Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann
29.03.2023 um 08:15Cecilia schrieb:nteressant wie einige hier gegen eine erneute Strafverfolgung sind.
Ich finde die Gesetzgebung unfair, ungerecht und wiedersprüchlich:
Cecilia schrieb:Ein Wiederaufnahmeverfahren ist ja auch ein wichtiger und netter "Rettungsanker" für eventuell ungerecht verurteilte Menschen. Diesen Rettungsanker würde ich mir auch für Mordopfer und Angehörige wünschen! Das wäre Gerechtigkeit zumindest in der Auslegung des Gesetzes.Das ist nur scheinbar widersprüchlich.
Man muss auch immer den Kontext berücksichtigen, in dem diese Gesetze stehen.
Im Kontext „zu Gunsten“ ist nichts zu finden, wie die Vorbereitung einen Wiederaufnahme überhaupt finanziert werden soll. Wer sammelt neue Beweismittel, wer bereitet den Wiederaufnahmeantrag vor, der sehr aufwendig ist?
Dahingehend ist der Kontext zum „zu Ungunsten“ sehr einfach, da steht der Staatsapparat dahinter mit seine fast unbegrenzten Möglichkeiten.
In der Realität können sich verurteilte nur Wiederaufnahmen leisten, die es sich finanziell leisten können oder wo Bürgerinitiativen hinter stehen oder wo sich Anwälte finden lassen, die pro bono arbeiten. In Wirklichkeit ist es ein Placebo bzw. es greift meist nur dann, wenn über einen anderen Weg der wirkliche Täter schon ermittelt wurde. Das sit - da in dem fall meist nicht ermittelt wird, einen große Ausnahme.
Das Problem ist dass einige Richter das nach außen hin auch verfälscht darstellen. So versuchen mit der geringen Wiederaufnahmerate einige Richtern die Qualität der Justiz zu belegen. Sie sprechen dann zwar in diesem Zusammenhang schon von einem Graubereich. Aber ohne Einschätzung dieses Graubereichs sind solche Qualitätsbehauptungen der Justiz wertlos. Wenn man weiß, dass es in Wirklichkeit der Großteil der Verurteilten so einen Wiederaufnahme sich gar nicht leisten können, dann weiß man nicht, wie groß der Graubereich ist. Ist er so groß, wie die der bekannten Fälle, 10 oder gar 100mal so groß. Nein solche eine scheinheilige Behauptung ist in Wirklichkeit nur Placebos für die Bevölkerung. In Wirklichkeit hat die Justiz keine Ahnung, wie gut sie ist.
Wenn man die Fälle ansieht, wo Wiederaufnahme erfolgreich waren, erkennt man auch, dass die Justiz auch nicht so rasch klein beigibt. Das hat unlängst der Badewannenfall gezeigt. Erst hat das Gericht die Sache liegen lassen mit der Behauptung , dass es unter Wasser mit andern Fällen sei un dann hat es dn WAA abgewiesen. Erst die Beschwerde zum OLG hatte dann Erfolg. Und wenn sie dann man durch waren, hat der BGH manchmal auch die Fälle wieder mehrfach zurückverwiesen (Harry Wörz).
Mit der Gesetzesreform hätte dazugehört, um das Gleichgewicht zu wahren, das Finanzierungsproblem des „zu Gunsten“ mit zu lösen, dann wäre der Gesetzesentwurf erst ausgewogen. So ergibt sich ein großes Ungleichgewicht und die Gefahr besteht, dass in Sachen Mord nun die StA deutlich leichtsinniger die Anklage erhebt und es damit automatisch auch mehr Fehlurteile geben wird. Da der Weg zurück („zu Gunsten des Angeklagten) in der Realität so gut wie nicht existiert, Wird die Qualität der Justiz sich weiter verschlechtern. Wollen wir das, nur weil es ganz wenige Fälle gibt, die aktuell nicht so gut gelöst sind?