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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 14:39
Zitat von VorsichtfalleVorsichtfalle schrieb:Oder gab es mehrere rechtliche Hinweise, mindestens einen am 04.01. und einen am 24.01.?
Ich verstehe das im Moment tatsächlich so, dass es zwei rechtliche Hinweise gab.

In der Anklageschrift wirft der StA dem Angeklagten vor, einen heimtückischen Mord begangen zu haben. In der Verhandlung hat sich aber ergeben, dass das mit der Heimtücke schwer zu halten sein wird, weil Hanna ja offenbar noch aktiv die Notruffunktion gewählt hat, damit also nicht arg- und wehrlos war. Damit wäre Heimtücke als Mordmerkmal vom Tisch und es würde nur noch um Totschlag gehen.

Am 4. erging dann ein rechtlicher Hinweis, dass nun das Mordmerkmal "zur Verdeckung oder Ermöglichung einer Straftat" im Raum steht, so lese ich das, was die Bild aus den Emails zitiert hat:
„Hallo Wolfgang, ich denke, dass die Aussage des M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist. Der Angeklagte sagte, er habe sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren kann und er habe sie nicht töten wollen … damit gef KV in Tatmehrheit mit Mord.“
Ich sehe darin jetzt eher das Ziel, eine Straftat zu ermöglichen ("damit sie sich nicht wehren kann"), wärhend Ippen im oben von @LackyLuke77 zitierten Artikel von dem Ziel der Verdeckung der vorhergegangenen Körperverletzung ausgeht.

Am 24.1.24 ist dann ein weiterer rechtlicher Hinweis erfolgt, dazu hat @fassbinder1925 geschrieben:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 24.01.2024:Interessant fand ich einen rechtlichen Hinweis der Vorsitzenden. Es käme bei der gefährlichen Körperverletzung auch die 5. Variante, mittels einer lebensgefährlichen Handlung in Betracht.
Das ist dann eben noch mal ein anderer Straftatbestand als der Mord zur Verdeckung/Ermöglichung einer Straftat.

Diesen zweiten rechtlichen Hinweis haben wir Dank Fassbinder hier deutlich mitbekommen und er wurde auch viel diskutiert. Aber der erste ist uns hier im Forum offenbar durchgegangen, obwohl Ippen-Media ihn ja in dem besagten Artikel erwähnt hat.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 16:24
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das ist dann eben noch mal ein anderer Straftatbestand als der Mord zur Verdeckung/Ermöglichung einer Straftat.

Diesen zweiten rechtlichen Hinweis haben wir Dank Fassbinder hier deutlich mitbekommen und er wurde auch viel diskutiert. Aber der erste ist uns hier im Forum offenbar durchgegangen, obwohl Ippen-Media ihn ja in dem besagten Artikel erwähnt hat.
Also ich habe jetzt mal eine Frage an Dich, weil nicht nur Du alleine ( auch andere ) hier immer nach dem gleichen Muster argumentieren:

Sind wir in einem Forum in welchen über Kriminalfälle diskutiert wird, in welchem i.d.R. juristisch nicht vorgebildetete Menschen ihre Meinungen zu interessanten Fällen austauschen oder aber in einem expliziten Juraforum wo es um strafrechtliche Fallkonstellationen, deren Abarbeitung, Auslegung und deren Bewertung von Menschen mit entsprechender Sachkenntnis geht ?

Ich dachte in ersteren, deshalb ist es absolut nervig und ermüdend und zerstört auch die Diskussionskultur jeglichen Einwand ( damit meine ich jetzt von verschiedenen Diskutanten ) dahingegend abzuwägen wie eben das Gericht oder sei es die EB etwas bewertet,
ermittelt oder "verarbeitet" hat. Denn WENN hier absolut jeder absolut überzeugt wäre, das unsere deutschen und insbesondere bayrischen EB und Justiz bereits perfekt und fehlerfrei arbeiten würden und ohnehin jeden Fall nicht nur aufklären sondern tatsächlich auch den richtigen Täter seiner verdienten Strafe zuführen dann würde sich eigentlich ja jegliche Diskussion darüber erübrigen.
Ich bin kein ( zumindest aus eigener Sicht ) Verschwörungstheoretiker oder grundsätzlicher "Justizbasher" aber davon bin ich tatsächlich nicht überzeugt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 16:45
Zitat von christian01christian01 schrieb:Ich bin kein ( zumindest aus eigener Sicht ) Verschwörungstheoretiker oder grundsätzlicher "Justizbasher" aber davon bin ich tatsächlich nicht überzeugt.
Wovon bist Du nicht überzeugt? Dass es den ersten rechtlichen Hinweis in dem Prozess gegeben hat?
Aber RA Holderer spricht von diesem Hinweis in zwei Interviews und wie haben jetzt hier zwei Quellen aufgezeigt bekommen, die schon im Januar darüber berichtet haben, dass der Hinweis erfolgte.

Natürlich kann hier jeder seine Meinung aufschreiben und begründen. Aber wenn sich neue belegte Infos auftun, die wir hier im Forum offenbar vorher nicht hatte, dann sollte jeder, egal, ob Laie oder Fachmann doch wohl bereit sein, seinen Standpunkt damit abzugleichen.
Wenn er dazu nicht bereit ist, bitte. Aber dann muss er sich nicht wundern, dass andere eben zu einer anderen Meinung kommen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 16:45
Es wurde eine Strafanzeige gegen die Verteidigung gestellt.
Im Mordprozess um Hanna aus Aschau hat der Anwalt der Nebenklage im Namen von Hannas Eltern Strafanzeige gegen die Verteidigung gestellt.

Die Anzeige richtet sich offiziell gegen niemanden bestimmten, sondern „gegen sämtliche Personen, welche verantwortlich sind für die Weitergabe von Akteninhalten“, so das OVB. Mit einer Vielzahl von zum Teil „wirklich eigenartig anmutenden Beweisanträgen“ und einem Befangenheitsantrag versuche die Verteidigung den Eindruck zu erwecken, die Staatsanwaltschaft und Gericht hätten sich gegen den Angeklagten verschworen. Zudem wäre das Persönlichkeitsrecht der jungen Frau verletzt worden. Die 23-jährige Medizinstudentin sei dadurch zu einem „Gegenstand“ degradiert worden.
Prozess Hanna aus Aschau: Nebenkläger stellt Anzeige gegen Verteidigung (Radio Charivari)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 16:47
Zitat von christian01christian01 schrieb:Sind wir in einem Forum in welchen über Kriminalfälle diskutiert wird, in welchem i.d.R. juristisch nicht vorgebildetete Menschen ihre Meinungen zu interessanten Fällen austauschen oder aber in einem expliziten Juraforum wo es um strafrechtliche Fallkonstellationen, deren Abarbeitung, Auslegung und deren Bewertung von Menschen mit entsprechender Sachkenntnis geht ?
Nur eine Meinung zu einem Verfahren zu äußern, halte ich für zu wenig. Gerade die juristischen Hintergründe, die wir hier aufgedröselt bekommen, machen für mich den Fall so interessant, wie ich schon lange keinen mehr erlebt habe.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 17:05
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Es wurde eine Strafanzeige gegen die Verteidigung gestellt.
Im Mordprozess um Hanna aus Aschau hat der Anwalt der Nebenklage im Namen von Hannas Eltern Strafanzeige gegen die Verteidigung gestellt.

Die Anzeige richtet sich offiziell gegen niemanden bestimmten, sondern „gegen sämtliche Personen, welche verantwortlich sind für die Weitergabe von Akteninhalten“, so das OVB. Mit einer Vielzahl von zum Teil „wirklich eigenartig anmutenden Beweisanträgen“ und einem Befangenheitsantrag versuche die Verteidigung den Eindruck zu erwecken, die Staatsanwaltschaft und Gericht hätten sich gegen den Angeklagten verschworen. Zudem wäre das Persönlichkeitsrecht der jungen Frau verletzt worden. Die 23-jährige Medizinstudentin sei dadurch zu einem „Gegenstand“ degradiert worden.
Prozess Hanna aus Aschau: Nebenkläger stellt Anzeige gegen Verteidigung (Radio Charivari)
Verständlich und wurde ja schon im Prozess angedeutet.


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22.02.2024 um 17:21
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Es wurde eine Strafanzeige gegen die Verteidigung gestellt.
Der Artikel bei der B betreffend der Emails ist auch schon seit heute Vormittag nicht mehr verfügbar.

Ich bin ganz bei den Eltern, für die diese Show (ein anderer Begriff fällt mir hierzu einfach nicht ein) schlicht der Horror sein muss - neben dem Horror der Tochter auf dieser schreckliche Weise verloren zu haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 17:25
Das Nachrichtenportal inFranken.de geht näher auf die gestellte Strafanzeige ein. Dabei soll es um die Weitergabe von Akteninhalten an die Presse und an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gehen.
Im Zusammenhang mit dem von der Wahlverteidigerin gestellten Befangenheitsantrag seien offenbar Teilen der Presse Akteninhalte zugespielt worden, die noch nicht öffentlich verhandelt worden waren. Das sei eine Straftat.

(...)

Die Verteidigung habe kürzlich einen Beweisantrag gestellt, dem ein Schreiben eines Professors des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf beigegeben gewesen sei. Die Ausführungen dieses Professors hätten nur gemacht werden können, wenn ihm Dokumente wie Fotografien der Getöteten, Sektionsprotokolle und CTs vorgelegen hätten. "Hier wurden Persönlichkeitsrechte von Hanna verletzt", argumentiert Holderle.
Hanna nach Disco-Besuch getötet: Eltern sorgen für überraschende Wendung im Prozess (inFranken.de)

Der Nebenklagevertreter vermutet, dass die dafür verantwortlichen Personen eine Verbindung zum Kreis der Verteidigung haben könnten.


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22.02.2024 um 17:28
Anwalt der Eltern: "Hier wurden Persönlichkeitsrechte von Hanna verletzt"
Die Ausführungen dieses Professors hätten nur gemacht werden können, wenn ihm Dokumente wie Fotografien der Getöteten, Sektionsprotokolle und CTs vorgelegen hätten.

"Hier wurden Persönlichkeitsrechte von Hanna verletzt", argumentiert Holderle. Die Eltern hätten den Eindruck, dass ihre Tochter zu einem "Gegenstand" degradiert werde.
Quelle: https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-bayern/akten-heimlich-an-presse-gespielt-eltern-von-getoeteter-studentin-hanna-stellen-strafanzeige-3106928

Es ist eben so, in einem Rechtsstaat ist dem Angeklagten eine effektive Verteidigung ermöglicht werden muss. Und damit das überhaupt möglich ist, sind natürlich u.U. auch Privatgutachten notwendig. Und die sind in diesen Fällen dann eben gar nicht anders möglich, ohne Obduktionsunterlagen etc. weiter zu geben. Die Gutachter dürfen dann natürlich die Unterlagen auch nicht z.B. an die Presse weiter geben.

Will Holderle solche Zustände wie in Russland? Und hat sich mal Holderle bzgl. der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten gefragt. Daher müsste man folgerichtig auch sämtliche Strafprozesse abschaffen, dann werden Persönlichlichkeitsrechte weder des Angeklagten noch anderer verletzt und man spart Geld. Eins hat Holderle dabei nur nicht bedacht, auch er wäre dann sein Job los.

Es ist eben so, ein solche Verfahren geht es eben ohne Persönlichkeitsverletzungen gar nicht. Das muss in Kauf genommen werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 17:33
https://www.infranken.de/bayern/aschau-wie-kam-es-zu-hannas-tod-eltern-stellen-strafanzeige-art-5790131

Hier noch eine Ergänzung zu den Vorwürfen gegen Rick:
Im Zusammenhang mit dem von der Wahlverteidigerin gestellten Befangenheitsantrag seien offenbar Teilen der Presse Akteninhalte zugespielt worden, die noch nicht öffentlich verhandelt worden waren. Das sei eine Straftat.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 17:43
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber RA Holderer spricht von diesem Hinweis in zwei Interviews und wie haben jetzt hier zwei Quellen aufgezeigt bekommen, die schon im Januar darüber berichtet haben, dass der Hinweis erfolgte.
Den ersten Hinweis gab es definitiv, ich meine, das auch @fassbinder1925 mal erwähnt hatte, dass es sich bei dem von ihm erwähnten Hinweis zu § 224 (1) Nr. 5 StGB um einen zweiten Hinweis handelte.

Habt ihr gut recherchiert, ich hatte diesen Hinweis gar nicht mehr im Hinterkopf.

RA Holderle hat den E-Mail- Schriftwechsel nun also auch bewertet und den Anschein von Voreingenommenheit und Absprachen sowie die angebliche Unterschlagung der DNA-Gutachten relativiert, indem er den Prozessverlauf aufzeigt. Unklar ist immer noch, was der Anlass der Mail von StA Fiedler war, aber wenn es kein vorheriges Gespräch gab, sondern der Anlass z. B. sein Beweisantrag war, dann kann der Befangenheitsantrag auch zu Recht zurückgewiesen werden.

Das bleibt nun einfach abzuwarten. Ein nochmaliger Prozess mit allem Drum und Dran wäre für die Eltern der Getöteten sicherlich die Hölle. Von daher kann ich sehr gut verstehen, dass sie sich in dieser Situation Luft machen mit der Strafanzeige. Sie haben sich bisher zurückgehalten, aber diese invasive Art der Verteidigung mit selektiver Weitergabe von E-Mails aus den Akten an die Presse, bevor über den Antrag entschieden wurde, überschreitet definitiv Grenzen.
Zitat von emzemz schrieb:Im Zusammenhang mit dem von der Wahlverteidigerin gestellten Befangenheitsantrag seien offenbar Teilen der Presse Akteninhalte zugespielt worden, die noch nicht öffentlich verhandelt worden waren. Das sei eine Straftat.
Und ist vielleicht sogar strafbar.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 17:43
Zitat von emzemz schrieb:Im Zusammenhang mit dem von der Wahlverteidigerin gestellten Befangenheitsantrag seien offenbar Teilen der Presse Akteninhalte zugespielt worden, die noch nicht öffentlich verhandelt worden waren. Das sei eine Straftat.
Ich zitiere mal aus dem StGB
die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html

Man kann sich durchaus hier die Frage stellen, ob da wirklich "wesentliche" Teile zitiert wurden. Da hier in Wirklichkeit die ganze Zeit gerätselt wird, ob das zu einem Befangenheitsantrag reicht oder nicht, kann man davon ausgehen, dass "wesentlich" offenbar nicht zutreffen dürfte.

Und der eigentliche Inhalt selber ist auch in der Verhandlung erörtert worden. Die Aßbichler und die StA tauschen sich genau darüber auch "nur" aus.

Also mal wieder viel heiße Luft von Seiten Holderle.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 17:58
Zitat von LentoLento schrieb:Also mal wieder viel heiße Luft von Seiten Holderle.
Mal wieder? Ich wüsste nicht, wo Herr Holderle in diesem Prozess heiße Luft fabriziert hat. Im Gegenteil, ich finde der agiert immer sehr ruhig und besonnen. Das darf man nicht mit Untätigkeit verwechseln, und diese Anzeige zeigt ja nun, dass er dort, wo es ihm im Interesse seiner Mandanten sinnvoll erscheint, tätig wird.
Zitat von LentoLento schrieb:Man kann sich durchaus hier die Frage stellen, ob da wirklich "wesentliche" Teile zitiert wurden. Da hier in Wirklichkeit die ganze Zeit gerätselt wird, ob das zu einem Befangenheitsantrag reicht oder nicht, kann man davon ausgehen, dass "wesentlich" offenbar nicht zutreffen dürfte
Du sinnierst jetzt nicht ernsthaft darüber, ob es sich bei den Emails, die offenbar an die Bild weitergereicht wurden, um "wesentliche Teile" der Prozessakten handelt?!
Immerhin erschienen sie Frau Rick so wesentlich, dass sie darin einen Grund für die Absetzung von gleich drei Berufsrichtern sah.
Ob dann später dem Antrag stattgegeben wird, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der Antrag abgelehnt wird, sind sie wahrscheinlich nicht mehr wesentlicher Teil der Akten und dann sind sie ja auch schon öffentlich verhandelt worden.
Aber zum derzeitigen Zeitpunkt sind sie definitiv ein wesentlicher Teil der Akten.

Man kann schlecht auf der einen Seite mit dicken Backen und empört-rotem Kopf Skandal-Skandal rufen und sich dann darauf zurückziehen, dass seien ja nur Unerheblichkeiten, die da offenbar jemand an die Bild weitergereicht hat.
Ob es Frau Rick war, was man sich von einer erfahrenen Strafverteidigerin wie ihr ja kaum vorstellen kann, denn sie wird die Vorschriften des StGB und der StPO doch wohl sicher zur Genüge kennen, oder jemand anderes, das werden die Ermittlungen hoffentlich zeigen!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:03
Zitat von BohoBoho schrieb:Der Artikel bei der B betreffend der Emails ist auch schon seit heute Vormittag nicht mehr verfügbar.
Der Artikel ist noch immer online, kann ihn ohne Probleme aufrufen:

https://www.bild.de/regional/bayern/regional/hannas-killer-vor-gericht-eiskeller-prozess-koennte-platzen-87225770.bild.html


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22.02.2024 um 18:07
Zitat von BohoBoho schrieb:Ich bin ganz bei den Eltern, für die diese Show (ein anderer Begriff fällt mir hierzu einfach nicht ein) schlicht der Horror sein muss - neben dem Horror der Tochter auf dieser schreckliche Weise verloren zu haben.
Und dann stellen wir uns kurz vor, ST ist doch unschuldig (auch wenn hier ellenlange Texte geschrieben werden, warum er zu 1000% schuldig sein muss) - und schon sieht man vielleicht auch den Horror von ST's Eltern.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:13
Zitat von LentoLento schrieb:Es ist eben so, in einem Rechtsstaat ist dem Angeklagten eine effektive Verteidigung ermöglicht werden muss. Und damit das überhaupt möglich ist, sind natürlich u.U. auch Privatgutachten notwendig. Und die sind in diesen Fällen dann eben gar nicht anders möglich, ohne Obduktionsunterlagen etc. weiter zu geben. Die Gutachter dürfen dann natürlich die Unterlagen auch nicht z.B. an die Presse weiter geben.
Also sowas zu relativieren zu wollen ist schon wirklich frech, genau deshalb gibt es Beweisanträge. Wie hier im Prozess auch schon stattgegeben mit dem Hydromechanischen Gutachten, hier wurden dem Antrag stattgegeben und dementsprechend dann auch die Akten den Gutachtern rechtmäßig zur Verfügung. Wie man es gutheißen kann auf ,,gut Glück" unbefugt solche hoch sensiblen Daten durch die Republik zu schicken ist mir ein Rätsel. Dafür gibt es eben den Rechtsweg.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:13
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Mit einer Vielzahl von zum Teil „wirklich eigenartig anmutenden Beweisanträgen“ und einem Befangenheitsantrag versuche die Verteidigung den Eindruck zu erwecken, die Staatsanwaltschaft und Gericht hätten sich gegen den Angeklagten verschworen.
Die Begründung finde ich seltsam, weil hier etwas unterstellt wird, was so nie gesagt wurde ("hätten sich gegen den Angeklagten verschworen"). In Frau Ricks Begründung hieß es ja laut Berichten lediglich:
Die Münchner Anwältin sieht in den E-Mails zwischen der Vorsitzenden Richterin und einem der beiden prozessbeteiligten Staatsanwälte Hinweise darauf, dass sich das Gericht bei seiner Beurteilung der Geschehnisse schon festgelegt habe – bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen war. Aus Ricks Sicht legen die E-Mails nahe, dass sich Gericht und Staatsanwaltschaft abgesprochen hatten.

Quelle: https://www.merkur.de/bayern/befangenheitsantrag-gericht-wegen-mail-wechsel-platzt-hanna-prozess-traunstein-prien-92843475.html



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22.02.2024 um 18:15
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Immerhin erschienen sie Frau Rick so wesentlich, dass sie darin einen Grund für die Absetzung von gleich drei Berufsrichtern sah.
Ob dann später dem Antrag stattgegeben wird, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der Antrag abgelehnt wird, sind sie wahrscheinlich nicht mehr wesentlicher Teil der Akten und dann sind sie ja auch schon öffentlich verhandelt worden.
Also was Aßbichler und die StA sich ausgetauscht hatten, entstammte der Zeugenbefragung des Häftlings. Der Häftling ist schon längst zu diesem Zeitpunkt im VERFAHREN befragt worden, also ist seinen Aussage schon in das Verfahren eingebracht worden. Eindeutiger geht es nicht.

Was hier für Frau Rick entscheidend war, waren nicht die Verfahrensakten selber sondern der Austausch an sich, dass der im Geheimen stattgefunden hat und in dem wohl schon ausgerechnet das Plädoyer der StA besprochen wurde.


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22.02.2024 um 18:20
Zitat von LentoLento schrieb:Ich zitiere mal aus dem StGB
§ 353 d StGB lautet vollständig:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Dokuments öffentlich eine Mitteilung macht,

2.
entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Dokument zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder

3.
die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert word
Nun muss man differenzieren, wer hier veröffentlicht bzw. öffentlich im Sinne der Nummern 1 oder 3 macht. Das wäre hier (nur) die Bildzeitung gewesen. Und da Journalisten bzw. die sie bzw. ihren Arbeitgeber beratenden Medienrechtler natürlich insoweit das Gesetz kennen, hat sich die Bildzeitung gehütet, die ihr zugespielte Mail von Frau Aßbichler komplett zu veröffentlichen. Die Bild war klug genug, daraus nur einen Satz zu zitieren, ebenso nur einen Satz aus der Mail von StA Fiedler. Damit wäre die Bild raus aus einer Strafbarkeit, weshalb Holderle auch nicht die Bild angezeigt hat.

Nun zu Frau Rick. Unterstellt mal, sie wäre es gewesen, die der Bild die Mail von Frau Aßbichler überlassen und der Bild zusätzlich den Satz aus Fiedlers Mail zitiert hat, käme für sie eine Strafbarkeit nach § 353 d Nr. 2 StGB in Betracht.

Als Anwältin hat sie nach der Bundesrechtsanwaltsordnung diverse Pflichten, Schweigepflichten gehören dazu, und natürlich ist ein Rechtsanwalt nicht generell befugt, der Presse Auszüge aus staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Akten zukommen zu lassen, wenn ihm diese Akten in Ausübung des dem Anwalt zustehenden Akteneinsichtsrechts überlassen worden sind.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:23
Zitat von LentoLento schrieb:Also was Aßbichler und die StA sich ausgetauscht hatten, entstammte der Zeugenbefragung des Häftlings. Der Häftling ist schon längst zu diesem Zeitpunkt im VERFAHREN befragt worden, also ist seinen Aussage schon in das Verfahren eingebracht worden. Eindeutiger geht es nicht.
Der Zweck von § 353d StgB ist, dass der ordnungsgemäße Verfahrensgang nicht beeinträchtigt und Verfahrensbeteiligte nicht beeinflusst werden. Es ging Frau Rick (oder wer auch immer hier die Presse gezielt informiert hat) darum, die Öffentlichkeit zu beeinflussen. Zur Öffentlichkeit zählen auch die Richter/Richterinnen, die über den Befangenheitsantrag zu entscheiden haben.
Insofern ist mE. der Tatbestand der Norm erfüllt. Frau Rick (oder wer auch immer) hat die Mails rechtswidrig an die Presse weitergegeben.


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