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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doku, Doppelmord, Mainz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

15.07.2022 um 19:41
Zitat von talula77talula77 schrieb:Hier standen einige Tippies aus Holz, ca. 2,50 meter hoch mit Eingang. In diesen konnte man gut stehen oder sitzen.
Von hier aus konnte zwar das Haus genausowenig beobachten wie vom Standort der Tischtennisplatten, aber zum unterstellen bzw. verstecken bei Regen wäre es viel besser gewesen.
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde gesagt, daß er "wegen des Regens unter der Tischtennisplatte gesessen haben soll, obwohl es im Park auch bessere Möglichkeiten gegeben hätte". Möglicherweise waren die Tippies damit tatsächlich gemeint.

Mich interessiert weiterhin, wie man ihn in den Park platziert. Gab es Zeugen , oder hat er das von sich aus erzählt, als man ihn fragte, wo er zwischen Heimkehr und Zubettgehen der Frauen war ?

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15.07.2022 um 19:46
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Eben das ist die Frage. Ich glaube ja auch eigentlich "an das Gute" und denke, daß das System funktioniert. Dieser Mann dagegen hätte dringend Beistand gebraucht und ihn viel zu spät bekommen. Warum auch immer.
Genau das ist das wesentliche. Ob die Ermittler formal sich richtig verhalten haben, ist dabei nicht so wichtig. In den vielen Iahrzehnten seit dieser Tat wurde in dieser Richtung die StPO nachgebessert. Entscheidnede Änderungen gab es 2020, da wurden die Aufklärungspflichen der Ermittler noch weiter erhöht, sie müssen nun den Verdächtigen auf vieles hinweisen, nicht nur am Anfang des Verhörs, sondern jederzeit, wenn es Zeichen gibt, wenn er sich mit einem Anwalt berraten lassen will. U.a., dass es einen anwältlichen Notdienst gibt. Dass ein Pflichterteidiger nichts kostet müsste natürlich zum Standard gehören. Grund für diese Änderungen in der StPO waren entscheidungen des EGMR, dass dieser die vorherige Verhörpraxis verschiedneder Länder nicht mit einem fairen Verfahren vereinbar hielt. Würde der EGMR heute über diesen Fall entscheiden, ich wäre mir sehr sicher, der Gerichtshof würde ein unfaires Verfahren feststellen.

Das ist eben das Problem der Rechtssprechung, sie entwickelt sich weiter, lernt auch dazu, weiß mit aktuellen Fällen besser umzugehen, alte Fälle verschwinden in der Versenkung.


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15.07.2022 um 21:45
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Er soll aber , nachdem er die Heimkehr beobachtet hat, noch längere Zeit im Park , nicht in Sichtweite des Hauses, verbracht haben, und zwar wegen des Regens " unter der Tischtennisplatte"
Hieß es nicht in dem Beitrag, man werfe ihm vor, die Frauen beim der Heimkunft beobachtet zu haben.
Ich glaube, dann kann ein Spanner auch erkennen ob schon vorher jemand im Haus war
Das mit den Tischtennisplatten hab ich eh nicht verstanden.
Im Prinzip ist es auch egal. Es waren eben nur die beiden Frauen im Haus, was auch immer sich da genau abgespielt hat.
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Das ist in einem offenen Treppenhaus nicht wirklich relevant. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mutter einen Streit, der so eskalierte, dass er zur Ermordung der Tochter führte, nicht mitbekommen hätte.
Wenn denn die Tochter als erstes getötet wurde, dann muß es so gewesen sein.
Ein Freund von mir wohnte in seiner Jugend ähnlich. Da drang auch kaum was nach aussen.

Was ich nicht verstehe ist, das die Putzfrau am nächsten Tag keine Blutspuren gefunden hat.
Das spricht doch eher dafür, das die Mutter als erstes getötet wurde.
Bei der Tochter hieß es doch, der Täter müsse selbst blutverschmiert gewesen sein.
Da muss er doch auch Blutpuren im Flur hinterlassen haben?
Der Putzfrau aber ist nichts verdächtiges aufgefallen.

Auch das offensichtliche verwischen jeglicher Fingerabdrücke passt nicht wirklich zum Verurteilten.


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15.07.2022 um 21:52
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist eben das Problem der Rechtssprechung, sie entwickelt sich weiter, lernt auch dazu, weiß mit aktuellen Fällen besser umzugehen, alte Fälle verschwinden in der Versenkung.
Eben das meinte ich. Wenn die Methode der Protokollaufnahme den heutigen Vorschriften nicht mehr standhalten würden, so müssen diese Standards auch damals gegolten haben um eine Wiederaufnahme zu rechtfertigen.
Wenn die Aufzeichnung der Vernehmungen den damaligen juristischen Standart entsprach, gängige Praxis war, so kann man heute daraus keinen Wiederaufnahmegrund herleiten.


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15.07.2022 um 22:12
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Hieß es nicht in dem Beitrag, man werfe ihm vor, die Frauen beim der Heimkunft beobachtet zu haben.
Ich glaube, dann kann ein Spanner auch erkennen ob schon vorher jemand im Haus war
Zum Beispiel halte ich gelegentlich Zuhause ein Nickerchen auf der Couch - kein Licht an, kein TV, kein Radio. Wie soll man das von aussen erkennen ? Wie soll ein Spanner sicher sein wieviele Leute sich im Haus wirklich aufhalten ?

Am damaligen Tatort in Mainz müsste er das Haus vorher stundenlang observiert haben. Ich habe mir die Strasse vor Ort angeschaut, das wäre sicher aufgefallen. Entweder hätte er diese Strasse ständig auf und ab laufen müssen oder im Auto sitzen. Hatte KB überhaupt ein Auto ?


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15.07.2022 um 22:31
Zitat von talula77talula77 schrieb:Hatte KB überhaupt ein Auto ?
Ich glaube nicht. Es wird zumindest nirgendwo erwähnt bzw. nur davon geschrieben, dass er durch die Straßen gegangen ist.

Er konnte ja auch sehr schlecht lesen und Schreiben. Ich könnte mir vorstellen, dass er sich mit der schriftlichen Prüfung beim Führerschein schwer getan hätte.
In der ARD Doku Teil 1 heißt es er hat einen IQ von 75 und gilt somit als lernbehindert.

Im übrigen war er damals schon Raucher. So wird es im Podcast gesagt. Man hat ihm beim Verhör Zigaretten angeboten, die er geraucht hat.


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15.07.2022 um 22:33
Zitat von talula77talula77 schrieb:Zum Beispiel halte ich gelegentlich Zuhause ein Nickerchen auf der Couch - kein Licht an, kein TV, kein Radio. Wie soll man das von aussen erkennen ? Wie soll ein Spanner sicher sein wieviele Leute sich im Haus wirklich aufhalten ?
Tja das ist wohl das Berufsrisiko des "lubberns"
Zitat von talula77talula77 schrieb:Am damaligen Tatort in Mainz müsste er das Haus vorher stundenlang observiert haben
Warum müsste er es stundenlang observiert haben ?
Er kann ja auch des Weges gekommen sein und gerade in dem Moment sind da Tochter und Mutter aus dem Auto gestiegen und in ihr vorher offensichtlich menschenleeres Haus gegangen.
Dann hat er gewartet unter den Tischtennisplatten und dann ist er rein.
Wenn ich richtig verstanden habe, wird ihm das so vorgeworfen.

Die Aussage in der DOKU " es hätte bessere Plätze gegeben als unter den Tischtennisplatten finde ich schon wieder an der Objektivität zweifeln. Das ist eine rein subjektive Aussage die nicht nachprüfbar ist und auch gar nichts wirklich aussagt.
Wichtiger wäre zu wissen wie diese Annahme seinerzeit zustande kam.


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15.07.2022 um 22:51
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wichtiger wäre zu wissen wie diese Annahme seinerzeit zustande kam.
Ich nehme an, dass Bräunig das so erzählt hat. Laut den uns vorliegenden Berichten, sieht es so aus als stützt sich das Urteil ausschließlich auf seinen Geständnissen, der darin enthaltenen detaillierten Tatortbeschreibung und dem lt. Kripo vorhandenem Täterwissen.

Evtl. hat man auch Zigarettenstummel gefunden ? Konnte man die damals schon überprüfen ? Zumindest die Marke.


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15.07.2022 um 23:06
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Warum müsste er es stundenlang observiert haben ?
Er kann ja auch des Weges gekommen sein und gerade in dem Moment sind da Tochter und Mutter aus dem Auto gestiegen und in ihr vorher offensichtlich menschenleeres Haus gegangen.
Na gut das ist natürlich möglich, aber sicher konnte er sich nicht sein. 1970 war aber keine Single Gesellschaft so wie heute, das eine Frau alleine mit Tochter in einen Bungalow wohnt, war damals schon recht unwahrscheinlich.
Oder hat er beobachtet das nur der VW Käfer dort auf den Grundstück stand und kein anderes Auto ?

Na und ? Damals war es nicht unüblich das wohlhabende Leute aus Mainz, nach Wiesbaden zur Spielbank gefahren sind. Der Hausherr könnte also Nachts von einen Ausflug plötzlich wieder Nachhause kommen, ob Spielbank oder Restaurant ist eigentlich egal.

Nein, ich glaube der Täter wusste das die beiden Frauen wirklich alleine sind.


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15.07.2022 um 23:33
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:nehme an, dass Bräunig das so erzählt hat. Laut den uns vorliegenden Berichten, sieht es so aus als stützt sich das Urteil ausschließlich auf seinen Geständnissen, der darin enthaltenen detaillierten Tatortbeschreibung und dem lt. Kripo vorhandenem Täterwissen
Das hab ich auch gedacht. Dann macht es auch keinen Sinn darauf rumzureiten, das es subjektiv bessere Orte gab.
Zitat von talula77talula77 schrieb:Na und ? Damals war es nicht unüblich das wohlhabende Leute aus Mainz, nach Wiesbaden zur Spielbank gefahren sind. Der Hausherr könnte also Nachts von einen Ausflug plötzlich wieder Nachhause kommen, ob Spielbank oder Restaurant ist eigentlich egal
Ja gut, aber was willst Du damit sagen ?
Das ist ja wohl das Risiko das ein Spanner immer hat. Und ein Spanner war er ja.
Das spricht weder für seine Schuld an den Morden noch dagegen.


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15.07.2022 um 23:58
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb am 29.06.2022:warum gesteht Klaus Bräunig weiterhin nicht, obwohl er im gegenteiligen Fall schon längst hätte frei sein können?
Weil ihm ein Geständnis auch nicht viel weiterhelfen würde, er hat sich in all den Jahren nicht mit seiner sexuellen Ausrichtung auseinandergesetzt, sich nicht weiterentwickelt und gilt deshalb nun mal nach wie vor als gefährlich.
76. Der Gerichtshof ist überdies der Auffassung, dass im Gegensatz zu den Behauptungen des Beschwerdeführers die Sachverständigengutachten und die daraus abgeleitete Prognose der nationalen Gerichte nicht ausschließlich auf die Leugnung seiner Taten abstellten. Sie stützten sich vielmehr auf den Umstand, dass es wegen der daraus folgenden fehlenden Selbstanalyse hinsichtlich der Taten, derer der Beschwerdeführer für schuldig befunden worden war, keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass seine Persönlichkeitsstruktur und seine Fähigkeit, mit seiner sexuellen Deviation und Aggressivität umzugehen, sich verändert hätten. Der Gerichtshof stellt fest, dass diese Erwägungen für die Frage der Gefährlichkeit des Beschwerdeführers nicht unerheblich waren. Der Gerichtshof stellt zudem fest, dass die Sachverständigen ebenso wie die nationalen Gerichte entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers die Entwicklungen nach der Verurteilung des Beschwerdeführers aus dem Jahre 1972 sowie die sachdienlichen Informationen berücksichtigten, die vorlagen, als die die Gutachten und Entscheidungen im Rahmen der aufeinander folgenden Prüfungen der Freiheitsentziehung des Beschwerdeführers erstattet bzw. erlassen wurden.
Eigentlich war er 1996 durchaus auf einem möglichen Weg in die Bewährung. Doch dann fanden sich 2002 in seiner Wohnung Gegenstände, die alle Vollzugslockerung wie Wohnung und Arbeitsplatz zunichte machten. Das hat er sich selbst verbaut. Jetzt hätte er nur noch eine Chance rauszukommen, könnte er ein Wiederaufnahmeverfahren erreichen, doch danach sieht es nicht aus.

Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20120510_22919-07.html vom 10.05.2012


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16.07.2022 um 00:37
@emz

Dieser Link wurde hier schon mehrfach gepostet und auch besprochen. Du markierst die falschen Stellen:
Zitat von emzemz schrieb:dass es wegen der daraus folgenden fehlenden Selbstanalyse hinsichtlich der Taten, derer der Beschwerdeführer für schuldig befunden worden war
( Markierung von mir) Das ist aussagekräftig.
Nun sagt er aber, er sei unschuldig. Wenn wir das , egal ob es stimmt oder nicht, einfach mal so stehen lassen....
Zitat von emzemz schrieb:Weil ihm ein Geständnis auch nicht viel weiterhelfen würde, er hat sich in all den Jahren nicht mit seiner sexuellen Ausrichtung auseinandergesetzt, sich nicht weiterentwickelt und gilt deshalb nun mal nach wie vor als gefährlich.
...ist es nachvollziehbar, daß sich ein Unschuldiger nicht mit Taten auseinandersetzen kann oder will, die er (seiner Ansicht nach) nicht begangen hat.
Zitat von emzemz schrieb:Eigentlich war er 1996 durchaus auf einem möglichen Weg in die Bewährung. Doch dann fanden sich 2002 in seiner Wohnung Gegenstände, die alle Vollzugslockerung wie Wohnung und Arbeitsplatz zunichte machten.
Wurde auch erst kürzlich besprochen. Nach 2002 kam 2007 , das mittlerweile auch schon wieder 15 Jahre alt ist und er hat neue Lockerungen bekommen. Hat es seitdem In Mainz oder Umgebung ungeklärte Fälle mit Kabelbindern gegeben, bei denen Zeugen einen behandschuhten, alten Mann haben flüchten sehen? Du hast die Doku gar nicht gesehen, oder?
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Hieß es nicht in dem Beitrag, man werfe ihm vor, die Frauen beim der Heimkunft beobachtet zu haben.
Ich glaube, dann kann ein Spanner auch erkennen ob schon vorher jemand im Haus war
Hier liegt die Betonung auf " man wirft ihm vor". Das Ding ist, daß es offenbar gar keinen Zeugen gibt, der ihn mit dem Tatort in Verbindung bringt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:so müssen diese Standards auch damals gegolten haben um eine Wiederaufnahme zu rechtfertigen.
Wenn die Aufzeichnung der Vernehmungen den damaligen juristischen Standart entsprach, gängige Praxis war, so kann man heute daraus keinen Wiederaufnahmegrund herleiten.
Das sehe ich anders. Wenn ein Arzt sich wegen eines Kunstfehlers rechtfertigen muß,reicht es nicht, wenn in der Patientenakte
" ...erhielt an betreffendem Tag alle notwendigen Medikamente" steht. Er muß schon nachweisbar dokumentiert haben, zu welchem Zeitpunkt welche Medikamente gegeben wurden.
Wenn ein Verhörter sagt, er habe nur nachgeplappert, was vorgegeben wurde und was man offenbar hören wollte, sollte nachweisbar dolumentiert gewesen sein, wer wann zu welchem Zeitpunkt was gesagt hat, um nicht angreifbar zu werden. Das kann 1970 nicht anders als heute gewesen sein. Möglicherweise hielt man den Fall für so wasserdicht,daß man die Sachlage unterschätzt hat.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

16.07.2022 um 02:21
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:emz schrieb:
Weil ihm ein Geständnis auch nicht viel weiterhelfen würde, er hat sich in all den Jahren nicht mit seiner sexuellen Ausrichtung auseinandergesetzt, sich nicht weiterentwickelt und gilt deshalb nun mal nach wie vor als gefährlich.

...ist es nachvollziehbar, daß sich ein Unschuldiger nicht mit Taten auseinandersetzen kann oder will, die er (seiner Ansicht nach) nicht begangen hat.
Ich schrieb von seiner sexuellen Ausrichtung, oder wie es heißt, der "Verharmlosung seiner sexuellen Deviation"
Und er hat nie bestritten, gespannt zu haben.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

16.07.2022 um 03:21
Zitat von emzemz schrieb:Ich schrieb von seiner sexuellen Ausrichtung, oder wie es heißt, der "Verharmlosung seiner sexuellen Deviation"
Und er hat nie bestritten, gespannt zu haben.
Das Problem daran ist, daß diese "Doku" nicht nur sehr suggestiv mit allem umgeht, sondern auch beschönigt, verharmlost und unterschlägt, was nicht zum "armen Justizopfer" passt. Unter Anderem haben @emz , @Nightrider64 und @keeprunning Beispiele gebracht, was in dieser Doku nicht so stimmen kann. Wären die Mängel der Ermittlungen und des Urteils so gravierend wie dieses Machwerk den Zuschauern glauben machen will, dann wäre KB schon lange, lange draußen!

Und "Verharmlosung seiner sexuellen Deviation" ist schon richtig, der Verurteilte hat nämlich schon vor dem Doppelmord mehr getan als nur gespannt! Einbrüche und Vergewaltigung sind deutlich jenseits von harmlosem Spannen.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

16.07.2022 um 07:42
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Wären die Mängel der Ermittlungen und des Urteils so gravierend wie dieses Machwerk den Zuschauern glauben machen will, dann wäre KB schon lange, lange draußen!
Dann hoffen wir mal, dass du Recht hast. Denn niemand kann wollen, dass jemand unschuldig 52 Jahre im Gefängnis sitzt.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Das Problem daran ist, daß diese "Doku" nicht nur sehr suggestiv mit allem umgeht, sondern auch beschönigt, verharmlost und unterschlägt, was nicht zum "armen Justizopfer" passt.
Das die ARD True Crine Story eine gewisse Richtung vorgibt ist m.M.n. klar.
Sie vertritt die Meinung der Macher der Story. Die gewisse Zweifel an der Richtigkeit der Geständnisse haben.
Welche Zweifel das sind, werden in dem Podcast sehr deutlich beschrieben.

Ich finde eher, dass Bräunig selbst, in seinen Äußerungen das Spannen verhamlost. Das ist mir sofort aufgefallen und fand das ein bisschen strange.

Dennoch finde ich den ganzen Fall etwas merkwürdig bis sonderbar.

Es mag sein, dass es daran liegt, dass wir immer nur Bruchstücke des ganzen Tatgeschehen zu lesen bekommen.
Eventuell erscheint alles in einem anderen Licht wenn man das Urteil liest.

Aber auf Basis was uns bis jetzt vorliegt, sind für mich ein paar Dinge nicht ganz nachvollziehbar.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

16.07.2022 um 08:35
Um mal bei dem Thema Spanner zu bleiben.
7. In dem späteren Verfahren gegen den Beschwerdeführer wurde festgestellt, dass er in der Zeit von 1967 bis 1970 wiederholt als Voyeur aktiv gewesen sei. Er hatte sich in der Dunkelheit den Wohnungen mehrerer Mädchen oder junger Frauen genähert, um sie von draußen zu beobachten. Meistens hatte er auch versucht, die Aufmerksamkeit seiner Opfer auf sich zu lenken, sie zum Sexualverkehr aufgefordert und vor ihrem Fenster masturbiert. Seine Versuche, sich gewaltsam zu der Wohnung der Frauen Zugang zu verschaffen, blieben in der Regel erfolglos.
1969 gelang es dem Beschwerdeführer jedoch zweimal, durch ein geöffnetes Fenster in die Wohnung einer arglosen jungen Frau einzusteigen und sie zu Boden zu werfen, als sie seine sexuellen Annäherungsversuche zurückwies.
Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20120510_22919-07.html

In 3 Jahren ist es ihm 2 x gelungen einzudringen. Vorausgesetzt sein Geständnis stimmt.
Beide Male im Fall Frey. Aber auch hier hört es sich m.M.n. so an, als hätte er sie vorher beobachtet. Zum Beispiel beim Ausziehen. Was ihn so angetörnt hat, dass er in das Haus wollte um mit der Person sexuell zu verkehren.

Er hat die Personen aber immer unmittelbar vorher beobachtet.

Ganz anders im Fall Geimer.
Hier wartet er weit entfernt bis alles dunkel ist und die Frauen bereits im Bett liegen und wahrscheinlich schlafen.

Wo er doch vorher immer so gerne gespannt hat und sich dadurch m.M.n. einen gewissen Kick geholt hat.

Das kann natürlich möglich sein, dass er die Nase voll hatte und jetzt mal ran wollte. Und dafür bereit war über Leichen zu gehen.

Um dann aber, nach den Morden wieder seiner üblichen Spannertätigkeit nach zu gehen. Nämlich durchs Fenster zu beobachten. Bei der er letztendlich auch erwischt wurde.

Hier wird mir nicht deutlich genug, warum er im Fall Geimer anders vorgegangen ist. Warum hat er hier nicht die Person vorher durchs Fenster beobachtet und sich daran aufgegeilt, wie sie sich auszieht oder was auch immer ihm den Kick gegeben hat.
Im Fall Geimer verzichtet er m.M.n. auf diesen Kick.


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16.07.2022 um 11:55
Zitat von emzemz schrieb:Ich schrieb von seiner sexuellen Ausrichtung, oder wie es heißt, der "Verharmlosung seiner sexuellen Deviation"
Und er hat nie bestritten, gespannt zu haben.
Aber verurteilt wurde er nun mal nicht wegen des "Spannens" oder seiner " sexuellen Deviation" , sondern wegen eines Doppelmordes.
"Spannen" war damals (laut Podcast) noch nicht einmal strafbar, sondern wurde bestenfalls als "Hausfriedensbruch" gewertet, wenn z.B. der Garten eines Hauses betreten wurde.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Unter Anderem haben @emz , @Nightrider64 und @keeprunning Beispiele gebracht, was in dieser Doku nicht so stimmen kann.
Kannst du bitte noch mal genau die von den drei genannten Mit-Diskutanten Beispiele nennen, die aufzeigen sollen, daß mit dieser Doku was nicht stimmt?

Mit Verlaub,@Höhenburg ,bei aller Wertschätzung deiner Beiträge in anderen Threads: hier bist du nur in bester "Law and Order" - Attitüde aufgeschlagen mit der Idee, daß das "Urteil schon irgendwie seine Richtigkeit" haben wird.
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:In 3 Jahren ist es ihm 2 x gelungen einzudringen. Vorausgesetzt sein Geständnis stimmt.
Beide Male im Fall Frey.
Ich suche noch immer nach der Quelle ,und hoffe dabei auf @keeprunning; daß Bräunig nachweislich der Täter im Fall Frey war, weil diese ihn identifizieren konnte.
Alles was mir zur Verfügung steht sagt entweder, daß er der Täter im Fall Frey sein soll , oder daß er der Täter im Fall Frey ist.
Warum er mit Sicherheit der Täter [b]ist [/b], ist dagegen nirgendwo nachzulesen. Es gibt einige Quellen, die besagen, daß "Gegenüberstellungen" (Plural) "nichts ergeben" haben.
Wem wurde er denn gegenübergestellt, wenn man sonst keine Zeugen hat? Mit Sicherheit Herrn Geimer, um herauszufinden, ob KB der ungebetene Gast im Garten zwei Tage vor den Morden war. Und wem sonst ? Vielleicht Frau Frey selbst? Was könnte diese gesagt haben, wenn einerseits " die Gegenüberstellungen nichts ergaben", aber andererseits festgelegt wird, daß KB auch hier Täter war? Eventuell hat sie ausgesagt: " Ich kann es nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen" , woraus man dann im Umkehrschluß gefolgert hat, daß sie ihn immerhin auch nicht ausschließt?


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16.07.2022 um 12:31
Das Problem ist, dass uns das Urteil vom LG Mainz, 19.07.1972 - 2 Ks 2/72 vorenthalten wird.
Selbst die Kurzfassung für die Presse, die es anscheinend mal gab, wurde aus dem Netz entfernt.
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Das kann natürlich möglich sein, dass er die Nase voll hatte und jetzt mal ran wollte. Und dafür bereit war über Leichen zu gehen.
Um dann aber, nach den Morden wieder seiner üblichen Spannertätigkeit nach zu gehen. Nämlich durchs Fenster zu beobachten. Bei der er letztendlich auch erwischt wurde.
Und das ist so nicht ganz korrekt. Erwischt wurde er, als er in ein Haus einstieg, da hatte er sich eben nicht aufs Spannen beschränkt.
3. Der Beschwerdeführer wurde in der Nacht zum 21. Juni 1970 festgenommen, als er in ein Wohnhaus in einem Vorort von Mainz einstieg und verdächtigt wurde, als Voyeur aktiv gewesen zu sein. Die Festnahme erfolgte im Rahmen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen, die durchgeführt worden waren, nachdem zwei Frauen, Mutter und Tochter, in der Nacht zum 13. April 1970 in einem nahegelegenen Wohngebiet in Mainz getötet worden waren.
Was er in dem Haus wollte, ob er dazu etwas erklärt hat, also ob dazu etwas in der Doku gesagt wird, vielleicht kann da jemand weiterhelfen.


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16.07.2022 um 13:25
Zitat von emzemz schrieb:Was er in dem Haus wollte, ob er dazu etwas erklärt hat, also ob dazu etwas in der Doku gesagt wird, vielleicht kann da jemand weiterhelfen.
Ja , kann ich. Er wurde dabei erwischt, als er drei Studentinnen beim Umkleiden beobachtete und sich selbst dabei Spaß bereitete. Ob er "im Haus drin" war , oder z.B. auf einer " Kiste oder Leiter" oder lediglich "im Garten" stand und das dann letztlich als " Eindringen " bewertet wurde , geht nirgendwo hervor.

Übrigens : "helfen" würde z.B. schon, sich mal die Doku anzuschauen plus sich den dazugehörenden Podcast zu geben - und nicht andere für sich die Arbeit machen zu lassen :-)


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16.07.2022 um 13:27
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Aber verurteilt wurde er nun mal nicht wegen des "Spannens" oder seiner " sexuellen Deviation" , sondern wegen eines Doppelmordes.
Und du kannst ausschließen, dass seine sexuellen Ausrichtungen im Urteil nicht gewürdigt wurden?
Das würde allerdings eines Belegs bedürfen, den du wohl kaum beibringen kannst, es sei denn, dir läge das Urteil vor.


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