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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 01:40
Zitat von LanzaLanza schrieb:Damit habe ich mich selbst näher beschäftigt und u.a. Diese auch zeitlich eingeordnet und grammatikalische Formulierungen bewertet.

Durch diese Kenntnis und wohlmöglich auch in der Gesamtschau, erlaube ich mir meine "glasklare" Meinung, die in diesem Fall nichts anderes ausgesagt hat, als dass der BFA zulässig sei
Mir ist zwar nicht klar, wie Du anhand der näheren Beschäftigung mit grammatikalischen Formulierungen und deren Bewertung zu der Kenntnis gekommen sein willst, dass der Antrag zulässig ist, aber dass er zulässig ist, bestreitet ja auch überhaupt niemand.

Es gibt formale Vorgaben, wie so ein Antrag zu stellen ist, z.B. an wen er gerichtet sein muss und dass er eine Begründung enthalten muss. Wenn diese Formalien erfüllt sind, ist der Antrag natürlich zulässig.

Diese formalen Anforderungen kann man meinetwegen, wie Du es gerne sehen möchtest, als "erste Hürde " bezeichnen, die "schon mal genommen wurde".

Aber wie @fischersfritzi schon schrieb, darf man als jemand, der wie Du es ebenfalls gerne formulieren möchtest, "Opas Erbe dafür verballert" von einer gut bezahlten "Staranwältin" wohl auch erwarten, daß sie es schafft, einen solchen Antrag so auszuarbeiten, dass er nicht schon gleich am ersten Gartenzäunchen hängen bleibt.
Kein Grund also, sich schon auf der Zielgeraden zum Abbruch des Prozesses zu wähnen...

Die eigentliche Hürde ist die inhaltliche Prüfung der in dem Antrag vorgebrachten Begründungen und der Stellungnahmen der Beteiligten.

Selbstverständlich steht es Dir frei, Dir Deine "glasklare Meinung" zum Inhalt dieses Antrags und dessen Erfolgschancen zu bilden. Gerne auch auf Basis der Berichterstattung der Zeitung mit vier Buchstaben, die ja sogar mit der Aufforderung, sich seine Meinung zu bilden, wirbt.
Dann nimm es uns anderen aber bitte auch nicht übel, wenn wir uns unsere Meinung auf der Basis anderer Quellen bilden möchten und Deiner glasklaren Meinung dabei eher weniger Gewicht beimessen.

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22.02.2024 um 01:44
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Das dürfte ziemlich sicher zum Platzen des Prozesses führen und zur Wiedereröffnung vor einer anderen Strafkammer des LG.
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Wenn die Richterkollegen am LG das Ablehnungsgesuch gesundbeten sollten, wäre das ein Freifahrtschein für eine erfolgreiche Revision, was ebenfalls zur Zurückverweisung an eine andere Strafkammer des LG führte.
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:In jeder Kommentierung zu § 24 Abs. 2 StPO finden sich unter Rekurs auf hierzu ergangene gesättigte Rechtsprechung, dass das Duzen und sogar die nähere Bekanntschaft von Richter und StA grundsätzlich nicht ausreichen (von exotischen Ausnahmefällen wie etwa einem sexuellen Verhältnis mal abgesehen). Damit wäre für Rick also kein Blumentopf zu gewinnen, zumal die allermeisten Ablehnungsanträge ohnehin erfolglos bleiben. Hier geht es im Kern indes um zwei Problematiken: Eine mögliche Absprache zwischen Gericht und StA ohne Einbeziehung der Verteidigerseite und um eine mögliche Vorfestlegung der Vorsitzenden.

Dabei muss dies für ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch keineswegs positiv festgestellt werden. Selbst wenn es tatsächlich keine Absprachen und keine Vorfestlegung gegeben haben sollte, genügt bereits ein "böser Schein" aus Sicht des Angeklagten für ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch. Daher könnte es für "Jacqu" eng werden.
Habe einmal BFA für Nichtjuristen übersetzt.

Das heißt dann Ablehnungsgesuch. Das hat der DeusexM dann schon sehr gut dargestellt.

Insofern finde ich es abenteuerlich wenn mir hier Subjektivität unterstellt wird, wo dies bereits VON einem Juristen aufgearbeitet wurde.

Auch danach gibt es dann wohl die Meinung, daß es für jacqu "eng werden könnte"


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 02:10
Zitat von LanzaLanza schrieb:Auch danach gibt es dann wohl die Meinung, daß es für jacqu "eng werden könnte"
Klar, Meinungen zu allem Möglichem gibt es immer. Nur spielt die Musik da, wo eine Meinung für die davon Betroffenen auch erheblich ist. Und das ist sie hier halt nur bei den Richtern, die über die Ablehnungsgesuche entscheiden werden, denn davon hängt ab, ob der Prozess in der bisherigen Besetzung fortgeführt oder mit der dann geschäftsplanmäßig zuständigen Besetzung neu begonnen wird.

Und bei diesen zur Entscheidung über die Ablehnungen zuständigen Richtern ist ganz gewiss davon auszugehen, dass sie anders als wir die vollständigen Wortlaute der Mails, wie diese wann an welcher Stelle in die Akten gelangten, die Stellungnahmen der Beteiligten zu den Umständen von Zeit, Ort und Beteiligung in Bezug auf eventuelle Gespräche und einiges andere mehr kennen. Kurzum: Diese Richter haben eine bedeutend breitere Entscheidungsgrundlage als alle Diskutanten hier, so bescheiden sollte man sein, um das realistisch zu sehen.


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22.02.2024 um 02:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Diese Richter haben eine bedeutend breitere Entscheidungsgrundlage als alle Diskutanten hier, so bescheiden sollte man sein, um das realistisch zu sehen.
Naja, auch aus Zitierungen lässt sich wohl etwas rauslesen. Siehe hier:
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Das dürfte ziemlich sicher zum Platzen des Prozesses führen und zur Wiedereröffnung vor einer anderen Strafkammer des LG.
Und dem stimme ich halt zu. Da reichen mir allein bestimmte Formulierungen. Aus die Maus


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22.02.2024 um 06:21
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und dem stimme ich halt zu. Da reichen mir allein bestimmte Formulierungen. Aus die Maus
Na gut, wenn du bei der bestehenden Problematik "eindimensional" argumentierst und Formulierungen entsprechend filterst, dann solltest du auch nicht überrascht sein, wenn in die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch Aspekte einfließen, die mit der gelebten Praxis am LG Traunstein zu tun haben und die Entscheidung dann möglicherweise konträr zu deiner Rechtsauffassung steht.

Könnte es eventuell sein, dass nicht nur eine einzige Jugendkammer dieses Gerichts gelegentlich eine E-Mail mit rechtlich relevantem Inhalt von "Wolfgang" bekommt?
Und könnte es sein, dass die Empfänger dieser Mails teilweise personengleich mit den RichterInnen sind, die über das Ablehnungsgesuch entscheiden?
Und möglicherweise fühlen sich diese RichterInnen weder beeinflusst noch befangen, nur weil sie gelegentlich mal eine "Nachricht von Wolfgang" erhalten und diese auch beantworten, um einen rechtlichen Aspekt klarzustellen.

Ob es vor der Mail, über die momentan diskutiert wird, tatsächlich ein vertrauliches Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Kammer gegeben hat oder ob sich die Staatsanwaltschaft lediglich auf rechtliche Äußerungen der Kammer bezieht, die sie während der Verhandlung oder in einer Pause "aufgeschnappt" hat, wird selbstverständlich zu klären sein.

Wie das Revisionsgericht die Sache beurteilen würde, ist dann eher "Schnee von übermorgen". Erstmal geht es ausschließlich darum, ob die Kammer in der aktuellen Besetzung den Prozess weiterführen und beenden kann oder nicht.


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22.02.2024 um 06:31
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber für mehr als 10 und bis zu 15 Jahren müsste die besondere Schwere der Schuld erkannt werden. Da bin ich mir im vorliegenden Fall nicht sicher.

Ursprünglich war ja Mord aus Heimtücke angeklagt. Die Kammer scheint ja nun eher zur Mord zur Verdeckung/Ermöglichung einer Straftat zu tendieren, denn laut M. soll S. Hanna ja geschlagen haben, damit sie sich nicht wehren kann.
Wobei sich da natürlich die Frage stellt, wogegen sie sich nicht wehren kann. Sieht der Staatsanwalt hier also doch noch ein sexuelles Motiv?
Und wenn es S.T. darum ging, sich abzureagieren, ist das dann schon ein niederer Beweggrund?

Kämen hier also 2 Mordmerkmale in Betracht, so dass tatsächlich die besondere Schwere der Schuld ausgesprochen wird?
So ganz blicke ich da noch nicht durch, aber der Prozess ist ja auch noch nicht zu Ende.
Da hast du jetzt glaube ich ein bisschen zu viel reininterpretiert. Es ging mir drum den Worst-Case bei Mord nach Jugendstrafrecht darzulegen, in dem Fall wird es nicht so sein.

Ich denke es wurde nie wirklich vom sexuellen Motiv abgerückt, aber genau wird man es erst beim Plädoyer wissen. Aber das muss dann natürlich nicht gleich das Merkmal zur Befriedigung d. Geschlechtstriebs erfüllen.

Und wenn du jemand umbringst, weil du von einem Streit mit jemand anderem genervt bist, dürfte das sicher den sonstigen Niedrigen Beweggrund erfüllen.


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22.02.2024 um 07:36
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dann waren die Weihnachtstage,Silvester und Neujahr.
Geplant war, dass der Prozess 2023 schon vorbei war
Dann antwortet Jacqu am 03.01.24 mittags in einer Antwortmail (!) - wann gab es denn dann die Ursprungsmail ?
Tja, das ist es ja. Der Kontext wird von der Bild nicht mitgeteilt und ich denke, das passiert mit Absicht. Der Kontext würde zur Meinungsbildung aber beitragen. Die Meinung wird hier stattdessen durch das Framing bei der Berichterstattung vorgegeben.

Was könnte der wahre Kontext sein?
Ein vertrauliches Gespräch zwischen StA und Richterin über Plädoyer und Urteil (Skandal), wobei der geheime Schriftwechsel natürlich bekloppterweise versehentlich in die Akte gekommen sein müsste, wo er dann von Frau Rick aufgespürt wurde.
Oder ein anderer Kontext, bei dem der Schriftwechsel mit Absicht der Vollständigkeit halber in der Akte Nachermittlun­gen enthalten ist.

Was war der Anlass für StA Fiedler, der Vorsitzenden mal seine Vorstellung vom Tathergang mitzuteilen?

Ein guter Hinweis von @Fridolin31:
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Wobei die Kammer ja überhaupt keine Zustimmung oder ein "Wohlwollen" der Staatsanwaltschaft benötigt. Sie könnte auch entgegen des Plädoyers der Staatsanwaltschaft verurteilen, mit anderem als dem beantragten Strafmaß verurteilen oder freisprechen.
Es gab bei genauer Betrachtung doch gar keinen Grund, sich abzusprechen und die Hinweise des StA ergingen daher vermutlich ganz ohne Vorgespräch oder Aufforderung der Vorsitzenden, sich doch nochmal schriftlich (aber vertraulich) zu positionieren.

Es kann sein, dass diese Mail vom 03.01.24 die Begleitmail zu einem schriftlichen Beweisantrag des StA war. Ganz ohne Vorgespräch mit der Kammer oder einzelnen Richtern/Richterinnen.

Über einen solchen Antrag wurde nämlich am ersten Prozesstag gesprochen:
Zitat von PalioPalio schrieb am 22.01.2024:04.01.24
14.00 Uhr: Direkt zu Beginn geht es um eine Durchsuchungsmaßnahme im Auto des Angeklagten. Dabei wurde ein Gurt noch einmal analysiert. „Eine normale polizeiliche Maßnahme, die jederzeit durchgeführt werden kann“, erklärt Aßbichler. Anwältin Rick ist dennoch unzufrieden, will den schriftlichen Antrag sehen und moniert, „dass ich nicht verstehe, was da rauskommen soll“.
Frau Rick wollte den schriftlichen Antrag sehen. Den hat sie mit dem Ergebnis der Untersuchung bekommen, sie hat alles zusammen bekommen, auch der E-Mail-Schriftwechsel befand sich in der Akte "Nachermittlun­gen".

Wenn es so war, gab es kein geheimes Vorgespräch, sondern Anlass der E-Mails war ein Beweisantrag des StA, und auch die andere Mail (die von Frau Aßbichler) ist im Kontext möglicherweise ganz unverfänglich.

Der Kontext ist hier von großer Bedeutung. Der Bild und Frau Rick sollte man nicht blind glauben, ohne die andere Seite gehört zu haben. Mit anderen Worten: Die Unschuldsvermutung darf sogar für Richter und Richterinnen mal in Erwägung gezogen werden ;)


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22.02.2024 um 07:57
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das hast Du falsch verstanden.
Frau Rick "stöberte" den Schriftverkehr in den Prozessakten auf. Dass sind die Akten, die bei Gericht geführt werden und in denen es um den Prozess geht.

In dem Antrag, um den es in dem von Dir zitierten Bericht von @fassbinder1925 geht, geht es aber um Ermittlungsakten.
Nein, Du hast es falsch verstanden. Die Richterin sagte:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 11.01.2024:Alles was hier ist kann sie haben
Das bedeutet, dass die Verteidigerin zum 11.1. noch nicht alle am Gericht vorliegenden Akten hatte (dabei geht es nicht um Ermittlungsakten, die dem Gericht nicht vorliegen). Sonst stünde dort ja: "Alles was hier ist, hat sie schon".
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Nein, es macht keinen Sinn, sich erst noch weitere Prozesstage (dann aber mit besserer Stimmung im Saal) anzutun, und einen Befangenheitsantrag möglichst spät zustellen.
Aussage ohne Begründung. Überzeugt mich nicht.


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22.02.2024 um 08:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Frau Rick wollte den schriftlichen Antrag sehen. Den hat sie mit dem Ergebnis der Untersuchung bekommen, sie hat alles zusammen bekommen, auch der E-Mail-Schriftwechsel befand sich in der Akte "Nachermittlun­gen".
Und das ist jetzt der gleiche Antrag, bei dem Sie neben dem BFA moniert, dass der Beweis (der ja keiner war) nicht aufgenommen wird?

Rick beschwert sich, dass sie nicht weiß, was da rauskommen soll und moniert nun, dass der Fakt, dass da nichts bei rausgekommen ist, nicht bewertet wird?

Deine Gedankengänge machen aber durchaus Sinn, dass die beiden Dinge (BFA und Gurt Untersuchung Beweisantrag zusammen hängen).


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22.02.2024 um 08:14
Zitat von BohoBoho schrieb:Rick beschwert sich, dass sie nicht weiß, was da rauskommen soll und moniert nun, dass der Fakt, dass da nichts bei rausgekommen ist, nicht bewertet wird?
Genau, so verhält es sich meiner Meinung nach. Erst monierte sie, dass es Untersuchungen zu DNA-Spuren im Auto gibt, weil da ohnehin nichts bei raus kommt und wollte den schriftlichen Antrag für diese Nachermittlun­g haben. Sie hat dann die gesamte Akte bekommen und festgestellt, dass ja tatsächlich nichts dabei rausgekommen ist und kritisiert nun, dass dieser Umstand nicht im Prozess ausführlich kundgetan und erörtert wurde (ähnlich wie diese Zeugen, die nichts gesehen haben, die hat sie ja auch "aufgestöbert" und in den Prozess eingeführt).

Zudem findet sie die E-Mails, die wahrscheinlich anlässlich des Beweisantrags ausgetauscht wurden, nun verdächtig, dass sich StA und Vorsitzende hinter ihrem Rücken zum Tatablauf und zur Rechtsfolge abgesprochen haben.

Mal schauen, wie das bewertet wird.


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22.02.2024 um 10:21
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Das bedeutet, dass die Verteidigerin zum 11.1. noch nicht alle am Gericht vorliegenden Akten hatte (dabei geht es nicht um Ermittlungsakten, die dem Gericht nicht vorliegen). Sonst stünde dort ja: "Alles was hier ist, hat sie schon".
Das hast du jetzt aber sehr aus dem Zusammnenhang gerissen, denn tatsächlich steht da:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 11.01.2024:Sie meint, sie kriegt die Liste, aber sie muss es so sagen. Alles was hier ist kann sie haben, aber nicht komplette Akteneinsicht bei der Kripo, da man das nicht entscheiden kann, sondern die Kripo, auch mitzureden hat. Rick meint, dass sie damit schon schlechte Erfahrungen gemacht hat. Die Richterin sagt, sie kann nicht ihre schlechten Erfahrungen auf jeden Fall beziehen.
Du kannst ja noch mal versuchen, ob du es jetzt verstehst.
Zitat von PalioPalio schrieb:Zudem findet sie die E-Mails, die wahrscheinlich anlässlich des Beweisantrags ausgetauscht wurden, nun verdächtig, dass sich StA und Vorsitzende hinter ihrem Rücken zum Tatablauf und zur Rechtsfolge abgesprochen haben.
Finde ich tatsächlich eine naheliegende Vermutung. Zumal das auch erklärt, warum diese Email-Korrespondenz im Sonderheft "Nachermittlungen" abgeheftetvist.
Und es erklärt, warum Frau Rick diese beiden Aspekte erst jetzt "aufgestöbert" hat. Wenn es zusammen hängt, dann liegt es auch zusammen in der Akte und diese Seiten hat sie offenbar erst jetzt zum ersten Mal aufgeschlagen oder zumindest durchgelesen.
Wie gesagt, dass sie es erst jetzt entdeckt hat, heißt nicht, dass es sich nicht schon lange in der Akte befand.

Eine andere Möglichkeit, die ich schon überlegt habe ist, ob es da vielleicht um die Planung der weiteren Prozesstage geht, die ja Anfang des Jahres atattfand. Und damit um die Frage geht, wie weit der Staatsanwalt in seiner Meinungsfindung ist und ob er noch gedenkt, weitere Beweisanträge zu stellen wofür dann eben mehr Prozesstage angesetzt werden müssten.

Ich finde @Palios Erklärung aber naheliegender.

Es zeigt halt, dass man sich ohne den Gesamtzusammenhang keine vorzeitige Meinung BILDen sollte....
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die wird die "Bild" ja wohl schon kennen im gesamten und exakten Wortlaut.
Ja genau und aus dem Gesamtkontext haben sie sorgfältig die relevanten Passagen herausgesucht, die sie im Artikel zitieren woĺlen. Nicht das beim Leser, dr nicht so sehr auf grammatikalische Feinheiten achtet wie Du, ein falscher Eindruck des Sachverhaltes entsteht...
Wahrscheinlich haben sie es auch ihrem Hausjuristen vorgelegt, wie er die Chancen für ein " Platzen des Prozesses" ( auch eine schöne, bildliche Formulierung...) beurteilt, so dass man sich auf diesen sehr ausführlichen Bericht eines der deutschen Leitnedien sicherlich blind verlassen kann, um sich seine glasklare Meinung zu bilden.


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22.02.2024 um 10:43
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:fassbinder1925 schrieb am 11.01.2024:
Sie meint, sie kriegt die Liste, aber sie muss es so sagen. Alles was hier ist kann sie haben, aber nicht komplette Akteneinsicht bei der Kripo, da man das nicht entscheiden kann, sondern die Kripo, auch mitzureden hat. Rick meint, dass sie damit schon schlechte Erfahrungen gemacht hat. Die Richterin sagt, sie kann nicht ihre schlechten Erfahrungen auf jeden Fall beziehen.

Du kannst ja noch mal versuchen, ob du es jetzt verstehst.
Ich glaube Du solltest es nochmal versuchen, den Kontext zu verstehen. Das zieht sich bei Dir ja durch wie ein roter Faden ...

Wieso steht denn da, dass Rick die Liste vom Gericht bekommt, wenn sie es eigentlich bei der Kripo beantragen muss? Das könnte die Richterin ja gar nicht entscheiden ...


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22.02.2024 um 10:57
Zitat von PalioPalio schrieb:Es gab bei genauer Betrachtung doch gar keinen Grund, sich abzusprechen und die Hinweise des StA ergingen daher vermutlich ganz ohne Vorgespräch oder Aufforderung der Vorsitzenden, sich doch nochmal schriftlich (aber vertraulich) zu positionieren.
Das ist es ja, das habe ich auch schon geschrieben. Es wäre egal, wie die StA die Sache tatsächlich und rechtlich sieht, sie muss sich das nicht von der Vorsitzenden absegnen lassen. Und das Gericht ist selbstverständlich nicht an die Auffassung der StA gebunden. Eine „Absprache“ würde daher gar keinen Sinn machen.

Ich halte daher ebenfalls wahrscheinlich, dass die Mail von StA Fiedler nicht aus dem luftleeren Raum kam. Sondern der Anlass war was Anderes, sehr wohl möglich der Beweisantrag wegen des Gurts, was Fiedler zu Beginn seiner Mail darlegt, und quasi als Annex bzw. als Info fügt der StA am Ende noch hinzu, dass er übrigens gestern noch mit dem Kollegen J. beratschlagt und sie beide dann zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der Sachverhalt, den „ihr“, gemeint weitere Kammermitglieder, geäußert haben (und hier käme es im Hinblick auf die Ablehnung tatsächlich darauf an, bei welcher Gelegenheit das geäußert wurde), plausibel ist.

Aßbichler scheint die Sache nicht weiter diskutieren zu wollen, erwähnt in ihrer Antwortmail aber die Möglichkeit, dass, unterstellt, eine bestimmte Zeugenaussage würde für zutreffend gehalten, rechtlich eine andere (weitere) Bewertung in Betracht kommt. Ob sie noch weiteres geschrieben hat, etwa auch zum eigentliche Anliegen, welches Anlass für StA Fiedlers Mail war, wissen wir nicht.

Hätte Aßbichler aber noch Weiteres geschrieben, das das Ablehnungsgesuch untermauern könnte, wäre das sicher in der Bild breitgetreten worden. Angeblich liegt der Bild (zumindest) die Mail von Frau Aßbichler vor. Mehr Honig hat die Bild daraus bis jetzt allerdings nicht gesaugt.


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22.02.2024 um 11:00
Nur der Ordnung halber: die heutige Verhandlung fällt selbstverständlich aus.
https://www.rfo.de/mediathek/video/paukenschlag-kommt-es-zum-abbruch-im-prozess-hanna/


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22.02.2024 um 12:25
Der Nebenklagevertreter Holderle hat sich in einem Gespräch mit der "Abendzeitung" zu dem von der Verteidigung gestellten Befangenheitsantrag geäußert und zeigt sich wenig überrascht.
Im Traunsteiner Prozess gegen Sebastian T. (22) war "irgendwann ein Befangenheitsantrag der Verteidigung zu erwarten". Nebenklage-Vertreter Walter Holderle spricht von einer "taktischen Maßnahme", mit der man habe rechnen müssen. Von der Sache her sei der Antrag völlig unbegründet.
Der Mail-Austausch zwischen Richterin und Staatsanwalt vom 03. Januar soll in einem Zusammenhang mit dem am Tag darauf in der Sitzung erteilten rechtlichen Hinweis stehen.
Um diese alternativ denkbaren Delikte habe sich der Mailverkehr am Vortag zwischen der Richterin und dem Staatsanwalt gedreht, so Nebenklagevertreter Walter Holderle. Die Mail-Korrespondenz sei die Basis für den rechtlichen Hinweis am nächsten Tag gewesen. Solche Hinweise zu geben – dazu sei das Gericht verpflichtet nach Paragraf 265 der Strafprozessordnung.
Holderle gehe nicht davon aus, dass Befangenheit vorliege...
"Das Gericht hat keine Fehler gemacht. Es muss immer im Hinterkopf haben, entsprechend dem Prozessfortschritt zu handeln und zu bedenken, welcher Straftatbestand im Fall einer Verurteilung infrage käme." Der Nebenklagevertreter zeigt sich überzeugt, der Prozess werde "nicht platzen".
...und äußert Kritik am Vorgehen der Verteidigung.
"Den Angehörigen platzt allmählich der Kragen – zum Beispiel, wenn Leichenfotos ihrer Tochter quer durch Deutschland zu irgendeinem Gutachter geschickt werden. Den Eltern reicht es, wie von der Verteidigung vorgegangen wird."
Fall Hanna: Prozess wird laut Anwalt "nicht platzen" (Abendzeitung)


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22.02.2024 um 12:26
Ich habe jetzt noch mal zu dem Thema "Untersuchung des Gurtes" gesucht.

Thema war der offenbar am 28. Prozesstag, 4.1.24:
14.00 Uhr: Direkt zu Beginn geht es um eine Durchsuchungsmaßnahme im Auto des Angeklagten. Dabei wurde ein Gurt noch einmal analysiert. „Eine normale polizeiliche Maßnahme, die jederzeit durchgeführt werden kann“, erklärt Aßbichler. Anwältin Rick ist dennoch unzufrieden, will den schriftlichen Antrag sehen und moniert, „dass ich nicht verstehe, was da rauskommen soll“.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/mordprozess-hanna-im-ticker-angeklagter-sei-in-der-schule-gemobbt-worden-zum-alkohol-habe-er-kein-gesundes-verhaeltnis_id_259498071.html

Der Antrag auf die erneute Untersuchung des Gurtes muss also deutlich vor dem 3. bzw. 4.1.24 eingereicht worden sein, denn hier wird ja davon geschrieben, dass der "Gurt noch einmal analysiert WURDE", die Untersuchung als schon abgeschlossen ist.
Da Frau Rick nicht versteht, was da rauskommen soll, wird der Antrag wohl von der Staatsanwaltschaft gekommen sein. Das Ergebnis scheint ja aber noch nicht vorzuliegen, denn sonst müsste Frau Rick ja nicht fragen, was da rauskommen soll und sie müsste sich nicht jetzt beschweren, dass das Ergebnis der Untersuchung angeblich von der Richterin "unterdrückt" worden wäre.

Ich dachte erst, dass es bei der Untersuchung des Gurtes darum ging, ob im Auto des Angeklagten Spuren von Hanna gefunden wurden, aber hier im Forum hat damals jemand die Vermutung geäußert, dass es dabei um die Frage ging, ob der Angeklagte tatsächlich einen Wildunfall hatte und damit der Schaden an seinem Auto zu erklären sei:
Zitat von asdf1357asdf1357 schrieb am 04.01.2024:Also ich habe dem Ticker von Focus noch entnommen, dass der Autogurt des Angeklagten untersucht werden soll. Ich bin gespannt, ob das klären wird, ob er einen Wildunfall hatte, von dem die Reste der Blutspuren im Auto und an seiner Kleidung stammen könnten.
Da sich diese ganze Diskussion am 4.1.24 abgespielt hat, finde ich die Vermutung von @Palio sehr naheliegend, dass der von der Bild bruchstückhaft zitierte Email-Verkehr tatsächlich in dem Zusammenhang mit dieser Gurtuntersuchung ergeben hat und die Aussagen des Staatsanwaltes sich darauf beziehen, was er sich von der Gurtanalyse erwartet, nämlich dass sich aus dem erwarteten Ergebnis seiner Meinung (sowie der seines Kollegen Beserer) keine Änderungen für den angenommenen Tatablauf ergeben werden.


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22.02.2024 um 13:21
Hier gibt es auch noch ein Interview von Holderle mit Chiemgau24:

http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/chiemsee/landgericht-traunstein-befangenheitsantrag-hanna-mordprozess-aschau-im-chiemgau-nebenklaeger-anwalt-aeussert-sich-zu-mails-92845707.amp.html

Darin sagt Holderle u.a.:
Frage von Chiemgau24:
Staatsanwalt Wolfgang Fiedler sagt, er und sein Kollege sähen den Sachverhalt ebenso wie das Gericht. Hört sich das für Sie nach einer allzu frühen Absprache an? Oder hat das mit dem rechtlichen Hinweis vom 4. Januar zu tun: dass „im Falle einer Verurteilung“ gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord im Raum stehe?

Antwort Holderle: Die vorsitzende Richterin, Frau Aßbichler, hat in der öffentlichen Verhandlung vom 4. Januar 2024 einen rechtlichen Hinweis gemäß Paragraph 265 der Strafprozessordnung gemacht. Dieser Hinweis erfolgt „für den Fall einer Verurteilung“. Er bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass das Gericht damit zwingend bereits eine Verurteilung in Aussicht stellt. Paragraph 265 verpflichtet das Gericht sogar ausdrücklich zu einem solchen Hinweis und kann deshalb per se schon kein Grund für eine Befangenheit des Gerichts sein.
und dann:
Frage von Chiemgau24: Aber bekam diesen Hinweis per E-Mail nur der Staatsanwalt?

Antwort Holderle: Wie wir wissen, stand das Gericht seit Anklageerhebung ständig mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten, also sowohl mit der Staatsanwaltschaft, sämtlichen Verteidigern, der Jugendgerichtshilfe, den Gutachtern und auch mir als Nebenklagevertreter im E-Mail Kontakt. Wenn das Gericht im Rahmen einer solchen Korrespondenz die Staatsanwaltschaft von dem, von ihm beabsichtigten rechtlichen Hinweis in Kenntnis setzt und die Staatsanwaltschaft als Vertreter der Anklage die diesbezügliche rechtliche Einschätzung des Gerichts teilt, sehe ich hierin nichts Bedenkliches.
Das ist mal wieder ein sehr schönes Beispiel, wie dünn unsere Infos sind!

Holderle sagt hier, dass der rechtliche Hinweis nach §265 am Prozesstag 4.1.2024, also nur einen Tag nach der Email, die laut BILD das Datum 3.1.24 trägt, ergangen ist; damit zum erst möglichen Termin, nämlich dem nächsten Prozesstag.
Ich habe noch mal die Berichte hier im Forum und den Focus-Live-Ticker diesbezüglich durchgeschaut und konnte diese Info nirgends finden. Dabei dürfte das eine der wichtigsten Infos des ganzen Prozesstages gewesen sein. Das schein aber allen anwesenden Pressevertretern durch die Lappen gegangen sein: nicht mitbekommen oder für nicht wichtig = nicht erwähnenswert gehalten. Nicht mal im Live-Ticker, der an diesem Tag sogar mit Minutenangabe tickerte, wann die Richter den Saal betreten und wann eine 10-minütige Pause gemacht wurde.

Hierzu kann ich dann nur noch mal @Andante zitieren, der hier ja schon mehrmals darauf hingewiesen hat, wie dünn hier unsere Infos sind und dass man sich mit vorschneller Meinungsbildung lieber etwas zurückhalten sollte:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und bei diesen zur Entscheidung über die Ablehnungen zuständigen Richtern ist ganz gewiss davon auszugehen, dass sie anders als wir die vollständigen Wortlaute der Mails, wie diese wann an welcher Stelle in die Akten gelangten, die Stellungnahmen der Beteiligten zu den Umständen von Zeit, Ort und Beteiligung in Bezug auf eventuelle Gespräche und einiges andere mehr kennen. Kurzum: Diese Richter haben eine bedeutend breitere Entscheidungsgrundlage als alle Diskutanten hier, so bescheiden sollte man sein, um das realistisch zu sehen.



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22.02.2024 um 14:15
@cododerdritte


Laut @fassbinder1925 gab es den rechtlichen Hinweis am 24.01.24. Siehe Beitrag von Palio (Seite 452)

Oder gab es mehrere rechtliche Hinweise, mindestens einen am 04.01. und einen am 24.01.?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 14:28
Zitat von VorsichtfalleVorsichtfalle schrieb:Oder gab es mehrere rechtliche Hinweise, mindestens einen am 04.01. und einen am 24.01.?
Gab wohl mehrere. Den ersten rechtlichen Hinweis aber am 04. Januar, darüber berichtete auch "Ippen.Media" in einem am 15. Januar veröffentlichten Artikel:
Wie die Tat nunmehr einzuschätzen sein könnte, teilte die Vorsitzende Richterin bereits am Donnerstag, 4. Januar, in einem rechtlichen Hinweis mit: Im Falle einer Verurteilung stehe Körperverletzung plus Mord im Raum. Den Mord hätte der Täter demnach begangen, um das vorangegangene Verbrechen des brutalen Angriffs zu „verdecken“. Aber auch Totschlag komme in Frage, sagte Richterin Jacqueline Aßbichler.
„Clash of Clans“: Warum eine Antwort aus Finnland den Mord-Prozess Hanna mitentscheiden könnte (Ippen.Media)


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