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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.02.2024 um 17:24
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber zugleich zeigt das wieder einmal unser Dilemma auf: Wir sind gegenüber Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung absolut im Hintertreffen, was Informationen betrifft.
Aus meiner Sicht ist ein "öffentlicher" Prozess im Jahre 2024 (!) nicht öffentlich. Man hat als interessierter Bürger (wenn man sich keinen Urlaub nimmt, aktuell nicht arbeitslos ist, oder nicht selbstständig ist (und sich somit seine Zeit frei einteilen kann)) einfach keine Chance live an einem Prozess als Zuschauer teilzunehmen. Insbesondere wenn die Prozesstage auf Dienstags und Donnerstags 8:30 / 9 Uhr angesetzt sind. Mein Vater würde sagen, es ist einfach zum Mäuse melken.

Im Folgenden Podcast sagt Marco Buschmann ganz am Ende, dass er versucht das zu ändern, also dass eine Verhandlung in Bild und Ton aufgezeichnet wird. Mal schauen ...
https://www.ardaudiothek.de/episode/true-crime-unter-verdacht/verbreitung-und-besitz-von-kinderpornografie-der-umstrittene-paragraph-184b-spezialfolge-mit-bundesjustizminister-dr-marco-buschmann-28/bayern-3/13061311/

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.02.2024 um 17:53
Zitat von lennartolennarto schrieb:Aus meiner Sicht ist ein "öffentlicher" Prozess im Jahre 2024 (!) nicht öffentlich. Man hat als interessierter Bürger (wenn man sich keinen Urlaub nimmt, aktuell nicht arbeitslos ist, oder nicht selbstständig ist (und sich somit seine Zeit frei einteilen kann)) einfach keine Chance live an einem Prozess als Zuschauer teilzunehmen. Insbesondere wenn die Prozesstage auf Dienstags und Donnerstags 8:30 / 9 Uhr angesetzt sind.
Öffentlich heißt, dass jeder Bürger theoretisch die Chance hat, dort hinzugehen und sich das anzuschauen und zuzuhören. Aber nicht, dass das auch jeder praktisch umsetzen kann. Der eine hat keine Zeit, der andere etwas besseres zu tun, wohnt zu weit weg oder ist krank.
Das Gebot, dass Strafprozesse öffentlich sind dient dazu, dass die Justiz nicht im stillen Kämmerlein vor sich hin entscheiden kann, sondern von den Bürgern eines Staates in ihrem Handeln kontrolliert werden kann. Aber Sinn dieses Rechtes auf eine öffentlichen Prozess ist es eben nicht, die Neugier der Bürger zu befriedigen.

Und wie stellst Du Dir das vor? Sollen die Verhandlungen aufgezeichnet und dann im Fernsehen oder auf Youtube gezeigt werden?
Was ist mit dem Persönlichkeitsrecht der Zeugen, die sich ja nicht aussuchen können, ob sie dort erscheinen oder nicht? Ist Dir aufgefallen, wie schwer es z.B. der Zeugin Verena gefallen ist, dort in einem relativ gut besetzten Gerichtssaal eine Aussage machen zu müssen und sich dann den kritischen Fragen verschiedener Seiten stellen zu müssen. Meinst Du, so jemand erinnert sich dann besser, wenn er weiß, wenn sie es wollen, können ihr 85 Mio Bundesbürger dabei zuschauen? Und wer von den 85 Mio Bundesbürgern mag, kann ihr dann auch gleich noch einen Strauß Blumen oder einen Brief mit Beschimpfungen schicken, je nachdem wie ihm die Aussage gefallen hat, denn die Personalien werden ja zu Beginn jeder Zeugenanhörung abgefragt.

Als Kontrollinstanz reicht die Öffentlichkeit, wie sie im Moment besteht vollkommen aus. Für die allermeisten Termine interessiert sich eh niemand; um einen Sitzplatz muss sich da kein gewillter Zuschauer Gedanken machen. Diese Prozesse dienen dazu, dass Recht gesprochen wird, und nicht dazu, dass die Neugier einiger unbeteiligter Bundesbürger befriedigt wird.


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24.02.2024 um 17:58
@lennarto

Tja, sog. Court-TV gibt es in Deutschland halt (noch) nicht, das ist gesetzlich nicht erlaubt. Und die kompletten Akten werden der Öffentlichkeit auch nicht zugänglich gemacht, wofür es nachvollziehbare Gründe gibt. Wer keine Zeit hat oder zu weit weg vom Verhandlungsort wohnt, hat insofern halt Pech.
Zitat von lennartolennarto schrieb:Im Folgenden Podcast sagt Marco Buschmann ganz am Ende, dass er versucht das zu ändern, also dass eine Verhandlung in Bild und Ton aufgezeichnet wird. Mal schauen ...
Das Ergebnis würde dann aber der Öffentlichkeit ebensowenig zur Verfügung gestellt wie ein Protokoll. Es wäre nur für die Prozessbeteiligten bestimmt, und die dürften das Medien und anderen natürlich ebensowenig zur Verfügung stellen wie Dokumente aus Akten. Das wäre ja sonst Court-TV durch die Hintertür.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz für Gerichtsverhandlungen besagt eben nicht, dass jedermann Anspruch auf vollen Einblick in die Akten hat oder bei einer Verhandlung körperlich anwesend sein muss.

Eine Gerichtsverhandlung ist ausreichend öffentlich, wenn Zuhörer, unter Umständen wegen der Größe des Sitzungssaales auch nur in sehr begrenzter Zahl, die Möglichkeit der Teilnahme haben. Dazu gehört die Information über Zeit und Ort der Verhandlung, wobei Aushang im Gericht reicht. Außerdem muss natürlich der tatsächliche Zutritt zum Verhandlungsraum möglich sein. Das Gericht muss bei zu erwartendem Zuschauerandrang keinen größeren Saal für die Verhandlung wählen, darf aber nicht bewusst enge Räumlichkeiten auswählen, um Zuschauer fernzuhalten.


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24.02.2024 um 18:41
Zitat von lennartolennarto schrieb:Aus meiner Sicht ist ein "öffentlicher" Prozess im Jahre 2024 (!) nicht öffentlich. Man hat als interessierter Bürger (wenn man sich keinen Urlaub nimmt, aktuell nicht arbeitslos ist, oder nicht selbstständig ist (und sich somit seine Zeit frei einteilen kann)) einfach keine Chance live an einem Prozess als Zuschauer teilzunehmen. Insbesondere wenn die Prozesstage auf Dienstags und Donnerstags 8:30 / 9 Uhr angesetzt sind. Mein Vater würde sagen, es ist einfach zum Mäuse melken.
Das ist ein sehr merkwürdiger Ansatz, dass ist so wie wenn du sagst Rathäuser haben nicht wirklich geöffnet, weil der 0815 Arbeitnehmer während den Arbeitszeiten arbeitet. Was wäre denn dein Ansatz? Verhandlungen ab 18 Uhr zu führen? Dann könnte jeder Schichtarbeiter in der Spät/Abendschicht auch auf den Zug aufspringen.


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25.02.2024 um 02:01
Es ist, bei den bekannten Terminschwierigkeiten von Gutachtern und Verteidigern, manchmal sind auch Zeugen verhindert, ja schon schwierig genug, einen Termin zu finden, der allen Prozessbeteiligten passt. Zudem muss im Gerichtsgebäude auch ein passender Sitzungssaal frei sein, man kann Richterkollegen, die da bereits terminiert haben und den Saal brauchen, nicht kurzfristig in die Quere kommen. Da kann man als Gericht jetzt auf spezielle Terminwünsche von von bloßen Prozessbeobachtern kaum noch große Rücksicht nehmen, muss man auch nicht.


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25.02.2024 um 20:15
Mich beschäftigt seit längerem die Frage, ob der Grund für das oft kritisierte passive Verhalten von Baumgärtl sein kann, dass ihm der TV die Tat gleich zu Anfang gestanden hat. Weil er zB meinte dass er das muss ("Pflicht"verteidiger...?!)
Wenn ich grundsätzlich schon mal weiß dass mein Mandant schuldig ist, komme ich ja erstmal nicht auf die Idee, dass ich trotzdem seine Unschuld behaupten oder beweisen könnte. Daher auch die Aussage ggü. der Presse, man müsse abwarten, ob es am Ende eine Verurteilung wg. Mordes oder wg. Totschlags wird.
Käme der Verteidiger da sogar in Konflikt damit, dass er vor Gericht nichts unwahres sagen darf? Kann er dann überhaupt noch zB einen Beweisantrag stellen, dass der TV zum Tatzeitpunkt schon wieder zuhause war? Brauchte es daher Frau Rick?


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25.02.2024 um 20:31
Zitat von BogomilBogomil schrieb:Mich beschäftigt seit längerem die Frage, ob der Grund für das oft kritisierte passive Verhalten von Baumgärtl sein kann, dass ihm der TV die Tat gleich zu Anfang gestanden hat. Weil er zB meinte dass er das muss ("Pflicht"verteidiger...?!)
Wenn ich grundsätzlich schon mal weiß dass mein Mandant schuldig ist, komme ich ja erstmal nicht auf die Idee, dass ich trotzdem seine Unschuld behaupten oder beweisen könnte. Daher auch die Aussage ggü. der Presse, man müsse abwarten, ob es am Ende eine Verurteilung wg. Mordes oder wg. Totschlags wird.
Käme der Verteidiger da sogar in Konflikt damit, dass er vor Gericht nichts unwahres sagen darf? Kann er dann überhaupt noch zB einen Beweisantrag stellen, dass der TV zum Tatzeitpunkt schon wieder zuhause war? Brauchte es daher Frau Rick?
Interessanter Ansatz einer These. Ist schwierig einzuschätzen. Inwiefern Sebastian T. im Vorfeld durch Wissen oder nicht nachweisbare Recherche über dritte involviert war Aussagen ab der Verhaftung komplett zu verweigern wissen wir nicht. Alleine durch die Belehrung bei der Verhaftung denke ich nicht.


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25.02.2024 um 20:37
Zitat von BogomilBogomil schrieb:Mich beschäftigt seit längerem die Frage, ob der Grund für das oft kritisierte passive Verhalten von Baumgärtl sein kann, dass ihm der TV die Tat gleich zu Anfang gestanden hat. Weil er zB meinte dass er das muss ("Pflicht"verteidiger...?!)
Wenn ich grundsätzlich schon mal weiß dass mein Mandant schuldig ist, komme ich ja erstmal nicht auf die Idee, dass ich trotzdem seine Unschuld behaupten oder beweisen könnte. Daher auch die Aussage ggü. der Presse, man müsse abwarten, ob es am Ende eine Verurteilung wg. Mordes oder wg. Totschlags wird.
Käme der Verteidiger da sogar in Konflikt damit, dass er vor Gericht nichts unwahres sagen darf? Kann er dann überhaupt noch zB einen Beweisantrag stellen, dass der TV zum Tatzeitpunkt schon wieder zuhause war? Brauchte es daher Frau Rick?
Den Gedanken hatte ich tatsächlich auch schon.
Mich hat auch gewundert, dass bei Baumgärtel in den ersten Interviews nie von Unschuld die Rede war.
Als Anwalt dürfte er nicht lügen, und behaupten, dass sein Mandant die Tat nicht begangen hätte, wenn er ihm die Tat zuvor gestanden hätte.


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25.02.2024 um 20:49
Zitat von BogomilBogomil schrieb:Mich beschäftigt seit längerem die Frage, ob der Grund für das oft kritisierte passive Verhalten von Baumgärtl sein kann, dass ihm der TV die Tat gleich zu Anfang gestanden hat. Weil er zB meinte dass er das muss ("Pflicht"verteidiger...?!)
Wenn ich grundsätzlich schon mal weiß dass mein Mandant schuldig ist, komme ich ja erstmal nicht auf die Idee, dass ich trotzdem seine Unschuld behaupten oder beweisen könnte. Daher auch die Aussage ggü. der Presse, man müsse abwarten, ob es am Ende eine Verurteilung wg. Mordes oder wg. Totschlags wird.
Käme der Verteidiger da sogar in Konflikt damit, dass er vor Gericht nichts unwahres sagen darf? Kann er dann überhaupt noch zB einen Beweisantrag stellen, dass der TV zum Tatzeitpunkt schon wieder zuhause war? Brauchte es daher Frau Rick?
Ich muss ja auch sagen, dass ich mir das durchaus überlegt habe.

Es spricht aber zumindest vom Gefühl her manches dagegen. Wenn man den M. mal ausblendet, hat er ja keinem gegenüber die Tat gestanden. Und das Vertrauensverhältnis scheint ja wohl wirklich nicht so prall zu sein, sowas kann natürlich auch später zerrütten. Das heißt jetzt natürlich nicht so viel, aber es passt auch nicht zu seiner Persönlichkeit, soweit wir sie einschätzten können. Solche Leute erleichtern sich doch entweder nach der Verhaftung oder leugnet es vor jedem, falls sie schuldig sind. Und dass er so kalkulierend ist, dass er sich sagt, meinem Anwalt sage ich es lieber der hat Schweigepflicht und sonst leugne ich es, traue ich ihm nicht zu.

Nun weiß man auch nicht, wie Baumgärtl auf ihn zugegangen ist. Viele Anwälte sagen ja, bitte sagen Sie mir alles, sonst fliegen wir auf die Schauze, was ja auch oft wichtig ist. Je nach Notwendigkeit, gibt es aber durchaus Anwälte die es nicht unbedingt einfordern und bei manchen Taten es vllt auch gar nicht so genau wissen wollen und dann schaut man halt wie man nach Akten-und Beweislage vorgeht.

Wobei da wäre ja wirklich wieder eine Einschätzung von den Strafverteidigern hier aus der Praxis interessant.


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25.02.2024 um 20:54
Hier ein Interview von ippen Media mir dem Anwalt Peter Dürr zum Fall.
U.a. werden folgende Aussagen getroffen zur Erfolgsaussicht des BFA und zur Verhältnismäßigkeit der Haft des TV bei Stattgabe:
Wie sind die Aussichten für den Antrag?

Dürr: Mir fehlt derzeit die Phantasie, mir vorzustellen, wie man diesem Gesuch nicht stattgeben könnte. Es hat hohe Aussichten.
Wie geht es in diesem Fall für den Angeklagten weiter?

Dürr: Der Angeklagte sitzt bekanntlich schon seit einem längeren Zeitraum in Untersuchungshaft. Die Frage der Haftfortdauer muss man sich stellen. Wir haben einen sehr jungen Angeklagten. Eine unsichere Beweislage. Die Verzögerung, die nun eintreten könnte, ist nicht dem Angeklagten anzulasten. Kann man den noch in U-Haft lassen? Damit wird man sich möglicherweise auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten befassen müssen.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/droht-aschauer-mordprozess-der-neustart-exklusiv-interview-mit-anwalt-peter-duerr-92850781.html

Im Prinzip meine zuletzt gebrachten Punkte, hier mit einer Einschätzung eines Anwaltes untermauert.


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25.02.2024 um 23:36
Zitat von LanzaLanza schrieb:Im Prinzip meine zuletzt gebrachten Punkte, hier mit einer Einschätzung eines Anwaltes untermauert.
Du solltest Dich nicht immer so von Berufsbezeichungen beeindrucken lassen.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wie sind die Aussichten für den Antrag?

Dürr: Mir fehlt derzeit die Phantasie, mir vorzustellen, wie man diesem Gesuch nicht stattgeben könnte. Es hat hohe Aussichten.
Man kann sich doch nur wundern, warum ein Anwalt sich zu so einem Statement hinreißenlässt. Er gibt ja selber zu, dass sein Urteil auf Phantasie basiert, von der er dann auch nach eigener Einschätzung nicht viel hat.

Er kennt den Zusammenhang der herausgerissenen Zitate aus den Email ja auch nicht.

Und Du hat uns unfreundlicherweise seine Begründung für seine Einschätzung vorenthalten, die er in dem Interview gibt:
Und zwar weil ...

Dürr: ... weil hier an der Verteidigung vorbei Gespräche über den zugrunde zu legenden Sachverhalt stattfinden, in einem frühen Stadium, vor Ende der Beweisaufnahme. Das verursacht schon Bauchschmerzen. Zumal in einem so presseträchtigen Prozess, in einem Indizienprozess, in dem der Angeklagte schweigt. Die Beweisaufnahme ist noch nicht abgeschlossen, und dann tausche ich mich aus, darüber, wie ich dies und jenes werte. Wenn man das macht, dann macht man das mit allen Beteiligten. Elektronische Kommunikation – damit sind auch viele Angeklagte schon auf die Nase gefallen.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/droht-aschauer-mordprozess-der-neustart-exklusiv-interview-mit-anwalt-peter-duerr-92850781.html

Er geht also ebenfalls davon aus, dass es Gespräche gegeben hat. Das mag auf den ersten Blick ja durchaus so klingen, aber wir haben das ja hier sehr ausführlich diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass das nicht so sein muss, sondern der Satz des Staatsanwaltes sich auch auf Aussagen beziehen kann, die woanders als in einem "geheimen Gespräch" zischen StA und Kammer gefallen sind, z.B. in der Verhandlung oder einem Rechtsgespräch.
Würde einer auf dieser Basis sich so weit gegen einen seiner Mandanten aus dem Fenster lehnen, würde Dürr hoffentlich und zu Recht einfordern, dass man solche Prognosen zum Ausgang eines Verfahrens nur stellen sollte, wenn man den Gesamtzusammenhang und nicht nur Textschnipsel und zudem auch noch die Aussagen der anderen Seite, in diesem Fall also die Stellungnahmen der Richter kennt.
Als Phantasie gekennzeichnet, kann er solche Statements natürlich abgeben. Ist halt Unterhaltung für die Masse und bringt für uns jetzt keinen Informationsgewinn in Bezug darauf, wie der Antrag entschieden werden wird.


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25.02.2024 um 23:48
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Man kann sich doch nur wundern, warum ein Anwalt sich zu so einem Statement hinreißenlässt.
Hab mich auch sehr gewundert. Ist Herr RA Dürr jetzt etwa der Pressesprecher seiner Kollegin Rick oder seiner Rosenheimer Kollegen?

Ich bin nicht sicher, ob solche spekulativen Statements ohne Kenntnis des vollständigen Akteninhalts beim LG Traunstein besonders gut ankommen und er sich damit einen Gefallen getan hat.
Schließlich ist Traunstein auch sein "Heimatgericht". Zumindest, was den LG-Bezirk betrifft.


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26.02.2024 um 01:01
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Du solltest Dich nicht immer so von Berufsbezeichungen beeindrucken lassen
Jetzt muss man aber realistischerweise sehen, dass dieses Argument ja von vielen benutzt wird. Ich wette, dass sich das auch einige zu Eigen gemacht hätten, wenn er zur Besonnenheit aufgerufen hätte oder das Gericht verteidigt hätte. Wenn sich dann die Leute drüber hinwegsetzen, würde es hier aber wahrscheinlich von machen heißen, wie vermessen man wäre, dass man denkt, man weiß es besser als der Vorsitzende einer Anwaltsvereinigung.

Mich wundert es aber auch, dass er bereit ist so klare Aussagen zu treffen, sollte er wirklich auf dem selben Infostand wie wir sein.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich bin nicht sicher, ob solche spekulativen Statements ohne Kenntnis des vollständigen Akteninhalts beim LG Traunstein besonders gut ankommen und er sich damit einen Gefallen getan hat.
Schließlich ist Traunstein auch sein "Heimatgericht". Zumindest, was den LG-Bezirk betrifft.
Naja, was wollen sie schon machen? Ihn nicht mehr grüßen? Sollten sie es ihn anders spüren lassen oder die Mandanten, wäre es ja nur verbrecherisch, dafür sollten sie wirklich Profis genug sein. Und Pflichtmandate abzustauben ist ihm vllt nicht wichtig. Gleichwohl, wie ich oben gesagt habe, bin ich auch der Meinung, dass er die Courage vllt anders ausleben sollte.

Heißt aber auch, dass ich der Meinung bin, dass wir hier gar nicht in der Lage sind zu eruieren, dass das wahrscheinlich alles ganz anders und harmlos ist, eben weil wir die Mails gar nicht vorliegen haben. In beide Richtungen. Deshalb sage ich auch zu mir selber, dass ich vllt ein bisschen frühzeitig empört war. Aber es steht meiner Meinung nach 50:50. Nur weil wir recherchieren können, dass es einen ähnlichen rechtlichen Hinweis gab, der ein paar Tage später auch öffentlich verkündet wurde, sagt das ja nicht dass es keine Besorgnis darüber geben kann.

Und mal unabhängig davon, ob es dafür reicht, dass der Antrag durchgeht, habe ich bisher immer nur gehört, dass dieses Zwiegespräch eigentlich nicht sein sollte. Sowohl in dem Interview als auch hier von den Leuten, die auf diesem Feld unterwegs sind. Und das ist auch absolut logisch und eigentlich so wie man es kennt und vermittelt wird. Aber dieses Laisser-faire Verhalten scheint dann irgendwie egal zu sein. Auch meine ich bei manchen rausgelesen zu haben, dass für sie automatisch was harmloses dahinter stecken muss, weil so erfahrene Richter und Staatsanwälte niemals so leichtsinnige Fehler machen würden. Womit man wieder beim beeindruckt werden von Berufsbezeichnungen ist.


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26.02.2024 um 17:25
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/fall-hanna-eltern-wehren-sich-anzeige-gegen-verteidigern-regina-rick-art-961479

Ein ausgesprochen ausführlicher Artikel, aber nichts wirklich Neues.
Zur Anzeige von Holderle heißt es hier:
Anzeige gegen "sämtliche Personen"

Hannas Eltern haben daher Anzeige erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen "sämtliche Personen", die Aktenbestandteile an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf weitergegeben haben. Genau so einen Beweisantrag hatte Rick gestellt. Holderle hatte schon während der Verhandlung angekündigt, er wolle die Rechtmäßigkeit der Weiterleitung womöglich prüfen.

Zudem richtet sich die Anzeige gegen die Weitergabe des Antrags auf Befangenheit an die "Bild", die Teile daraus veröffentlicht hatte. Denn abermals hatte die "Bild" Informationen vor anderen Prozessbeteiligten.

Rick sieht das Vorgehen offenbar als legitim und sagt der AZ auf Anfrage: "Selbstverständlich darf sich die Verteidigung sachverständig beraten lassen, und selbstverständlich darf die Verteidigung mit Medienvertretern kommunizieren, sofern eine Schweigepflichtentbindungserklärung des Mandanten vorliegt. " Von diesem Recht mache der Nebenklägervertreter Holderle schließlich ausufernd Gebrauch.



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26.02.2024 um 18:35
Zitat von emzemz schrieb:Ein ausgesprochen ausführlicher Artikel, aber nichts wirklich Neues.
Zur Anzeige von Holderle heißt es hier:
Ai! Das ist ja wieder ein schöner Artikel. Die AZ muss wirklich einen Narren an der Person Rick gefressen haben. Es gibt ja keinen Artikel, in dem sich nicht 60 Prozent um sie drehen. Mittlerweile hat man das Gefühl, der Artikel wurde nur dafür geschrieben, mit ein paar bekannten Infos angereichert. Jetzt ist man darüber schon bei der Kleidung der Nebenkläger angelangt. Aber anscheinend kommt jetzt der journalistische Ehrgeiz durch, dass man doch beide Seiten befragt.
ist. Die Münchner Anwältin hat sich selbst schon mal als "Rottweiler" bezeichnet.
Ich weiß zwar nicht sicher, als was sich Rick in ihren über 50 Lebensjahren schon alles bezeichnet hat, aber aus der Presse kenne ich die Geschichte mit dem Rottweiler anders. Ein Kollege hat Rick mal so bezeichnet, dann hat sie die Eigenschaften gegoogelt und sich daraufhin so einen Hund zugelegt.

Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/fall-hanna-eltern-wehren-sich-anzeige-gegen-verteidigern-regina-rick-art-961479
Dass Ricks früherer Mandant Manfred Genditzki öffentlichkeitswirksam am Landgericht aufgetaucht war, fanden viele Prozessbeobachter (und auch die AZ) seltsam. Zumal die Information darüber vorab an die "Bild" durchgestochen worden war
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/fall-hanna-eltern-wehren-sich-anzeige-gegen-verteidigern-regina-rick-art-961479

Die Info in der Klammer sieht schon lustig aus. Ich frage mich ja, woher sie die vielen Prozessbeobachter haben, die das seltsam fanden.
Ohnehin ist es so, dass man den Eindruck bekommt, dass ein fast überwiegender Teil der Prozessbeobachter vor Ort den Angeklagten für unschuldig halten und eher Mitleid bei den Diskussionen mit Rick haben, ob da manche in ihrem Urteil vllt einfach nach Gefühl gehen und etwas überschwänglich sind, sei mal dahingestellt. Aber die werden sich schon mal nicht an ihm gestört haben, zumal er überhaupt nicht den Kontakt zur Presse gesucht hat. Und ein großer Teil wird ihn noch nicht mal erkannt haben. Viel mehr wird eine Privatperson, die nicht am Prozess beteiligt ist, immer und immer wieder durch solche Artikel hervorgeholt.
Von diesem Recht mache der Nebenklägervertreter Holderle schließlich ausufernd Gebrauch.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/fall-hanna-eltern-wehren-sich-anzeige-gegen-verteidigern-regina-rick-art-961479

Ganz Unrecht hat sie ja damit nicht. Im Gegensatz zum Nebenklagevertreter und den Pflichtverteidigern habe ich von ihr in dieser Sache noch keine Seitenlangen Interviews und Dutzende O-Töne gesehen. Ich finde auch sowas keine Selbstdarstellershow sondern sehe es mir gerne an oder lese es mir durch. Aber Fakt ist auch während Prozessbeteiligter jeder Art mit der örtlichen Presse in der Pause Scherzen, scheint Frau Rick meistens beim Angeklagten oder bei den Angehörigen zu sein.

Und eins scheint auch relativ offensichtlich, selbst wenn sie hinter diesen Aktionen steckt und was man auch immer von der Vorgehensweise hält, scheint es eben sehr um die Sache und den Mandanten zu gehen.

Denn seinen Namen und sein Foto kann man größer in der Öffentlichkeit haben, wenn man sich mit der Presse gut stellt und sie in seinen Garten einlädt und über seine früheren Erfolge plaudert. Und nicht in dem man Genditzki oder Strate holt, denn dann konzentriert sich alles auf die.


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27.02.2024 um 20:41
Zitat von LanzaLanza schrieb am 21.02.2024:Sowohl die drei Richter, als auch die Staatsanwaltschaft und, daran anschließend, die Verteidigung, dürften noch Stellungnahmen liefern. Deshalb ist mit einer Entscheidung der Kammer am Landgericht Traunstein, die mit dem Befangenheitsantrag befasst ist, nicht vor Ende der nächsten Woche zu rechnen.
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2024/02/21/mordprozess-hanna-w-ausgesetzt/
Sorry für die Frage, aber was denkt ihr wann man ca. mit einer Antwort des Gerichts rechnen kann?
Mich macht das fast wahnsinnig dass das so lange dauert ... LG


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27.02.2024 um 20:42
Nicht vor Ende nächster Woche (also dieser Woche) wäre frühestens Freitag. Vermutlich eher nächste Woche.


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28.02.2024 um 11:14
Befangenheitsantrag lt. Eilmeldung abgelehnt.
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/traunstein-entscheidung-um-befangenheitsantrag-im-hanna-mordprozess-92859136.html?itm_source=story_detail&itm_medium=interaction_bar&itm_campaign=share

Mal ein Dankeschön an die hier sehr realistischen Einschätzungen gepaart mit Fachargumenten von einigen Mitforisten. Das gibt der Diskussion doch immer wieder eine sehr sachliche Basis.


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28.02.2024 um 11:23
@Gast25, danke für den Hinweis. Für mich ist das das erwartete Ergebnis.

Die Pressemitteilung des Landgerichts kann hier abgerufen werden. Sie ist allerdings nicht ausführlicher, als das, was in dem verlinkten Artikel zu lesen ist, in dem sie eigentlich fast wörtlich wiedergegeben wird:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/traunstein/aktuelle_pressemitteilungen.php

Da der Termin morgen erst um 16.00 Uhr beginnt, würde ich erwarten, dass der eher kurz wird. Wahrscheinlich wird, wie im Artikel steht, nur die Entscheidung zum Befangenheitsantrag bekannt gegeben und evtl. auch die Entscheidungen zu den Beweisanträgen.


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28.02.2024 um 11:29
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Da der Termin morgen erst um 16.00 Uhr beginnt, würde ich erwarten, dass der eher kurz wird. Wahrscheinlich wird, wie im Artikel steht, nur die Entscheidung zum Befangenheitsantrag bekannt gegeben und evtl. auch die Entscheidungen zu den Beweisanträgen.
Könnte aber natürlich trotzdem spannend werden. Ich gehe doch davon aus, dass man den Schriftverkehr nun im Wortlaut erfährt.

Bin auch darauf gespannt, was wieder von beiden Seiten so gepoltert wird. Wird ja jetzt durch den BA und die Anzeige alles nochmal Fahrtwind bekommen haben.


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