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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 14:00
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Erfunden wurde natürlich nichts, aber ein bisschen verzweifelt hat es schon gewirkt, dass er sich extra auf die berufen hat.

Und ein Brief dürfte in diesem Zusammenhang auch keiner nach Hause bekommen.
Das sind halt zwei paar Stiefel, ob du die Qualität der Argumentation, oder die Existenz in Frage stellst.
Für einen Staatsanwalt gibt es nichts schlimmeres als wenn seine Integrität angriffen wird, wenn das auch noch auf Basis von falschen Behauptungen passiert ist das mehr als unangenehm. Wir haben die Meinungsfreiheit in DE als eines der höchsten Güter im GG verankert.
Das ist auch gut so und sollte in der Form auch unantastbar sein, aber einem Amtsträger zu unterstellen er würde vorsätzlich falsche Tatsachen in ein Verfahren einführen, um eine Verurteilung zu provozieren gehört nicht dazu.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 14:09
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Dann bleibt immer noch die von einigen Foristen gänzlich vernachlässigte, eigene Aussage des Angeklagten, dass ihm ein Mädchen sowie ein fahrendes Auto begegnet sei, dies kann unmöglich auf der ursprünglich angegebenen Route rund um den Schlossberg passiert sein.
Welches fahrende Auto? Er sprach doch von einem stehenden Auto am Eiskeller Parkplatz mit mehreren "Gestalten".
Und wo ihm das Mädchen begegnet ist, ist meines Wissens nach nicht bekannt.
Es könnte genauso gut diejenige gewesen sein, die von mit ihrem Handy den Heimweg gefilmt hat, oder irgendein anderes Mädchen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 14:17
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das ist auch gut so und sollte in der Form auch unantastbar sein, aber einem Amtsträger zu unterstellen er würde vorsätzlich falsche Tatsachen in ein Verfahren einführen, um eine Verurteilung zu provozieren gehört nicht dazu.
Würde ein Staatsanwalt derlei tun, würde er sich wegen Verfolgung Unschuldiger strafbar machen, es würde hier also um den Vorwurf einer Straftat gehen.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 344 Verfolgung Unschuldiger

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft…..
Man kann davon ausgehen, dass Staatsanwälte die Vorschrift kennen und daher nicht mutwillig mit ihrem Job spielen, wenn man schon never ever zu ihren Gunsten unterstellen mag, dass sogar sie nicht reihenweise Unschuldigen verurteilt sehen möchten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 14:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Würde ein Staatsanwalt derlei tun, würde er sich wegen Verfolgung Unschuldiger strafbar machen, es würde hier also um den Vorwurf einer Straftat gehen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man kann davon ausgehen, dass Staatsanwälte die Vorschrift kennen und daher nicht mutwillig mit ihrem Job spielen, wenn man schon never ever zu ihren Gunsten unterstellen mag, dass sogar sie nicht reihenweise Unschuldigen verurteilt sehen möchten.
Korrekt, deswegen finde ich solche Anschuldigungen auch fehl am Platz.


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11.03.2024 um 14:23
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das sind halt zwei paar Stiefel, ob du die Qualität der Argumentation, oder die Existenz in Frage stellst.
Die Rechtsmedizinerin hat keinen Zusammenhang zwischen dem Kratzer und dem Verbrechen erkennen können,da diese dem geschilderten Aussehen nach nur ein bis zwei Tage alt hätten sein können.

Im Plädoyer wird daraus...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 14:24
Zitat von MaariMaari schrieb:Offensichtlich ist es ihr alles andere als leicht gefallen überhaupt auszusagen, ihre Persönlichkeit wurde exponiert und selbst auf dreifache Nachfrage ist sie bei ihrer Aussage geblieben. Und im Gegensatz zu einigen anderen Zeugen in diesem Verfahren hat sie mit einer Falschaussage nichts zu gewinnen.
Sie hat zu allererst ja nun mal eher nichts gesagt. Und natürlich hatte sie etwas zu gewinnen, wenn sie behauptete, es sei "nichts" vorgefallen.
Sie konnte sich an drei Fingern ausrechnen, dass wenn sie sagen würde, es habe zwischen ihr und dem Angeklagten eine ihr unangenehme, wie auch immer geartete Situation oder gar einen "Vorfall" gegeben, dass sie als nächtses gebeten würde, diesen vor einem vollen Gerichtssaal im Detail zu schildern. Dass danach Richter, StA, Nebenklagevertreter, Verteidiger und Gutachter sie befragen würden, bestimmt Details noch genauer zu benennen, zu erläutern, zu erklären, dass sie ggfls. von den Verteidigern in die Mangel genommen würden.

Ich weiß nicht, ob Du Dich schon mal mit dem Anzeige- und Aussageverhalten von Opfern sexualisierter Gewalt auseinander gesetzt hast. Tatsächlich verzichten sehr viel erwachsene Frauen darauf, einen Täter anzuzeigen, weil sie sich die für die Vorstellung, das Erlebte bei einer Befragung durch die Polizei und in einem Prozess noch einmal erzählen zu müssen, so schrecklich finden, dass sie es lieber mit sich selber ausmachen wollen.

Was erwartest Du hier bitte von einem jungen Mädchen mit offensichtlich eher geringem Selbstbewusstsein, dem schon allein die Anwesenheit des Angeklagten so unerträglich war, dass man ihn hinter einem Wandschirm verstecken musste ?!
Ich sage damit nicht, dass es bei diesem Besuch einen Übergriff durch den Angeklagten gegeben hat. Nur, dass dieses junge Mädchen durchaus Gründe gehabt haben kann, lieber zu behaupten, es sei an dem Wochenende nichts schlimmes passiert.
Dieses Mädchen ist kein "Gerichtslügner" (sorry, aber diese Wortschöpfung ist einfach zu lustig, als dass man sie nicht ständig gebrauchen will!), aber trotzdem muss es erlaubt sein, ihrer Aussage und ihre Motivation hinter dieser Aussage zu hinterfragen.
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Welches fahrende Auto? Er sprach doch von einem stehenden Auto am Eiskeller Parkplatz mit mehreren "Gestalten".
Und wo ihm das Mädchen begegnet ist, ist meines Wissens nach nicht bekannt.
Es könnte genauso gut diejenige gewesen sein, die von mit ihrem Handy den Heimweg gefilmt hat, oder irgendein anderes Mädchen.
Dann hat es diese Zeugin jetzt Deiner Meinung nach doch gegeben?


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11.03.2024 um 14:30
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Dann hat es diese Zeugin jetzt Deiner Meinung nach doch gegeben?
Dass es eine Zeugin, und ein Video gibt, steht ja ausser Frage. Schliesslich wurde ein Video von ihr am Richtertisch gezeigt. Nur, dass darauf der Angeklagte zu besagter Uhrzeit zu sehen in Tatortnähe zu sehen war, hat sich halt nicht bestätigt.

Aber das war auch nur ein Beispiel. Ersetze das von mir aus durch die 2:20 Zeugin, das wäre auch wahrscheinlicher. Sie hat ihn ja nachweislich gesehen. Und er sie demnach wahrscheinlich auch.


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11.03.2024 um 14:51
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:aber trotzdem muss es erlaubt sein, ihrer Aussage und ihre Motivation hinter dieser Aussage zu hinterfragen
Es ist schon richtig, dass man nicht automatisch sagen kann, dass hundertprozentig nichts vorgefallen ist, nur weil ein Zeuge das sagt. Und natürlich darf man im angemessene Rahmen dann auch nochmal nachfragen.

Aber im Plädoyer das nochmal auf diese Art und Weise hervorzuholen, finde ich nun auch nicht gerade übertrieben moralisch und auch nicht unbedingt unmanipulativ. Noch dazu wenn man sich so generös verkauft, was ich durchaus eigentlich auch immer so gesehen habe, aber sowas stößt mir auf.

Die Zeugin hat ja schon in wesentlich intimeren Rahmen bei der Polizei, nichts in die Richtung gesagt. Wenn die das bei Gericht dann dreimal verteidigt, kann man sich ja meinetwegen seinen Teil denken, aber man sollte es vllt mal akzeptieren, so wie man es auch von der Verteidigung bei der Unfalltheorie verlangt.

Und auch hier muss ich wieder sagen, ich finde es im eigenen Interesse gar nicht so klug.

Bei Prozessbeteiligten und Zuhörern, die den Fall und die Aussage einigermaßen kennen, wirkt es in meinen Augen schon wieder ein bisschen verzweifelt einerseits und es erinnert vllt noch an Andere Sachen,Zeugen, Beweismittel (Sprachnachrichten) etc. die dann ein bisschen zusammengefallen sind.


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11.03.2024 um 14:53
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich sage damit nicht, dass es bei diesem Besuch einen Übergriff durch den Angeklagten gegeben hat. Nur, dass dieses junge Mädchen durchaus Gründe gehabt haben kann, lieber zu behaupten, es sei an dem Wochenende nichts schlimmes passiert.
Dieses Mädchen ist kein "Gerichtslügner" (sorry, aber diese Wortschöpfung ist einfach zu lustig, als dass man sie nicht ständig gebrauchen will!), aber trotzdem muss es erlaubt sein, ihrer Aussage und ihre Motivation hinter dieser Aussage zu hinterfragen.
Im ersten Moment hielt ich die Argumentation für arg konstruiert, aber ist schon was dran.
In einem Umfeld, dass einem verurteilten Kinderschänder mehr Glaubhaftigkeit einräumt als einem schüchternen Mädchen (dem man damit auch noch unterstellt aus persönlichen Motiven einen potentiellen Vergewaltiger und Frauenmörder zu schützen) muss man sich über so ein Anzeige- und Aussageverhalten nicht wundern.


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11.03.2024 um 15:06
Zitat von MaariMaari schrieb:Die Rechtsmedizinerin hat keinen Zusammenhang zwischen dem Kratzer und dem Verbrechen erkennen können,da diese dem geschilderten Aussehen nach nur ein bis zwei Tage alt hätten sein können.

Im Plädoyer wird daraus...
Es gab also die Kratzer, sie sind nicht erfunden. Nur wollte der StA sie offenbar, entgegen der Aussage der Rechtsmedizinerin, als Indiz für eine Tatbegehung durch dem Angeklagten bewertet sehen. Die Verteidigung wollte ja auch, entgegen den gutachterlichen Feststellungen, am Unfallhergang festhalten, Ob die Argumentation von StA und Verteidigung jeweils zieht, muss halt das Gericht entscheiden.


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11.03.2024 um 15:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es gab also die Kratzer, sie sind nicht erfunden. Nur wollte der StA sie offenbar, entgegen der Aussage der Rechtsmedizinerin, als Indiz für eine Tatbegehung durch dem Angeklagten bewertet sehen. Die Verteidigung wollte ja auch, entgegen den gutachterlichen Feststellungen, am Unfallhergang festhalten, Ob die Argumentation von StA und Verteidigung jeweils zieht, muss halt das Gericht entscheiden.
Das ist ja meine Rede, es gab sie & wie sie bewertet werden/wurden ist etwas anderes.
Der zitierte Beitrag von Trimalchio wurde gelöscht. Begründung: Chat
Wer droht dir denn?


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11.03.2024 um 15:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Einfach mal abwarten und das schriftliche Urteil lesen, dann kann man immer noch darüber räsonnieren, inwieweit es einen überzeugt oder nicht.
Da bin ich ausnahmsweise bei Dir, werde ich jetzt auch so handhaben, sofern es tatsächlich mal online gestellt wird. Bis dann bleibe ich jedoch bei meiner Befürchtung für die für mich vieles spricht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:infach mal abwarten und das schriftliche Urteil lesen, dann kann man immer noch darüber räsonnieren, inwieweit es einen überzeugt oder nicht. Es gab, zB in den Threads Böhringer und Babenhausen, schon öfter von Usern zu lesen, dass sie, bevor sie das Urteil gelesen hatten, den Angeklagten für unschuldig hielten, nach Lektüre des Urteils aber ihre Meinung geändert haben bzw. ändern mussten.
Ja bei Bence bin ich bei Dir. Bei Darsow naja denke ich zwar auch schon das er es war, aber ob das für einen Verurteilung "reichen" sollte darüber kann man schon geteilter Meinung sein, auch nach Lesen des Urteils. Gut ja die Schalldämpfergeschichte sonst kaum zwingendes.
Manches aus dem Urteil hat sich ja auch als nachweislich falsch erwiesen, gerade bei der unterstellten Verwendung des Schalldämpfers..


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11.03.2024 um 15:37
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das ist ja meine Rede, es gab sie & wie sie bewertet werden/wurden ist etwas anderes.
Eben. Kann nicht so schwer sein, etwas logisch zu denken. Das Behaupten des Existierens von Tatsachen, die es nicht gibt, ist lügen. Das - evt. falsche - Bewerten von Tatsachen, die als solche existent sind, mag dämlich sein, ist aber kein lügen.


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11.03.2024 um 15:37
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:In diesem Verfahren sehe ich tatsächlich keine Anhaltspunkte, nicht davon auszugehen. Gerade die Polizei hat hier doch erstaunliches geleistet und fast 1.000 Zeugen vernommen. Der Befangenheitsantrag gegen die drei Richter wurde geprüft und abgelehnt. Der Staatsanwalt vertritt die Anklage.
Gerade eine Willkür bei der Bewertung von Zeugenaussagen kann ich hier nicht erkennen. Es gab in diesem Prozess ja durchaus problematische Zeugen, wie Verena, Lea und den M., oder auch die Pfadfinderin, die offenbar nur aussagen wollte, wenn ihr der Angeklagte dabei nicht ins Gesicht schauen kann.
Der Erörterung der Aussagen dieser Zeugen hat das Gericht in der Verhandlung sehr viel Zeit und Aufwand gewidmet. Verena musste drei mal antanzen, bei M. wurden Videoaufzeichnungen vorgespielt.
Wir wissen noch nicht einmal, wie das Gericht die Glaubwürdigkeit der Aussage des M. bewerten wird, und Du schreist schon jetzt von Willkür. Das Gericht kann durchaus zu einer anderern Ansicht als Du kommen, aber dass es der Aussage Glauben schenkt, heißt nicht, dass es diese Entscheidung leichtfertig oder gar willkürlich getroffen hat.
Quantitativ wurde ggf. erstaunliches geleistet, qualitativ weiß ich nicht. Wir kommen aber so nicht weiter. Wenn ich jetzt sage es konnte nichts entlastendes für den TV ermittelt werden, wirst Du sagen : gut wenn es schlicht nichts gibt kann man es nicht ermitteln. Ich verstehe das Du und viele andere hier eben der Meinung sind es wird der TV gewesen sein. Ich war auch nicht dabei und kann es auch nicht ausschließen, ich empfinde es eben schlicht nicht als zwingend und extrem dünn und funktioniert nur bei (einseitiger) Würdigung verschiedener Zeugenaussagen die m.E. allesamt zweifelhaft sind und durch nichts verifiziert werden können. Und wie @Andante schon anmerkte, ja es gibt ja noch kein Urteil und folglich keine schriftliche Urteilsbegründung.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wann und womit hat es das denn durchblicken lassen? Solche Behauptungen müsstest Du schon belegen, damit man Dir folgen kann.
christian01 schrieb:
Einerseits die Aufforderung endlich zu reden um den Prozess abkürzen zu können, das impliziert das er der Täter ist und fordert zum Geständnis auf, die Korrespondenz mit dem Staatsanwalt und diverse Anmerkungen
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Pflicht des Gerichtes, eine Aussage sorgfältig und umfassend auf ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen und zu beurteilen besteht in einem Rechtsstaat überings nicht nur deshalb, um einen Angeklagten zu schützen, sondern ist selbstverständlich etwas, woran auch die anderen Prozessparteien ein großes Interesse haben.
...und wenn sie dann noch zwanglos in die eigene Argumentationskette passt, umso besser


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11.03.2024 um 15:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es gab also die Kratzer, sie sind nicht erfunden. Nur wollte der StA sie offenbar, entgegen der Aussage der Rechtsmedizinerin, als Indiz für eine Tatbegehung durch dem Angeklagten bewertet sehen. Die Verteidigung wollte ja auch, entgegen den gutachterlichen Feststellungen, am Unfallhergang festhalten, Ob die Argumentation von StA und Verteidigung jeweils zieht, muss halt das Gericht entscheiden.
Ich verstehe dem Sinn dahinter nicht.
Das Gericht würde, sollte es auf dieses - fachlich widerlegte - Indiz der Staatsanwaltschaft übernehmen, die freie Beweiswürdigung arg strapazieren. Das könnte ein Revisionsgrund sein. Das kann der Staatsanwalt doch nicht wirklich wollen!?


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11.03.2024 um 15:57
Zitat von MaariMaari schrieb:Das kann der Staatsanwalt doch nicht wirklich wollen!?
Der Staatsanwalt sagt, was er meint. Auf das, was das Gericht, gar der BGH, hinterher daraus macht, hat er sowieso keinen Einfluss, und das weiß er. Schreibt das Gericht ein schlechtes Urteil bzw. begeht es Rechtsfehler, ist das nicht sein Bier. Er macht halt seinen Job, wie er meint, ihn machen zu müssen, aber bloß seinen, nicht den des Gerichts, und gut ist. Das ist eine ganz pragmatische Haltung.

Man muss sich wirklich frei davon machen, dass Staatsanwälte mit ihrem ganzen Herzblut Tag und Nacht darauf aus sind, möglichst viele Leute verurteilt zu sehen. Die machen ihren Job wie jeder andere auch, und fertig.

Ist ein Verfahren zu Ende, wartet schon das nächste. Für die Statistik, die die Justizministerien der Länder erheben, müssen pro Monat möglichst soundsoviel Verfahren erledigt sein, wobei es völlig wurscht ist, ob sie durch Verurteilung, Freispruch oder Einstellung erledigt sind. Die Art der Erledigung wird zwar statistisch auch erfasst, aber es gibt natürlich keine Vorgaben, WIE bzw. wodurch die Verfahren zu erledigen sind (außer, da Staatsanwälte zu ihrem Ärger immer noch weisungsgebunden sind, ein Vorgesetzter mischt sich ab und zu mal ein und erteilt Anweisungen, ob zB der sachbearbeitende StA einer vom Gericht vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens zustimmen darf oder nicht. Meistens mischen sich Vorgesetzte aber nicht ein).

Also, Hauptsache, die Verfahren sind erledigt und es gibt keinen riesigen Rückstau unerledigter Fälle. was zB schlimm für die Untersuchungshaftdauer in Fällen wäre, wo U-Haft angeordnet wurde. Da ist wenig Unromatisches, Romantisches oder Geheimnisvolles an so einer Arbeit als StA dran.


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11.03.2024 um 16:07
Zitat von MaariMaari schrieb:Ich verstehe dem Sinn dahinter nicht.
Das Gericht würde, sollte es auf dieses - fachlich widerlegte - Indiz der Staatsanwaltschaft übernehmen, die freie Beweiswürdigung arg strapazieren. Das könnte ein Revisionsgrund sein. Das kann der Staatsanwalt doch nicht wirklich wollen!?
In erste Linie gibt der Herr sein Plädoyer ab. Ob und inwiefern hier das Gericht diesem folgt ist selbst im Falle eines Schuldspruch nicht sicher. Das Gericht kann eben dieser Geschichte mit dem Kratzer nicht folgen, aber bei den anderen Punkten zustimmen.

Hätte die Verteidigung jetzt angeführt es handelt sich nach ihrer Überzeugung immer noch um einen Unfall, dann hätte das Gericht im Falle eines Freispruchs sich darauf berufen können, dass Hanna zwar eines gewaltsamen Todes zum Opfer fiel, aber dessen Täterschaft nicht als erwiesen sieht.

Das wäre das gleiche in Grün.


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11.03.2024 um 16:16
Zitat von MaariMaari schrieb:Findest du das eigentlich in Ordnung, wenn der Pfadfinderin im Plädoyer indirekt eine Falschaussage unterstellt wird?
Nicht nur der Pfadfinderin sondern auch deren Mutter.

"Ippen.Media" berichtete zu den Aussagen der beiden wie folgt:
Zwei weitere Zeuginnen werden jetzt geladen. Eine 20-Jährige aus Baden-Württemberg. Anfang 2021 lernte sie den Angeklagten in einem Pfadfinderlager kennen. Obwohl die beiden im Anschluss nicht viel Kontakt hatten, besuchte er sie im Herbst 2022. Ans genaue Datum, ob es vor oder nach der Tat war, kann sie sich nicht mehr erinnern. Doch am zweiten Tag des Treffens bekam die 20-Jährige dann ein „komisches Gefühl“ beim Angeklagten. Sie brach den Kontakt komplett ab.

Warum dieses „komische Gefühl“? Hat Sebastian T. ihr etwas angetan oder sich seltsam verhalten? Begründen kann sie all das nicht. Auch nicht, warum sie Blickkontakt hinüber zur Anklagebank vermeidet. Ihre Mutter wird genauso befragt. Sie spricht von einem „netten Abend“, den man mit Sebastian T. zuerst hatte, doch am nächsten Tag hätte ihre Tochter keine Lust mehr auf ihn gehabt. Mit großen Fragezeichen über den Köpfen der Prozessbeteiligten werden die beiden wieder nach Hause geschickt, in die 500 Kilometer entfernte Heimat.
Richterin gibt nicht auf: „Herr T., das ist der letzte Punkt, an dem Sie sich entscheiden können“ (Ippen.Media)

Aus dem "netten Abend" von dem die Mutter berichtete, machte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer anscheinend ein "katastrophales Treffen". Das ist schon grenzwertig.

Es erscheint ohnehin unklar, was man sich vom Auftritt der beiden Frauen erhofft hatte: vom Schwarzwald aus werden die beiden kaum nennenswerte Beobachtungen zu den Geschehnissen rund um den Eiskeller -worum es in dem Prozess primär hätte gehen sollen und nicht darum ein möglichst schlechtes Bild vom Angeklagten zu zeichnen- gemacht haben. Die zwei Zeuginnen hätte man sich definitiv sparen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 16:16
Ich bin erstaunt, wie vielen es hier einleuchtet, dass hier seitenweise mit NICHTWISSEN argumentiert wird.

Der Kratzer war zwei Tage alt, sagt die Gutachterin und schloss einen Zusammenhang mit der Tat aus. Aber wir als Laien wissen es ja nicht. Vielleicht war es ja doch anders?

Ob die Verletzungen auch durch einen Unfall entstanden sein können, das wissen wir nicht, denn wir haben solche Verletzungen noch nie gesehen.

Wo der genaue Tatort lag, das wissen wir leider nicht. Aber er passt 100% zum Angeklagten!

Die Pfadfinderin beteuert, es wäre nichts vorgefallen. Aber wir wissen es nicht. Und deshalb denken wir uns mal, es könnte ja etwas Schlimmes gewesen sein!

Der Angeklagte hat kein Alibi. Also muss er doch wohl der Tater sein.

Der Angeklagte schweigt. Das zeigt doch sicher, dass er etwas verschweigt!

Solche Argumentationssurrogate mögen andere überzeugen. Man kann es auch gern als Beweiswertung verharmlosen. Oder Schludrigkeit nicht so schlimm finden.

Mein Vertrauen in die Behörden wird durch soetwas nicht gestärkt. Ganz im Gegenteil.

Ich würde es wirklich begrüßen, wenn hier nicht auf der Grundlage bloßer Zutraubarkeit Leerstellen großzügig extrapoliert würden, sondern wenn stattdessen anhand von nachprüfbaren Fakten eine in sich schlüssige Argumentationskette aufgebaut würde.

Das ist ja doch nun wirklich nicht zuviel verlangt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 16:42
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Aus dem "netten Abend" von dem die Mutter berichtete, machte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer anscheinend ein "katastrophales Treffen". Das ist schon grenzwertig.
Kann ja sein, dass die Mutter das als „netten Abend“ empfand. Aber wie war der Abend aus Sicht der Tochter? Wie hat die Tochter den Abend geschildert? Möglicherweise hat der StA sich hier auf etwas bezogen, was die Tochter gesagt hat.

Es ist kaum möglich, denke ich, ohne beim Prozess anwesend gewesen zu sein und die Zeugenaussagen im Original gehört zu haben, sich zu diesen Teilen des Plädoyers des StA eine fundierte Meinung zu bilden. Die Schnipsel aus den Medien genügen dafür wohl kaum.


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