DNA des TV am Opfer gefunden ist, ist der TV nicht "der Mörder", als solcher kann er erst gelten, wenn er rechtskräftig verurteilt ist.
Kohlhaas schrieb:Insofern war auf ihn keine besondere Rücksicht zu nehmen.
Was soll dass denn heißen?! Gerade weil er freigesprochen wurde und damit eben juristisch gesehen unschuldig ist, ist auf ihn besondere Rücksicht zu nehmen.
Und das gilt eben nicht nur für eine mögliche Strafverfolgung, sonder auch für den Schutz seiner Privatsphäre und seines öffentlichen Rufs und Leumund.
Nach dem Freispruch hätte die Sache für ihn abgeschlossen sein müssen. Er hatte damit ein Recht auf ein Leben als freier und unbescholtener Mann. Das mag menschlich-moralisch schwer zu ertragen sein, v.a. eben in Kenntnis der Ergebnisse der DNA-Untersuchung.
Dieses Recht gründet auf das Grundgesetz, es damit steht in unserer Rechtsordnung also sehr weit oben. Natürlich haben auch die Angehörigen von Opfern Rechte. Dem Opfer und damit auch dessen Angehörigen ist Unrecht widerfahren, aber es geht in einen Strafprozess um eine gerechte Bestrafung der Täter und nicht darum, das den Opfern und seinen Angehörigen wieder gut zu machen.
Der Strafklageverbrauch hat in unserem Rechtssystem ja zwei Funktion: es soll einem freigesprochenen Angeklagten ein Vertrauen in den Richterspruch garantieren. Er muss sich auf den Freispruch verlassen können und der Staat muss dieses Recht schützen.
Dies ist in diesem Fall nicht gelungen. Der TV wurde nun seit 40 Jahren immer wieder mit den Vorwürfen konfrontiert, und das auch öffentlich.
Zum anderen soll der Strafklageverbrauch aber auch den Rechtsfrieden sichern. Auch wenn das im vorliegenden Fall schwer nachvollziehbar ist, aber irgendwann muss halt auch mal Schluss sein. Ein Urteil muss, wenn es rechtskräftig geworden ist, Bestand haben, sowohl für den Angeklagten, für den Staat und damit die Ermittler und Gerichte, aber am Ende auch für die Opfer, die Angehörigen und die gesamte Gesellschaft.
Kohlhaas schrieb:Ich habe schon einmal (ohne eine Antwort zu bekommen) die Frage gestellt, was passiert wäre, wenn man die vorhandenen DNA-Spuren mit den zur Verfügung stehenden Mitteln NICHT untersucht hätte.
Von wem erwartest Du denn auf so einen Frage hier eine Antwort?! Wer soll das wissen und wer soll auf so eine Frage etwas anderes als Spekulationen abgeben können.